Hallo,
Keiner, außer die Ordnungsbehörden, dürfen regelnd in den Straßenverkehr eingreifen. Auch die Feuerwehr macht das nur, bis Polizei etc vor Ort ist. Oder wenn die Polizei nicht genug Kräfte zur Verfügung hat, in Absprache mit dieser. Sonst dürfen die es nicht.
Die Feuerwehr greift nur in soweit ein das der Verkehr gesperrt wird. Die Feuerwehren mit
Ausnahme Bayern, dürfen grundsätzlich keine Maßnahmen zur Verkehrregelung ergreifen.
Wenngleich dieses "Verbot" mittlerweile in Zeiten von Triblitz/VSA bei den Wehren, wohl
nur noch auf dem Papier steht.
Ich stehe da auch gerne als Beobachter zur Verfügung, weil mich der Bereich interessiert. Dann aber bitte per PM, weil da genauere Informationen notwendig sind. Und Simon wäre mit Sicherheit auch dabei, oder?
Ja, wenn es zeitlich passt.
Grundsätzlich, eine Überquerung einer Straße hin zu einem Sammelplatz würde ich
von zwei Faktoren abhängig machen. Zum einen von der Verkehrsbelastung der
Straße sowie von der Anzahl der Mitarbeiter/ Besucher die zum Sammelplatz sollen.
Führt einer der beiden Faktoren zum Ausschluss einer Überquerung der Straße,
würde ich zwei Sammelplätze in verschiedene Richtungen einrichten. Siehe
Beispielhaft dazu den Anhang zur "bildlichen Darstellung"
Gruß
Simon Schmeisser