Beiträge von Frank_Fasibe

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    Neben der Sicherheitskultur und der korrekten Beleuchtung sollte auch der Bereich der Gesundheitsvorsorge betrachtet werden. Vielleicht benötigen die Personen Sehhilfen ? Kam bei uns schon vor, dass jemand in der Qualitätskontrolle hervorragende Ergebnisse brachte, aber eigentlich doch wirklich eine Brille benötigte!

    Gruß Frank

    Von mir auch ein herzliches Willkommen im Club!

    Wir alle können Dir bestätigen dass Du "mit Sicherheit keine Langeweile" bekommen wirst. 40 Niederlassungen klingt nach einer riesen Aufgabe! ich hoffe Du hast Durch die externe Fachkraft noch eine gute Unterstützung?

    Viele Grüße

    Frank

    Hallo,

    schon interessant, was im Fall des vermissten U-Bootes auf dem Weg zum Titanic-Wrack mit zahlenden Gästen so langsam heraussickert.

    „Anstatt die Bedenken zu adressieren, korrigierend tätig zu werden, um die Sicherheit der experimentellen ,Titan‘ sicherzustellen oder eine Standard-Klassifizierungs-Agentur inspizieren zu lassen, hat Oceangate exakt das Gegenteil getan – sie haben Lochridge sofort gefeuert“, heißt es in dem Gerichtsdokument. „Oceangate gab Lochridge etwa zehn Minuten, seinen Tisch aufzuräumen und das Gelände zu verlassen.“

    Quelle: Klopfgeräusche: Spur bei der Suche nach verschollenem U-Boot (handelsblatt.com)

    Mich würde interessieren, welche Genehmigungen im Heimatland des Schiffes notwendig sind, um Gäste auf so einen Trip mitzunehmen, obwohl sicherheitsrelevante Tests scheinbar nicht durchgeführt wurden. Ob es da eine Gefährdungsbeurteilung der Gefahren und einen unterschriebenen Haftungsausschluss gab?

    Ob Hoffnung bleibt wird sich morgen zeigen.

    Gruß Frank

    Hallo Nina,

    bleibt die Frage, ob die betreffenden Mitarbeiter dieses Medium so dann endlich nutzen würden, entweder um die eigene Dummheiten zu dokumentieren oder die der anderen?

    Wir haben das auch versucht, leider ohne Erfolg. Meine beiden Betriebe sind klein mit 40 und 80 Mitarbeitenden. Effektiver war es, dass deutlich gemacht wird, dass solche "Gefährlichen Vorfälle" erfasst werden, um sie zu beheben! Sprich mit den Betreffenden eine Vorfallanalyse durchgeführt wird und die Maßnahmen dann möglichst zeitnah durchgeführt werden. Dann bekommen wir bei unseren Rundgängen auch schneller von Mitarbeitenden weitere gefährliche Vorfälle genannt.

    Gruß Frank

    Hallo,

    wo kann ich nachlesen, ob zur Prüfung eines Lastaufnahmemittels das zweifache oder das dreifache der vom Hersteller vorgeschriebenen zugelassenen Tragkraft eingesetzt wird?

    Wir haben den Fall, dass der Sachverständige dem "Ätzkorb" die Herstellervorgabe eines dreifachen Prüfgewichts nicht zutraut und somit nur mit zweifachem Prüfgewicht geprüft hat.

    Im Fall eines Schadens oder gar Unfalls mit Material- und /oder Personenschadens wird aber die Versicherung wahrscheinlich die Angaben des Herstellers zugrunde legen. Und diese Vorgabe ist "aus dem Gefühl des Prüfers" heraus ja nicht eingehalten worden. Oder sehe ich das falsch?

    Gruß Frank

    Irgendwie leidet die Diskussion erheblich. Wer Sicherheitseinrichtung manipuliert macht sich strafbar und riskiert körperlichen Schaden. Wer Pflaster und andere Rettungsmitte für private Zwecke entnimmt soll hier ungemahnt bzw. gestraft davon kommen, nur weil es sich ja um Centartikel handeln würde und an anderen Stellen mehr Geld verpulvert wird?

