Beiträge von a.r.ni

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    Zitat

    Original von Martina111
    [So schlecht finde ich das auch nicht. ...und angekündigt war es seit Jahren, das Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht zu harmonisieren.


    ... aber schlecht ist, dass die Symbole nicht zusammengelegt werden - es wird ja nach wie vor unterschiedliche Zeichen geben ...
    Warum man das dann nicht auch abgeglichen hat, verstehe ich nicht.

    Zitat

    Original von harmi
    Es geht darum, ob eines Tages nur noch die neue Kennzeichnung erlaubt ist.
    Müssen alle Brandschutzpläne, Betriebsanweisungen, etc. in Zukunft mit der neuen Kennzeichnung versehen werden?


    GHS und die neue Kennzeichnung basiert auf einem Gesetz.

    Die Gestaltung von Betriebsanweisungen basiert auf einer Technischen Regel,
    die Gestaltung von Feuerwehrplänen basiert auf Normen.

    Das heißt, dass das Gesetz vorgeht und sich nach und nach Technische Regeln, Normen und BGV (wenn letztere nicht sogar aufgegeben werden!) danach richten müssen.
    Also: Betriebsanweisungen, Feuerwehrpläne usw. werden sich auf jeden Fall ändern.

    Zitat

    Original von OBrain
    Kann mir jemand sagen wie die Fristen bei G20, G25, G37 und AZG sind oder wo ich es nachlesen kann?

    Zuständig sind die BGI 504 mit dem jeweiligen Zusatz.
    Für "G 25" gilt also die BGI 504-25; dort findest Du die Fristen für die Nachuntersuchung:
    - bis zum vollendeten 40. Lebensjahr nach 36 bis 60 Monaten
    - ab dem vollendeten 40. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr nach 24 bis 36 Monaten
    - ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nach 12 bis 24 Monaten

    Bei den anderen Vorsorgeuntersuchungen ist das ähnlich.

    Zitat

    Original von greg64
    Ersetzt diese jetzt die ZH1/111 u. BGV D 5?


    Gut möglich, da diese BGV bereits für mind. eine BG seit 2001 außer Kraft gesetzt ist.

    Zitat

    Übrigens, eine BGR 108 gibt es bereits!?
    BGR 108 Sicherheitsregel"Höhenbewegliche Steuerstände von Kranen"


    ... die wurde zum Oktober 2007 zurückgezogen.
    Aber meiner Meinung nach noch unüblich, die Nummer wieder zu vergeben; ansonsten bleiben Bezeichnungen wg. der Auffindbarkeit erhalten.

    Meine Antwort wird Dir vielleicht nicht gefallen.
    Ich bin selbstständig tätig und musste für die Ausbildung zur SiFa selbst aufkommen (Ausbildungskosten als Selbstzahler, Verdienstausfall).

    Deswegen verstehe ich Dein Problem nicht.
    Du bekommst von Deinem Arbeitgeber 14 (!) Wochen Ausbildung bei normaler Fortzahlung Deines Gehaltes.
    Die Ausbildung ist so hochwertig, dass Du Dich nach Erhalt der Zeugnisse sofort selbstständig machen könntest.

    Das weiß Dein Arbeitgeber auch.
    Deswegen auch die Verpflichtung auf "mind. 24 Monate" (wobei ich das noch für sehr entgegenkommend halte) und deswegen die Forderung nach Rückzahlung, wenn Du eher das Unternehmen verlässt.
    Ich musste solch eine Verpflichtung auch unterschreiben, als mir mein damaliger Arbeitgeber eine einwöchige Ausbildung als Immissionsschutzbeauftragter spendierte.

    Also halte die Bälle flach.

    Zitat

    Original von OBrain
    ... muß ich noch mal Danke sagen.


    Gern geschehen ... mit diesem Thema verdiene ich ja auch ein paar Brötchen ;)

    Zitat

    Ich glaube das du meine Lage verstanden hast.


