Es sollen wohl auch die möglichen Psychischen Belastungen beim Betrieb in Mindestbesetzung mit beurteilt werden
Hier ist es doch relativ einfach .... befrage die betroffenen Mitarbeiter
Die sagen die dann schon wo die Belastungen sind.....
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Neues Benutzerkonto erstellenEs sollen wohl auch die möglichen Psychischen Belastungen beim Betrieb in Mindestbesetzung mit beurteilt werden
Hier ist es doch relativ einfach .... befrage die betroffenen Mitarbeiter
Die sagen die dann schon wo die Belastungen sind.....
Im Frühjahr möchte ich etwas auf das Thema Wildwechsel aufmerksam machen
Schau mal hier:
https://deutsche-verkehrswacht.de/zielgruppe/sic…uer-erwachsene/
oder
Wie ist das Riffelblech gegen wegrutschen gesichert, oder sind die Rollen angetrieben?
unten ist zwischen den Rollen zwei Bleche angebracht so das es nicht wegrutschen kann
Meiner Meinung hat die Rollenbahn generell keiner zu Betreten.
Es gibt manchmal Situationen da geht es nicht anders..... aber es gibt Hilfsmittel
bei uns so z. B.
Es ist die Frage aufgekommen, ob dies im Sinne des ASiG ausreichend ist oder zusätzlich noch eine dedizierte schriftliche Bestellung im Sinne des §5 ASiG mit der Benennung der Aufgaben, die sich aus §6 ASiG ergeben, erfolgen muss, um den formalen Anforderungen gerecht zu werden.Es geht nicht darum, ob es Sinn macht, zusätzlich eine formale Bestellung vorzunehmen, sondern ob in der Analogie des §19 ASiG auch bei internen Fachkräften für Arbeitssicherheit eine arbeitsvertragliche Regelung ausreichend ist.
Hallo Frank,
ob es rechtlich ausreichend ist, kann ich dir nicht sagen.
Aber meine Meinung dazu ist:
Der Arbeitsvertrag regelt dinge wie:
Die Bestellung regelt die spezifischen Punkte, (ähnlich einer Pflichtenübertragung)
Daher bin ich der Meinung, dass eine schriftliche Bestellung zusätzlich zum Arbeitsvertrag notwendig ist
Viele Grüße.
Ich überlege nun, wie und was man in diesem Punkt umsetzen kann. Begehungen gibt es ja häufiger mal, man müßte in diesem Zusammenhang nur noch hinschauen, ob die Unterweisungsthemen ungesetzt
Bei uns wird in den Sicherheitsbegehungen immer auch der Punkt Verhalten der Mitarbeiter betrachtet ....Auffälligkeiten werden dokumentiert und bei Bedarf Maßnahmen erstellt.... natürlich wird auch mit den betroffenen Mitarbeiter gesprochen
"Du A*sch warst gerade gut genug dafür, ich habe das Recht dazu, Dich zum Affen zu machen. Und nun Verp*ss Dich!"
Tja ..... es tut mir leid das du dich so fühlst....
Ich für meinen Teil kann es nicht nachvollziehen
Ganz genau. Des Weiteren stellt sich auch die Frage, ob die Betroffenen (m/w/d) damit einverstanden sind, von einer Kollegin (m/w/d) betreut zu werden. Es fehlt auch die Professionalität. Eine bestellte Betreuerin (m/w/d) des Roten Kreuzes oder ähnlichem, geht da u. U. viel erfahrener damit um. Es ist ja auch nicht so, dass diese Vorfälle täglich auftreten und alle ein Erstbetreuung bedürfen. Von daher fehlt bei Vorfällen im Unternehmen die Erfahrung.
Das ganze geht nur mit dem Einverständnis der Person.
Klar gibt es hier Spezialisten an die wird verwiesen..... aber dazu muss man erstmal Kontakt zu den betroffenen aufnehmen
In meinen Augen eher nicht, dafür gibt es über Fw/
Rettungsdienst Seelsorger die man jederzeit alarmieren
kann. Diese sind erfahren und können auch für weiter-
gehende Hilfen sorgen.
Sehe ich ganz anders, da ich sehr gute Erfahrungen mit den Nachbesprechungen bei uns im Betrieb gemacht habe...... hierbei geht es nicht nur um die psychische Belastung der Ersthelfer sondern auch um den allgemeinen Ablauf ..... gleichzeitig kann man alledings auch abklopfen wie sich der einzelne fühlt.
Das ist eines der Probleme bei dem Thema. Psychische Belastungen sind noch immer nur selten Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung
Die GBU psychische belastungen haben wir seit 2013 ..... nur sind hier nicht die Probleme nach einem Einsatz der Ersthelfer oder von Zeugen berücksichtigt. ......Passt hier auch nicht ganz rein, wie ich finde.
Der Impuls, das umzusetzen, wird vermutlich aber von außen kommen müssen, etwa über die Versicherungsträger.
z. B. die nötigen Seminare anbieten ..... das wäre mal ein Anfang
grundsätzlich ein interessantes Thema. Nur wer traut sich da aus der Industrie, oder aus dem Handel Ressourcen vorzuhalten?
Andy klein Anfangen und langsam aufbauen.....
Du kannst z. B. anfangen nach Erste Hilfe Einsätzen Nachbesprechungen durchzuführen....
Fragen wie es Zeugen geht usw.
Dann Unterweisungen zum Verhalten erstellen, Informationen zu externer Hilfe bereitstellen, Mitarbeiter ausbilden lassen.
Alles nach und nach..... wichtig ist das angefangen wird.
wegen warmer Unterwäsche über den betrieb wieder aufflackert.
jo diese Diskussion kennen wir auch
Kann man selbstausgebildete SiBe auch zu dieser Fortbildung schicken?
Ich gehe mal davon aus das es geht.... aber Frag doch einfach mal bei deiner AP nach
ir schicken unsere SiBe zur Schulung zur BG. Es geht uns dabei aber mehr darum, das unsere SiBes auch Kontakte zu anderen SiBes knüpfen und sich über Themen austauschen können.
Sehe ich genauso.... zumal ich mir sicher bin das die Wertschätzung bei den Sicherheitsbeauftragten selbst auch höher ist .....
Deshalb machen unsere Sicherheitsbeauftragten auch alle 2 Jahre eine Fortbildung bei der BG
Hallo zusammen,
ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2023 wünsche ich euch und viel Spaß beim lesen.
Die akzente 1 / 2023 der BGN ist da.
Wie immer mit guten Themen wie z. B.
https://www.bgn.de/?storage=3&ide…26e0ad82154ac55
Viele Grüße
Hallo Holger,
.... in Bayern
..... bei uns on Board
Hallo Christian,
.... bei uns und viel erfolg bei deiner weiteren Ausbildung