Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,


    Keiner, außer die Ordnungsbehörden, dürfen regelnd in den Straßenverkehr eingreifen. Auch die Feuerwehr macht das nur, bis Polizei etc vor Ort ist. Oder wenn die Polizei nicht genug Kräfte zur Verfügung hat, in Absprache mit dieser. Sonst dürfen die es nicht.

    Die Feuerwehr greift nur in soweit ein das der Verkehr gesperrt wird. Die Feuerwehren mit
    Ausnahme Bayern, dürfen grundsätzlich keine Maßnahmen zur Verkehrregelung ergreifen.
    Wenngleich dieses "Verbot" mittlerweile in Zeiten von Triblitz/VSA bei den Wehren, wohl
    nur noch auf dem Papier steht.


    Ich stehe da auch gerne als Beobachter zur Verfügung, weil mich der Bereich interessiert. Dann aber bitte per PM, weil da genauere Informationen notwendig sind. Und Simon wäre mit Sicherheit auch dabei, oder? ;)

    Ja, wenn es zeitlich passt.

    Grundsätzlich, eine Überquerung einer Straße hin zu einem Sammelplatz würde ich
    von zwei Faktoren abhängig machen. Zum einen von der Verkehrsbelastung der
    Straße sowie von der Anzahl der Mitarbeiter/ Besucher die zum Sammelplatz sollen.

    Führt einer der beiden Faktoren zum Ausschluss einer Überquerung der Straße,
    würde ich zwei Sammelplätze in verschiedene Richtungen einrichten. Siehe
    Beispielhaft dazu den Anhang zur "bildlichen Darstellung" ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    die wo davon aber nichts Wissen, sollten sich dann aber auch hinterfragen
    ob sie für die Ermittlung/ Bewertung von Brandgefahren ausreichend qualifiziert sind.
    Man muss nicht alles bis ins Detail Wissen, die Grundlagen sollten aber schon
    vorhanden sein. Beispiel: Wenn ich als Brand- oder Arbeitsschützer auf einer
    Baustelle zu tun habe, muss ich auch Wissen welche Regelwerke/ Empfehlungen
    usw. zur Anwendung kommen können/sollen.

    Gerade zum Beispiel in der Ausbildung zum BS-Helfer/ BS- Beauftragten, sind
    diese Richtlinien auch ein Bestand im Kapitel "Brandschutzrecht".
    Ich finde es daher eine Verschwendung von Beitragsgeldern, wenn jede
    Organisation/ Verband/ Berufsgenossenschaft sich berufen fühlt, zu jedem
    Mist ständig wieder was zu veröffentlichen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    danke für den Hinweis auf diese Veröffentlichung, wenngleich ich diese
    Hinweise für überflüssig halte. Eine Vielzahl der Hinweise, ergeben sich
    bereits schon aus anderen Empfehlungen/ Richtlinien (z.B. VdS 2021),
    sofern man diese mal in der Praxis auch umsetzen würde. Es mangelt
    daher nicht an Empfehlungen etc., sondern an der Umsetzung.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    den Feuerwehren werden schon auch Aufgaben im vorbeugenden Brandschutz
    zugetragen. In vielen Feuerwehrgesetzen (BaWü, Bayern, NRW, RLP usw.) findet
    man entsprechende Hinweise. Sicherlich handelt es sich hierbei fast ausschließlich
    um eine Kann- und nicht um eine Pflichtaufgabe. Dementsprechend sprach ich
    auch von einer Pflicht, diese Aufgabe wahrzunehmen. Ferner empfiehlt sich
    auch ein Blick in das Zivilschutzgesetz, insbesondere wer da so alles mit Aufgaben
    betraut werden kann. Die örtlichen Feuerwehren als Organisation im KATS sind da
    auch dabei, es sind aber auch andere Organisationen wie z.B. das DRK etc. dabei. Ich
    persönlich plädiere aber schon für die Feuerwehren, u.a. weil es eigentlich ein „Brot-
    und-Butter-Thema" ist, ferner Feuerwehren in einer jeden Gemeinde vorhanden sind.
    Gut, auch da gibt es mittlerweile Ausnahmen. :wacko:

    Wo ist es ein "schwarzen Peter" zuschieben, wenn die Feuerwehren eine solche
    Aufgabe wahrnimmt? Es mag vielleicht nicht ihrer Ansicht von Feuerwehr entsprechen,
    ich sehe aber schon einen gewissen Teil vom VB als eine Feuerwehraufgabe an. Getreu dem
    Leitspruch der Feuerwehren: RETTEN - LÖSCHEN - BERGEN - SCHÜTZEN

    Aber wenn Sie diese Aufgabe nicht bei der Feuerwehr sehen, bei wem dann?
    Oder soll etwa eine jede Gemeinde eigene Brandschutzberater bzw. Selbstschutzberater
    einstellen?


    Eher ist es die Aufgabe der Gemeinde hier Aufklärung zubetreiben und wer Informationen möchte findet diese auch an seriöser Stelle.

    Nein, dem ist leider nicht so. Ich empfehle dazu nur mal die Bachelor-/ oder Doktorarbeit?
    u.a. über die Abfrage von Informationen zum Selbstschutz beim BBK. Und interessant ist
    hierbei vor allem wann es immer zu Anfragen durch die Bevölkerung kommt.
    Ferner empfehle ich mal die umfangreichen Lektüren der Schutz- und Forschungsberichte
    beim BBK, auch im Hinblick auf Brandschutz.

    Zusammenfassend meine Meinung daher: "Durch einen guten Vorbeugenden Brandschutz und
    entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben
    und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall
    zusammen."
    Quelle: Simon Schmeisser für Fachzeitschrift FEUERWEHR, Thema: "VB-ein Weg
    aus der Feuerwehrkrise" April 2010.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Zustimmung, da stellt sich aber die Frage wer soll diese Fachberater/ Fachhändler
    unabhängig ausbilden? Nein, ich glaube das ist der falsche Ansatz.
    Ich sehe eher die örtlichen Feuerwehren in der Pflicht, und ich betone ausdrücklich
    das Wort PFLICHT. Jeder Feuerwehr dürfte es möglich sein, eine kleine Gruppe
    (z.B. aus der Alterswehr etc.) einzurichten die sich ausschließlich mit der Brandschutz-
    erziehung und Brandschutzaufklärung beschäftigt. Und zwar nicht nur einmal im Jahr,
    sondern mit regelmäßigen Ständen im Ort, mit Angeboten zu Beratungen, Hausbesuchen,
    Austeilen von Infomaterialien (z.B. der Broschüre "Für den Notfall vorgesorgt"),
    Besuch der Schulen, Kindergärten usw.. Der Stellenwert der Brandschutzerziehung/
    Brandschutzaufklärung muss in einer Feuerwehr den gleichen Stellenwert haben,
    wie z.B. das Tätigkeitsfeld "Brandbekämpfung". Andere Länder wie z.B. die
    USA mit ihrer Fire Prevention Week, eigenen Fire Preventionen Abteilungen in
    den Feuerwehren usw. machen es uns vor. Zum Beispiel siehe hier:

    http://www.youtube.com/watch?v=r8IM4VpoXdQ
    http://www.youtube.com/watch?v=5JkxQVyscog

    oder siehe hier eine kurze Doku über die eigene Abteilung der Feuerwehr New York:
    http://www.youtube.com/watch?v=mLDgBWSIeOM

    Vom Prinzip nichts neues, siehe Beispielhaft den Vorbeugenden Brandschutz durch
    die Feuerwehren, wie er in der DDR organisiert war.