    Wenn der EH-Kasten leer ist dann können beim Verletzten auch ernsthafte Folgen der Verletzung auftreten! Ist das jetzt nicht relevant? EH-Kästen haben vollständig zu sein und sind zu überprüfen, aber nicht ständig, weil die MA keinen Anstand haben! Nachher ist es noch der Kontrolleur "Schuld" weil etwas fehlte!

    Natürlich ist ein Gebot kein Angebot sondern eine Verpflichtung.

    Bei aller Genauigkeit mit der Grenze des Angebots von 80 db(A) sollte man nur im Hinterkopf halten, dass Experten auch die Grenze von 80 noch für zu hoch halten und es auf keinen Fall gleichbedeutend mit "nicht gesundheitsschädigend" ist.

    Gruß Frank

    Wenn man es nicht weiss, sofort die Feuerwehr rufen. Allerdings frage ich mich da schon, wieso man solche Behälter hat, aber nicht weiß was man im Havariefall tun soll? Schau doch mal im Sicherheitsdatenblatt nach.

    Gruß Frank

    Ich möchte kurz darauf hinweisen, das Berufsverbot und Beschäftigungsverbot zwei völlig unterschiedliche Dinge sind.

    Ja Micha,

    das ist schon klar, aber darum geht es ja nicht. Ich hatte es daher in "Anführungszeichen" gesetzt., da es sich um ein Zitat des betroffenen Kollegen handelt, der es so formulierte da er es so empfunden hat.

    Da der Betriebsarzt auch auf den Hinweis, dass ein externes Gutachten von Augenspezialisten zur Feststellung der Eignung zur Führung von Gabelstaplern durchgeführt würde, nur antwortete "er würde für so etwas nicht in den Knast gehen", zeigt wie er mit Mitarbeitern der Firmen umgeht.

    Und weil es sich ja noch immer um persönliche Informationen handelt, die ich als Vertreter des Arbeitgeber ja eigentlich nicht haben dürfte (ohne Genehmigung des Betroffenen), habe ich auch keine Möglichkeit, mit dem Arzt darüber zu sprechen. Er würde sich auf seine ach so geachtete Schweigepflicht berufen.

    Hallo Guudsje,

    vielen Dank für Deine Ausführung. Mit dem Betriebsarzt über das was wir wollen und erwarten zu sprechen, ist nach der ersten Vorsorge schon gescheitert. Seine Antwort (schriftlich als auch Mündlich) zeigte keinerlei Offenheit und Verständnis für unsere Belange. Es machte den Eindruck, er müsse durchgreifen und die faulen, arbeitsverweigernden Kollegen in der Produktion, die sich durch falsche Angaben bei der Vorsorge vor der Arbeit drücken wollen, mal wachrütteln, Er hat Recht und so ist es er hat schon soo viel Jahre Berufserfahrung, da könne ich ihm nichts mehr sagen. Er müsse sich an alle Vorschriften halten und klar an seine Schweigepflicht!

    Das Tuch ist zerschnitten. Auch im anderen Betrieb ist das so. Ein Vertrauensverhältnis aufbauen zu wollen, ist nicht mehr möglich. Zu viele Kollegen haben mir ihre schlechten Erfahrungen geklagt.

    Letzte Woche mit unserer VBG gesprochen. Die Betriebsmedizinische Ansprechpartnerin aus der Prävention war sehr kompetent und eindeutig: fassungslos, was unser Arzt hier macht! Der Arzt verstößt gegen die ärztliche Schweigepflicht, wenn er die Anamnese durch seine Mitarbeiter im Vorsorgeraum in Anwesenheit anderer Kollegen abfragen lässt. Fakt. Er muss es selbst machen und den Mitarbeitenden dabei beraten etc..

    VBG sagt, so schnell wie möglich kündigen. Rechtliche Schritte wären nur mit Rechtsbeistand sinnvoll, wenn uns ein echter Schaden entstanden wäre. Scheint wohl Erfahrungen gemacht zu haben. Daher machen wir das auch nicht. (Obwohl ich so jemandem gerne das Handwerk legen würde, um andere davor zu schützen, einen Alibiuntersuchungsarzt zu bezahlen) Hier sieht sie keinen Ausweg als eine Kündigung ohne Gründe.

