ZitatOriginal von Mabu
Ist die Aussage richtig?
Nach aktuellem Stand des ArbSchG ... Gefährdungsbeurteilung nicht schriftlich vorlegen müssen
Die Sache finde ich ärgerlich, denn es gibt eine durch den Europäischen Gerichtshof Anfang Februar 2002 stattgegebene Klage
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften,
Rechtssache C-5/00: Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland: Vertragsverletzung - Artikel 10 EG und 249 EG sowie Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a und 10 Absatz 3 Buchstabe a der Richtlinie 89/391/EWG des Rates- Nationale Gesetzesregelung, die Arbeitgeber mit zehn oder weniger Arbeitnehmern von der Verpflichtung befreit, über Dokumente zu verfügen, die die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung enthalten
nach der das Gesetz zu ändern ist.
(Nachtrag: uingf - sehe gerade, dass damy schon die Internetverknüpfung angegeben hat! Also Urteil s.o.)
ZitatOriginal von damy:
Mir hat jemand erzählt die Deutschland würde jedes Jahr einen sechs stelligen Eurobetrag nach Brüssel überweisen um um diese "10 Mitarbeiter Regelung" weiter im ArbSchG zu lassen. Ob das stimmt, oder ob das noch aktuell ist, kann ich nicht bestätigen.
Das stimmt - es sind Strafgebühren, weil das Gesetz trotz Urteil nicht geändert wird.
Wenn jemand meint, den kleinen Unternehmen einen Gefallen zu tun, die GefB nicht schriftlich vorlegen zu müssen, irrt er meiner Meinung nach.
Wie soll der Unternehmer dann nachweisen, dass einer GefB durchgeführt hat?
Das geht allenfalls bei einer Dokumentation mit Fotos oder mit Diktiergerät.
Aber auch das macht Arbeit.
Und nehmen wir mal den Fall, dass in solch einem Unternehmen etwas passiert und der Schadensversicherer fragt nach der GefB ...
Nein, ich informiere meine Betriebe, dass diese Befreiung von der schriftlichen Dokumentation meiner Meinung nach Unsinn ist und wir eine nachvollziehbare Dokumentation machen.