    Persönliche Anmerkung:
    Das Gebiet der Brandschutzaufklärung bzw. generell Aufklärung im
    Selbstschutz, ist ein äußerst intensives Tätigkeitsfeld. Leider aber finanziell
    sehr unattraktiv, für z.B. einen selbstständigen Brandschutzbeauftragten.
    Und da spreche ich aus eigener Erfahrung, ich berate und halte Vorträge
    seit 2009 in diesem Bereich. Zielgruppe sind hierbei die Privathaushalte/ Vereine
    Seit 2009 halte ich auch Vorträge an diversen Volkshochschulen in unserer Region,
    genau in diesem Bereich. Das Interesse ist da, die Arbeit gleicht aber einer
    Sisyphusarbeit.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Rauchmelder als Allheilmittel darzustellen, den dies ist schlicht und
    ergreifend eine verzerrte Darstellung der Realität. Siehe Beispielhaft
    nur mal in den Forschungsbericht Nr. 145 vom AK V (Ausschuss für
    Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung
    in der Konferenz der Innenminister der Länder/Bund).

    Ich persönlich neige daher nicht dazu diesen Populismus zu teilen.
    Ich bin für eine Rauchmelderpflicht, ich bin aber auch dafür dies mit
    einer deutlich stärkeren Brandschutzaufklärung (bzw. generell den
    Selbstschutz/Selbsthilfefähigkeit im Sinne der Schutzberichte des IM) zu
    verbinden. Wer und wie man das durchführen kann, habe ich bereits 2010
    in einem Artikel mit der These "VB- ein Weg aus der Feuerwehrkrise"
    (Fachzeitschrift FEUERWEHR, Huss Verlag) beschrieben.

    Bereits seit 2009 habe ich in meinem Bundesland BaWü dafür,
    unzählige Vorschläge und Petitionen in den Landtag eingereicht. Alles wurde
    immer von der Politik abgelehnt, sei es aus Kostengründen oder mit der
    Begründung der Spitzenstellung von BaWü bei den Brandtoten.

    Und wie lächerlich doch das ganze Thema von bestimmten Verbänden
    und der Politik geführt wird, zeigt sich doch mit der jetzt geplanten
    Einführung der Rauchmelderpflicht in BaWü. Jetzt brannte es zum Jahresende
    2012 in einer Einrichtung und es kam zu vielen Brandtoten. Als Reaktion darauf,
    will die Politik in BaWü jetzt eine Rauchmelderpflicht einführen. Sorry, dass ist
    für mich ein Treppenwitz. Selbst mit Rauchmelderpflicht wären diese Brandtoten
    nicht zu verhindern gewesen, schlicht weil doch die Rauchmelderpflicht (wenn
    man als Vorbild andere B-Länder nimmt) gar keine Anwendung findet.

    Das es so kommt, war aber abzusehen siehe nachfolgendes von mir vom
    Jahresanfang 2012:
    http://www.feuerwehr-ub.de/keine-brandopf…r-realit%C3%A4t
    (Die schreckliche Darstellung durch den Verlag bitte ich zu entschuldigen)

    Ein ähnliches Ereignis mit zwei toten Kindern nach einem Brand, war doch
    Anlass genug in NRW ebenfalls eine Rauchmelderpflicht einführen zu wollen.
    Auch hier handelt es sich doch um einen Witz, die zwei Kinder starben nicht
    weil sie den Brand nicht bemerkt haben, sondern weil sie in ihrem Kinderzimmer
    gezündelt hatten.

    Die zwei Beispiele sind sehr tragisch, man sollte sich doch aber schon an
    der Realität orientieren und nicht in Populismus verfallen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ja im groben, da wie bereits erwähnt es in dem Sinne keine Brandursachenstatistik
    in D gibt. Wobei es mittlerweile einige Bemühungen in diese Richtung gibt, dass
    Ergebnis bleibt abzuwarten.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    siehe DIN ISO 23601, Auszug:

    5. Gestaltungsgrundlagen

    J: Die Ausrichtung des angebrachten Planes muss aus der Sicht des Betrachters lagerichtig
    sein, sodass Objekte zur Linken des Betrachters im Plan links dargestellt sind und Objekte
    zur Rechten des Betrachters im Plan rechts dargestellt sind.

    ferner 7.2 Übersichtsplan

    Die Größe des Übersichtsplanes darf 10% der Fläche des Flucht- und Rettungsplanes
    nicht überschreiten.

