Beiträge von Frank_Fasibe

ANZEIGE
ANZEIGE

    Die Untersuchung gehört nicht zur Grundbetreuung. Mit wieviel Stunden habt ihr denn die generelle Betreuungszeit berechnet ? Und wie ist die Zeit zwischen dir und den Betriebsarzt aufgeteilt ?

    Wen meinst Du jetzt?

    Die Vorsorgekartei Extern führen zu lassen finde ich sehr gewagt.

    Warum gewagt? Schließlich unterliegt er der Schweigepflicht. Natürlich habe ich auch selbst eine Übersicht, wer wann zu welcher Untersuchung muss und dies wurde dem Arzt auch so mitgeteilt.

    Was nützt mir ein Produkt das länger haltbar ist und weniger kostet, wenn die Wirkung nicht ausreichend belegt ist? Auch die offengelegten Inhaltsstoffe machen ein Produkt nicht besser. Und ~5 Minuten Reaktionszeit bis zur Wirkung gegen HF sind mir einfach zu lang.

    Im Übrigen wird Schleichwerbung hier überhaupt nicht gerne gesehen:

    Verhaltensregeln auf Sifaboard - Präsentationen - SIFABOARD

    11. Werbeverbot

    Werbung (auch getarnt) von Gewerbetreibenden, z.B. von Dienstleistern ist untersagt! Dazu zählen u.a. auch Hinweise und Links auf eigene Homepages, insbesondere mit kommerziellem oder teilweise-kommerziellem Hintergrund. Sifapage behält sich vor, Beiträge dieser Art zu löschen und die dazugehörigen User-Accounts zu sperren bzw. zu löschen. Eine Ausnahme gibt es dennoch, Gewerbetreibende die mit Sifapage einen Partnervertrag abgeschlossen haben, dürfen in dem Ihnen zugewiesenen Bereich Werbung für sich und Ihre Produkte machen.

    Ansonsten ist Sifapage keine Plattform für Werbung oder getarnte Werbung (Schleichwerbung).

    Ansonsten bezahle ich die Leistungen, die notwendig sind und die ich bestelle und nicht was der Betriebsarzt gerne abrechnen würde. Sprich mit ihm und erläutere ihm, wer welche Aufgaben hat.

    Vielen Dank für die Zusammenfassung und das Beispiel.

    @All:

    Ändern kann ich dessen "System" nicht. Ich mach mir damit nur Stress, der aber keinen Betriebsarzt bringt, mit dem ich gut zusammenarbeiten kann.
    Auch wenn es unmöglich erscheint, werde ich für die 80 bzw 40 Mitarbeitenden an den zwei Standorten nach einem neuen Arzt mit besseren Konditionen und Einstellungen suchen. Versuchen kann ich es ja, bevor ich noch mehr Geld zum Fenster raus werfe.

    Wer lädt denn zur Vorsorge ein? Der Betriebsarzt? Woher weiß er denn, ob der Vorsorgeanlass je Beschäftigtem besteht? Das gehört auf die Seite des Arbeitgebers oder der Betriebsarzt muss regelmäßige Begehungen machen, um festzustellen, ob die Beschäftigten tatsächlich Tätigkeiten ausüben, die eine Vorsorge begründen.


    Der Betriebsarzt kann gar keine Vorsorgen anbieten, ohne die Tätigkeiten zu kennen. Also wird er entweder von Euch "gefüttert" oder ist fast andauernd im Betrieb, um die tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen.

    Sorry ich weiß wovon Du schreibst, aber zusammen mit dem vorherige BA haben wir 15 Jahre lang perfekt zusammengearbeitet. Wir sind da keine Anfänger! Es geht mir schlicht darum, ob ein Arzt einfach auf Neuanfang setzen kann und auch Eignungsuntersuchungen in einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ohne Notwendigkeit (und Kenntniss des AG) durchführen kann.