    Mein Vorgesetzter ist meiner / ihrer Meinung.

    Meine Kollegen wissen, dass wir die Vorsorgen durchführen, damit beide Seiten einen Nutzen davon haben.

    Soweit so gut. Also Kündigung bis Mai und jetzt wieder Suche nach einem lokal tätigen Betriebsarzt. Von überregionalen Diensten wurde mir abgeraten, da oftmals zu viel Bürozeit verrechnet würde.

    Gruß Frank

    Hallo,

    ich brauche einen Verladungsprofi.

    Heute bei uns, benachbarter Autohändler fragt ob ein Kunde von ihm sein erworbenes Auto auf einen Sattelzug mit Courtainsider-Auflieger (aus Kasachstan) auffahren darf. Es wurde erlaubt.

    Meine Frage ist nun, ob wir im Fall eines Unfalls des LKW (Thema Ladungssicherung etc) hier mit im Boot wären, da wir die Ladungssicherung nicht kontrolliert haben. Ob der Courtainsider-Auflieger für einen PKW-Transport überhaupt geeignet ist, sei mal dahingestellt. Also wir sind jetztan der Ladung und dem Fahrzeug vollkommen unbeteiligt, da wir nur die Rampe zur Verfügung gestellt haben.

    Danke. Wahrscheinlich ist die Sorge unbegründet, aber um das Bauchgefühl abzuschalten....

    Gruß Frank

    @All:

    Vielen Dank für den Input. Einige sind ja auch auf mein Startposting eingegangen, ohne dem MA etwas zu unterstellen (kein Arbeitswille) oder etwas dazu zu dichten (kann nix mehr sehen).

    Chris

    1. Es hat eine OP stattgefunden, in deren Verlauf dem MA bestätigt wird, dass sich die Sehleistung verbessert hat und er seine seit 30 Jahren ausgeübte Tätigkeit wieder aufnehmen kann.

    2. Wir sind ein kleiner Betrieb, wir haben bislang nur zwei MA im Versand zur Be- und Entladung von LKW. Ist auch nicht im Akkord oder Hochregal oder ähnlichem. Der MA will sein Lager selbst mit Gabelstapler bedienen könne. E-Hubameise ist ja weiterhin erlaubt, obwohl genau so schnell wie der Gabelstapler. Es liegen auch keinerlei Bedenken bzw. Gefahrensituationen vor.

    3. Der neue Betriebsarzt hat schon bei seinem ersten Antrittsbesuch nach Dienstaufnahme (aus dem das alles entstanden ist) allen klar gemacht, dass er die Gesetzte besser kennt als wir. Er zeigte sich von der Ankündigung eines Fachgutachtens (das auf Wunsch des Augenarztes erstellt wird) nicht beeindruckt und sagte nur "er würde für ihn nicht in den Knast gehen". Also die Chancen, dass er die Fachdiagnose annimmt ist eher gering. (Wunder können dennoch passieren.)

    4. Es liegt kein anderer Grund vor.

    5. der MA ist offen und für alles und auch mit meinem offenen Vorgehen unseren AG und den Betriebsansprechpartner der Berufsgenossenschaft, die ja letztendlich die Versicherung ist, ins Boot zu holen.

    Zunächst ist doch zu klären auf welcher Rechtsgrundlage die Eignungsuntersuchung stattfindet. Wenn es da keine gibt, gibt es auch kein Argument, warum ein Beschäftigter ungeeignet sein sollte anhand einer Untersuchung. Die ArbMedVV liefert keinen Grund für eine Vorsorge, denn da sind Fahrtätigkeiten nicht gelistet.

    Somit benötigt man schon einen guten Grund, warum die Eignung über eine Untersuchung durchgeführt wird.

    Der Betriebsarzt hat auch keinerlei Weisungsrecht gegenüber dem Beschäftigten.

    Es gibt dazu auch ein Urteil des ArbG Gelsenkirchen.

