Beiträge von FSCH

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    Das Problem kenn ich,

    Würde ich eine solche Maschine antreffen, würde ich nicht noch lange einen Bericht schreiben, den gäbe es zusätzlich im Nachhinein, aber umgehend würde der zuständige Vorgesetzte über die nicht konforme Maschine informiert und eine sofortige Stillegung der Maschine empfohlen, bis der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt ist.

    aber wenn der Chef das nicht macht, was machst Du dann?????

    Mfg

    Hallo MK,
    auch von mir ein herzlich willkommen.

    Sehr spannend aber bisher nur ein Haufen Theorie und keinen Praxisbezug.

    ist das nicht sehr oft so--- erst kommt die Theorie und dann die Praxis?
    In der Praxis fragst Du dich dann ---hatten wir das auch in der Theorie????
    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deiner Ausbildung, sowohl in der Theorie als auch in der Praxis.

    Mfg

    Hallo,
    ich benutze " Decibel Ultra".
    Die Abweichung bei 102 db (gemessen durch die BG) beträgt 2 dB.
    Ob das immer so ist oder vom Handy abhängt weiß ich nicht.
    Beim Start wird Werbung eingeblendet oder man kauft sich die Software.
    Man kann Filter ändern (A, B, C, Z), den Peak messen oder sich den LCpeak anzeigen lassen.
    Es ist eine sehr gute Erklärung angefügt, was dB, Peak oder Creat Faktor ist.
    Des weiteren ist eine Langzeitmessung möglich. (Falls das Handy keinen neuen Besitzer findet :whistling: )

    Mfg

    Schön trinken

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    nu überteibste aba mal, er hat doch mit beiden Füßen festen Stand, oder soll er sich auf das Gerüst legen und sich den Rücken verbiegen? :whistling:
    Ich meine bei RTL gibs auch sone Sendung, Schnäppchenhäuser.
    Der Architekt erzählt immer was von Sicherheit, aber auf seinen Baustellen wird nix umgesetzt, Stemmarbeiten ohne Schutzbrille, mangelnde Absturzsichungen.... .

    Mfg

    Habe es oft, dass mir manche Woerter nur noch in der Fremdsparche einfallen. Daher spreche ich Pfaenglisch (Pfaelzisch/Deutsch/Englisch)

    Kenne ich von einem Bekannten, wenn ich mit dem Skype... sag ich immer: Na, hasse mal wieder Wortfindunggsstörungen? (Deutsch, Norwegisch, Englisch---seine "armen Kinder" müssen alles gleichzeitig lernen, Vatter=Deutsch, Mutter= Norge, Besuch= Deutsch.)

    Also, es geht auch anderen so.


    Zu dem Problem: 5 Flaschen sind wohl ein "klein bis
    schen viel" als Vorrat in der W-Statt.
    Gibt es kein Außenlager oder haben die Schweißer keine Lust so weit zu laufen? :rolleyes:

    Mfg

    Hallo Sed7,

    herzlich Willkommen im Sifa Forum.
    Ob Du jetzt zur "saugenden" oder zur "schreibenden" oder zur "nur lesenden"Fraktion gehörst wird sich im Laufe der Zeit herausstellen.

    Manche von den Schreibern sind ab und an etwas ungehalten, aber die meinen das nicht so, jeder hat mal einen schlechten Tag. :whistling:

    Ich wünsche Dir viel Erfolg bei deiner Arbeit, auf gute Zusammenarbeit. :)

    Mfg

    Die BG RCI schreibt:

    Für die Auswahl der Fachkundigen zum Freimessen ergeben sich somit folgende Kriterien:

    • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen Beruf oder eine vergleichbare Qualifikation,
    • Kenntnisse über die Eigenschaften der zu messenden Stoffe und die damit verbundenen Gefährdungen,
    • Kenntnisse über die betrieblichen Verhältnisse
    • geistige und charakterliche Eignung,
    • körperliche Eignung, sofern dies für das Messverfahren zutreffend ist.
      Bei einzelnen Messverfahren können die Ergebnisse durch unterschiedliche Farbtöne abgelesen werden. Kommen derartige Verfahren zum Einsatz, kann die Eignung durch eine Untersuchung des Farbsinns festgestellt werden, die u. a. im Grundsatz G37 "Bildschirmarbeitsplätze" enthalten ist.