    Ja, ich war auch schon in der Situation, wo ich hexen sollte ...

    Zitat

    -Unsere Schwester ist zertifiziert nach 18001


    Muss ja!

    Zitat

    -über eine Datenbank kann ich die lenkungspflichtigen Dokumente der Firmen unserer corporate einsehen


    Na, prima!

    Zitat

    -die Schwester hat Prozesse in Diagrammform beschrieben aber ansonsten nichts anderes wie wir.


    Versteh ich nicht ganz: meinst Du, dass man dort gleiche Arbeitsabläufe hat oder meinst Du, dass die eigentlich "nichts" haben?

    Zitat

    Es ist also definitiv ein integriertes MS.
    Dann steht mir dafür schon mal das Managementhandbuch der corporate zur Verfühgung und brauche das Rad nicht neu zu erfinden.


    Kurze Diskussion:
    Ein integriertes MS halte ich in Deinem Fall für schlecht.
    Als Automobilzulieferer seid Ihr zwingend auf das QM-Zertifikat angewiesen.
    Die dort beschriebene Qualität legt Ihr letztlich selbst fest - ohne dass es eine gesetzliche Grundlage gibt (es sei denn, Ihr habt das in das QMS geschrieben).
    Beim ASM sieht das anders aus: hier steht ganz klar die Pflicht im Vordergrund, alle möglichen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten ( ... und wer kann das schon? ;) ).
    Wenn Ihr also Defizite im Bereich Arbeitsschutz habt (z.B. keine Gefährdungsbeurteilungen, keine Betriebsanweisungen, keine Gesamtkonformitätserklärungen für selbst in Verkehr gebrachte Maschinen, keine Bedienungsanleitungen für Altmaschinen usw.), dann riskiert Ihr bei Abweichungen auch den Verlust des QM-Zertifikates (!).

    Entschuldige - ich weiß, dass das nicht sehr ermutigend ist ...

    Wenn die Managementsysteme getrennt sind, dann riskiert Ihr nicht das QM-Zertifikat bei Defiziten im Bereich Arbeitsschutz.

    So, das hilft aber alles nichts:
    Ihr sollt also ein integriertes MS erstellen / anpassen.

    Das hat jedoch auch Vorteile:
    - es gibt eine Vorlage, die an betriebliche Gegebenheit anzupassen ist,
    - Du machst gegenüber Deinem Chef klar, dass die Anpassung der Vorlage an das eigene MS die Aufgabe Eures QMB ist - und Deine Aufgabe nur darin bestehen kann, das ASM mit Leben zu füllen, also für GefB, BetrAnw. usw. zu sorgen.

    Wenn Du es geschickt anstellst, dann liegt die Verantwortung für die Implementierung des ASM beim QMB - sag einfach, dass der QMB schließlich dazu da ist, Normen zu verstehen und sprachlich umzusetzen.
    Von Dir darf man das nicht verlangen ...
    Aber mache deutlich, dass Du Dich um alles andere kümmerst (und das "andere" gehört schließlich zu Deiner täglichen Aufgabe ...): Betriebsanweisungen, Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnis, Flucht- und Rettungspläne, Ermittlung von Prüffristen, Unterweisung der Mitarbeiter usw.

    Bei einem Audit (ich hatte eines im November zu ertragen) ist es nach meiner Erfahrung wichtiger, umgesetzten Arbeitsschutz in der Praxis nachzuweisen, als etwas in einem AMS aufgeschrieben zu haben.
    Bsp.: unseren OHSAS-Auditor hat mehr beeindruckt, dass überall Gefahrenstellen mit Werbung für Borussia Dortmund (schwarz-/gelbe Klebebänder) gekennzeichnet, Betriebsanweisungen aufgehängt, Rohrleitungen beschriftet waren - auch wenn wir das so noch nicht im AMS stehen hatten ...

