Beiträge von Nick_19

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    Moin Rose1

    ich habe letztes Jahr angefangen mich damit zu beschäftigen. Werde das Thema dieses Jahr ebenfalls weiterverfolgen, kann dir leider gerade keinen konkreten Anbieter nennen aber folgende Informationen, die aus meiner Sicht für jede Branche und Situation Lösungen bietet:

    Netzwerk Baumaschinen > Willkommen

    1. Rechts gibt es das Feld Anbieter für Personen-/ Objekterkennung, nach Systemen geordnet.

    2. Gibt es dort Publikationen zur Personen-/ Objekterkennung, diese je nach Fachbereich, wie z. B. Landwirtschaft, Baumaschinen oder Flurförderzeuge unterteilt.

    Davon hatte ich mir die "Baumaschinen - Mining" angesehen, sehr umfassend. Ich musste gerade feststellen, das meine Auflage 2. aus 08/2023 bereits mehrfach überholt ist.

    Sind die Qualität und die Inhalte der Ausbildung so viel besser, dass sich dadurch der doppelte Preis gegenüber anderen Schulungsanbietern rechtfertigt?

    Ein Vergleich ist immer schwierig, wenn man die Ausbildung nur einmal gemacht hat. Aus meiner Sicht lohnt es sich.

    Ich bekomme die Regelung nicht mehr ganz zusammen, meine aber Dozenten, die eine Bewertung durch die Teilnehmer von drei bekommen fliegen raus. Bei 2 gab es meine ich bereits Gespräche bzgl. Verbesserungen.

    Beispielsweise erinnere ich mich an Dozenten, die in der Entwicklung von BMA Technik tätig waren oder bei der Problemlösung am BER zur Inbetriebnahme. Hier gab es Informationen und Antworten auf Fragen die wirklich auf dem Stand der Technik waren.

    Ich nutze teilweise ChatGPT, wenn ich noch keinen Ansatz habe, in welche Richtung ich Recherchieren muss.

    Ich wünsche mir eine KI in der alle Vorschriften wie ASR, TRGS, TRBS, DGUV Vorschriften, Regeln etc. hinterlegt sind, dann kann man sehr schnell und genau Antworten auf seine Fragen erhalten. - evtl. ist das jetzt WEKA?

    Es gibt die Möglichkeiten ein PDF (Buch oder Vorschrift) in KI zu kopieren und explizit dazu eine Frage zustellen. Mein Stand ist, das bezahlbare Versionen hier eine Seitenzahl von max. 5000 zulassen. Das wäre eine Möglichkeit ohne Fehler und mit genauen Quellen die man vorgibt zu recherchieren.

    Ich probiere derzeit napkin.ai

    Das schaue ich mir mal an. Danke für die Idee mit der Grafik.

    Zu Frage 1: Wir hatten in der Vergangenheit, bei Zugängen zu Dachbereichen, ohne Zutritt Externer Personen Schilder angebracht "Zutritt für Unbefugte Verboten". Teilweise ergänzt um den Verweis auf eine BA, die für Befugte Personen gilt (Technik).

    Zu Frage 2, als alternative zu oben genannten Lösungen: Wenn das Büro in der Hallenecke steht und die Tätigkeiten an den Elektroleitungen 2m von der Absturzkante entfernt stattfinden, kann ich mir eine deutliche Markierung 2m von der Absturzkante durch Rot/Weiße Kette oder Bodenmarkierung vorstellen.

    Vorausgesetzt die Personen sind Unterwiesen, die Tätigkeiten kommen nicht täglich vor und bestenfalls führt von der Steigleiter ein Geländer 2m geradeaus oder 2m nach links und rechts.

    Bei deinem ersten Ansatz gehe ich mit, das passt auch zum E- Actros:

    Zitat

    Das Fahrzeug ist auf ein kombiniertes Gesamtzuggewicht von 42 Tonnen zugelassen

    Mercedes E-Actros 600: Dieser Elektro-Lkw soll die Dieseldominanz brechen
    Mercedes-Benz Trucks präsentiert den E-Actros 600 – einen batterieelektrischen 40-Tonner, der ohne Zwischenladung mehr als 500 Kilometer weit fährt. Wir…
    www.auto-motor-und-sport.de


    Danke für die Ausführung, da stimme ich dir soweit zu.

