Beiträge von SimonSchmeisser

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    Hallo,

    so abweichend war es meiner Meinung nach nicht, da als Begründung auf die Fragestellung
    dieser Satz genannt wurde:

    "ein klares JA. Schutzkleidung darf bzw. muss sogar von der Geschäftsleitung
    angeordnet werden. Dies ist ihr Recht und ihre Pflicht (siehe Arbeitsschutzgesetz
    §3 Absatz 1, erster Satz)."

    Und daraus entwickelte sich die Folgediskussion.
    Aber Gut, dann warten wir jetzt auf DEINEN Beitrag zur ursprünglichen Fragestellung
    ganz sehnsüchtig jetzt..... ;)

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Aber das ist köstlich:
    Die Bestimmungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung seien "ein weiterer Pflasterstein auf der Melkkuhstraße zu jedem Unternehmen". Jeder "schmarotze" an den Wirtschaftsbetrieben herum nach dem Motto: "Wo ein Wirtschaftsunternehmen, da ist auch eine Schmarotzerhorde". Für unnötige und aufoktroyierte Betreuung sowie kostenträchtige Überregulierung sei kein Geld vorhanden. Sie lehne noch mehr Bürokratie und "schmarotzerische Überwachung" und die damit verbundenen Kosten ab.

    Teilweise kann ich diese Verärgerung nachvollziehen (nicht gutheißen!),
    insbesondere wenn man so sieht, wie manche Verwaltung arbeitet
    oder wie es selbst um die Sicherheit in der Behörde steht. Gerade
    Unternehmer können durch den ständigen "Behördenkontakt" da
    wesentlich gereizter reagieren, als der "Otto Normalbürger".

    Mal an zwei Beispielen aus den letzten Monaten:
    U.a. gehören mir diverse Immobilien, in den letzten 6 Monaten gab es
    zwei Vorfälle, die einen in Rage bringen können. Im ersten Fall habe ich
    innerhalb von kurzer Zeit zwei Bescheide zur Grundsteuer erhalten,
    der zweite Bescheid erfolgte aufgrund einer nachträglichen Anhebung.
    Resultat dieser Anhebung war eine Nachzahlung von ganzen 0.14 Cent!
    Alleine dieses Schreiben der Verwaltung, die Briefmarke sowie meine Überweisung
    übertrifft diese Anhebung bei weitem.....

    Oder aber die Verwaltung, die einen nach dem Immobilienkauf bei der Steuererhebung
    vergisst...man muss erstmal nachfragen und wird dann lapidar an die nächste
    Behörde verwiesen.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    interessant, welche rechtlichen Folgen kann dies haben bei Nichteinhaltung?
    Seinen Betrieb wird er ja ordnungsgemäß angemeldet haben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Deine Antwort wirkt sehr grantig! Hast du Dich von meiner Antwort angegriffen gefühlt? Das war nicht meine Absicht. No offense!

    Grantig? Nein.


    Z.B. in jedem Industriebetrieb der Petrochemie in dem ich bisher war. Ich gehe davon aus, dass es in jedem anderen Betrieb auch so gehandhabt werden kann, wenn ich den Kunden/Arbeitgeber fachgerecht auf die Problematik hinweise.

    Kann ich nicht bestätigen, und da war vom Kleinbetrieb bis zum bekannten Chemieriesen mit den vier
    Buchstaben, schon alles dabei.


    Von Dienstleistungsfeuerwehrwesen hattest Du nichts geschrieben. Du hast von Brandposten/-wache im Industriebereich geschrieben

    Sorry, die Brandposten-/wachen- Tätigkeit gehört mit unter zu den Hauptaufgaben
    (Abseits der Stellung BtF/WF) einer Dienstleistungsfeuerwehr. Sicherlich ist die Qualität
    dieser Brandposten/-wachen eine andere.


    sollte man nicht auf die Schutzkleidung verzichten, oder den Schutz durch offenes Tragen eventuell außer Kraft setzen. Du riskierst im Schadensfall möglicherweise nicht nur den Versicherungsschutz, eventuell übernimmst du juristische Verantwortlichkeiten, wenn Du von der GBU abweichst.

    Du liegst sicherlich mit diesem Einwand nicht falsch, ich halte es aber für
    ein vertretbares Risiko. Sicherlich kann diese Beurteilung je nach Lage,
    auch eine andere sein.