    Zitat

    Kontakt habe ich auch bereits mit unserer Schwester schließen können. Der Kollege schien mir aufgeregter als ich selbst zu sein! Sportlich, sportlich hat er immer wieder gesagt und allein nicht zu schaffen!


    Richtig! Der QMB spielt eine wichtige Rolle und wenn sonst gar nichts geht, dann externe Hilfe.

    Zitat

    Ich kann mir nicht helfen aber das beruhigt mich jetzt gar nicht.


    Wird schon!

    Zitat

    Original von Volkini
    Hmmm, wer zwingt denn das beauftragende Unternehmen (Erdgas, jetzt selbst beispw. nach SCC zertifiziert) mit Haus im Grünen, ein ausführendes Unternehmen auszuwählen, welches diese Kriterien erfüllt?


    In meinem Fall sagte das beauftragende Unternehmen, dass sie die Sache so verstanden haben, dass der Zertifizierer die SCC-Anforderungen in der Lieferkette weitergegeben haben will.

    Zitat

    Ist das eine Art Selbstverpflichtung des beauftragenden Unternehmens, wenn sie selbst nach ... zertifiziert sind, nur Auftragnehmer auszuwählen, die ebenfalls nach ... zertifiziert sind auszuwählen?


    Jein (s.o.) ... dies kann eine formulierte Forderung im Kapitel "Beschaffung" sein ... also für das beauftragende Unternehmen ist dies das Einfachste - auch wenn die Forderung unsinnig ist.

    Zitat

    Oder meinst Du damit, wenn das beauftragende Unternehmen, diese Zertifizierung willkürlich einfordert, d.h. ohne jede vernünftige Grundlage?


    Jou, ich hatte den Fall, dass vor langer Zeit für die Tätigkeit bei einem Autohersteller ein Sanitär- und Heizungsunternehmen aufgefordert wurde, ein QMS gemäß DIN EN ISO 9001 vorzuweisen.
    Ich habe das ausschreibende Subunternehmen nachgefragt, warum man auf "9001" besteht, auch wenn keine Designlenkung stattfindet ... (BMW hatte damals auch "nur" ein QMS nach "9002") ... die Antwort war sinngemäß ... "wir geben die Forderung vom Auftraggeber wieder. Wir selbst wissen nicht, was damit gemeint ist."
    Eine Forderung, die zeigte, dass die Leute wirklich keine Ahnung hatten ...

    Zitat

    Das würde sich doch sicher auch entsprechend in den Kosten niederschlagen.


    Ja, aber die Diskussion stellt sich nur, wenn der Einkauf weiß, was er ausschreibt ... :)

    Zitat

    Ich frage deshalb, weil wir ebenfalls demnächst AMS einführen sollen.


    :)
    Dann frag`doch mal hier im Forum nach ... :40:

    Zitat

    Original von TommyB
    ... Eigendlich ist es, wenn man sich die Forderungen zur Zertifizierung ansieht, auch kein Wiederspruch.


    Ich gebe Dir recht. Aber in manchen Fällen sind diese doch recht weit gefassten Forderungen ein "mit Kanonen auf Spatzen schießen".

    Wenn ein Unternehmen, das Erdgas fördert, in seinem Verwaltungsgebäude weit weg vom Fördergebiet, Malerarbeiten (mit nicht-lösemittelhaltigen Farben und Lacken) durchführen lassen möchte, dann ist für mich nicht einzusehen, dass das Malerunternehmen nachweisen muss, dass sich die Mitarbeiter in Ex-Atmosphäre bewegen können und eine Vorsorgeuntersuchung gemäß G 26.2 haben ...
    Im Interesse meiner Auftraggeber geht es mir (neben dem nicht nur notwendigen Arbeitsschutz) um das "Augenmaß" und damit der Toleranz der Arbeitsschutzforderungen.

