Hallo,
der VDSI benennt sich zum 1. Mai 2014 in „Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
bei der Arbeit“ um, siehe hier: http://www.vdsi.de/43/13145/1
Persönliche Anmerkung dazu: Unverständlich.
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
der VDSI benennt sich zum 1. Mai 2014 in „Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz
bei der Arbeit“ um, siehe hier: http://www.vdsi.de/43/13145/1
Persönliche Anmerkung dazu: Unverständlich.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Hat denn mittlerweile jemand Neuigkeiten??
Nein bisher nichts, es gab in den letzten Jahren aber diverse "Erfindungen"
die wieder sang und klanglos verschwunden sind bzw. sich nicht durchsetzen
konnten.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Wir haben statistisch gesehen im Dezember weniger Brände als in den anderen Monaten.
Und warum?? Weil jeder von der Brandgefahr spricht und schreibt. Damit beschäftigen sich die Leute.
Das spiegelt aber leider nicht die Realität in der Fläche wieder....
Und warum?? Weil jeder von der Brandgefahr spricht und schreibt. Damit beschäftigen sich die Leute.
Genau und deswegen kommt es merkwürdigerweise immer zu den fast identischen
Brandereignissen, ähnlich verhält es sich auch mit Silvester.
Wollt ihr jetzt darüber nachdenken Herd, Micro und ähnliches zu verbieten???
Immer locker bleiben.
Hat man das behauptet? Besuch aber mal die Tage, Einrichtungen wie ein Altenheim...
Du wärst erschreckt, wie sorglos da teilweise agiert wird.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
in Bayern gibt es keine Rauchmelderpflicht bzw. gilt die Rauchmelderpflicht nicht
für Büros. Siehe auch hier ein Schreiben vom Staatsministerium, wo die Rauchmelderpflicht
konkretisiert wird: http://www.rauchmelderpflicht.eu/download/bayer…13_hinweise.pdf
Grundsätzlich dazu, dies muss nicht zwangsläufig die Rechtslage in jedem Bundesland
sein da es ein Länderrecht betrifft. In Baden-Württemberg wurde zum Beispiel der
Anwendungsbereich der Rauchmelderpflicht im Vergleich zu anderen Bundesländern,
deutlich weiter gefasst. Auszug: "oder Gästezimmer insbesondere in Wohnungen, aber
auch in anderen Gebäuden, wie z.B. in Gasthöfen und Hotels, Gemeinschaftsunterkünften,
Heimen oder Kliniken." Quelle und weitere Infos dazu, siehe hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/pre…nmelderpflicht/
Bezüglich deiner Frage, siehe ins BSK. Sofern Du da nichts findest und auch keine
Sonderbauvorschrift etc. zur Anwendung kommt, bleibt nur noch die ASR A2.2 übrig.
Siehe dazu die ASR A2.2 unter Punkt 5.1. "Branderkennung und Alarmierung"
Auszug aus der ASR A2.2: "(1) Der Arbeitgeber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die
Beschäftigten im Brandfall unverzüglich gewarnt und zum Verlassen von Gebäuden
oder gefährdeten Bereichen aufgefordert werden können."
Möglichkeiten zur Umsetzung siehe in der ASR A2.2. Wobei man in deinem
Fall durch die "Hausalarmanlage" die Forderung aus der ASR A2.2 als erfüllt
sehen kann und somit kein weiterer Handlungsbedarf besteht, sofern die Anlage alle
Betriebsbereiche entsprechend abdeckt.
http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3
Gibt es Nachforderungen seitens des Brandoberinspektors?
hochgegriffen...
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
ich wüsste gerne, wie sich die Sprinkleranlage in die Berechnung der Löscheinheiten einbeziehen lässt.
Die Forensuche hätte weitgehend deine Fragen beantwortet, siehe hier: [suche Hilfe] Sprinkleranlage und Feuerlöscher
Die Regelwerke (u.a. ASR A2.2) sehen eine Anrechnung bei Sprinkleranlagen nicht vor.
Man könnte höchstens unter bestimmten Voraussetzungen und je nach örtlichen Verhältnissen,
eine vergleichbare Lösung ähnlich der Anrechnung Wandhydranten nach Absprache! mit der
BS-Dienststelle/Versicherung umsetzen. Diese Frage (ob und wie) muss man aber im Einzelfall
sehen.
