...aber der Schweißer hat sich zumindest angeseilt, das ist ja schon ein Fortschritt.
...aber was ist mit der Schutzbrille die hat er nicht aufgehabt ... sowas
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Neues Benutzerkonto erstellen...aber der Schweißer hat sich zumindest angeseilt, das ist ja schon ein Fortschritt.
...aber was ist mit der Schutzbrille die hat er nicht aufgehabt ... sowas
Ist kein Sicherheitscheck und wahrscheinlich hast du sie schon
Hallo,
anbei die Zeitschrift der BGN Akzente, sind immer wieder interessante Berichte drin.
Wir haben natürlich auch im Unternehmen Brillenträger, welche einen Schutzhelm mit integrierten Visier tragen, welches dann immer heruntergezogen wird beim Arbeiten. Dieses ist nun mittlerweile nicht mehr erlaubt. Für mich leider unverständich, da die Gefährdung, dass etwas ins Auge gelangen kann noch geringer ist.
Aber die Möglichkeit besteht z. B. wenn eine Gefährliche Flüssigkeit von unten hochspritzt und genau unter das Visier und die Brille gelangt.
Ein Mitarbeiter hatte mich nun aufgefordert eine Gefährdungsbeurteilung zu erarbeiten. Hat jemand von euch einen Vordruck einer Gefährdungsbeurteilung für das Tragen von Schutzbrillen? Mir fehlt dazu ein wenig die Denke und brauche eine Gedankenstütze.
Warum fordert ein Mitarbeiter dazu auf eine Gefährdungsbeurteilung dazu zu schreiben?
Außerdem ein Vordruck hilft nicht viel da die Gefährdung überall anders ist.
Kann es sein das Du eine Betriebsanweisung meinst?
So sind die Leute nun mal, erst soll man sich vorstellen und dann kommt keine Antwort auf die Vorstellung.
Hehe.....
Zum Glück gibt es für mich auch einen Feierabend
Wolfgang
Hallo
bevor die ersten jetzt wieder los schimpfen,
solltest Du Dich erst Mal vorstellen.
ich kann deinem Ausführungen nicht wirklich folgen.
Ich glaube, ich verstehe noch nicht mal was das Problem ist.
So wie ich das heraus lese....
ist der SSV mit der Arbeit der SIFA, sprich deren Gefährdungsbeurteilung nicht zufrieden.
und das mit einer Behörde zusammen festgestellt hat.
Jetzt will die SIFA wieder gut vor allen da stehen.
Hier kann auch geholfen werden......
http://www.fsa.de/dienstleistungen/explosionsschutz/
Das Seminar der BGN in Kappelrodeck ist auch sehr zu empfehlen.
Also .....
Elektrische Betriebsmittel sind immer eine Gefahr sobald sie am Stromnetz angeschlossen sind.
Deshalb sind Rauchmelder auch so verdammt wichtig.
Es spielt keine Rolle ob es ein Rechner, der Kühlschrank oder wie in unseren Fall eine Spülmaschine ist, die über die Weihnachtsfeiertage abgefackelt ist.
In der Brandschutzordnung steht dass PC´s nach der Benutzung abzuschalten sind.
Die Antwort gebt Ihr Euch selbst.....
ein Computer, der arbeitet wird benutzt. Ob jetzt ein Mensch davor sitzt oder nicht. Wie handhabt Ihr das mit Euren Fileservern, mit Eurem Mailserver? Schaltet Ihr die jeden Abend aus und morgens wieder an? Wie macht Ihr Datensicherung? Wartet der Administrator bis 23.00 Uhr bis die Datensicherung beendet ist und fährt dann alle Systeme herunter?
So sehe ich das auch....
Wobei das Ex-Schutzdokument nichts anderes ist als der Teil der Gefährdungsbeurteilung, der sich mit den Explosionsgefahren und deren Auswirkungen auseinandersetzt.
Deshalb Unterweisung der Mitarbeiter nicht vergessen ....
auch Reinigungs- und Reparaturarbeiten sind zu berücksichtigen.
Hallo Hildegard....
leider lässt sich Dein Link nicht öffnen, deshalb hier nochmal
http://www.baua.de/de/Publikat…blob=publicationFile&v=17
Ich hoffe das ist das was Du meintest
müssen für alle Kräne, auch gleichartige erstellt werden?
Eine Gefährdungsbeurteilung ist für jede ausgeübte Tätigkeit bzw. jeden Arbeitsplatz erforderlich. Bei gleichartigen Betriebsstätten, gleichen Arbeitsverfahren und gleichen Arbeitsplätzen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
Hallo Schmeiss,
Gefährdungsbeurteilung sollte sein.....
Unterweisung wird durch mich gemacht, die Themen sind natürlich angepasst und dabei wird gleich überprüft ob unser Unterweisungskatalog noch, von Themen und Inhalt, auf dem neusten Stand ist.
Das wäre jetzt wieder ein Thema .....für eine bestimmte Dame
um Werbung für Vorsorgeuntersuchungen, insbesondere die Wunschvorsorge, zu machen. Sonst wird das nichts mit der angestrebten Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Prävention von Berufskrankheiten oder psychischen Belastungsstörungen.
Naja....die Betriebsärzte die ich bisher kennenlernen durfte, sind bestimmt keine große Hilfe bei psychischen Belastungsstörungen.
Im Gegenteil, manchmal war ich sogar der Meinung das der liebe Arbeitsmediziner sich untersuchen lassen sollte.
Aber das ist bestimmt nicht überall so.
Mir erscheint die Erfolgskontrolle einer Unterweisung auch wichtiger als die Unterweisung selber. Ist doch klar: Macht ein Mitarbeiter während einer Unterweisung ein Nickerchen, hat aber die Fachkenntnisse etwa aus einer früheren Tätigkeit, dann ist mir das völlig egal. Wichtig ist doch nur, daß er weiß, wie er sich sicherheitsgerecht zu verhalten hat
Da gebe ich Dir nicht Recht.
Eine ordentliche Unterweisung ist wichtiger wie die Erfolgskontrolle, es kommt nur darauf an wie unterwiesen wird.
Die Erfolgskontrolle greift nur einen kleinen Punkt auf.
Eine Unterweisung ist nicht immer gleich, vielleicht werden auch neue Punkte mit aufgenommen oder ähnliches.
Wir setzen bei bestimmten Themen Schwerpunkte bei diesen werden unseren Mitarbeitern zusätzliche Informationen unterwiesen z. B. zum Thema Hautschutz der Verlauf von Hauterkrankungen.
Ältere Themen werden nicht unterwiesen sondern mehr Abgefragt, so habe wir gleich eine Kontrolle wer was weis und wo eventuell Lücken sind.
Geht natürlich nicht bei Erstunterweisungen.
ich hätte diese beiden im Angebot.
Ohja das zweite ist schon mal ganz gut....bin ich nicht mehr drauf gekommen
Hallo,
wir sind auf der Suche nach einem Piktogramm für "Arbeitssicherheit".
Aufgrund neuer Beschilderung im Unternehmen.
Vielleicht hat der ein oder andere hier, ein gutes Beispiel oder Idee, wäre super.
Vielen Dank schon mal