    Einer systematischen Beantwortung Deines Textbeitrages vorweg:
    die Deinen lassen Dich ganz schön im Regen stehen ... macht mich etwas sauer ... also:

    Zitat

    Original von OBrain:
    Die Zertifizierung nach OHSAS ist eine Vorgabe unserer Corporate und dadurch leider zwingend.


    In Ordnung, aber dann betrifft das auch noch andere Unternehmen.
    Und in diesem Fall sollte man Dir als Hilfe für die Erstellung (D)eines AMS auch ein AMS eines vergleichbaren Unternehmens als Muster überlassen können.
    Das zu fordern, ist die Aufgabe Deines Chefs.

    Zitat

    Der Chef weiß um seine Verantwortung ...


    Nein, bis jetzt nicht wirklich ... ;)

    Zitat

    ... bis zu einem gewissen Grad kann ich alles Nötige von ihm verlangen.


    Jou - und wie wir aus den Märchen kennen, sollten diese drei Wünsche sehr gut überlegt sein ...

    Zitat

    Ein QMS haben wir. Da wir Automobilzulieferer sind, müssen wir nach DIN/ISO 16949 zertifiziert sein.


    Puhh! Das Schlimmste hast Du also schon geschafft ... ;))

    Ernsthaft: es gibt recht gute Gegenüberstellungen, wie ein ASM gemäß OHSAS den Strukturen eines QMS anzupassen ist.

    Zitat

    ... unseren QMB habe ich bereits angesprochen aber im OHSAS kennt er sich gar nicht aus)


    Meine Erwiderung muss ich zweiteilen:
    a. Das ASM entsteht unabhängig vom QMS und soll unabhängig zertifiziert werden => wahrscheinlich Deine Verantwortung, dann soll Dir der QMB helfen, die Schnittstellen zwischen QMS und ASM zu definieren ... wenn er das nicht kann ... solltest Du einen Wunsch formulieren ... :)

    b. das ASM soll in das bestehende QMS integriert werden => dann hat sich der QMB gefälligst mit OHSAS auseinanderzusetzen! Dann gehört das Wissen zu seiner Aufgabe. Basta.

    (persönliche Anmerkung: aus verschiedenen Gründen rate ich etlichen Unternehmen, ASM nicht in QMS zu integrieren und somit nicht zusammen zertifizieren zu lassen)

    Zitat

    Das Thema Zeit ist in unserer Firmer etwas schwammig geregelt. Als Vollzeit SiFa i.A. darf ich mich jeden Tag zwischen 9 und 26 Stunden mit der Zertifizierung beschäftigen, die Hauptsache ist, dass wir im November das Zertifikat bekommen.


    D.h. aber auch, dass Du somit zum Erfolg verdammt bist ...

    Nächste Schritte:
    1. Soll es ein "integriertes Managemesystem" werden?
    2. Wer gibt Dir (kollegialerweise) eine Vorlage eines AMS von einem vergleichbaren Unternehmen?

    Zitat

    Original von Ralph-HF
    laut meinem schlauen Büchlein:
    SCC


    • ...
    • Anerkennung - weltweit anerkannt, gefördert insbesondere von Chemie und Petrochemie

    Jou, aber gefährlich ist das Halbwissen über diese Anforderungen.
    SCC ist dort sinnvoll, wo bspw. ein Rohrleitungsunternehmen auf Gas- und Ölfeldern tätig wird.
    Aber neulich hatte ich die Anfrage eines Bauunternehmens an ein von mir betreutes Straßenmarkierungsunternehmen, ob man die SCC-Anforderungen erfüllen würde ...
    Ich habe angerufen und wg. der Forderungen nachgefragt ...
    sinngemäße Antwort: "Ich weiß auch nicht, was das soll, aber das steht in unserem Managementsystem und der Zertifizierer legt Wert darauf, dass wir die Forderungen an unsere Lieferanten weitergeben ... ähem, egal, ob es sinnvoll ist oder nicht ..."
    Seufz!