    Von den ausgewählten Personen wird erwartet:

    • die Fähigkeit, Gefährdungen zutreffend beurteilen zu können,
    • Verständnis für Zusammenhänge zwischen Gefahrstoffen und den jeweiligen Messmethoden (u. a. Querempfindlichkeiten),
    • die Eigenschaft, zuverlässig, verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.

    Die erforderliche Ausbildung umfasst die theoretischen Grundlagen wie:

    • rechtliche Grundlagen,
    • Grundlagen zu Gefahrstoffen,
    • Gasmesstechnik,
    • Messtaktik.

    Neben der Theorie sollen die Fähigkeiten durch praktische Übungen vermittelt werden, diese umfassen:

    • Umgang mit Geräten/Verfahren,
    • Frischluftabgleich, Funktionskontrolle, Kalibrierung,
    • Beispielmessungen.

    Die Befähigung schließt eine Prüfung und eine Unterweisung über die unternehmensspezifische Situation ein.
    Die Beauftragung hat schriftlich zu erfolgen. Dazu findet man im Grundsatz einen Anhang mit dem Muster einer Beauftragung.
    Im Grundsatz werden außerdem Hinweise zur Qualifizierung der Ausbilder gegeben.
    Die Zeiten für die jeweiligen Ausbildungsinhalte stellen empfohlene Richtwerte dar, die je nach Vorkenntnissen, Ausbildungsstand und betrieblicher Situation (Art und Menge der vorhandenen Gefahrstoffe, eingesetzte Messtechnik, Befahrsituation, mögliche Schutzmaßnahmen) angepasst werden können.

    Quelle: https://www.bgrci.de/fachwissen-por…ern/freimessen/

    Mit dem Kran fahre ich den Coilhacken in Coil. Dann hebe der Kran das Ganze an.
    Beim absetzen erfolgt das in umgekehrter Reihenfolge.

    Wenn ich ein Hebeband verwende muß ein Mitarbeiter auf den Lkw steigen, daen Schlupf einfädeln, am Kran anhängen und darauf achten, daß der Überzieher richtig sitzt.
    Entweder fällt der Kollege mal vom Lkw oder er klemmt sich die Finger weil er meint der Schutz sitzt nicht richtig und er versucht diesen zu richten obwohl der Kranführer schon die Last anhebt.


    Jedoch sind die Mitarbeiter unsicher im Umgang mit dem Coilhaken.

    Üben, Üben, Üben.
    Die andere Lösung finde ich gefährlicher.

    Mfg

    Es wird auf Telearbeitsplätze hingewiesen und das nachvollziehbar sein muß, wer für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist.

    Bei einem Wechsel des Verantwortlichen ist dies wohl nicht immer in der Gef.-Beurteilung vermerkt worden.


    Anwendungsbereich
    Diese ASR gilt für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten
    sowie bei Telearbeitsplätzen gemäß § 2 Absatz 7 ArbStättV bei der erstmaligen Beurteilung der Arbeitsbedingungen und des
    Arbeitsplatzes soweit der Arbeitsplatz von dem im Betrieb abweicht.
    Hinweis:
    In dieser ASR V3 sind die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung für die Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt.

    Es wird
    Aus den im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erstellten bzw. aus den mitgeltenden Unterlagen (z.B. Organigramme, Dienstverteilungspläne
    Pflichtenübertragung)müssen die für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilungund die Wirksamkeitsontrolle Verantwortlichen sowie das Datum der Erstellung bzw. der Aktualisierung hervorgehen.

    Mfg