Wieder mal was Neues………….
Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte
Betriebssicherheitsverordnung soll neu gefasst werden.
Ziele sind die Beseitigung inzwischen bekannt gewordener rechtlicher und fachlicher
Mängel, eine bessere Umsetzung von EU- Recht, der Abbau von Standard- und Bürokratiekosten,
die Beseitigung von Doppelregelungen insbesondere beim Explosionsschutz und
bei der Prüfung von Arbeitsmitteln, die Verbesserung der Schnittstellen zu anderen Rechtsvorschriften
und nicht zuletzt eine Verbesserung der Anwendbarkeit durch die Arbeitgeber.
Um die Neuerung zu betonen erhält die Verordnung den neuen Titel
"Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und
dem Betrieb von Anlagen (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung - ArbmittV)"
Weitere Informationen und den [font='"']Verordnungsentwurf[/font][font='"'] finden Sie auf den [size=10][font='"']Internetseiten[/font]http://www.bmas.de/DE/Themen/A…sverordnung.html?nn=50448[size=10][font='"'] des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).