    Zitat

    Original von Frank_sibe
    welche Vorschriften müssen beachtet werden, wenn in einem Labor T und T+ Chemikalien (Fluorchemie) gelagert werden?
    Muss der Schrank T90-Standard haben, wenn der Schrankinhalt nicht brennbar ist? Gibt es da eine BG Vorschrift oder Richtlinie?

    TRGS 514 - Lagern sehr giftiger und giftiger Stoffe
    http://www.baua.de/nn_16724/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/pdf/TRGS-514.pdf?

    dort steht auch etwas über Brandschutz:

    3.3.2 (1) Bei Lagerung in Gebäuden sind die Lagerabschnitte gegenüber anderen Lagerabschnitten, anderen Räumen oder Gebäuden durch feuerbeständige Wände und Decken aus nichtbrennbaren Baustoffen (Feuerwiderstandsdauer mindestens 90 min) abzutrennen; ...

    Ein Chemikalienschrank stellt i.d.R. einen eigenen Lagerabschnitt dar, so dass dann der T90-Standard erforderlich ist.

    Zitat

    Original von OBrain
    ... die OHSAS erschließt sich für mich überhaupt nicht. Nachdem ich nun die 18001 ...
    Kann mir jemand in vernünftigem Deutsch sagen ...


    Fangen wir doch mal so an:
    1. Warum soll ein Arbeitsschutzmanagementsystem eingeführt werden?
    (Will man eine Kundenforderung erfüllen, oder möchte man den Arbeitssschutz systematisch verbessern?)
    2. Weiß der Chef, um was es geht und welche Mitwirkung seinerseits erforderlich ist?

    3. Gibt es in Eurem Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem oder noch besser: ein Umweltmanagementsystem?
    Wenn ja, dann hast Du schon einmal eine Grundlage, eine Struktur, an der Du Dich orientieren kannst.
    Wenn kein QMS oder UMS vorhanden ist, dann werdet um externe Hilfe nicht herumkommen.

    4. Muss es denn unbedingt ein ASM gemäß OHSAS sein?
    Vielleicht ist bei einem kleinen Unternehmen das bayerische Modell "OHRIS"
    http://www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz/…skonz260705.pdf
    überschaubarer und auch ohne externe Hilfe machbar.
    =============
    Ein xxx-Managementsystem ganz allgemein ist eine systematische Beschreibung von
    - betrieblichen Abläufen (hier: z.B. Alarmplan / Notfallplan, Meldeketten, Prüfungen, Beauftragungen, Dokumentation),
    - Zuständigkeiten und deren Vertretung,
    - durchzuführenden Schulungen
    - Übersicht gesetzlich geforderter Anforderungen an das Unternehmen,
    u.a.

    Hierzu gehören Arbeitsanweisungen, Checklisten, Formulare.

    Die OHSAS 18001 ist letztlich ein Anforderungskatalog, der für jedes Unternehmen abzuarbeiten ist.
    Eigentlich kein "Hexenwerk", aber ein Haufen Arbeit, so dass Du auch unbedingt klären solltest, wieviel Zeit Du dafür aufwenden darfst ...

    Zitat

    Original von Martina111
    Audit`s haben immer so einen Beigeschmack von "andere kontrollieren".


    Hmm, ja, aber: nimm es mal wörtlich, dann bedeutet "Audit" "(aktives) zuhören". Man lässt sich doch "nur" erzählen, wie die Mitarbeiter ihrer Tätigkeit nachgehen ... 8)
    Ich sage bei QM- oder OHSAS-Audits immer, dass es nicht um Kontrolle der Mitarbeiter geht, sondern darum, dass durchgeführte und beschriebene Tätigkeit übereinstimmen ... und wenn das nicht der Fall ist, muss die Durchführung oder die Beschreibung geändert werden ...

    Moin, Toni,

    sehr häufig wird das Eingabefeld für die Shoutbox mit dem Feld für die Begriffsuche verwechselt.

