Hallo,
Danke für den Hinweis.
Gruß
Simon Schmeisser
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
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Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
ist in Zeiten von Google etc. die Suche nach einem passenden
Dienstleister, ernsthaft noch ein Problem?
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
so abweichend war es meiner Meinung nach nicht, da als Begründung auf die Fragestellung
dieser Satz genannt wurde:
"ein klares JA. Schutzkleidung darf bzw. muss sogar von der Geschäftsleitung
angeordnet werden. Dies ist ihr Recht und ihre Pflicht (siehe Arbeitsschutzgesetz
§3 Absatz 1, erster Satz)."
Und daraus entwickelte sich die Folgediskussion.
Aber Gut, dann warten wir jetzt auf DEINEN Beitrag zur ursprünglichen Fragestellung
ganz sehnsüchtig jetzt.....
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Wieder einmal sind wir bei der Feuerwehr gelandet
Ja, bei den betrieblichen Feuerwehren in denen über 30.000 Menschen
Dienst tun und teilweise ganz spezielle Probleme haben, siehe hier
die abweichende Diskussion (Was aber wenn die Schutzkleidung den Mitarbeiter
gefährdet?) .
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Aufträge kommen bei uns über:
- Mundpropaganda
- Homepage
- Xing
- Facebook (vereinzelt)
- aufgrund von Fachbeiträgen in
Fachzeitschriften
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Aber das ist köstlich:
Die Bestimmungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung seien "ein weiterer Pflasterstein auf der Melkkuhstraße zu jedem Unternehmen". Jeder "schmarotze" an den Wirtschaftsbetrieben herum nach dem Motto: "Wo ein Wirtschaftsunternehmen, da ist auch eine Schmarotzerhorde". Für unnötige und aufoktroyierte Betreuung sowie kostenträchtige Überregulierung sei kein Geld vorhanden. Sie lehne noch mehr Bürokratie und "schmarotzerische Überwachung" und die damit verbundenen Kosten ab.
Teilweise kann ich diese Verärgerung nachvollziehen (nicht gutheißen!),
insbesondere wenn man so sieht, wie manche Verwaltung arbeitet
oder wie es selbst um die Sicherheit in der Behörde steht. Gerade
Unternehmer können durch den ständigen "Behördenkontakt" da
wesentlich gereizter reagieren, als der "Otto Normalbürger".
Mal an zwei Beispielen aus den letzten Monaten:
U.a. gehören mir diverse Immobilien, in den letzten 6 Monaten gab es
zwei Vorfälle, die einen in Rage bringen können. Im ersten Fall habe ich
innerhalb von kurzer Zeit zwei Bescheide zur Grundsteuer erhalten,
der zweite Bescheid erfolgte aufgrund einer nachträglichen Anhebung.
Resultat dieser Anhebung war eine Nachzahlung von ganzen 0.14 Cent!
Alleine dieses Schreiben der Verwaltung, die Briefmarke sowie meine Überweisung
übertrifft diese Anhebung bei weitem.....
Oder aber die Verwaltung, die einen nach dem Immobilienkauf bei der Steuererhebung
vergisst...man muss erstmal nachfragen und wird dann lapidar an die nächste
Behörde verwiesen.
Gruß
Simon Schmeisser
Vielen Dank für die Ausführungen.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Alles anzeigen
Dies bedeutet, dass Sie gemäß ASiG eine Beratung nur nach Zustimmung der entsprechenden Behörde anbieten dürfen und dies natürlich bei jedem einzelnen Kunden - eine Pauschalgenehmigung werden Sie nicht erhalten.
Bei festangestellten Sifas kennt man durchaus diese Ausnahme, aber dies ist nicht gleichbedeutend mit einem Freiberufler, der die Betreuung jedem Unternehmen anbieten darf.
Sie haben immer die Verpflichtung dem "anfragenden" Unternehmen die Information über die fehlende technische Ausbildung mitzuteilen. Grundsätzlich werden Ausnahmen durch Anfrage eines Betriebes ausgebildet und genau hierfür besteht dann die (einzige) Zulassung zum Tätigwerden.
Die Betreuung erfolgt gemäß ASiG und hier würde ich Ihnen evtl. empfehlen wollen sich dieses mit einem Kommentar einmal durchzulesen, damit Sie auch Ihre Pflichten kennen.§ 7 Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit
(1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muß berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Der Sicherheitstechniker oder -meister muß über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen.
