Beiträge von a.r.ni

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    Aus welchem Teil des Regelwerks holst Du das Verbot der Alleinarbeit?

    Ich finde dazu nichts in diesen Publikationen:

    - Betriebssicherheitsverordnung

    - TRBS 2121, Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“

    - Positionspapier FBHL zur TRBS 2121, Teil 2 „Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern“

    - DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten"

    - DGUV Information 208-016 „Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten“

    Mich interessiert das, weil ein Verbot der Alleinarbeit auf Leitern das Ende vieler Tätigkeiten bedeuten würde ... Hausmeister, Fensterreiniger, Maler, Elektriker ...

    Guten Morgen,

    arbeitest Du bereits in dem Unternehmen oder ist es komplettes Neuland?

    Bei 1.900 Mitarbeitern erstaunt es mich, dass nur eine SiFa tätig sein sollte - ansonsten hast Du doch Kollegen ... (?)

    (nur mal zur Größenordnung die Annahme: Betreuungsgruppe II, 80%-iger Anteil für die SiFa = 2.280 h/a Grundbetreuung bei ca. 1.840 h/a vertragliche Arbeitsstunden für eine feste Stelle ...).

    Da passt etwas nicht ...

    OT:

    Moin, awen,

    Ansonsten kann Ich dir die Firmen ... aneco empfehlen

    ein sehr gutes Unternehmen;

    mit GF "MiRo" (ehemals bei Ecoplan in MG; Entwickler einer Staubsonde, mit der ich auch schon Messungen durchgeführt habe) bin ich vor sehr vielen Jahren mal in Berlin spazieren gegangen. Die Entscheidung, "wir gehen nur mal um den Bauzaun herum", führte zu einem Fußmarsch von ca. 6 km mit zunehmender Verzweiflung, bis wir in die Ausgangskneipe zurück kamen ...

    Ei guude, Frank,

    Das könnte für uns hier im drei-Länder-Eck richtig lustig werden.

    ja - und so etwas ähnliches gilt für "Genesene", wenn sie einmal um den Bodensee fahren:

    Start in D: Status dank Roberts Koch-Institut: drei Monate (es sei denn, man klagt dagegen und bekommt Recht und damit seine sechs Monate zurück, allerdings nur für den Kläger)

    Durchfahrt A: sechs Monat (wie in allen EU-Staaten, außer naturlich dem Land, das einen Bundesangst-Minister beschäftigt)

    Durchfahrt CH: zwölf Monate (wenn es regelmäßig negative Tests gibt)

    Ende D: drei Monate

    Was hat das noch mit Wissenschaft zu tun??

    Ei guude, Frank,

    Wenn da einmal im Jahr ein bißchen Chemie in den riesigen Rhein läuft, ist das nicht so schlimm.

    ... gelegentlich mag das sogar sehr positiv sein:

    Aus der morgendlichen Kolumne "Gerüchteküche" von Radio Badenia, Mai 1990:

    Rhein IV
    Basel: Nach dem Betriebsunfall bei einem Baseler Chemiekonzern, in dessen Verlauf mehrere hundert Tonnen Pflanzenschutzmittel in den Rhein gelangten, kündigte ein Unternehmenssprecher an, daß der Konzern von den rheinabwärts gelegenen Gemeinden eine Vergütung fordere, denn "schließlich sei das Rheinufer nun auf Jahrzehnte hinaus gegen Ungeziefer geschützt."

    (Urheberrecht bei a.r.ni)

    Moin, Micha,

    Es gab Zeiten, da konnte man (angeblich) S/W-Negativfilme mit Rheinwasser entwickeln...

    ... das hat mein Chemie-LK-Lehrer im Jahr 1983 behauptet ... er hätte einige Jahre zuvor im Rhein, vor der Einmündung des Neckars (Höhe BASF), einen Film eingetaucht - es wären Ansätze eines Entwicklungsprozesses zu erkennen gewesen ... kann man glauben, muss man aber nicht ;)

    Aus der morgendlichen Kolumne "Gerüchteküche" von Radio Badenia, Mai 1990:

    Rhein II

    Karlsruhe: Der clevere Chef eines Karlsruher Fotoentwicklungslabors konnte seine betrieblichen Fixkosten drastisch senken, seit er auf die Idee kam, belichtete Filme einfach in den Rhein zu tauchen.Der Firmenchef liefert exklusiv für Radio Badenia die Erklärung:

    "Im Rhein sind genügend Mengen Silberhalogenid, Alkali und Puffersubstanzen, um einen Film ohne Schwierigkeiten entwickeln zu können." (Urheberrecht bei a.r.ni)

    Rhein III

    Ludwigshafen: Wie der Sprecher eines Chemiekonzerns verlauten ließ,plant der Konzern, rheinaufwärts gelegene Gemeinden auf Schadenersatz zu verklagen, denn "durch den Bau von chemisch-physikalischen Abwasserreinigungsanlagen ist mittlerweile die Chemikalienkonzentration im Rheinviel zu gering geworden, um die Chemikalien wirtschaftlich aus dem Rheingewinnen zu können."

    Durch den Zwang, die Chemikalien nun wieder verstärkt aus konventionellen Rohstoffen herstellen zu müssen, "sei der Konzern aufgrund höherer Betriebskosten nicht mehr in der Lage, auch in Zukunft eine hohe Dividende an seine Aktionäre zu zahlen."Auch müsse mit Entlassungen gerechnet werden.

    (Urheberrecht bei a.r.ni)

    So, eine Meldung geht noch:

    Rhein I

    Karlsruhe: Wie aus einem Bericht der Chemischen Landesuntersuchungsanstalt hervorgeht, lautet das Fazit der Bestimmung der Gewässergüte des Rheins wie folgt:

    "Der Rhein bei Karlsruhe ist ein moderner Jungbrunnen:ein Schluck - und man wird nicht alt!"

    (Urheberrecht bei a.r.ni)

    Moin, Hafensifa,

    Dieser hat zu den Arbeiten ja auch keine Gefährdungsbeurteilung, da er diese Kompetenz ja fremd einkauft. Damit auch keine betriebliche Tätigkeit, sondern ein Werksauftrag.

    ... es kommt auf die Tätigkeit an; eins "meiner" Unternehmen führt Dienstleistungen bei Auftraggebern durch, die vor Beginn der Tätigkeit ein Sicherheitskonzept einfordern, das eine GefB beinhaltet ... bei Unternehmen, wie Sanofi, Boehringer u.a., eine Forderung, die zur Auftragsbearbeitung gehört.

    Die Anzahl der Ersthelfer, Brandschutz- und Räumungshelfer sind betriebsspezifisch festzulegen; das berücksichtigt Betriebsbereiche, Abstände, Schichten, Urlaub, Telearbeitsplätze usw. Die Zahl dürfte in vielen Fällen größer sein als die %-Angaben im BG-Regelwerk.

    Bekommt man nicht genügende freiwillige Ersthelfer, dann können diese aufgrund der Mitwirkungspflichten von Mitarbeitern durch den Unternehmer bestimmt werden (...das wird jedoch kaum jemand machen, denn jemanden zu einer Aufgabe zwingen, ist für den Notfall keine gute Lösung).

    Mich hat kein Konzept eines der Warn-Programme überzeugt und daher habe ich keines installiert;

    dadurch habe ich mir offensichtlich Lebenszeit gespart und Nerven geschont.

    Die GefB erstelle ich, je nach Wunsch des Auftraggebers, mit

    Tabellenkalkulation oder

    Textverarbeitung.

    Am liebsten ist mir persönlich eine von mir modifizierte Version von GefDoc-light (Excel-Version) der BG RCI ...

    Eine Tabellenkalkulation hat gute Filterfunktionen, die sehr hilfreich sind ...