    Das Auge erfasst nämlich zuerst das sehr attraktive Eingabefeld für die Shoutbox.

    Vielleicht ändert sich das, wenn in der Seitengestaltung
    - das Feld für die Begriffsuche linksbündig oder zentriert statt rechtsbündig und
    - das Feld für die Shoutbox rechtsbündig statt (annähernd) zentriert angeordnet wird.

    Und vielleicht kann man Schriftgröße und Farbe von "Sifapage Schnellsuche:" in etwas grellfarbenes, blinkendes ändern ...

    Zitat

    Original von TommyB
    Was soll`s, gerade stehen dafür muß der Ersteller .


    Ja, aber ...
    angenommen, in Deinem Betrieb ereignet sich eine Explosion mit Personenschaden.
    Die Ermittlungen fragen nach Deiner GefB.
    Dort hast Du vielleicht stehen, dass gemäß der Angaben im SDB keine Vorkehrungen gegen Explosionsgefahren getroffen wurden.
    Dann kommt Dir ein Sachverständiger des Schadensversicherers und sagt Dir, dass Du die Aussagen der BG kennen musstest - und dementsprechend Maßnahmen fordern hättest müssen ...

    Oder Du sagst selbst aus, dass Du Zweifel an den Angaben im SDB hattest, aber keinen Handlungsbedarf vorgegeben hast.

    ... in beiden Fällen bist Du dann meiner Meinung nach mit in der Haftung ... z.B. kann der Schadensversicherer dann versuchen, Dich in Regress zu nehmen ...

    Hier hilft nur: schriftliche Mitteilung an die Unternehmensleitung, dass mit Explosionsgefahren zu rechnen ist - und daher folgende Maßnahmen eingeleitet werden müssen ...

    Erfolgt die Umsetzung dann aber nicht, bist Du meiner Meinung nach dennoch aus dem Fokus der Verantwortung ...

    Zitat

    Original von Martina111
    ... sorry, wir sind wohl vom eigentlichen Thema etwas abgeschwiffen....

    abgeschwiffen - boah! Gehörst Du zur Gesellschaft zur Stärkung der Verben ?
    http://verben.texttheater.de/Startseite
    ;)

    Zitat

    Zitat: ....Regalanlagen und deren Einrichtungen sind Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ...


    Woher ist das Zitat?

    Zitat

    ... Die neue DIN EN 15635 definiert wöchentlich durchzuführende Inspektionen und die so genannte Experteninspektion, die in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten von einer fachkundigen Person (Regalprüfer / Regalinspekteur) durchgeführt werden muss.

    Muss ich also Unternehmen darauf vorbereiten, dass sie entweder jemanden zu einem Ausbilder schicken müssen oder einmal im Jahr einen Auftrag über 500 - 1.500 € (vorliegendes Angebot) für die Regalprüfung erteilen müssen?

    So, jetzt der Reihe nach:
    Ralph: Danke für eine Antwort
    Martina111: Vielen Dank für Deine ausführlichen Hinweise
    @alle: ich finde es schade, dass meine (erste) Problem-Anfrage zu keinem Ergebnis geführt hat, das meine Fragen beantwortet oder ein Stimmungsbild liefert.
    Naja. :(

    Mittlerweile habe ich mit einem Teilnehmer eines Fachausschusses für Regaleinrichtungen gesprochen. Von Seiten der Regalhersteller habe man den Normenausschuss erfolgreich manipulieren können, um die EN durchzubekommen; die BGn seien darüber nicht glücklich und würden die firmenspezifische Festlegung der Prüffristen mit Hilfe einer GefB anerkennen.
    Wichtig sei auch die Einschätzung des Stellenwertes einer Norm;
    sofern diese nicht in einem Gesetz, einer Verordnung, einer Verwaltungsvorschrift oder einer BGV als Grundlage definiert ist, ist es eine "Empfehlung", aber eben nicht "Gesetz".