(2) Die zuständige Behörde kann es im Einzelfall zulassen, daß an Stelle eines Sicherheitsingenieurs, der berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen, jemand bestellt werden darf, der zur Erfüllung der sich aus § 6 ergebenden Aufgaben über entsprechende Fachkenntnisse verfügt.
interessant, welche rechtlichen Folgen kann dies haben bei Nichteinhaltung?
Seinen Betrieb wird er ja ordnungsgemäß angemeldet haben.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Deine Antwort wirkt sehr grantig! Hast du Dich von meiner Antwort angegriffen gefühlt? Das war nicht meine Absicht. No offense!
Grantig? Nein.
Z.B. in jedem Industriebetrieb der Petrochemie in dem ich bisher war. Ich gehe davon aus, dass es in jedem anderen Betrieb auch so gehandhabt werden kann, wenn ich den Kunden/Arbeitgeber fachgerecht auf die Problematik hinweise.
Kann ich nicht bestätigen, und da war vom Kleinbetrieb bis zum bekannten Chemieriesen mit den vier
Buchstaben, schon alles dabei.
Von Dienstleistungsfeuerwehrwesen hattest Du nichts geschrieben. Du hast von Brandposten/-wache im Industriebereich geschrieben
Sorry, die Brandposten-/wachen- Tätigkeit gehört mit unter zu den Hauptaufgaben
(Abseits der Stellung BtF/WF) einer Dienstleistungsfeuerwehr. Sicherlich ist die Qualität
dieser Brandposten/-wachen eine andere.
sollte man nicht auf die Schutzkleidung verzichten, oder den Schutz durch offenes Tragen eventuell außer Kraft setzen. Du riskierst im Schadensfall möglicherweise nicht nur den Versicherungsschutz, eventuell übernimmst du juristische Verantwortlichkeiten, wenn Du von der GBU abweichst.
Du liegst sicherlich mit diesem Einwand nicht falsch, ich halte es aber für
ein vertretbares Risiko. Sicherlich kann diese Beurteilung je nach Lage,
auch eine andere sein.
Auch das praktiziere ich seit Jahren mit Erfolg. Ohne Ausnahme ist es Abends/Nachts/Morgens deutlich kühler. Selbst wenn z.B. ein Tank tagsüber enorm aufgeheizt wird, gibt es die Möglichkeit zusätzlich Klimalüftungen zu installieren, Kühlung durch Bewässerung vorzusehen, etc. Meine Erfahrungen bezgl. Temperatur beschränken sich allerdings auf Deutschland
Meine auch, und ich sehe darin keine wirkliche Lösung bzw.
Erleichterung. Die Arbeiter im Tank mögen da eine andere Wahrnehmung haben.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
die gesamte Kennzeichnung muss nicht zwangsläufig sein, zumindest
aber die Zeichen die sich massiv geändert haben. Mehrfach habe ich
hier schon auf den Feuerlöscher oder den Druckknopfmelder oder
Mittel und Geräte zur Brandbekämpfung usw. hingewiesen. Um
es mal zu verdeutlichen siehe hier: http://blog.null-risiko.net/wp-content/upl…ichen_gross.jpg
Selbstverständlich müssen hierbei auch die Aushänge der BSO
berücksichtigt werden.
sollte ich die F+R- Pläne in der alten Norm erstellen lassen?!
Du kannst den Plan nach neuer Norm erstellen (es haben sich ja nicht nur die
Zeichen geändert), nur musst Du dann statt den neuen Zeichen, die alten verwenden
oder Du änderst deine Kennzeichnung komplett oder in den Fällen, in denen
eine Verwechslungsgefahr droht.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Hallo,
ich stelle meinen Kunden die Pläne in zwei ausführungen zu verfügung.. Sprich ihn einfach darauf an, ist normalerweisse keine große sache für ihn.
was darf man sich unter zwei Ausführungen vorstellen?
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
natürlich können die Meinungen abweichen, es sollte aber fachlich
begründbar sein....am besten mit Praxiserfahrungen.
Gruß
Simon Schmeisser
ist klar, die Anregungen passen aber halt nicht in die Praxis.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Brandposten - um nur mal bei einem Beispiel zu b leiben. Muessen Brandposten tatsaechlich den ganzen Tag in voller Montur Wache stehen?
Es kommt immer darauf an, mal ist es nur daneben zu stehen, mal
gehören aber auch Aufgaben wie Messtätigkeiten, Kontrollgänge usw.
dazu. Wobei wir hier jetzt von sehr speziellen Brandposten-Tätigkeiten
reden.
