Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    dazu gibt es auch noch andere Anbieter, z.B. WEKA.
    Sinnvoll oder Unsinn kann man pauschal nicht sagen, dies muss man
    im Einzelfall sehen. Beispiel:
    Ein Brandschutzbeauftragter (Feuerwehrpläne sind Bestandteil der Ausbildung, je nach Ausbildung
    mit unterschiedlicher Ausbildungstiefe) der nach der Ausbildung regelmäßig mit Feuerwehrplänen
    zu tun hat, wird sicherlich einen solchen Lehrgang nicht benötigen. Anders kann dies aber
    bereits aussehen, wenn Feuerwehrpläne plötzlich nach Jahren der BSB-Tätigkeit zum
    Aufgabengebiet gehören, oder wenn z.B. die BSB-Ausbildung nicht die notwendige Ausbildungstiefe
    diesbezüglich hatte.

    Solche Lehrgänge können aber auch für andere Gruppen sinnvoll sein, z.B. Bauzeichner
    die zukünftig Feuerwehrpläne fertigen sollen.
    Solche Lehrgänge gibt es im übrigen nicht nur für Feuerwehrpläne, sondern auch für
    Flucht- und Rettungspläne und Brandschutzordnungen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    in den Fällen die ich bisher hatte (auch im Rahmen der BVS), hat man darauf verzichtet.
    Teilweise wurde sogar komplett auf die Ausstattung mit F+R Plänen verzichtet.
    Je nach Bundesland kann es aber abweichende Forderungen
    geben, es empfiehlt sich daher diese Frage kurz mit der zuständigen
    Brandschutzdienststelle zu besprechen. Eventuell findest Du entsprechende
    Informationen (Anforderungen) auch im BSK zu eurem Objekt, sofern eines
    vorhanden ist.

    Wenn F+R Pläne vorhanden sind, würde ich die Pläne an zentralen Punkten
    aushängen, sofern dies nicht der Fall ist. Die Notwendigkeit der Zimmerausstattung
    würde ich nicht sehen, alleine da es sich um dauerhafte Mietverhältnisse und nicht
    z.B. um einen Hotelbetrieb (ständig wechselnde "Bewohner") handelt.

    Ergänzung: Bezüglich Hotels (Zimmerpläne) so findet man diese (keine rechtlich bindende
    Forderung) u.a. in der VdS 2082 (BSK für Hotel- und Beherbungsbetriebe), sogar mit
    der Anforderung der Ausführung in Fremdsprachen. Ferner wenn ich mich nicht täusche
    in der DIN ISO 23601 und in der Muster-Beherberungsstättenverordnung unter §11, Auszug:

    "(2) In jedem Beherbergungsraum sind an dessen Ausgang ein Rettungswegplan und Hinweise zum
    Verhalten bei einem Brand anzubringen. Die Hinweise müssen auch in den Fremdsprachen, die der
    Herkunft der üblichen Gäste Rechnung tragen, abgefasst sein."

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Nachwuchs werben? Naja, meist auch der Versuch ein wenig Geld mit Getränke- und Würstchenverkauf zu generieren ;)

    Sicherlich werden das die Motive sein. Betrachtet man es aber nüchtern, ist es in meinen
    Augen eine Zeitverschwendung. Geld aus Getränke-/ Würstchenverkauf für was? für
    Ausrüstung? In meinen Augen nicht tragbar, die Verwaltung (Gemeinde/Stadt) ist für eine
    leistungsfähige Feuerwehr und damit für die notwendige Ausrüstung zuständig.

    Gleiches gilt für einzelne Feuerwehrleute selbst, die gerne aus privater Tasche ihre
    Ausrüstung mit Messer (Rettungsmesser) aller Art usw. ergänzen. In meinen Augen
    genauso wenig tragbar und das nicht nur aus Kostengründen sondern auch
    aus Gründen der Sicherheit (Beispiel: "Zusatzausrüstung" am PA/ Zulassung).