    Für mich heißt das: ich spreche mit meinen Unternehmen über die Regale, erstelle eine GefB und lege die Prüffristen fest.
    Und wenn für eine Art Archiv, in das über langen Zeitraum keine Sachen eingelagert oder herausgeholt werden, eine Prüffrist von 3 Jahren von mir festgelegt wird - dann ist das auch in Ordnung.
    Dass ich einen "Regalprüfer" kostenpflichtig in eines meiner Unternehmen lasse, ist wohl eher unwahrscheinlich.
    (Ich werde das nur machen, wenn in einem Unternehmen Schwerlastregale vorhanden sind, die gebraucht gekauft wurden und für die keine technische Dokumentation vorhanden sind ... ;) )

    Also eine eigene Antwort auf meine Fragen:

    - Finden in Euren Betrieben regelmäßige Regalprüfungen statt?
    Ich hoffe, dass Ihr das in Euren Prüflisten habt.

    - Was haltet Ihr von dem Angebot? (vergleichbare Dienstleistungen finden sich genügend im Internet, wenn man mit dem Begriff "Regalinspektion" googelt)
    Ihr kennt ein vergleichbares Angebot möglicherweise nicht oder seid ohne weitergehende Information nicht in der Lage, eine Einschätzung abzugeben.
    Ich schmunzele über das Angebot. s.o.

    - Habe ich bei einfachen, statischen Schwerlastregalen den Handlungsbedarf, teure "Experten-Regalinspektionen" durchführen zu lassen - oder soll ich mit einem breiten Grinsen das Angebot beantworten mit einem "Probier'n kann man's und a bisserl was geht allaweil - aber jetzt schleich Di!"
    Ich verlasse mich auf meine GefB, dokumentiere die Prüfungen und ignoriere in den meisten Fällen (Ausnahme s.o.) Angebote von Regalinspektoren.

    Basta!

    Zitat

    Original von Ralph-HF
    Hau rein!


    Mach ich, wenn ich Zeit habe ...
    öhem ... eigentlich: Du machst das sehr gekonnt, also ...
    :)
    Ins Wiki gehört meiner Meinung nach auch die Antwort auf die hin und wieder gestellte Frage "Ab wann zählt denn die Prüffrist?"

    Hierzu habe ich in einer Nachricht von Gefahrgut-Online vom 2009-05-25 etwas gefunden:
    http://www.gefahrgut-online.de/sixcms/detail.php?id=844573

    Feuerlöscher: Beginn der ersten zwei Jahre geklärt

    Der Beginn des Zweijahresintervalles mit anschließender vorgeschriebener Prüffrist ist gleichbedeutend mit dem Herstellungsdatum.
    Dies hat der der Bund-Länder-Fachausschuss für Gefahrgut auf seiner Frühjahrssitzung erklärt.

    Die Erklärung wurde notwendig, da auf Seiten der Hersteller von Feuerlöschern diskutiert wurde, ob der Beginn der zwei Jahre gleichbedeutend mit dem Zeitpunkt der Herstellung sei oder mit dem Zeitpunktes des Verkaufs eines Feuerlöschers.

    In Deutschland muss ein Feuerlöscher regelmäßig und spätestens alle zwei Jahre überprüft werden. Erst mit der ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er zuletzt überprüft wurde. Es muss außerdem sichtbar sein, wer den Feuerlöscher überprüft hat.

    Innerhalb der ADR-Staaten bestehen immer noch große Unterschiede in Punkto Prüffristen: in Deutschland alle zwei Jahre, in der Schweiz alle drei Jahre, in Frankreich ein Jahr, in Italien nur sechs Monate. Maßgeblich ist das Wiener Abkommen, wonach die Fahrzeuge gemäß nationaler Vorschriften auszurüsten sind. Für Fahrten nach Frankreich wird empfohlen nur Feuerlöscher mitzunehmen, deren Prüfdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegt. (gg/dsb)

    Kannst Du das einbauen?