Hallo,
diese frage ...finde ich sehr seltsam ....weil nien,and genau weis was Du eigentlich wissen möchtest.
Aussendienstler als Vertreter haben die Verantwortung Euer Produkt an den Mann/Frau Firma zubringen .....
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo,
diese frage ...finde ich sehr seltsam ....weil nien,and genau weis was Du eigentlich wissen möchtest.
Aussendienstler als Vertreter haben die Verantwortung Euer Produkt an den Mann/Frau Firma zubringen .....
Hallo,
schau mal hier:
http://www.bgetem.de/unfall-berufsk…estellte-fragen
Wer übernimmt die Kosten für eine Sehhilfe bei Bildschirmarbeitsplätzen?
Benötigt ein Arbeitnehmer aufgrund seiner Tätigkeit an Bildschirmgeräten spezielle Sehhilfen, da die normale Brille für die Tätigkeit nicht geeignet ist, hat der Arbeitgeber diese Sehhilfen zur Verfügung zu stellen, bzw. die Kosten dafür zu tragen. Um die Erforderlichkeit spezieller Sehhilfen festzustellen, ist den Beschäftigten vor Aufnahme der Tätigkeit und beim Auftreten von Sehbeschwerden eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens anzubieten. Erweist sich dabei eine augenärztliche Untersuchung als erforderlich, ist diese zu ermöglichen. Wird für die Tätigkeit eine Schutzbrille benötigt, hat der Arbeitgeber hierfür ebenfalls die Kosten zu tragen.
Thorsten S. das ist von Deiner BG .
Hallo,
verantwortliche Führungskräfte haben meißt eine Stellenbeschreibung, in dieser kann auch die Aufgabe zum erstellen und beurteilen von Gefärdungen stehen.
Der Arbeitgeber ist nie ganz raus.
Hallo,
ich sehe das so....
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Einhaltung des ArbSchG und damit auch für die Gefährdungsbeurteilung zuständig.
Er kann jedoch zuverlässige und fachkundige Personen (z. B. Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Bauleiter,
unterstützt durch Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt) schriftlich mit der praktischen Durchführung beauftragen.
Hallo
ich war 1 Woche in Mannheim bei der BGN zur Ausbildung zum BSB nach BGI 847, Abschnitt 3
Hallo,
Ja AL MTSA Du hast recht ....
Sibe haben ein Ehrenamt ....die neuen wollten dieses Aufgabe übernehmen.
auch das der Unternehmer Verantwortlich ist ...ist klar ....doch er beauftragte mich zu diesen Austausch, nachdem ich Ihn über
das Interesse der alten Sibe informiert habe.
@elschwoabas .....so sehe ich das auch voll lächerlich dieses ganze trara
Hallo elschoabas,
ist jetzt zwar ein bisserl kurzfristig, aber am 1. und 2.3. werde ich aller Voraussicht nach in NSU
das dürftest Du hier in Nürnberg nicht mehr so schreiben mit der NSU .....hier wurden sogar Nummernschilder von Stadt eigenen Fahrzeugen gewechselt.
Hallo
Das war leider bei mir auch so .....das erste was ich machte war 7 Sibe auszutauschen ....da sie nicht wirklich interesse zeigten.
Im Gegenteil sie blockierten mehr....
nun habe ich 7 Sibe die sich echt bemühen und Ihre Aufgaben mit Interesse und Freude machen.....
Dieses Jahr gibt es ne kleine Belohnung für sie die Geschäftsführung läd sie ein zu einem Betriebsausflug.
Die Sibe haben es mit freude angenommen und machten den Vorschlag zur A+A nach Düsseldorf zu fahren.
Hallo
unsere Aussendienstler sind in ganz Europa verteilt .....und klar sind sie bei Ihrer Arbeit versichert und es ist ein Arbeitsunfall wenn sie zu einem Kundenbesuch unterwegs sind.
hallo,
da würde ich eventuell auch dazu stossen........
wie es halt zeitlich paßt.
Hallo RaBau,
ich danke Dir .....das mit dem Betriebsarzt irritierte mich......aber klar wenn Ihr einen Werksarzt habt.
Hallo RaBau,
dürfte ich wissen ....woher Du diese Erkenntnisse hast?
Niko ....oh man danke Dir ......tztz bessere es gleich aus
lieber liebster elschwoabos bitte verzeihe mir..........wie konnte ich nur.....
Niko klar ....wird die BG einspringen ...aber sie wird in dem Fall auch Versuchen sich das Geld vom Arbeitgeber zurückzuholen .. wenn dieser nichts von der Anwesenheit wußte.
@elschwooabos.... das kommt ganz darauf an, es gibt viele Firmen die ab dem ersten Krankheitstag eine AU verlangen.
Hallo,
mein Kenntnisse hierzu sind .....Ja darf der Mitarbeiter aber nur wen er das vorher mit dem Arbeitgeber abklärt sonst besteht eventuell kein Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer.