Moin!
Der Bereich Ex-Schutz wird ja demnächst in die Gefahrstoffverordnung übernommen.
(Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz.....blabla)
Mir stellt sich nun die Frage, inwieweit bereits erstelle Ex-Schutzdokumente nach BetrSichV geändert / angepasst werden müssen.
Wie sollen neue Ex-Schutzdokumente nun in Zukunft aussehen?
Ich tu mich da etwas schwer mit.
Hat sich da schon mal einer von Euch mit beschäftigt?
Gruss