Beiträge von Sebastian_

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    Für mich gehört das mobile Terminal an einen sicheren Platz, da bringt auch nicht wenn man diesen teilweise "einzäunt" denn der Kollege muss auch da irgendwann raus und die Gefahr des Unfalls ist einfach zu groß wenn jemand mit dem Stapler aus der Lager kommt.

    Zusätzlich zur ASR A6 solltest du dir einmal die ASR A1.2 hinsichtlich der Raumabmessungen und die ASR A1.8 Verkehrswege ansehen.

    Vermutlich müsst Ihr ein Ingenieurbüro einsetzen.

    Also ein Verkehrswegekonzept sollte auch ohne Ingenieurbüro möglich sein. Sicherlich nicht alles ganz trivial, aber auch nicht überkompliziert.

    Da ist auch ein Link zu einer Checklist für die Erstellung eines Verkehrswegekonzeptes.

    In der DGUV R 113-603 Abb.5 zeigt ein Beispiel für ein Verkehrswegekonzepz

    Die Checkliste finde ich für den Einstieg ganz gut. In Kombination mit der Abbildung 5 aus der DGUV-R sollte sich da recht gut was visualisieren lassen.

    Ein bisschen verrückt ist es schon manchmal, wenn man die Beiträge verfolgt.
    Aus der (guten) Idee von Christian Herbort hier „neue“ Arbeitskleidung zu teilen, wird die mangelnde Aufklärung unterstellt.
    Ich würde mit etwas mehr Wohlwollen bei den Kommentaren wünschen :S.

    Zur Jacke selbst. Die Körperwärme zu reflektieren finde ich nicht so mega innovativ oder neu. Klingt für mich nach einem neuen Namen für eine bestehende Technologie.

    Vielleicht als neuer Ansatz. Hat schon mal jemand (gute) Erfahrung mit beheizbarer Kleidung gemacht?

    Was steht denn in der Gefährdungsbeurteilung für die Verkehrswege?

    Bei uns sind dort die wesentlichen Grundlagen definiert. Als Beispiel Verkehrswege für den innerbetrieblichen Fußgängerverkehr und Fahrzeugverkehr voneinander zu trennen. Nutzung von Türen und Tore, etc.

    Das Verkehrswegekonzept ist bei uns die visuelle Darstellung der entsprechenden Wege, einschl. der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung (Warnzeichen, Sperrflächen, etc.) und Sonderfälle wie Einbahnstraßenregelung…

    Gibt es einen Bericht oder nur die mündliche Überlieferung. Ansonsten würde ich den Ansprechpartner der Bezirksregierung einfach mal direkt kontaktieren.

    In dem Prüfprotokoll müssen vorrangig die Prüfpunkte/-Kriterien und das Ergebnis (i.O / n.i.O) stehen. Natürlich macht es Sinn auf die entsprechende Vorschrift / Norm, etc. zu verweisen. MrH hat das aus meiner Sicht sehr treffend formuliert.

    Nach meiner Erfahrung werden die Prüfkriterien tlw. auch angepasst/ gekürzt oder ergänzt. Oder aus mehreren Vorschriften zusammengeführt. Dann ist der entsprechende Verweis zwar gut, aber ggf. auch etwas irreführend.

    Gleiches gilt für die den Prüfaufkleber. Hier würde die Angabe der nächsten Prüfung reichen. Wobei auch hier natürlich die Angabe der entsprechenden Vorschrift, etc. einfacher zu überprüfen ist.

    gaertner_ohne_sinn ging es nur darum, dass der Normenverweis fehlt oder um die Prüfkriterien?

    Das habe ich so auch noch nicht gehört oder erlebt. In einem ähnlichen Beitrag sind wir schon mal zu dem Ergebnis gekommen: Kein schriftlicher Bericht, keine Abweichung… nichtsdestotrotz sind die meisten angesprochenen Punkte ja in der Regel valide und/oder überprüfbar und sollten bearbeitet/abgestellt werden.

    Mir ist keine „Regel zur Mündlichkeit“ bekannt. Nach meiner Einschätzung haben die Aufsichtspersonen aber einen gewissen Spielraum.

    Bei der BGHM wird durch unsere Aufsichtspersonen (an mehreren Standorten) sehr viel dokumentiert. Dies betrifft bei uns meistens Beratungs- oder Unterstützungsangebote. Diese werden dann über das BGHM-Portal UND per Post zur Verfügung gestellt.

