Beiträge von Frank_Fasibe

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    Hallo,
    in unserem Tanklager haben wir mehrere Tanks, die mit unterschiedlichem Inhalt befüllt sein können, z.B. mit als reizend bezeichneten Lösungen oder ätzend/giftigen Lösungen.


    Meine Frage ist nun, welche GHS Kennzeichnung ich auf dem Tank anbringen muss? Ist die Kennzeichnung je nach Inhalt zu ändern (Aufwand)? Oder welche Möglichkeiten habe ich? ... Hab ich überhaupt eine? ?(


    Gruß Frank

    Hallo,
    kennt sich jemand aus mit der "DiBT (Deutsches Institut für Baustoffe)Medienliste für Behälter, Auffangvorrichtungen und Rohre aus
    Kunststoff " aus?
    Gilt die nun für alle Kunststoffbehälter, also Lagertanks und auch Prozesstanks?


    Danke!
    Gruß Frank

    Hallo,


    ich bin auf der Suche nach Vorschriften für Tanks (Kunststoff, Doppelwandig) zur Lagerung von Schwefelsäure in Gebäuden? Wo finde ich sowas?
    Hat jemand Erfahrungen mit Kunststoffrohrleitungen? Es geht bei uns um eine Risikoabschätzung der GA.
    Vielen Dank!


    Gruß Frank

    Hallo ElkeH,
    uns werden die Kapseln auch aus diesem Grunde immer empfohlen.


    Bei uns haben wir aber das Problem, daß einige Mitarbeiter in einem Bereich arbeiten, der durch den Lärm von Druckluftnaglern stark belastet ist, gleichzeitig dort aber auch Elektro-Stapler fahren. Mit Kapseln gegen die Knallgeräusche würden die MA die Gabelstapler aber nicht mehr hören.
    Daher bekommen die betroffenen MA jetzt Otoplastiken, da diese angeblich so gebaut werden können, daß die hohen Knallgeräusche gedämmt, aber das Telefonieren und Gabelstaplergeräusche nicht behindert werden.


    Nebenbei habe ich eine seltsame Bemerkung bei http://www.tandem-piazza.org/p…er-gehoerschutz.htm?nl=43 gelesen:


    "Angepasster Gehörschutz ist nicht als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zugelassen und somit als Arbeitschutzmittel nicht anerkannt."


    Was ist davon zu halten? Stimmt das ?


    Gruß Frank

    http://www.arbeitssicherheit.leuze.de/safety-larry.html


    Leuze electronic stellt den Besuchern seiner Homepage unter www.arbeitssicherheit.leuze.de ein Safety-Know-How Portal zur Verfügung. Dieses enthält sowohl für Fachleute als auch für interessierte Laien nützliche Informationen rund um sicherheitsgerichtete Themen inklusive neuer Normung. Jetzt wurde das Angebot in diesem Portal um das interaktive Spiel „Safety Larry“ erweitert.


    Nach dem Herunterladen und Starten können insbesondere Schüler, Studenten und junge Ingenieure spielerisch die Anwendung und Funktionsweise von Sicherheits-Sensoren in der industriellen Praxis kennenlernen und auf unterhaltsame Weise ihr Wissen vertiefen.


    Der Spieler bewegt mit der Maus den „Safety Larry“, einen Maschinenbediener im Blaumann, durch eine animierte Fabrikhalle, die realitätsnah mit AS-i und PROFIsafe Fertigungszellen, mit Muting-Lösungen an Rollenbahnen und mit einem Verschiebewagenbetrieb ausgestattet ist. Infobereiche, die angeklickt werden können, beschreiben die Art und Anwendung der vorhandenen Sicherheitseinrichtungen von Sicherheits-Schaltern über -Lichtvorhänge bis hin zu Sicherheits-Laserscannern.


    Spielerisch verdeutlicht Safety Larry die Funktionsweisen von NOT-HALT, Muting-Freifahrmodus und Entriegelung der Anlauf-/Wieder-anlaufsperre. Das Herunterladen und Verbreiten des Lernspiels ist zulässig.

    http://www.iga-info.de/veroeff…eporte/iga-report-19.html


    igaCheck ist ein Instrument, mit dem die beruflichen Anforderungen, Belastungen und Gefährdungen in jeder Branche und für jede Tätigkeit systematisch erfasst werden können.