    Nachwuchs werben, funktioniert das in der Praxis?
    Wenn ich mir jährlich die Zahlen im DFV- Jahrbuch anschaue, habe ich nicht den
    Eindruck das solche Veranstaltungen oder die zig- Werbekampangen der
    Feuerwehrverbände auch nur im Ansatz das Problem lösen. Auch in BaWü verzeichnet
    man mittlerweile Mitgliederverluste. Einen neuen "Feind" hat man mittlerweile
    auch wieder gefunden http://www.focus.de/regional/kasse…id_1089036.html

    Sicherlich sollten sich Feuerwehren nicht in ihren Feuerwehrhäusern verstecken,
    in meinen Augen sollte man aber mit sinnvollen Aktionen in der Öffentlichkeit auftreten,
    z.B. in form einer Brandschutzwoche (ähnlich Fire Prevention Week in den USA) oder
    mit speziellen Aktionen am Rauchmeldertag (im übrigen am Freitag ist Rauchmeldertag)
    regelmäßige Infoabende zum Brandschutz/Selbstschutz für die Bevölkerung usw..

    Bleiben wir aber beim Ursprungsthema.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    braucht man Ernsthaft dazu eine rechtliche Grundlage?
    Wenn die Leute aus dem Gebäude nicht rauskommen, weil sie in einem
    "Urwald" landen, brauche ich auch keine Flucht- und Rettungswege....

    Daher GMV, einfach in regelmäßigen Abständen durch einen
    Mitarbeiter (z.B. Azubi :D )/ Gärtner etc., die Ausgänge der Flucht- und
    Rettungswege "freischneiden" lassen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    PS: In solchen Fällen auch mal bedenken, die Leute müssen nicht nur raus,
    es müssen Leute (z.B. Feuerwehr) auch ins Gebäude.

    Hallo,


    Die GUV- I 8558 zeigt einmal die Verantwortlichen im Feuerwehrdienst auf. Wissen / kennen nur die meisten Feuerwehrmänner / -frauen nicht.

    Den Führungskräften ist es sicherlich bekannt, da es je nach Bundesland (unterschiedliche Gewichtung)
    ein Mit-Bestandteil in der Führungsausbildung ist, in manchen Wehren sogar im regulären Dienstunterricht.

    Hier auf Feuerwehr.de ist es auch ein Thema: http://feuerwehr-forum.de/s.php?n=772425


    Ich war schon öfters bei solchen Veranstaltungen die ich übrigens für sehr sehr wichtig halte, habe dabei allerdings öfters das Gefühl das einige Helfer etwas überfordert....

    Na, wenn ich überfordert bin dann lasse ich solche Veranstaltungen, einen Sinn in derartige
    Veranstaltungen mag ich nicht erkennen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    ja, schließlich soll das Ziel doch sein, dass es einheitliche BS-Ordnungen gibt...
    und nicht BS-Ordnungen nach Lust und Laune.

    Ja, diese Änderung der Norm ergab sich alleine schon aus den neuen Normen
    ISO 7010 etc..


    Genau diese Faktoren haben noch keinen einzigen Brand verhindert.

    Verhindert sicherlich nicht, vielleicht aber in dem einen oder anderen Fall die richtige
    Orientierung gegeben.


    Wann wird endlich irgendwo festgeschrieben, dass es Begehungen geben muss und wie diese zu gestalten und protokollieren sind? Ich kriege manchmal die Krise, wenn ich mit Besitzern / Verantwortlichen durch Miethäuser oder Betriebe laufe.

    Neija, es gibt genug Arbeitshilfen (z.B. LFS BaWü, BGen) in diese Richtung.
    Und bezüglich einer Festschreibung, da kommt es auf das Objekt an und ob dieses
    unter die BVS fällt. Wenn dies der Fall ist, haben wir sehr konkrete Zeiträume und
    Vorgaben. Wenn Du meinst das dieses nicht ausreicht, dann wende dich mit einem
    konkreten Vorschlag an die diversen Ausschüsse, angefangen von der DIN, vfdb, WFD
    bis hin über die Länderministerien....


