Beiträge von bachi

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    Auch bei Schulen ist es nicht anders am Beispiel von Berlin :

    § 52 Rauchwarnmelder nicht für den Einsatz in Sonderbauten vorsehen

    Rauchwarnmelder (RWM) nach der europäisch harmonisierten Bauproduktnorm DIN EN 14604 sind für den Einsatz in Wohnungen und Wohnhäusern konzipiert. Sie sind gemäß der Anwendungsnorm DIN 14676 innerhalb der Wohneinheit in Wohnräumen, Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen, einzusetzen. Sie können aber auch in Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung (z. B.in Nutzungseinheiten zum Zwecke der Pflege oder Betreuung von Personen mit Pflegebedürftigkeit oderBehinderung) eingesetzt werden. Eine wohnungsähnliche Nutzung liegt auch bei Beherbergungsstättenmit weniger als 12 Gästebetten vor.

    Die Schutzfunktion eines RWMs besteht ausschließlich darin, entstehenden Brandrauch in einem Raum zu erkennen. Zusätzlich aber soll der RWM mittels einer eingebauten Warneinrichtung (akustischer Signalgeber) die in demselben Raum anwesenden Personen so frühzeitig vor Brandrauch und Bränden warnen, dass diese dem Gefahrenereignis angepasst reagieren können. Durch den Einsatz von RWM sollen Wahrnehmungsgrenzen der menschlichen Physiologie überbrückt werden, weil der Mensch im Schlaf keinen Brandrauch und Brandgase wahrnehmen kann. Der Schutzbereich des RWM ist eng gefasst, nämlich beschränkt auf den Installationsraum bzw. den Bereich, den er unmittelbar überwacht.

    In der DIN EN 14604 gibt es keine Anforderung und somit keinen Nachweis der "Betriebszuverlässigkeit einer Vernetzung". Daraus folgt, dass die dauerhafte Betriebssicherheit der Vernetzung, funk- oder drahtgebunden, nicht nachgewiesen werden kann. Folgerichtig bescheinigt die CE-Kennzeichnung der RWM nicht die Dauerhaftigkeit und Betriebszuverlässigkeit der Vernetzung.

    Demnach sind RWM nicht geeignet in folgenden Sonderbauten installiert zu werden: ·Büro- und Verwaltungsgebäude mit Räumen von mehr als 400 qm Grundfläche, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Krankenhäuser, Heime, Pflegeheime und Hospize, Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen und ähnliche Einrichtungen. Dies gilt auch für RWM mit Funk-Vernetzung, die gemäß VdS 3515 geprüft worden sind.

    Hier könnte man noch mal nachforschen :


    Was der Feuerversicherer hergibt :

    Allgemeine Aspekte: korrekte Wahl der Handfeuerlöscher

    Weiter stehen dann konkret noch in den ASF Punkte, die man richtig interpretieren muss, etwa dass man „geeignete“ Handfeuerlöscher zur Verfügung stellen muss. Das bedeutet, dass das Löschmittel keinen unverhältnismäßig großen Schaden anrichten kann. Gemeint ist hierbei das ABC-Pulver, das ein fein zerriebenes Salz ist und meist großflächig alle Materialien zerstört, mit denen es in Kontakt kommt.

    Definition der ASF

    ASF steht für Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer, die korrekte juristische Bezeichnung lautet VdS 2038, der dazu gehörige Aushang VdS 2039.

    Quelle : https://derbrandschutzbeauftragte.de/allgemeine-sic…uerversicherer/

    Moin,

    du bist doch auf dem richtigen Weg. Welche Brandklassen hast du vorliegen? In Schulen doch überwiegend nur A - also Wasserlöscher. Wenn du ein Chemieraum hast, bewerte die Stoffe ggf. separat. Ein kleiner Bunsenbrenner bedarf aber nun noch nicht unbedingt eines Pulverlöschers

    Hallo,

    Die Brandklasse C ist im diesem Fall vorhanden aber absperrbar so gesehen.

    in den Schulen sind sogenannte Busenbrenner oder Kartuschenbrennern vorhanden.

    Eine fest installierte Gasverbrauchsanlage ist mir noch nicht aufgefallen. Da schaue ich mal nach.


    Arbeiten mit Gas
    Um die sichere Nutzung von Gasanlagen zu gewährleisten, müssen sicherheitstechnische Mindestanforderungen erfüllt sein. Das richtige Verhalten und die…
    www.sichere-schule.de

    Hallo Ihr Lieben,

    hier und als Brandschutzbeauftrager neu gleich ne Frage weil ich persönlich keine Pulverlöscher in Schulen haben möchte :

    • Die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) sagt das mögliche Löschmittelschäden bei der Auswahl des Feuerlöschers zu berücksichtigen sind. Seite 10 Hinweis 1
    • Die Brandklasse C beschreibt Brände von Gasen wie Acetylen, Wasserstoff, Erdgas, Butan, Propan, Methan
    • Oben genannte Gasbrände sollte man erst löschen wenn die Gaszufuhr unterbrochen wurde. Ansonsten bildet sich ein explosives Gas-Luftgemisch


    Das ABC-Pulver schädigt aufgrund des feinen Pulvers vieles was auch vom Brandgeschehen weiter entfernt ist.

    Das Pulver ist hygroskopisch und zieht Feuchtigkeit an.

    Insgesamt ist die Gesundheitsgefahr noch gar nicht eingerechnet.


    Meistens werden Pulverlöscher beschafft weil diese günstig im Einkauf sind.

    Wer hat schon mal in diese Richtung agiert !?