Vielleicht nochmal ein anderer Gedankenanstoß zum Thema Unterweisung:
Die Gefährdung hier ist doch:
Mitarbeiter arbeiten ohne Arbeitsplatzbezogene Unterweisung am Arbeitsplatz. Daraus ergibt sich eine Gefährdung. Die Maßnahmen dann sind:
- Unterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit
- Regelmäßige Wiederholung der Unterweisungen mindestens jährlich
- Anlassbezogene Unterweisungen
Wenn du das alles machst, dann ist das Thema Unterweisung Grün und muss in der GBU nicht bei allen anderen Punkten berücksichtigt werden. Ich frage mich, wie sich bei dir die Gefährdung verändert, wenn du Mitarbeiter unterweist. Kommst du durch eine Unterweisung von Rot auf Gelb? Oder von Gelb auf Grün? (wenn man jetzt mal Nohl nimmt).
Beispiel rutschiger Boden durch Öl und du bist im Gelben Beriech. Deine Maßnahme ist Unterweisung der Mitarbeiter, dass sie vorsichtig laufen sollen und dann bist du auf Grün? Das wäre sehr fatal.
Einzugsgefahr an Maschinen du bist im Roten Bereich. Unterweisung der Mitarbeiter, dass sie da nicht rein fassen dürfen und du bist dann Gelb? Oder sogar Grün? Weis ich nicht.
Um sie in einer GBU zu kontrollieren?
Zum Beispiel die Prüfpflicht der Arbeitsmittel nach BetrSichV.
Maßnahme: regelmäßige Prüfung der Arbeitsmittel.
Gefährdung durch nicht regelmäßig geprüfte Arbeitsmittel= Gelb. Maßnahme: Alle Arbeitsmittel werden regelmäßig geprüft. (A017 1.11)
An der Benennung von Ersthelfern und anderen Helfern kommst Du nicht rum. An der Einrichtung eines Sanitätsdienstes (unter Voraussetzungen) kommst Du nicht rum. An der Installation von Feuerlöschern kommst nicht rum. An den Fluchtwegen kommst Du nicht rum.
Konsequent wäre, alle Pflichten als Maßnahmen zu deklarieren.
Gefährdungen:
Zu wenig Ersthelfer im Betrieb: Maßnahme: Ausbildung von mindestens 10% der Belegschaft zum Ersthelfer, Bennenung der Ersthelfer und Bekanntmachung im Betrieb. Schichtpläne so anpassen, dass immer ein Ersthelfer vor Ort ist. Ist als Maßnahme in der A017 unter 1.6 gelistet.
Kein Betriebsarzt. Kann sogar Grün sein. Wenn Gelb, dann ist die Maßnahme einen Bereit zu stellen. (A017 1.9).
Fehlende oder nicht ausreichende Fluchtwege im Betrieb. Kann Gelb sein oder sogar Rot. Maßnahmen: Erstellen und kennzeichnen von Fluchtwegen (A017 2.2)
Selbstverständlich muss bei jedem dieser Punkte anschließend auch eine Wirksamkeitskontrolle erfolgen. Ist ein Punkt hier nicht auf Grün, gehört er für mich in die Unterweisung.