    Und ja, sie haben eine Brandschutzordnung irgendwo aus dem Netz geklaut und an der Wand hängen. Aber sie nützt ihnen rein gar nichts.
    Bauliche Mängel, organisatorische Mängel, usw.

    Wenn man das so sieht, könnte man den ganzen Brandschutz sein lassen.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    könnte man so sehen, wobei es schon ein paar Änderungen geben wird.
    Die Norm beschäftigt sich halt auch mit vielen "Rahmenbedingungen" die man
    sonst so nicht findet oder vielfach nicht beachtet werden, zum Beispiel zur
    Schriftgröße, Farben, Rahmendicke bzw. generell zur Gestaltung.

    Auch jetzt bei den Einsprüchen, sind zahlreiche Einsprüche/Anmerkungen
    in diese Richtung (Gestaltung) vorhanden.

    70.70 Euro klingt viel, man muss vielleicht aber auch mal beachten welche
    Kosten für Normungsarbeit entstehen....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    heute kam neues aus dem Normenausschuss Feuerwehrwesen u.a. zum Norm-Entwurf
    DIN 14096 (Brandschutzordnung). Es gab zum Entwurf zahlreiche Einsprüche,
    "Streitpunkte" im wesentlichen:

    - die fünf "W" (Wo?,Was?,Wieviel?,Welche?,Warten?) und deren Reihenfolge bzw. Unterschiede Brandfall/Notfall
    - bei Änderungen vom Teil C- schriftliche Aushändigung
    - Wer darf BS-Ordnung erstellen/ "prüfen"?

    sowie viele inhaltliche Anmerkungen zu Formulierungen im Entwurf.

    Im Oktober (29./30) finden die Einspruchsberatungen bei der Berufsfeuerwehr Frankfurt statt,
    ich werde dann über die Ergebnisse aus der Sitzung berichten.....

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    die Inhalte der Empfehlung finde ich persönlich gut, wobei es natürlich nicht bindend ist.

    volle Zustimmung.
    Zum Glück wurde der damalige Entwurf (aus Nov. 2012) der Richtlinie in zahlreichen Punkten
    massiv überarbeitet. Laut dem damaligen Entwurf waren z.B. die Anerkennung von anderen
    Qualifikationen, die Anerkennung von Qualifikationen vor Inkrafttreten der Richtlinie, die
    Bewertungskommission sowie fachliche Lehrinhalte für Fachplaner mit besonderem fachlichen
    Schwerpunkt gar nicht berücksichtigt worden.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    vom Deutschen Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. wurde eine Richtlinie
    "DIvB Richtlinie 100" veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist die Definition von
    Ausbildungsstandards für Fachplaner und Sachverständige im Brandschutz.

    Weiteres kann man hier der Pressemeldung vom DIvB entnehmen:
    http://www.feuertrutz.de/fileadmin/user…htlinie_100.pdf

    Die DIvB Richtlinie 100 kann man auch kostenlos einsehen bzw. ist im Download
    verfügbar, siehe hier: http://www.divb.org/index.php?id=1118

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    je nach Teil und Lust, entweder in Word (Vorlagen) oder über die Software
    von WEKA. Mit der Software zur Erstellung von Feuerwehr-, Flucht-
    und Rettungsplänen von WEKA, kann man auch die BSO erstellen.
    Von WEKA gibt es nochmals eine spezielle Software nur für die BSO-Erstellung,
    Inhalte/Qualität ist mir aber nicht bekannt. Link: http://shop.weka.de/brandschutzordnungs-editor

    Wenn es um BSO Teil A geht, diese kann man auch -kostenfrei- online erstellen und dann
    runterladen, zum Beispiel hier: http://www.hhpberlin.de/de/home.html (unter Brandschutzordnung Selbst gemacht!)

    Mein Tipp: Bevor man jetzt entsprechende Software zur BSO-Erstellung kauft, würde
    ich abwarten bis die DIN 14096 neu erscheint (wird aktuell überarbeitet). Damit spart
    man sich das Geld für eventuelle Updates.....

    Gruß
    Simon Schmeisser