    Grundsätzlich kann ich alle Positionen verstehen. Stimme aber eher AxelS zu. Ich würde zwar immer ein „gewerbliches“ Gerät bevorzugen. Aus meiner Sicht sollte es aber keine unterschiedlichen Anforderungen im Hinblick auf die Produktsicherheit geben.

    Der beschriebene Fall beschreibt aus meiner Sicht die vorhersehbare Verwendung bzw. die vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung. Es ist schon erwartbar, dass ein Gerät im „Dauerbetrieb“ die ganze Nacht durch läuft und nicht nur 2 Stunden im Hausgebrauch (insofern der Akku) das hält. Das entspricht sogar fast der privaten Nutzung…

    Hast du mal Mäher für den privaten und gewerblichen Gebrauch verglichen. Kann mir fast nicht vorstellen, dass sich die Sicherheitsanforderungen stark unterscheiden. Ggf. ist ein gewerblicher Mäher teurer, da für längeren Betrieb ausgelegt?

    Aus meiner Erfahrung wird der Punkt vor allem hinsichtlich der Langlebigkeit und/oder bei Ausfall des Mähers relevant. Die Hersteller werden sich dann darauf beziehen, dass das Gerät nicht entsprechend der Vorgaben genutzt wird.

    Ich stelle mir immer die Frage was das Schutzziel ist und begründe das sinnvoll. Selbstverständlich berücksichtigte ich die Vorgaben/Regelwerke dabei. Das wird zusammen mit den Verantwortlichen diskutiert/begründet (und in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert)

    Herzlich willkommen.

    Während deiner Ausbildung meint sicherlich die SIFA-Ausbildung 8) darf ich fragen wie lange das her ist?

    Viel Erfolg auf dem Weg in die Selbstständigkeit! Welche Schwerpunkte setzt du hierbei?

    Gruß

    Sebastian

    Definitiv den Weg über den Arbeitsmedziner gehen. Ggf. könnt ihr im Vorfeld schon viele Faktoren ausschließen, etc. Allerdings geht es "bei der Arbeit erworbenen" Themen oft auch darum, dass weitere Beratungs-/Unterstützungleistungen seitens der BG angeboten werden.

    Durch die BK-Verdachtsanzeige wird dieser Prozess angestoßen.

    Hallo zusammen,

    kenne auch den Wert von 1.600 Stunde als realistischen Vollzeitwert.

    Ich möchte nochmal die Hilfestellung geben, dass es sehr wohl Orientierungswerte für die SIFA und den Betriebsarzt gibt. Siehe hier

    IMG_9433.jpeg

    Allerdings muss ich KruseG und Mick1204 ebenfalls zustimmen. Es kommt schon ein bisschen auf die Aufgabenverteilung an. Es gibt in meiner betrieblichen Praxis durchaus Themen, die nicht im ASiG und/ oder DGUV-V 2 geregelt sind, aber es trotzdem Sinn macht, dass ich sie bearbeite. Da muss dann natürlich gesondert berücksichtigt werden.

    Du hast einen Roboter mit max. möglichem Arbeitsbereich; dieser muss eine sichere kartesische Begrenzung des Bewegungsraums durch Software bzw. Hardware aufweisen. Ausnahme wäre bei einem Abstand der mechanischen Absperrungen des Zugangsbereichs außerhalb des Roboter-Bewegungsraumes. Das habe ich allerdings vor Jahren erst einmal bei der BAuA in Dortmund gesehen.

    Auch ein sehr guter Hinweis, da dass oft nur anhand des programmierten Bewegungsablaufs bewertet wird. Nach meiner Erfahrung ist das eigentlich heute softwaretechnisch bei „neueren“ Industrierobotern kein Problem mehr.

    Zumindestens die Hauptachsen sind oft mittels Anschlag und/oder Endschalter abgesichert, um „sichere“ Räume zu schaffen.

    Hallo,

    so ganz verstehe ich die Frage auch nicht. Geht es um den Sicherheitsabstand oder die Länge der BWS?
    Eine durch Berührung wirkende Schutzeinrichtung (Trittmatte) und eine berührungsloswirkende Schutzeinrichtung sind nicht wirklich vergleichbar.

    Ich empfehle immer den Blick in die Norm, um die relevanten Rahmenbedingungen vorliegen zu haben.

    Alternativ kann ich die T-Merkblätter der BGRCI empfehlen.

    Vielleicht machst du mal eine grobe Skizze/Zeichnung?

    Herzlich willkommen,

    cool, dass du dich für eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit entschieden hast.

