Ich mal wieder.........
Bei ner Begehung PSAgA vorgefunden. (mit Falldämpfer)
Auf die Frage, wofür die genutzt wird, folgende Antwort:
Mitarbeiter ziehen die an, wenn im Palettenregal irgendetwas nicht in Ordnung ist.....
Ablauf: Fahren mit Personenkorb nach oben, steigen dann von dort ins Regal oder sogar klettern sogar einfach hoch, "schlagen" sich an nem
Regalträger an und machen dann da oben "ihr Ding"
Da ist mir ja erstmal der Kitt aus der Brille gefallen......
Frage:
Gibt es irgendwelche technischen Lösungen , mobile Anschlagpunkte z.B. wie für Hallenträger, welche für Regale zugelassen sind?
Meine mündliche Ermahnungen reichen dem Zuständigen nicht aus, er will etwas schriftliches, möglichst mit Rechtsquellen () haben.
Also, ich wurde darüber telefonisch informiert.......klar schreibe ich bei nächster Begehung da was zu.
Angesprochen habe ich:
- Übersteigen aus Mannkorb: verboten
- Klettern: verboten
- Regalträger: kein zugelassener Anschlagpunkt
- PSAgA: keine Schulung, Falldämpfer eh ungeeignet
Mein Vorgänger hat das so abgesegnet
Irgendwie fehlt mir hier der Anfang.........
Schönes WE