    Auch das praktiziere ich seit Jahren mit Erfolg. Ohne Ausnahme ist es Abends/Nachts/Morgens deutlich kühler. Selbst wenn z.B. ein Tank tagsüber enorm aufgeheizt wird, gibt es die Möglichkeit zusätzlich Klimalüftungen zu installieren, Kühlung durch Bewässerung vorzusehen, etc. Meine Erfahrungen bezgl. Temperatur beschränken sich allerdings auf Deutschland ;)

    Meine auch, und ich sehe darin keine wirkliche Lösung bzw.
    Erleichterung. Die Arbeiter im Tank mögen da eine andere Wahrnehmung haben.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    die gesamte Kennzeichnung muss nicht zwangsläufig sein, zumindest
    aber die Zeichen die sich massiv geändert haben. Mehrfach habe ich
    hier schon auf den Feuerlöscher oder den Druckknopfmelder oder
    Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung usw. hingewiesen. Um
    es mal zu verdeutlichen siehe hier: http://blog.null-risiko.net/wp-content/upl…ichen_gross.jpg

    Selbstverständlich müssen hierbei auch die Aushänge der BSO
    berücksichtigt werden.


    sollte ich die F+R- Pläne in der alten Norm erstellen lassen?!

    Du kannst den Plan nach neuer Norm erstellen (es haben sich ja nicht nur die
    Zeichen geändert), nur musst Du dann statt den neuen Zeichen, die alten verwenden
    oder Du änderst deine Kennzeichnung komplett oder in den Fällen, in denen
    eine Verwechslungsgefahr droht.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Brandposten - um nur mal bei einem Beispiel zu b leiben. Muessen Brandposten tatsaechlich den ganzen Tag in voller Montur Wache stehen?

    Es kommt immer darauf an, mal ist es nur daneben zu stehen, mal
    gehören aber auch Aufgaben wie Messtätigkeiten, Kontrollgänge usw.
    dazu. Wobei wir hier jetzt von sehr speziellen Brandposten-Tätigkeiten
    reden.


    Wie lange benoetigt so ein Profi um seine komplette Palette anzulegen, 15-20 Sekunden? Also waere doch vielleicht eine Loesung, den Wachen diese minimale "Ankleidezeit", die sie ja letzendlich auch in der Wache haben wenn sie z.B. im Bett liegen, gem. GB zuzubilligen.

    Auch hier kommt es wieder darauf an, was an PSA benötigt wird.
    Sicherlich wäre es aber nicht zielführend sich erst im Fall X anzukleiden,
    wäre unter Umständen auch gefährlich. Bleibem wir bei Tankarbeiten, bis da
    ein FM (SB) sich ausgerüstet hat (unter Umständen auch mit AS), dann Einstieg
    usw., wäre ein ziemlicher Zeitverlust.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,

    Das ist kein Witz! Das wird so vielfach praktiziert und funktioniert problemlos!
    Als Beispiel die von Dir zitierten Tankarbeiten: Wenn in Tanks auf Grund von Pfützenbildung noch Atmosphäre herscht willst Du hoffentlich nicht Leute ohne Schutzkleidung reinschicken, weil es zu warm im Tank ist? ;(
    Oder um bei Deinem Fachgebiet zu bleiben: Den Feuerwehrleuten würdest Du doch nicht zugestehen ohne Schutzkleidung zu löschen weil es so warm ist, oder? ;)
    Sind aus Fachkräftemangel keine kürzeren Arbeitsintervalle möglich, können Arbeiten in die frühen Morgenstunden, bzw. in die Abendstunden verlegt werden. Neben Kühlwesten gibt es auch Klimageräte, etc.
    Mögliche Alternativen gibt es zuhauf, lediglich an dem Willen diese -zugegebener Maßen teilweise kostenintensiven Möglichkeiten- auch einzusetzen fehlt es.

    Das wird wo so praktiziert?
    Sicherlich nicht im Dienstleistungsfeuerwehrwesen, da solche Personalansätze schlicht
    von der Industrie nicht bezahlt werden. Genau lesen, was ich schreibe!

    Die Überbekleidung an sich steht auch nicht zur Diskussion, es steht die
    Überhose zur Diskussion. Und die Frage der Überhose wird vom Risiko abhängig
    gemacht.


    Den Feuerwehrleuten würdest Du doch nicht zugestehen ohne Schutzkleidung zu löschen weil es so warm ist, oder?

    Sicherlich nicht, aber der Vergleich hinkt. Bei solchen Diensten kommt
    man nicht erst im Falle von einem Notfall, sondern steht bereits direkt vor
    Ort. Und jetzt lass es mal 8 Stunden im Sommer sein, da muss man sich
    zwangsläufig Gedanken um Erleichterungen machen bzw. das Risiko im Einzelfall
    sorgfältig abwägen.


    können Arbeiten in die frühen Morgenstunden, bzw. in die Abendstunden verlegt werden.

    Ändert im Sommer nicht wirklich was.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    das kann imo keine Lösung sein! Wenn die PSA (nichts anderes ist eine entsprechende Schutzleidung) notwendig ist, muss sie getragen werden. ist es zu warm müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Z.B. Kühlung, kürze Arbeitsintervalle, etc.