    Darf ich fragen wie du zur Ausbildung gekommen bist? Hast du dich proaktiv dafür entschieden, wurdest du von deinem Arbeitgeber gefragt? Wie bzw. durch wen seid ihr aktuell sicherheitstechnisch betreut?

    Grüße aus NRW

    der Hersteller kann das sicher auch prüfen oder mehr Infos geben.

    Aufsatzrahmen mit Tragrohr für Rollen auf Europalette

    Ansonsten gibt es doch sicher geschulte Mitarbeiter die z.B Regale / Behälter oder ähnliches prüfen können.

    Christian Herbort Vorschlag halte ich für sehr gut. Denke auch, dass die Anfrage bei Hersteller hier der beste Weg ist.

    Zum Thema Lastaufnahmemittel nach MRL empfehle ich die Tabelle der BAuA. Dein Beispiel ist hier zwar nicht direkt aufgeführt. Wenn man es aber als Palette sieht fällt es nicht in den Anwendungsbereich der MRL. Finde es ist am ehesten mit dem Träger für Glas vergleichbar.

    Im Hinblick auf die Prüfung hilft der gute Ansatz die Prüfart, -umfang, -Zyklus sowie die Qualifikation des Prüfers anhand der Gefährdungsbeurteilung festzulegen :P Sorry für die pauschale Aussage, aber zusammen mit der (erfahrenen) Instandhaltung sollten sich schnell Prüfkriterien und zulässige Abweichungen wie Durchbiegung finden lassen. Am Ende ist es ein geschweißtes Stahlgestell! Kurze Checkliste mit anfänglich kurzem Prüfzyklus, der dann bei wenigen/ausbleibenden Abweichungen verlängert wird. Als Orientierung würde ich mich an den Prüfkriterien für Regale grob orientieren.

    Ich denke auch, dass das Thema unter diesem Punkt gut beschrieben ist. Auch für den Betriebsarzt gibt die BGHM Orientierungswerte.

    Ich zitiere mich mal selbst (hoffe das ist erlaubt):

    Hallo zusammen,

    Wir orientieren uns an der Empfehlung der BGHM. Diese passen nach meiner Erfahrung immer (noch) ziemlich gut mit.

    Dabei wird auch berücksichtigt, dass diverse Themen nicht unbedingt planbar sind. Im Zuge der Budget- und Jahresplanung sind sicherlich viele Dinge bekannt, allerdings beruht die Aufwandsabschätzung für den betriebsspezifischen Teil dann sehr häufig auf sehr viel Mutmaßung. Insbesondere wenn Projekte oder Themen für das Ende des Geschäftsjahres vorgesehen sind. Hier ändern sich auch oftmals einige Punkte oder es tauchen ein paar „U-Boote“ auf. Dann fehlen gerne mal 300 Stunden…

    Ebenfalls umgeht man damit die Diskussionen über einzelne Positionen. „Warum brauchst du 0,5 h für eine Betriebsanweisung, etc.“.

    Für die Grundbetreuung rechnen wir auch pro Kopf + durchschnittliche Leiharbeitnehmerquote der letzten 3 Jahre. Begründung: Arbeitsschutz ist nicht teilbar. So wie 38sifa auch schon begründet hat.

    Nach meiner Erfahrung sind die Ärzte sehr stark geneigt sich auf die arbeitsmedizinische Vorsorge zu fokussieren und sind bei der Grundbetreuung oft sehr schwach aufgestellt.

    Bauchgefühl finde ich immer etwas schwierig.. also bei mir. Meistens, wenn ich Hunger habe *bretzel*;)

    Hallo Schwert,

    ich bin mir nicht sicher, ob ich deine Frage richtig verstehe.

    Die generellen brandschutztechnischen Anforderungen sind üblicherweise Bestandteil der Genehmigung eines Gebäudes, z.B. in Form eines Brandschutzkonzeptes. Diese werden in der Regel von Brandschutzsachverständigen und/oder dafür spezialisierten Ingenieurbüros/Dienstleistern erstellt.

    FuR-Pläne sind genormt und können im Prinzip von fachlich geeigneten Personen erstellt werden. Hierfür gibt es auch diverse Dienstleister. Ich kenne es so, dass die FuR-Pläne i.d.R. von oben genannten Personen „mit erstellt“ werden.
    Es wäre theoretisch aber auch möglich dies intern selber zu machen. Bei entsprechender Qualifikation und vorhandener Software.

    Aus welcher Region kommst du denn? Ich bin mir sicher, dass Leite aus dem Forum diese Dienstleistung anbieten und/oder vermitteln können.

    Gruß

    Sebastian