    Schaut auf die zulGM für das Fahrzeug und vergleicht die Leermasse mit der erlaubten Zuladung.

    Leider wissen wir nicht, welche Spedition bzw. welcher LKW kommt, die Daten jedes mal abzugleichen wäre ein großer Aufwand. - Kurzfristig vielleicht eine Lösung da nur ein 1-2 Fälle pro Tag.

    Eine Tabelle aller E-LKW mit den Kenndaten macht wohl auch wenig Sinn, da die Auflieger variieren und somit die Leergewichte verschieden sind.

    Hallo, folgender Sachverhalt:

    Täglich werden LKW (Sattelzugmaschine mit 3-Achs-Sattelauflieger) mit div. Schüttgut beladen. Kommt bei Verwiegung der LKW z.B. 41t heraus, wird abgekippt und neu Beladen.

    Jetzt kommen vermehrt Sattelzugmaschinen mit alternativen Antrieben, in diesem Fall Elektroantrieb. Bei der üblichen Beladung durch die Radlader kommen diese schnell über die 40t zGG, da das Leergewicht der LKW deutlich höher ist. Die Fahrer erzählen dem Mitarbeiter es dürften zGG 42/43 t geladen werden. Teilweise werden jetzt Fahrzeugscheine vorgezeigt, aus denen wohl ein zGG von 44,5t hervor geht.

    Hintergrund soll das hohe Eigengewicht der Zugmaschine (Batterie) sein.

    Ich habe mir daraufhin StVZO §34 angesehen, finde das aber recht komplex. Hier die Auszüge:

    §34 StVZO 6a.jpg

    §34 StVZO 5b.jpg

    So wie ich das verstehe, darf ich bei 40t zGG regulär auf zGG 42t beladen, wenn es sich um einen "E-LKW" handelt.

    Frage 1: Kann mir mich jemand aufklären bzgl. Regelungen bei Elektro LKW?

    Frage 2: Wie kann man das Praxisgerecht umsetzten? - um evtl. auch für andere Sonderregelungen in dem Bereich gerüstet zu sein.

    Moin, bei mir eine andere Situation. Ich bin keine SiFa und intern angestellt. Die AP der BG ist des öfteren bei uns, die meisten Gespräche führe ich, früher oder später kommen auch die meisten Briefe der BG bei mir an.

    Meine Erfahrung ist, das es wichtig ist die Themen ernst zu nehmen und auch daran zu arbeiten. Ebenso sollte man Situationen / Probleme vollumfänglich erklären und nicht irgendetwas weglassen oder vergessen.

    An deiner Stelle würde ich versuchen vorher telefonischen Kontakt aufzunehmen. Mit der Frage, ob man etwas für den Tag vorbereiten kann. Ansonsten schauen was kommt und aufzeigen, dass Veränderungen im Arbeitsschutz gewünscht sind. (Schwierig wenn es das Gegenteil ist.)

    Hilfreich für die Zusammenarbeit und auch bei Problemen ist es, nach Lösungsansätzen und Ideen zu Fragen.

    Vielen lieben Dank für die große Resonanz und die ehrlichen Meinungen.

    • Schwerpunkt setzte ich auf die privaten Auswirkungen
    • als Beispiel schaue ich mal bei unseren Unfällen, ob ich ein passendes Beispiel finde
      • mit dem Film von MaCe kann ich mir eine Überleitung auf Typische Tätigkeiten mit Gefahr für die Augen vorstellen (Schweißen, Trennen, Nagelschussgeräte, Motorsägen)
    • die Entstehenden Kosten führe ich dabei soweit möglich und sinnvoll als Unterpunkt auf
    • folgend bietet sich an Augen und Gesichtsschutz näher zu bringen (Kategorien etc.)

    Heißt Man kann (temporär) seinem Hobby nicht nachgehen, nicht mehr mit den Kindern toben, etc.

    Schreib gerne mal für was du dich entschieden hast und wie es war.

