@All:
Vielen Dank für den Input. Einige sind ja auch auf mein Startposting eingegangen, ohne dem MA etwas zu unterstellen (kein Arbeitswille) oder etwas dazu zu dichten (kann nix mehr sehen).
Chris
1 Hm, also der (Fach)Augenarzt sagt die Augen sind ok und der Betriebsarzt sagt nicht ok!?
Nur damit ich das richtig verstanden habe.
2. Liegt es denn nicht im Interesse des MA das er weiter Stapler fahren kann bzw. will?
3. Wenn der MA das Gutachten dem Betriebsarzt vorlegt, wird sich dieser doch bestimmt der
Facharztdiagnose anschließen, versteh nicht wieso er das nicht tun sollte?
Dann könnte er die Eignung ja wieder erteilen und alles ist gut,
ganz ohne Drama mit AG, Schweigepflicht u.ä.?
4. Oder liegt vielleicht noch ein anderer/weiterer Grund für die Nichteignung vor,
wie von DennisB oben angedeutet? Das würde die Entscheidung des Betriebsarztes
dann zumindest nachvollziehbar machen...
5. Hörts sich für mich irgendwie alles nicht stimmig an, denke musst beim MA ansetzten,
nur der kann offen mit allen Sprechen und versuchen eine Lösung zu finden.
Chris
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1. Es hat eine OP stattgefunden, in deren Verlauf dem MA bestätigt wird, dass sich die Sehleistung verbessert hat und er seine seit 30 Jahren ausgeübte Tätigkeit wieder aufnehmen kann.
2. Wir sind ein kleiner Betrieb, wir haben bislang nur zwei MA im Versand zur Be- und Entladung von LKW. Ist auch nicht im Akkord oder Hochregal oder ähnlichem. Der MA will sein Lager selbst mit Gabelstapler bedienen könne. E-Hubameise ist ja weiterhin erlaubt, obwohl genau so schnell wie der Gabelstapler. Es liegen auch keinerlei Bedenken bzw. Gefahrensituationen vor.
3. Der neue Betriebsarzt hat schon bei seinem ersten Antrittsbesuch nach Dienstaufnahme (aus dem das alles entstanden ist) allen klar gemacht, dass er die Gesetzte besser kennt als wir. Er zeigte sich von der Ankündigung eines Fachgutachtens (das auf Wunsch des Augenarztes erstellt wird) nicht beeindruckt und sagte nur "er würde für ihn nicht in den Knast gehen". Also die Chancen, dass er die Fachdiagnose annimmt ist eher gering. (Wunder können dennoch passieren.)
4. Es liegt kein anderer Grund vor.
5. der MA ist offen und für alles und auch mit meinem offenen Vorgehen unseren AG und den Betriebsansprechpartner der Berufsgenossenschaft, die ja letztendlich die Versicherung ist, ins Boot zu holen.
Zunächst ist doch zu klären auf welcher Rechtsgrundlage die Eignungsuntersuchung stattfindet. Wenn es da keine gibt, gibt es auch kein Argument, warum ein Beschäftigter ungeeignet sein sollte anhand einer Untersuchung. Die ArbMedVV liefert keinen Grund für eine Vorsorge, denn da sind Fahrtätigkeiten nicht gelistet.
Somit benötigt man schon einen guten Grund, warum die Eignung über eine Untersuchung durchgeführt wird.
Der Betriebsarzt hat auch keinerlei Weisungsrecht gegenüber dem Beschäftigten.
Es gibt dazu auch ein Urteil des ArbG Gelsenkirchen.
Es hat zwar eine G25 stattgefunden, weil wir das aufgrund unserer Betriebsbeschaffenheit und den Gefahren und Gefahrstoffen jedes Jahr machen, aber nicht als anlassbezogene Eignungsuntersuchung. Das war dem neuen Betriebsarzt auch klar, dennoch hat er seine Vorsorge als "Erstuntersuchung" bezeichnet. Er handelt es so als wäre es eine Eignungsuntersuchung, was aber nicht sein kann, da der MA ja schon 30 Jahre bei uns arbeitet und einen Anlass hat es auch nicht gegeben.
Die Schwierigkeit ist, dass der Betriebsarzt meint Recht und Gesetzt besser als alle andern zu kennen. Daher habe ich mir unsere Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft ins Boot geholt.
Guudsje:
Nein, bei einer Eignungsuntersuchung ist der Arbeitgeber an das Ergebnis des Arztes gebunden.
geht es um eine konkrete Fallkonstellation, dann wäre eine genauere Beschreibung des Sachverhaltes hilfreich, oder ist Deine Frage hypothetischer Natur?
Gruß Frank
Es handelte sich nicht um eine Eignungsuntersuchung, sondern um die erste Vorsorge durch diesen neuen Betriebsarzt an unserem Standort.
Es geht um etwas konkretes (s.o.).
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Mein Problem ist einfach, dass ich jetzt den Job des Betriebsarztes machen muss, meinen Betriebsleiter auf dem ärztlichen Fachgebiet zu beraten, denn das macht der Betriebsarzt aufgrund seiner Schweigepflicht natürlich nicht. Andersherum habe ich bei diesem Arzt auch keine Chance ihn den "God auf Fachwissen" zu belehren! Daher nehme ich mir das recht heraus die BG zu befragen.
Gruß Frank