    Doch ist es, weil es schlicht an Alternativen fehlt.
    Kühlung in form von Kühlwesten etc. funktioniert nur sehr begrenzt
    (teilweise sogar noch eine größere Belastung) und kürzere Arbeitsintervalle...
    guter Witz.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Hallo,


    Von einer Firma habe ich Flucht- und Rettungswegpläne erstellen lassen. Als ich auf der Kennzeichnung nach ISO7010 statt BGV A8 bestanden habe, teilte man mir mit, dass, solange vor Ort Rettungswegkennzeichnungen noch nach BGV A8 im Gebäude sind, auch die F+R-Pläne so dargestellt werden müssen. Mir ist klar, dass eine Mischung der Zeichen nicht sinnvoll ist, aber soll ich mir Pläne nach der alten Norm erstellen lassen? Gibt es hierzu eine konkrete Festlegung?

    Die betreffende Firma wird sich da sicherlich an einem betreffenden Schriftstück bez.
    Mischkennzeichnung vom zuständigen NA orientieren, wurde auch hier schon gepostet.
    Laut diesem Schreiben wird eine Mischkennzeichnung gänzlich ausgeschlossen, siehe im
    Vergleich die ASR A1.3. Sicherlich hat aber die Firma nicht Unrecht auf den Umstand hinzuweisen,
    dass die Zeichen im Plan mit der Kennzeichnung im Betrieb, abweichen. Bei Rettungszeichen mag
    dies nicht so ins Gewicht fallen, bei den Brandschutzzeichen sind die Unterschiede doch
    erheblich.

    Im übrigen, bedenke auch deine Aushänge (BSO)!


    Noch eine Frage zum Sammelplatz: Die DIN ISO 23601 fordert für den Übersichtsplan der F+R-Pläne die Darstellung eines Sammelplatzes, daher wollte ich diesen eingetragen haben. Hier habe ich zur Antwort erhalten, dass das nur gelte, wenn ein Sammelplatz festgelegt sei. Es sei aber nicht nötig, diesen festzulegen.

    Hast Du einen Sammelplatz oder nicht? Wenn Du keinen hast, kannst Du auch keinen
    einzeichnen lassen, außer Du möchtest jetzt einen. (Bedenke aber auch die Folgen für
    die Einrichtung eines neuen Sammelplatzes, z.B. Kennzeichnung vor Ort, Unterweisung,
    BSO usw.).


    Eine Frage zum Maßstab: Es gibt Richtwerte (z.B. 1:250 für große bauliche Anlagen, 1:100 für mittlere etc.). Der Planersteller hat diese unterschritten, um immer zwei Fluchtwege darzustellen. Mir erscheint dies extrem unübersichtlich. Kann ich einen größeren Maßstab fordern?

    Wer ist in diesem Geschäftsverhältnis eigentlich der Kunde?
    Sicherlich sind diese Richtwerte nicht in Stein gemeiselt, wir weichen nach Absprache
    mit dem Kunden hin und wieder auch mal ab, wenn es sinnvoll erscheint. Bezüglich der Darstellung
    der Fluchtwege, in Ermangelung vom Aussehen vom Plan, kann man dies nicht beurteilen.

    Wir haben in der Vergangenheit auf die vollständige Darstellung vom zweiten Rettungsweg
    -nach Absprache- auch schon verzichtet, z.B. wenn die Fluchtwegsführung über andere Betriebs-
    bereiche ging und haben lediglich kurz "textlich ergänzt". Eine solche Darstellung wäre sonst zu
    unübersichtlich gewesen.


    Wer hat Erfahrungen mit der Erstellung von Flucht- und Rettungswegen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!

    Es gibt nichts einfacheres wie Flucht- und Rettungspläne, bevor Du jetzt nach einer
    neuen Firma suchst, rede erstmal mit der alten Firma und fordere ggfs. eine Nachbesserung.

    Bei weiteren Fragen/Hilfe gerne auch per PM.

    Gruß
    Simon Schmeisser


    Fachzeitschriften gibt es sehr viele und in allen kann ich leider
    keine Annonce schalten.

    Man schaltet auch keine Annoncen, sondern beteiligt sich mit
    Beiträgen in diesen Zeitschriften, was wieder eine Aufmerksamkeit
    und unter Umständen auch Aufträge bringt.

    Themen würde es genug geben, z.B.:
    - Möglichkeiten der Evakuierung in Pflegeeinrichtungen
    - Brandschutz in Pflegeeinrichtungen
    - über die einzelnen Funktionen (z.B. Evakuierungshelfer usw.)

    usw., bei genauer Betrachtung würde Dir sicherlich eine Vielzahl
    von möglichen Themen einfallen.

    Wenn Du Glück hast, erhälst Du vom Verlag sogar noch ein Honorar.
    Einfach mal was schreiben und den entsprechenden Zeitschriften zur
    Veröffentlichung anbieten.

    Bezüglich Deckungsbeitragsrechnung, siehe Google:
    https://www.google.de/#q=Deckungsbeitragsrechnung+


    Gruß
    Simon Schmeisser