    Habe bereits über ein Beispiel vom Sport nachgedacht, evtl. Niederlage der Mannschaft etc.

    Rückmeldung wird erfolgen.

    Niko war mir nicht bekannt. Danke dafür.

    Zum Hintergrund, wir bilden alle SiBe neu aus. Im Rahmen dieser Schulung habe ich die Möglichkeit eine LE zu gestalten, im Anschluss werden ähnlich dem ASA Treffen mit den SiBe stattfinden, bei denen ich jedes mal ein kleines Thema 10min vorstellen/ diskutieren möchte. Zur Kenntnis, ich bin noch nicht mit der SiFa Ausbildung gestartet.

    Hallo, ich möchte nächste Woche einen Vortrag für unsere Sicherheitsbeauftragten halten. Thema sind die Kosten von Arbeitsunfällen mit dem Ziel dadurch mehr Verständnis für den Arbeitsschutz und mögliche Präventionsmaßnahmen zu erreichen.

    Über eure Anregungen, Fragen und Tipps würde ich mich freuen. Folgend eine grobe Vorgehensweise:

    • Dialog zu eigenen Erfahrungen mit Arbeitsunfällen und Auswirkungen
    • Beispiel: Umgeknickt oder Fremdkörper im Auge, dazu Kostenschätzungen der Mitarbeiter
    • direkte und indirekte Kosten einzeln darstellen und erörtern
    • darauf aufbauend möchte ich ebenfalls die Auswirkungen im privaten Umfeld aufnehmen
    • Am Ende möchte ich die Kosten addieren

    Gibt es dazu bereits Beispiele oder Erfahrungen? Pauschal sind mir Kosten von 500€ pro Tag ein Begriff.

    -Lohnfortzahlung, Ersatzpersonal, Aufwände der Unfallmeldung und anschließenden Analyse kann ich relativ einfach berechnen.

    Mein Gedanke dazu:

    Könnte ein Ansatz sein, das Person A zu B einen Sicherheitsabstand von X Meter einhalten muss? Beim Freischneider wären dies ~15m damit ist die Lärmbelastung der anderen Person so gering, dass ich jede Person/ Gerät für sich bewerten würde?

    Hilft natürlich nicht bei einem anderen Beispiel.

    Mit soviel Resonanz habe ich nicht gerechnet. |?

    Hier mal ein paar Stichpunkte:

    • Gabelstapler sind für StVZO umgebaut
    • eigene KFZ / Stapler Werkstatt; Anpassungen und Einzelabnahmen sind kein Problem
    • wir besitzen Sprinter/ Transporter / Pritschenfahrzeuge bis 2,5t Anhängelast
    • Trecker / Routenzug wäre eine neue Fahrzeugart, ich würde lieber bei bekannten bleiben (Unterweisung, Handling, Redundanz, Ersatzteile etc.)

    Anforderungen an die Fahrerlaubnis könnte man nochmal aufnehmen, in Bezug auf den PKW-Anhänger am Gabelstapler.

    Mike144 Das bestätigt meine Recherche. Hier ist eine Tabelle für Linde. Da sieht man, wie unterschiedlich das nach Modell sein kann. Wenn die Lösung in Betracht gezogen wird, spreche ich mit unserer Werkstatt darüber.

    Gibt's mit Abnahme schon ab ca. 69 €...

    Das hat mich gerade irritiert, meine waren bei 500€. Ich habe bisher nach einer Lösung gesucht, die sich in den Bolzen einhängen lässt und nicht zur festen Montage. Dazu habe ich bisher keine mit Zulassung gefunden.

    Habe den Vorschlag von PeKe verfolgt und die Anfrage zur Typengenehmigung gestellt.

    Sollte gelöst sein, Danke und schönes Wochenende!


    Ironie:

    Da soll mal einer sagen Arbeitsschutz kann kein Geld sparen, ~1000€ für diese Lösung oder ein neues Fahrzeug. Aber wahrscheinlich kommt die Antwort: "Wir haben den Anhänger noch nie mit Gabelstapler gezogen und das neue Auto hat ein Radio."