Ein normaler Wandlöscher hat dann 4 LE
Deine Rechnung ist da schon falsch, Du kannst nicht mit 4 LE rechnen da dein
Löschgerät über mind. 6 LE verfügen muss. Siehe dazu die ASR A2.2 oder hier eine
Zusammenfassung über die Änderungen die sich mit der ASR ergeben haben.
Auszug aus dieser Zusammenfassung:
"Für alle Arbeitsstätten ist die Grundausstattung abhängig von der Grundfläche der
Arbeitsstätte zu ermitteln, wobei bei der Auswahl der geeigneten Feuerlöscher auch die
möglichen Folgeschäden durch das Löschmittel berücksichtigt werden sollten (Einsatz von
Pulverlöschern begrenzen!). Für die Grundausstattung dürfen nur Feuerlöscher angerechnet
werden, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen. (Deshalb können
jetzt in vielen Fällen Kohlendioxid-Löscher nicht mehr für die Grundausstattung angerechnet
werden, da die häufig in der Nähe von elektrischen oder EDV-Anlagen anzutreffenden 2 und
5 kg Kohlendioxid-Löscher in der Regel nicht über 6 LE verfügen!)."
Quelle: http://www.bghw.de/aktuelles/nach…n-gegen-braende
Siehe hier auch ASR A2.2: http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3
Wer von euch hat eine GB bezüglich Brandschutz, Erste Hilfe, etc. erstellen lassen?
Und hilft dann bei der GB Brandschutz besser der Brandschutzbeauftragte oder reicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ja, sofern der BSB nicht nur "Papiertiger" ist, wäre es sicher empfehlenswert diesen zu beteiligen....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
aber ich kann mir garnicht vorstellen das die 100€ Lehrgänge das selbe enthalten wie zb folgender:
LINK
ist aber so. Der Preis ist nicht unbedingt immer ein Maßstab für Sinn und Qualität
einer Schulung.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Hallo hat diesen Lehrgang von euch schon einer besucht?
Ja, mehrere.
Wo habt ihr die Weiterbildung absolviert? Was hat sie gekostet?
Hilti, OBO Bettermann etc.
Die Schulungen (Dauer jeweils 1 Tag) waren ok, könnte aber mehr "Praxis" sein.
Kosten jeweils unter 100.00 Euro incl. Unterlagen, Zertifikat und Mittagessen.
Wobei ich persönlich Hilti besonders hervorheben möchte, die Schulung habe
ich 2010 absolviert, noch heute kommt mind. 2x im Jahr (erst vor kurzem wieder)
der Gebietsbetreuer von Hilti ins Haus, meist um aktualisierte Produktkataloge/
Informationen etc. abzuliefern. Von der Betreuung ist Hilti da sehr gut.
Welchen Nutzen hat er für die Firma?
- Kosten Senkung durch weniger Fremdfirmeneinsatz
- Maßnahmen können sofort getroffen werden
Sicherlich können das Vorteile sein, kommt natürlich aber auch
darauf an welche Systeme bzw. ob ihr unterschiedliche Systeme im
Betrieb verwendet.
Weitere Infos (Termine, Kosten, Inhalte) findest Du bei den jeweiligen Anbietern, z.B.:
https://www.hilti.de/brandschutz-schulungen und hier https://www.hilti.de/termine-brandschutz-seminar
oder http://catalog.obo-bettermann.com/cps/rde/xchg/S…e/seminare.html
usw. siehe Google.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Sehr gute Idee. Vor Verfahrenseröffnung würde ich auch den Sachverhalt im Internet breittreten, über die Gegenseite herziehen und über die BG meckern.
ja, er schadet sich damit.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Im Moment kann ich noch nichts mit einem Anwalt anfangen.
Und warum nicht? Dieser kann Akteneinsicht etc. beantragen und hat somit Einblick in
die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft. Des Weiteren kann er Sie über die dortige Rechtslage
aufklären. Wäre wesentlich zielführender für Sie, als hier auf Sifaboard mit Fragestellungen im
Trüben zu fischen.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
hier der aktuelle IFS-Report 4:
http://ifs-ev.org/archiv/report/ifs_report_2013_4.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
hängt häufig auch vom Konzept ab, dieses ist in vielen Einrichtungen auf "wohungsähnlich"
ausgelegt. Gegen Adventskranz (z.B. bei Mittagessen, Gruppenveranstaltung) unter
Aufsicht und auf einer Unterlage hätte ich nichts, nicht selten findet man Adventskränze
und einzelne Kerzen aber auch in den Zimmern der Bewohner.....oder allgemein aufgestellt
ohne Aufsicht, Unterlage etc..