    Sorry ich soll einem Arzt, der Eignungsuntersuchungen als Erstuntersuchung deklariert, obwohl der MA schon seit 20 Jahren bei uns arbeitet, jetzt mit einer Kartei kommen, um ihm zu sagen wie es richtig läuft? Die ganze Methodik seinerseits stimmt nicht! Ich brauche einen Arzt, der weiß was er wie zu tun hat! Nicht einen, den ich kontrollieren muss und dem die Mitarbeitenden schon nach dem ersten Kontakt nicht mehr vertrauen!

    ich möchte mich nicht in Details verlieren, aber ich erkenne, dass wir uns haben täuschen lassen. Da auch eine Rücksprache mit dem Arzt nicht von Erfolg bzw. Einsicht seinerseits gekrönt war und Hoffnung auf die Zukunft besteht, werden wir einen neuen Arzt suchen. Hier werden wir nicht glücklich.

    Ich würde der GF vorschlagen, dass die Vorsorgekartei nicht vom Betriebsarzt geführt wird, denn das ist Job des Arbeitgebers. Schon kann man regeln, wer zu welcher Vorsorge eingeladen wird.

    Darum schrieb ich ja auch "Die Vorsorgedatei wurde bislang durch den Betriebsarzt geführt (also mit Datenschutz-Daten). Ich habe diese allerdings auch geführt (nur mit Namen), um hier die Planung des Arztes zu kontrollieren.". Leider ist dieser sehr fähige Betriebsarzt ohne Aussicht auf einen Nachfolger in Rente gegangen.

    Die Führung der Kartei nützt mir hier nichts, wenn die Vorgehensweise des Arztes generell schon sehr fragwürdig ist.

    Die Vorsorgedatei wurde bislang durch den Betriebsarzt geführt (also mit Datenschutz-Daten). Ich habe diese allerdings auch geführt (nur mit Namen), um hier die Planung des Arztes zu kontrollieren.

    Eignungsuntersuchungen bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis sind auch kritisch zu sehen, da gibt es eigentlich kaum Spielraum.

    Sieht mir nach einem Betriebsarzt aus, der betriebswirtschaftlich zu seinem Gunsten handelt.

    Den Eindruck habe ich auch. Der Arzt betont fast ununterbrochen, wie genau und Gesetzeskonform er alles durchführt! Habe mir jetzt mal die "Ärztliche Bescheinigung" angesehen! Hier steht "Erstuntersuchung", was natürlich bei einem Beschäftigten der bereits 20 Jahre hier in der Funktion arbeitet nicht sein kann.

    Hallo,

    wir haben einen neuen Betriebsarzt. Er ist sehr rational strukturiert. Er hat alle bisherigen Vorsorgen und deren Notwendigkeiten vom Vorgänger auf Null gesetzt und beim ersten Termin bei allen Mitarbeitenden alle Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen durchgeführt. Die Bearbeitungszeit pro Mitarbeiter wurde sehr straff mit mehreren Mitarbeitern durchgeführt. Von meinen Kollegen wurde es als "Massenabfertigung" beschrieben.

    Über die Durchführung lässt sich streiten, aber beim Sehtest die Aufforderung "raten sie doch, auch wenn sie es nicht scharf sehen" zu erhalten, war doch sehr seltsam. Mehrere Hinweise, etwas nicht lesen zu können in keiner Zeile ohne Sehhilfe, wurde eben geraten und zack hat man 95% "Sehleistung" und mit keinem Wort wurde eine notwendige Sehhilfe erwähnt!

    Zusätzlich zu diesen Vorfällen kommt dazu, dass die nächste Vorsorge pauschal auf 2025 gelegt wurde. Das bedeutet, dass der Arzt jetzt 2 Jahre den Pauschalbetrag pro Mitarbeiter erhält, obwohl er so die jährlichen Einsatzzeiten niemals einhalten können wird.

    Wie seht ihr das? Ist das normal so oder ist da etwas nicht ganz richtig?