Wie lange benoetigt so ein Profi um seine komplette Palette anzulegen, 15-20 Sekunden? Also waere doch vielleicht eine Loesung, den Wachen diese minimale "Ankleidezeit", die sie ja letzendlich auch in der Wache haben wenn sie z.B. im Bett liegen, gem. GB zuzubilligen.
Auch hier kommt es wieder darauf an, was an PSA benötigt wird.
Sicherlich wäre es aber nicht zielführend sich erst im Fall X anzukleiden,
wäre unter Umständen auch gefährlich. Bleibem wir bei Tankarbeiten, bis da
ein FM (SB) sich ausgerüstet hat (unter Umständen auch mit AS), dann Einstieg
usw., wäre ein ziemlicher Zeitverlust.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Das ist kein Witz! Das wird so vielfach praktiziert und funktioniert problemlos!
Als Beispiel die von Dir zitierten Tankarbeiten: Wenn in Tanks auf Grund von Pfützenbildung noch Atmosphäre herscht willst Du hoffentlich nicht Leute ohne Schutzkleidung reinschicken, weil es zu warm im Tank ist?
Oder um bei Deinem Fachgebiet zu bleiben: Den Feuerwehrleuten würdest Du doch nicht zugestehen ohne Schutzkleidung zu löschen weil es so warm ist, oder?
Sind aus Fachkräftemangel keine kürzeren Arbeitsintervalle möglich, können Arbeiten in die frühen Morgenstunden, bzw. in die Abendstunden verlegt werden. Neben Kühlwesten gibt es auch Klimageräte, etc.
Mögliche Alternativen gibt es zuhauf, lediglich an dem Willen diese -zugegebener Maßen teilweise kostenintensiven Möglichkeiten- auch einzusetzen fehlt es.
Das wird wo so praktiziert?
Sicherlich nicht im Dienstleistungsfeuerwehrwesen, da solche Personalansätze schlicht
von der Industrie nicht bezahlt werden. Genau lesen, was ich schreibe!
Die Überbekleidung an sich steht auch nicht zur Diskussion, es steht die
Überhose zur Diskussion. Und die Frage der Überhose wird vom Risiko abhängig
gemacht.
Den Feuerwehrleuten würdest Du doch nicht zugestehen ohne Schutzkleidung zu löschen weil es so warm ist, oder?
Sicherlich nicht, aber der Vergleich hinkt. Bei solchen Diensten kommt
man nicht erst im Falle von einem Notfall, sondern steht bereits direkt vor
Ort. Und jetzt lass es mal 8 Stunden im Sommer sein, da muss man sich
zwangsläufig Gedanken um Erleichterungen machen bzw. das Risiko im Einzelfall
sorgfältig abwägen.
können Arbeiten in die frühen Morgenstunden, bzw. in die Abendstunden verlegt werden.
Ändert im Sommer nicht wirklich was.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
das kann imo keine Lösung sein! Wenn die PSA (nichts anderes ist eine entsprechende Schutzleidung) notwendig ist, muss sie getragen werden. ist es zu warm müssen andere Maßnahmen getroffen werden. Z.B. Kühlung, kürze Arbeitsintervalle, etc.
Doch ist es, weil es schlicht an Alternativen fehlt.
Kühlung in form von Kühlwesten etc. funktioniert nur sehr begrenzt
(teilweise sogar noch eine größere Belastung) und kürzere Arbeitsintervalle...
guter Witz.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
war u.a. hier schon Thema, siehe auch den einen Link
mit der konkreten Auflistung vom Inhalt:
[suche Hilfe] Erste Hilfe Kästen von Montagefahrzeugen
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Mustervorlagen gibt es diesbezüglich viele, leider aber oftmals
kostenpflichtig.
Siehe hier ein Beispiel aus dem Schulbereich:
http://www.ls-bw.de/dienstleistung…1.pdf/file_view
Ferner schau mal in die VdS 3111 (Brandschutzbeauftragter),
dort findest Du auch eine Vorlage, siehe hier:
http://vds.de/fileadmin/vds_publikationen/vds_3111_web.pdf
usw.
Gruß
Simon Schmeisser
Hallo,
Von einer Firma habe ich Flucht- und Rettungswegpläne erstellen lassen. Als ich auf der Kennzeichnung nach ISO7010 statt BGV A8 bestanden habe, teilte man mir mit, dass, solange vor Ort Rettungswegkennzeichnungen noch nach BGV A8 im Gebäude sind, auch die F+R-Pläne so dargestellt werden müssen. Mir ist klar, dass eine Mischung der Zeichen nicht sinnvoll ist, aber soll ich mir Pläne nach der alten Norm erstellen lassen? Gibt es hierzu eine konkrete Festlegung?
Die betreffende Firma wird sich da sicherlich an einem betreffenden Schriftstück bez.
Mischkennzeichnung vom zuständigen NA orientieren, wurde auch hier schon gepostet.
Laut diesem Schreiben wird eine Mischkennzeichnung gänzlich ausgeschlossen, siehe im
Vergleich die ASR A1.3. Sicherlich hat aber die Firma nicht Unrecht auf den Umstand hinzuweisen,
dass die Zeichen im Plan mit der Kennzeichnung im Betrieb, abweichen. Bei Rettungszeichen mag
dies nicht so ins Gewicht fallen, bei den Brandschutzzeichen sind die Unterschiede doch
erheblich.
Im übrigen, bedenke auch deine Aushänge (BSO)!
Noch eine Frage zum Sammelplatz: Die DIN ISO 23601 fordert für den Übersichtsplan der F+R-Pläne die Darstellung eines Sammelplatzes, daher wollte ich diesen eingetragen haben. Hier habe ich zur Antwort erhalten, dass das nur gelte, wenn ein Sammelplatz festgelegt sei. Es sei aber nicht nötig, diesen festzulegen.
Hast Du einen Sammelplatz oder nicht? Wenn Du keinen hast, kannst Du auch keinen
einzeichnen lassen, außer Du möchtest jetzt einen. (Bedenke aber auch die Folgen für
die Einrichtung eines neuen Sammelplatzes, z.B. Kennzeichnung vor Ort, Unterweisung,
BSO usw.).
Eine Frage zum Maßstab: Es gibt Richtwerte (z.B. 1:250 für große bauliche Anlagen, 1:100 für mittlere etc.). Der Planersteller hat diese unterschritten, um immer zwei Fluchtwege darzustellen. Mir erscheint dies extrem unübersichtlich. Kann ich einen größeren Maßstab fordern?
Wer ist in diesem Geschäftsverhältnis eigentlich der Kunde?
Sicherlich sind diese Richtwerte nicht in Stein gemeiselt, wir weichen nach Absprache
mit dem Kunden hin und wieder auch mal ab, wenn es sinnvoll erscheint. Bezüglich der Darstellung
der Fluchtwege, in Ermangelung vom Aussehen vom Plan, kann man dies nicht beurteilen.
Wir haben in der Vergangenheit auf die vollständige Darstellung vom zweiten Rettungsweg
-nach Absprache- auch schon verzichtet, z.B. wenn die Fluchtwegsführung über andere Betriebs-
bereiche ging und haben lediglich kurz "textlich ergänzt". Eine solche Darstellung wäre sonst zu
unübersichtlich gewesen.
Wer hat Erfahrungen mit der Erstellung von Flucht- und Rettungswegen und kann mir weiterhelfen? Vielen Dank!
Es gibt nichts einfacheres wie Flucht- und Rettungspläne, bevor Du jetzt nach einer
neuen Firma suchst, rede erstmal mit der alten Firma und fordere ggfs. eine Nachbesserung.
Bei weiteren Fragen/Hilfe gerne auch per PM.
Gruß
Simon Schmeisser
Fachzeitschriften gibt es sehr viele und in allen kann ich leider
keine Annonce schalten.
Man schaltet auch keine Annoncen, sondern beteiligt sich mit
Beiträgen in diesen Zeitschriften, was wieder eine Aufmerksamkeit
und unter Umständen auch Aufträge bringt.
Themen würde es genug geben, z.B.:
- Möglichkeiten der Evakuierung in Pflegeeinrichtungen
- Brandschutz in Pflegeeinrichtungen
- über die einzelnen Funktionen (z.B. Evakuierungshelfer usw.)
usw., bei genauer Betrachtung würde Dir sicherlich eine Vielzahl
von möglichen Themen einfallen.
Wenn Du Glück hast, erhälst Du vom Verlag sogar noch ein Honorar.
Einfach mal was schreiben und den entsprechenden Zeitschriften zur
Veröffentlichung anbieten.
Bezüglich Deckungsbeitragsrechnung, siehe Google:
https://www.google.de/#q=Deckungsbeitragsrechnung+
Gruß
Simon Schmeisser