    Ein schwieriges Thema.

    Betriebsvereinbarungen sind nur in Unternehmen rechtlich bindend, die einen Betriebs- oder Personalrat haben; das wird leider oft vergessen.

    Vertragliche Regelungen sind bei einem Einstellungsvertrag vielleicht denkbar (wie das juristisch zu bewerten ist, weiß ich nicht), aber kaum bei laufenden Arbeitsverträgen.

    In einem meiner Unternehmen haben wir daher um eine freiwillige Selbstauskunft gebeten:

    Formular, das auch das Einfügen von Bildern des Telearbeitsplatzes vorsieht.

    Akzeptanz & Rücklauf > 90%.

    Das Formular kann ich hier leider nicht zur Verfügung stellen, aber dafür etwas, das ich im Internet gefunden habe:

    Checkliste individueller Telearbeitsplatz

    DGUV- / IAG-Checkliste

    Moin,

    Wenn Mitarbeiter von Fremdfirmen bei euch verunfallen müsst ihr bei meldepflichten Unfällen keine Unfallanzeige bei eurem gesetzlichen Unfallversicherungsträger erstatten.

    ... das sieht die TAP der BG RCI bei einem meiner Unternehmen reichlich anders:

    dort möchte man die Unfall-Meldung mit dem Vermerk "Leiharbeitnehmer"; schließlich geht es für die BG um die Möglichkeit, systemische Probleme in einem Unternehmen zu erkennen.

    Ich würde mir erst einmal den Vertrag ansehen. Was war da als Leistung vereinbart?

    Ja, das ist die wesentliche Beurteilungsgrundlage ... und der Vertrag sollte eine nach Möglichkeit aktuelle Abschätzung der Betreuungszeit gemäß DGUV V2 enthalten.

    Wenn hier jemandem ein Vorwurf zu machen ist, dann dem Auftraggeber. Bezogen auf Arbeitssicherheit sage ich hier nur: "Kontrollpflichten"!

    ... nicht zu vergessen:

    - Organisationsverschulden

    - Auswahlverschulden

    ;)

    @Schmandhoff: mit Ihnen scheine ich einen sog. "Stalker" zu haben ... wenn Sie nichts anderes zu tun haben, tun Sie mir in Ihrer Armseligkeit einfach nur leid.

    Und jetzt können Sie sich bei den Gedanken an den Menschenschlächter Che Guevara, zu dem Sie zahlreiche lobhudelnde Lieder in einen meiner Themenstränge gestellt haben, gerne mit der Hand verwöhnen.

    Bitte laden Sie auch noch lobhudelnde Lieder über Pol Pot, Mao Zedong und Stalin hoch, damit Ihre Gesinnung besonders deutlich wird; vielleicht finden Sie ja noch ein Loblied auf den Holodomor - das wäre dann Ihr Meisterstück.

    Gender-Übersetzungen

    unvergessen eine Stellenausschreibung des Theresienkrankenhauses in MA: "wir suchen eine Krankenschwester/in" ...

    In der Liste steht als Vorschlag für "Kaufmann" dann "Kaufkraft" - dies ist jedoch ein belegter Begriff für etwas ganz anderes, so dass durch den Gender-Unfug auch semantische Verwirrung gestiftet wird.

    Ich bleibe bei meiner Meinung.

    Moin, Kai

    mit den Mitarbeitern wird auch kommuniziert wann die Prüftermine in der Firma stattfinden,

    wird auch kommuniziert, dass gemäß DGUV V3 gilt:

    § 5 Prüfungen

    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden der ersten Inbetriebnahme ...

    Bei Selbstanschaffungen kann das ein Problem sein.

    Ich habe das bei meinen Unternehmen in der GefB so gelöst:

    "Ko: es sei festgelegt, dass neu hinzugekommene Betriebsmittel in den "normalen" Prüfzyklus übernommen werden; die Erfahrung lässt das Risiko zu."