    Gruß Frank

    Das stimmt, muß jede/r/s für sich entscheiden. Für mich ist es eine Verkaufsveranstaltung mit wenig Nutzen.

    Haben Sie irgendetwas mit Arbeitssicherheit zu tun? Wer auf der A+A nichts für seine Arbeit in dem Bereich findet, der ist auch hier fehl am Platz. Oder gibt es hier etwas was Sie interessiert?

    So interessant ist die Ausstellung aber auch nicht.

    Könnte auch etwas mit den Menschen der Sifa-Page zu tun haben. Schade, dass wir uns dort nicht kennenlernen!

    etzt müsste nämlich die Frage kommen: "Stand der Technik" ist ja, dass es an NEUEN Maschinen solche Einrichtungen gibt. Ist es jetzt notwendig eine "alte" Maschine nachzurüsten?

    Meiner Meinung nach: Nö. Weil es nicht verhältnismäßig ist.
    Und wie komme ich darauf? BekBS 1114 3.4 (3) Abs. 2 Verhältnismäßigkeit.

    Wenn ich für eine "gute, alte" bisher sichere Kreis- oder Bandsäge (mit Spaltkeil, Abdeckungen fürs Sägeblatt usw.) jetzt anfange eine Motorsteuerung mit Notbremse einzubauen und das den Wert der Maschine überschreitet, ist es in meinen Augen nicht mehr "verhältnismäßig"....

    So. Und jetzt schlagt mich, falls ich in euren Augen Müll schreibe.

    Also wenn wir jetzt mal zum Thema "Verhältnismäßigkeit" genau nachlesen, steht hier in besagter Vorschrft:

    (3) Aus der Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 Absatz 7 BetrSichV und der danach getroffenen Maßnahmen zur sicheren Verwendung des Arbeitsmittels können sich folgende Möglichkeiten ergeben:

    1. Es sind keine Modifikationen der Maßnahmen nötig.

    2. Wenn modifizierte Maßnahmen nötig sind:

    a) Nachrüstung technischer Schutzmaßnahmen !

    b) falls technische Maßnahmen nicht möglich oder allein nicht ausreichend sind ˗ organisatorische und/oder ˗ personenbezogene Maßnahmen durchführen

    c) falls modifizierte Maßnahmen nach a) und b) nicht möglich oder allein nicht ausreichend sind ˗ Arbeitsmittel außer Betrieb nehmen!

    Wenn Du die Gefährdungsbeurteilung richtig machst und bei einer Kreissäge die Gefährdung richtig einschätzt, kommst Du zu dem Schluss, dass ein Not-Aus eine Gefahr für den Bediener deutlich verringern kann. Wenn das Nachrüsten den Wert der Säge überschreitet bzw. nicht möglich ist, muss die Säge außer Betrieb genommen werden.
    Da halte ich Deinen Schluss, dass ein Nachrüsten nicht notwendig sei, weil unverhältnismäßig zum Wert der Säge, für Vorsatz und Fahrlässig im Fall eines Personenschadens. Die Auswirkung dazu kannst Du und Dein Chef sich dann mal ausrechnen lassen!

    Sowiet mir bekannt wäre das bei Staplern mit Kette nicht möglich, da die Gabel dann nur aufliegen würden während sich die Kette "entspannt". Anders wäre dies bei Hydraulischen Staplern die eine Gabel fest am Ladebau verbunden haben. Hier könnte ein ggf. unzulässiger Druck ausgeübt werden.

    Hallo PeKe,

    nein überhaupt nicht "geschwollen" vielen Dank für den Hinweis zur DGUV. Ist schon ein guter Hinweis mal nachzufragen, welches maximale Gewicht überhaupt je nach LKW erlaubt ist.

    Bis lang haben wir schon sehr darauf geachtet, dass Paletten nicht "mit Schwung" auf der Ladebordwand abgesetzt werden.

    Gruß Frank