Lass die Finger davon wenn Du den Job nicht zwingend brauchst...................
Beiträge von sifafettie
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Hmm...nix da.....
Hab dir ne PN geschickt...habs rausbekommen
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He Mick,
ich hatte dir ne E-Mail geschickt.
Wie das hier mit den PN geht, raff ich nicht......
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Jo Tach, auch vom Niederrhein
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Hab dir ne Email geschickt. Thx to all.
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Hi,
einer ne gute Informationsquelle zu dem Thema parat?
Insbesondere was eine entsprechende Anweisung dazu betrifft inkl. Ausnahmen?
Danke -
Er WILL aber eine(dann bekommt er auch eine)
Trotzdem Danke an Euch.
Ich suche mal weiter, kann ja nicht weg sein das Teil..............................
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Ja es geht um elektrisch höhenverstellbare Tische.
Ich wills auch gar nicht wissen (Kopfkino)
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Frage ich mich auch, aber der Kunde will eine haben.......
Und ich finde meine Vorlage nicht mehr...........
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Hallo Maxi,
bis auf
kann ich mich den Ausführungen von AxelS anschließen. Der Trend in den letzen Jahren geht auch bei "größeren" Betrieben ( > 300 MA) in Richtung externe SiFa. So ist zumindest meine Erfahrung mit unseren Kunden.
Gruß Andy
Jepp, die Erfahrung habe ich in meiner nun fast 21 Jahre () langen Laufbahn als SiFa etc. auch gemacht. Selbst ein Unternehmen >1000 in dem ich einige Zeit als interne SiFa war, hat nach meinem Weggang einen externen Dienstleister beauftragt.
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Was meinst Du mit "Kranschein"?
Die Ausbildung nach GUV 309--03 in Theorie und Praxis machen=gleich "Kranschein".
Dann eine Unterweisung an dem Kran an dem man arbeiten soll, Beauftragung für den Kran erstellen und fertig.
Oder seh ich das falsch?
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Hallo,
ich habe dazu mal eine BA erstellt, finde die leider in meinem Chaos nicht mehr...........
Hat eventuell einer eine entsprechende BA zum Thema ??
LG und Danke
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Was heisst "brauchen".......wenn Ihr keine habt ist halt die GF, der Vorstand etc. voll zuständig und haftbar.
Wenn dieser keine Ahnung von "Strom" hat (mal platt ausgedrückt)....braucht ihr eine. -
Ich empfehle eine Rechtsschutzversicherung welche auch den Job mit abdeckt.
Da eventuelle straf- und zivilrechtliche Ansprüche bei Dir persönlich auflaufen können.....
Ich spreche da aus Erfahrung. -
http://willms-gabelstapler.de/pdf/Mitgaenger.pdf
Hier auf Seite 22 steht das was ich suche.
Danke Euch -
Ich bin fertig damit und der Auftraggeber ist zufrieden.In diesem Sinne
später
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Moin, ich suche mir nen Wolf zu dem Thema "Eingriffschutz Hubmast" an einer Mitgänger E-Ameise.
Habe in einer Firma zwei alte E-Ameisen vorgefunden, welche keinen o.a. Schutz am Hubmast haben.
Ich meine mich erinnern zu können, dass es da mal eine Pflicht zur Nachrüstung gab.
Der Staplerprüfer meinte, dass es nicht nötig ist.Kann einer helfen? Danke
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Das nu nix Neues.
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So mal n Update. Gerüstbauer hatte mich als "Streitverkündeten" (googelt das mal, da werdet ihr kirre) eingesetzt, bzw. ich bin auf deren Seite da beigetreten (musste mich für eine Seite entscheiden)
Beweisaufnahmeverhandlung sollte im März sein. (25 Zeugen!) Ist aber wegen Corona auf den November vertagt worden.
Gericht drängte auf Grund von dem ganzen Auffwand und dem geringen Streitwert auf Vergleich zwischen Verunfallten und Gerüstbauer, welcher 2000,00 Schmerzensgeld an den Verunfallten zahlen sollte.
Der Gerüstbauer wollte das ich mich als "Streitverkündeter" mit 1000,00 beteilige, was mein Anwalt aber abgelehnt hat. Dann wollten die 500,00 von mir, was mein Anwalt auch abgelehnt hat. Wir wären aus prozessökonömischen Gründen (Vermeidung des ganzen Berweisaufnahmeverfahrens) 250,00 Euro zu bezahlen.Das habe ich nun auch gemacht, damit die ganze Sache ein Ende hat.
Baustellen mache ich nun nicht mehr.
Schönes WE