Eindeutig UN 3175
Kein Abfall, da keine Entledigungsabsicht.
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Neues Benutzerkonto erstellenEindeutig UN 3175
Kein Abfall, da keine Entledigungsabsicht.
Ebenfalls guten Morgen aus Österreich,
ich weiß jetzt nicht, was Du unter Gefahrguttabelle verstehst.
Das gesamte ADR mit der UN Stoffliste ist im Internet als PDF zum Downloaden, als Excel ist mir keine Tabelle bekannt.
Gruß
Alfred
Ich habe mir schon öfters gesagt, wenn ich nochmals geboren werde, dann werde ich Betriebsarzt, egal ob in Deutschland oder Österreich.
Gruß
Alfred
Hallo,
also prinzipiell ist der Arbeitgeber für den Arbeitnehmerschutz verantwortlich.
Wenn Du schriftlich als verantwortlich Beauftragter der Behörde bekanntgegeben wurdest und Du auch von Deinem Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung hast, dass Du im Unternehmen weisungsbefugt bist, dann haftest Du.
So wie es in Deinem Fall ist, kannst Du Dich nach meinem Wissensstand beruhigt zurücklehnen.
Veranlassung zur Prüfung mit Termin schriftlich weitergeben, nicht nur sagen !!
Bei einer offensichtlich defekten Anlage oder überschrittenen Prüfungstermin keinesfalls bestätigen, dass man da weiterarbeiten darf. Wenn es da zu einem Unfall kommt begeht man eine vorsätzliche Gefährdung und da ist man mit oder ohne Weisungsbefugnis vor dem Kadi.
Also ruhig Blut.
Gruß
Alfred
Schau,
an diesem Artikel habe ich lang vorbeigelesen,
Artikel 36
Pflicht zur Aufbewahrung von Informationen
(1) Jeder Hersteller, Importeur, nachgeschaltete Anwender und Händler trägt sämtliche gemäß dieser Verordnung für seine Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen zusammen und hält sie während eines Zeitraums von mindestens zehn Jahren nach der letzten Herstellung, Einfuhr, Lieferung oder Verwendung des Stoffes oder der Zubereitung zur Verfügung. Unbeschadet
der Titel II und VI legt dieser Hersteller, Importeur,
nachgeschaltete Anwender oder Händler auf Verlangen einer
zuständigen Behörde des Mitgliedstaates, in dem er seinen Sitz
hat, oder der Agentur unverzüglich diese Informationen vor
oder macht sie ihr zugänglich.
Vergesst aber bitte nicht - auch als nachgeschalteter Anwender - dass es für die Sicherheitsdatenblätter gem. Art. 36 REACH eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren gibt.
Gruß und schönes Wochenende
Alfred
Hallo Puma
Besten Dank für die schnelle und informative Auskunft.
Alfred
Hallo Gemeinde,
Offenbar gibt es eine weitere Annäherung GHS mit Gefahrgut. Es dürfen lt. Newsletter BWR Media Verlag für bestimmte Stoffe - mit Ausnahme Radioaktive und Sprengstoffe - auch die ADR Kennzeichnungen anstatt der GHS Etiketten verwendet werden. Vorausgesetzt der Stoff erhüllt gewisse H - Kriterien und die sind ziemlich großzügig.
Habt ihr das auch mitbekommen ?
Ich persönlich finde es gut, am liebsten wäre mir überhaupt ein einheitliches Labelling.
Gruß
Alfred
ZitatOriginal von MST
und ein herzliches Willkommen von mir, wäre gut wenn du dein Wissen über dem Bereich "Sondermüll" weiter dalegen kannt.
Gruß
Vorerst danke für die herzliche Aufnahme in eurem Forum.
Thema Sondermüll:
In Österreich sind da die Gesetze doch ziemlich anders als in Deutschland (wir haben sogar einen eigenen Schlüsselnummerkatalog).
Ebenso habe unsere Verbrennungsanlagen für Abfälle im Gegensatz zu euch keinen Verwerterstatus - bei uns ist es noch immer Beseitigung.
Dieses Thema wurde schon im Ministerium andiskutiert - keine Chance .
Na, ja - da gibt es noch jede Menge zu diskutieren.
Gruß
Alfred
Hallo an alle,
ich bin der Alfred und möchte mich in diesem Forum vorstellen.
Ich bin schon seit einigen Jahren in Österreich als selbstständige SiFa tätig. Dieser Bereich ist aber erst mit der Zeit dazugekommen. Nach über 20 Jahren Spezialistentum in der Abfallwirtschaft (Sondermüll) und Gefahrgut, machte ich die Ausbildung zur SiFa.
Mit diesem Bauchladen (Abfall-, Gefahrgutbeauftragter, SFK + Brandschutzbeauftragter) war das Interesse von Kunden so groß, dass ich mich selbstständig machte. Mit der Zeit kam auch noch die Betreuung und Begleitung für die SCC Auditierung dazu. Auf Wunsch eines österreichischen Kunden und mit Einverständnis der BG bin ich nun auch in Deutschland tätig.
Mein bisher tollstes Projekt war das totale SGU Sicherheits- Gesundheits- und Umweltmanagement einer Kraftwerksbaustelle. 600 Arbeiter gleichzeitig und bis 42 m Höhe ist eine Herausforderung für eine SiFa.
Bin im österreichischen Salzkammergut zuhause.
Als Hobby betreibe ich noch das Tauchen, Motorradfahren, Klettersteiggehen und wenn ich nicht zu müde bin sowie die Nacht klar ist - auch noch die Hobbyastronomie.
Ich hoffe auf eine freundliche Aufnahme eines Ösis in eurer Runde und stehe euch natürlich auch jederzeit gerne für etwaige Fragen was die österreichische Gesetzeslage betrifft in diesem Forum zur verfügung. Auch ich werde die eine oder andere Frage an euch haben.
Besten Gruß
Alfred