    Es hat zwar eine G25 stattgefunden, weil wir das aufgrund unserer Betriebsbeschaffenheit und den Gefahren und Gefahrstoffen jedes Jahr machen, aber nicht als anlassbezogene Eignungsuntersuchung. Das war dem neuen Betriebsarzt auch klar, dennoch hat er seine Vorsorge als "Erstuntersuchung" bezeichnet. Er handelt es so als wäre es eine Eignungsuntersuchung, was aber nicht sein kann, da der MA ja schon 30 Jahre bei uns arbeitet und einen Anlass hat es auch nicht gegeben.

    Die Schwierigkeit ist, dass der Betriebsarzt meint Recht und Gesetzt besser als alle andern zu kennen. Daher habe ich mir unsere Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft ins Boot geholt.

    Guudsje:

    Nein, bei einer Eignungsuntersuchung ist der Arbeitgeber an das Ergebnis des Arztes gebunden.


    geht es um eine konkrete Fallkonstellation, dann wäre eine genauere Beschreibung des Sachverhaltes hilfreich, oder ist Deine Frage hypothetischer Natur?


    Gruß Frank

    Es handelte sich nicht um eine Eignungsuntersuchung, sondern um die erste Vorsorge durch diesen neuen Betriebsarzt an unserem Standort.

    Es geht um etwas konkretes (s.o.).

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    Mein Problem ist einfach, dass ich jetzt den Job des Betriebsarztes machen muss, meinen Betriebsleiter auf dem ärztlichen Fachgebiet zu beraten, denn das macht der Betriebsarzt aufgrund seiner Schweigepflicht natürlich nicht. Andersherum habe ich bei diesem Arzt auch keine Chance ihn den "God auf Fachwissen" zu belehren! Daher nehme ich mir das recht heraus die BG zu befragen.

    Gruß Frank

    Hallo,

    darf ein Betriebsarzt mit seinen gegenüber einem Augenarzt, recht bescheiden Untersuchungsgeräten, einem Mitarbeiter des Versands die Befähigung zur Bedienung eines Gabelstaplers untersagen? Wer hat hier das letzte Wort?

    Der Arbeitgeber sichert sich gegenüber der Berufsgenossenschaft doch mit der Beurteilung des Betriebsarztes ab, ob der Mitarbeiter das Betriebsmittel sicher bedienen kann und keine Gefährdung für Mensch und Maschinen bestehen. Was passiert, wenn der Betriebsarzt eine andere Meinung hat als die behandelnden Augenärzte des Kollegen und ein Gutachten einer renommierten Augenklinik? Gibt es eine Art Amtsarzt der VBG der den Betriebsärzten im Zweifelfall übergeordnet ist?


    Gruß Frank

    Ich benötige eure Mithilfe. Ich suche Vorschriften in denen fest geregelt ist wie mechanische (Kettenbetriebene) - also stromlose Rolltore / Sektionaltore geprüft werden müssen.

    Hallo MST,

    wenn ich mal nicht weiter wusste hab ich bei http://www.komnet.nrw.de nachgeschaut bzw nachgefragt. da gab es immer recht schnell fachliche Antwort.

    Für Deine Frage auch :

    KomNet - Ist ein handbetriebener Seilzug ohne Gefährdungspotential trotzdem überpüfungspflichtig? (nrw.de)

    Gruß Frank

    Was meinst du mit "Rettungsmittel, die effektiver als Wasser sind"? In Bezug auf HF haben wir hier Calciumglukonatgel im Arbeitsbereich vorrätig.

    Ca-Gluconat ist auf der Haut anwendbar aber nicht im Auge oder bei großen Flächen sehr mühselig. Wir verwenden Hexafluorine von Fa. Prevor (keine Werbung). Ist zwar teuer, aber nach mehrfacher interner Anwendung in Notfällen ist für uns die Wirksamkeit bewiesen. - Im Gegensatz zu dem "Anbieter", der hier zwischenzeitlich mal ungenehmigte Werbung durchgeführt hat. Falls Du hier Infos brauchst, frag mich ruhig.

    Die Hallenabsaugung ist ziemlich neu, vielleicht 2 oder 3 Jahre alt, hier sind wir sauber und auch stolz auf das Teil.

    Und werden alle Grenzwerte eingehalten? ;)