    Er bietet umfassende Informationen, die für die Gefährdungsbeurteilung und die Ableitung von Präventionsmaßnahmen hilfreich sind. Anhand der übersichtlichen Profildarstellungen sind Schwerpunkte auf einen Blick zu erkennen. Auch beim Eingliedern von leistungsgewandelten oder behinderten Beschäftigten sind diese Profile hilfreich, um die Eignung für bestimmte Tätigkeiten zu beurteilen oder Maßnahmen zur Arbeitsgestaltung abzuleiten.


    igaCheck 2009 kann in jeder Branche und für jede Tätigkeit und sowohl in kleinen als auch großen Unternehmen eingesetzt werden. Das Instrument eignet sich für Fachleute im Arbeitsschutz, wie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Präventionsexperten der gesetzlichen Unfallversicherung, aber auch für Unternehmer und andere betriebliche Fach- und Führungskräfte.


    Das bietet der iga.Check 2009:


    Kurzversion mit 30 Fragen, die einen schnellen Überblick ermöglichen
    Detailversion mit 80 Fragen, die man je nach Bedarf nutzen oder übergehen kann vereinfachte Skalierung gegenüber dem alten igaCheck
    eingebautes Nachschlagewerk mit Vorschriften, Regeln, Literaturhinweisen und Links zu weiterführenden Informationen
    Der iga-Report 19 beschreibt das Vorgehen bei der Kurzversion und enthält alle dazu erforderlichen Formulare.


    Download iga-Report 19 (PDF, 1,6 MB)


    Mit der Software kann man sowohl die Kurz- als auch die Detailversion bearbeiten. Die Software bietet darüber hinaus spezielle Informationen zu den einzelnen Merkmalen: Definition, Auswirkungen auf Gesundheit, Befinden und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten, Arbeitsschutzvorschriften und -regeln, Empfehlungen zur Prävention und Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen sowie weiterführende Fachliteratur.


    Der Software liegt nicht auf CD-ROM vor, Sie können sie hier direkt downloaden.


    Download igaCheck 2009 (Exe-Datei, 3,5 MB)


    Installationshinweise zur Software igaCheck 2009 (PDF, 297 KB)

    Hallo Herbert,
    wo genau ist der Klettverschluss? Ich habe bislang nur Beinlinge gefunden, bei denen man die Schuhe ausziehen muss, um sie überzuziehen.
    Schön wäre es, wenn man die Beinlinge ginten mit einem Klett verschließen könnte, ohne die Schuhe vorher auszuziehen.


    Gruß Frank

    Hallo,
    wir haben zum Heben von aufrecht stehenden Glasscheiben eine Hebehilfe gekauft und modifizieren lassen.
    Firma 1 lieferte den Turm und Ausleger, Firma 2 baute das Werkzeug, mit dem die Glasscheiben angesaugt und bewegt werden.


    Nach einigen Umbauarbeiten teilte uns Firma 1 mit, daß sie für die gesamte Hebehilfe keine CE-Kennzeichnung vergeben können, da das Werkzeug nicht den Sicherheitsrichtlinien entspräche.
    Wir müssen jetzt das Werkzeug für teuer Geld ein zweites Mal bei Firma 1 kaufen, um die CE zu bekommen. X(


    Ist es bei Maschinen nicht selbstverständlich, daß diese den Vorschriften entsprechen und die CE erteilt werden muß? Müssten wir extra darauf hinweisen? Können wir unser Geld bei Firma 2 zurück verlangen?


    Gruß
    Frank

    Hallo Ritschi,
    nun mal nicht gleich die Flinte ins Korn werfen.... Die erste KW ist vielleicht auch nicht die günstigste gewesen von wegen Urlaub, Wetterverhältnisse etc. .
    Wenn es wärmer wird sieht das schon ganz anders aus. Nen netten Biergarten und Lokal wo man auch was essen kann und schwups sind sie alle dabei, wirst sehen!


    Schönes Wochenende wünsche ich
    Gruß
    Frank