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
gerade dort würde ich besonders darauf achten, dass es das nicht gibt ...
Ja, leider aber noch weit verbreitet.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
wie kommen Sie darauf das die Feuerwehr dies duldet?
Diese Meldung ist nur auf einem Feuerwehrportal eingestellt, stammt
aber vom Bundesverband der Brandschutz-Fachbetriebe und nicht von
einem Feuerwehrverband oder einer Feuerwehr.
Trotzdem kann ich Ihren Einwand (offene Flamme) nachvollziehen, wenngleich
Kerzen/Adventskränze gerade im sozialen Bereich (Altenheime, Krankenhäuser
etc) noch weit verbreitet sind.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
siehe hier:
http://www.bvbf-brandschutz.de/index.cfm?CFID…7A0CD5ECA39C3C7
Direktlink zum "Bußgeldkatalog": http://lasi.osha.de/docs/lv56.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
ich stelle es mal kommentarlos rein:
http://www.focus.de/regional/mannh…id_3440291.html
Interessant aber der Tenor "selbstlöschender Aschenbecher fehlt=
Leben und Unversehrtheit beeinträchtigt".
Der Spruch "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" stimmt wirklich.
Vor ca. 1.5 Jahren hatte ich ein Angebot für einen SV-Auftrag vor dem LG Mannheim
in zweiter Instanz zu einem Rechtsstreit bezüglich "Kinderwagen im Treppenhaus- Blockierung
der Flucht- und Rettungswege". Damals abgelehnt und der Kundin auch geraten, gar keinen
zweiten Anlauf zu versuchen. Warum? Weil die Rechtssprechung fast durchgängig Kinderwagen
etc. in einem Treppenhaus erlaubt...da fragt man sich wo ist da das Recht auf
Leben und Unversehrtheit?!
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Dieses Dokument wird auch bei der Ausschreibung bzw. Beauftrag mitverschickt. Nur bei der Beauftragung muss man dieses Dokument wieder in die Hand nehmen und entsprechend handeln, sowohl als Auftraggeber und auch als Auftragnehmer. Das hat sich nicht überall rumgesprochen. Es gibt da noch Widerstandsnester
Wieso das Leben so schwer machen, ist das Dokument am Tag der Arbeiten nicht da,
erfolgt schlicht keine Freigabe der Arbeiten.....und wer ständig gegen die Spielregeln
verstößt bekommt ein Werks- bzw. Hausverbot, machen andere Firmen auch so.
Wenn das nicht funktioniert liegt es nur an euch selber... ggfs. mal euer Baureferat
auf diverse Urteile (straf- und zivilrechtlich) im Zusammenhang mit feuergefährlichen
Arbeiten hinweisen. Über entsprechende Rechtsdatenbanken findet man da einiges,
z.B. u.a. das hier http://www.rp-online.de/nrw/staedte/du…d-aid-1.3368439
oder dieser Vortrag hier http://www.vdri.de/fileadmin/down…he_arbeiten.pdf
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Ich habe seit Jahren keine Baustelle mehr gesehen, wo nicht in jeder Kolonne mindestens ein Mitarbeiter Deutsch, Englisch, oder Französisch spricht.
im Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten ist es aber wichtig,
dass die auszuführenden Personen der Sprache mächtig sind.
Es bringt mir nichts, wenn dies nur der Vorarbeiter ist.....
Ausserdem habe ich die wichtigsten Grundregeln in verschiedene Sprachen übersetzen lassen.
Das würde mir nicht mal im Traum einfallen, wer hier arbeitet sollte
über gewisse Grundkenntnisse der Sprache (mind. Englisch) verfügen.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
es gibt da "grundlegende Probleme" die man wohl aber nicht mehr so schnell
in den Griff bekommen wird.
Siehe Beispielhaft nur diese Doku dazu: http://www.ndr.de/ratgeber/gesun…inuten1115.html
Gruß
Simon Schmeisser