    Ein "Einnorden" ist der DIN ISO 23601 nicht zu entnehmen.
    Ich hoffe das beantwortet Ihre Frage. Weitere Hinweise zur Erstellung der F+R Pläne
    sind der DIN ISO 23601 zu entnehmen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    neija, mit Brandursachenstatistiken muss man vorsichtig sein, da diese
    nicht einheitlich sind bzw. es DIE Brandursachenstatistik in D. nicht gibt.

    Beispiel: Die IFS- Brandursachenstatistik führt für das Jahr 2010 zum
    Beispiel 35% Brände aufgrund elektrischer Defekte etc. auf.
    Jetzt muss man aber dazu sagen, da diese 35% nicht repräsentativ
    sind. In der Statistik tauchen nämlich nur die Brände auf mit denen
    die IFS auch zur Brandursachenermittlung beauftragt war.
    Ferner wird nicht unterschieden nach Privat oder Gewerbe.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Ich hab neulich in einem Socherheitsblatt, ich glaube es war der Socherheitsingenieur, gelesen, dass man überlegt die Brandschutzbeauftragtenausbildung für den FaSi verpflichtend zu machen, weil man gesehen hat, dass das Thema bei der normalen Ausbildung zu kurz kommt.

    Könnte ich nachvollziehen, bestimmt 60/70% der Teilnehmer in den Ausbildungskursen
    zur Brandschutzbeauftragten- Ausbildung kommen aus dem Arbeitsschutz. Zumindest
    sind dies bisher meine Erfahrungswerte.


    Grundsätzlich muss ich feststellen, dass man am ehesten bereit ist in Brandschutz zu investieren.
    Bsp.: Während ich keinen Feuerlöscher kenne, der nicht in den letzten Jahren überprüft oder gewartet wurde, sehe ich hunderte E-Geräte ohne Prüfung.
    Mangelnde Brandsicherheit führt bei mir erfahrungsgemäß zu sehr schnellen Handlungen.
    Ich glaube also sofort, dass sich die Interessen des Brandschutzes leichter durchsetzen lassen. Tatsächlich sind bei Bränden oft Gruppen von Personen betroffen. Die fehlende elektrische Sicherheit betrifft im konkreten Fall oft nur eine einzige Person. Auch als EFK plädiere ich für eine weitere Sensibilisierung im Brandschutz.

    Das kann ich aus meiner Praxis nicht bestätigen, gerade wenn es dann um bauliche
    oder anlagentechnische Brandschutzmaßnahmen geht. Schließlich bewegen wir uns
    bei diesen Brandschutzmaßnahmen schnell in den tausenden von Euro. In den letzten
    zwei Jahren habe ich vermehrt Anfragen, sei es zu Gutachten um behördliche Forderungen
    zu widersprechen, Rechtsstreitigkeiten um Brandschutzmaßnahmen vor Gericht
    sowie auch Fälle wo es schon konkret um Nutzungsuntersagungen geht.

    Sicherlich wird Brandschutz in fast jedem Betieb in irgendeiner Form praktiziert,
    meist entspricht dies aber nicht immer ganz den Vorstellungen der Regelwerke.
    Und sei es nur die fehlerhafte Brandschutzordnung, keine Unterweisungen, fehlende
    Kennzeichnung, fehlende oder defekte Brandabschottungen usw., die Liste dieser
    "Klassiker" ist lang. ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    glaube ich nicht, da es sich doch bei den von Frank_sibe genannten 6m,
    bestimmt um §7.5.2 Industriebaurichtlinie handelt.

    Auszug Industriebaurichtlinie:
    "Diese Flächen müssen untereinander einen Abstand von mindestens 6,0 m einhalten."

    Anmerkung: In Ermangelung von Details, ist dies nur eine Vermutung aus
    dem Bauch heraus.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Danke für die Antworten, war mal interessant zu Wissen wie sowas
    gesehen wird.

    Ja, dass Schmerzensgeld ist nicht berauschend, wobei ich glaube
    bzw. befürchte das der Betroffene generell ein "Opfer" ist.
    Wenn ich mir nur mal das Bild in der Berichterstattung anschaue 8|

    Gruß
    Simon Schmeisser