Beiträge von Mestragon

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    Hallo Pawkomir,

    in den Sicherheitsdatenblättern ist in Abschnitt 2 die mögliche Gefährdung des Stoffes beschrieben. Im Abschnitt 16 wird meist der komplette Wortlaut der H-Sätze genannt und auch die H-Sätze der Inhaltsstoffe beschrieben. Somit ist der Abschnitt 2 für das Gefahrstoffverzeichnis heranzuziehen.

    Hallo frscholz,

    Im Prinzip nutzt du hierbei auch nur eine persönliche Einschätzung (auch wenn es ein zusätzlicher Fachmann ist) und verkomplizierst das Ganze mit Formeln. Da kann ich auch einfach zur Risikomatrix greifen. Eventuell verstehe ich aber das System auch ganz einfach nicht.

    Es ist auch bei der Risikomatrix anzugeben, warum ich mich für was entschieden habe. Ich muss bei der Beurteilung auch klar definieren, warum ich mich für die angegebene Eintrittswahrscheinlichkeit entschieden habe und wie ich auf die Schadensschwere komme.

    Gruß,

    Andreas

    Hallo Jonas,

    hier mal ein paar mögliche "Alternativen", bzw. Gedankenstützen.

    bewegte Arbeits-, Transportmittel Fahrzeuge: Bei der Materialbereitstellung an besagter Maschine, könnte es zu Quetschungen durch die Gitterbox/Ameise kommen.

    Sind hier die Verkehrswege ausreichend gestaltet? Wieso hält sich der Mitarbeiter im "Gefahrenbereich" auf? Hier kannst du die Arbeitsstättenrichtlinie betrachten und mit den Gegenbenheiten im Betrieb vergleichen. Werden alle Vorgaben eingehalten und es besteht trotzdem noch ein Restrisiko, dann schreib das entsprechend in deine Beurteilung rein, dann weiß dein Mediator das du nach Alternativen zur Risikomatrix gesucht hast. Ich vermute das es ihm darum geht. Ansonsten immer den Kontakt mit dem Mediator suchen, falls dieser den Kontakt auch annimmt (leider nicht bei Allen so)...

    Kontrolliert bewegte, ungeschützte Maschinenteile: Die Teile werden in eine Aufnahme eingesetzt, der Maschinentakt wird gestartet und der Rundschalttisch mit der Aufnahme startet.

    Die Gefährdung ist hier: Die Aufnahmen des Rundschalttisches erfasst die Hand der einlegenden Person und zieht diese in die Maschine ein


    unkontrolliert bewegte Teile: Ein Bauteil wird falsch eingelegt, verkantet sich irendwo und fliegt der Person entgegen (sehr unwahrscheinlich, weiß ich...)

    Wie du schon gesagt hast, eine alte Maschine. Es gibt Sicherheitsabstände die eingehalten werden müssen. Nach den Normen müssen entsprechende Schutzeinrichtungen vorhanden sein, die vermutlich in deinem Fall fehlen. Führe deine Beurteilung etwas länger aus, wie schon Oben geschrieben, und zeige deinem Mediator das zu nur als letztes Mittel zur Risikomatrix gegriffen hast. Da ihr vermutlich kein Maschinenhersteller seid, liegen Dir die Normen auch nicht vor. Von der DGUV gibt es zu Sicherheitsabständen aber einen Flyer, einfach mal nach "DGUV Sicherheitsabstände" suchen.

    Ich hoffe damit deutlich weitergeholfen zu haben.

    Gruß,

    Andreas

    Hallo Jonas,

    mit den bisherigen Informationen kann man nicht viel anfangen, da es auch immer auf die Quelle der Gefährdung ankommt und welche Tätigkeit betrachtet wird.

    Als Beispiel nehmen wir mal "bewegte Arbeits-, Transpormittel Fahrzeuge". Handelt es sich um eine Hubarbeitsbühne gibt es eine DGUV 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" und man kann die qualitativen Vorgaben daraus mit den Gegebenheiten im Betrieb abgleichen. Gibt es hierbei Abweichungen muss ich nicht Nohl anwenden.


    Reihenfolge der Risikobeurteilung

    1.) Beurteilung anhand spezifischer Verfahren

    Beispiel: Lärm

    Messung und Bewertung gemäß LärmVibrationsArbSchV

    2.) Beurteilung orientiert an qualitativen Anforderungen

    Beispiel: Arbeiten auf einer Anlegeleiter

    In der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" gibt es qualitative Vorgaben zum Arbeiten auf Anlegeleitern.

    3.) Beurteilung anhand der Risikomatrix


    Ich hoffe ich konnte zumindest etwas weiterhelfen und vielleicht kannst du uns noch mehr Informationen zukommen lassen, das wir Dir gezielt weiterhelfen können.

    Gruß

    Andreas

    Hallo Jonas,

    mit den bisherigen Informationen kann man nicht viel anfangen, da es auch immer auf die Quelle der Gefährdung ankommt und welche Tätigkeit betrachtet wird.

    Als Beispiel nehmen wir mal "bewegte Arbeits-, Transpormittel Fahrzeuge". Handelt es sich um eine Hubarbeitsbühne gibt es eine DGUV 208-019 "Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen" und man kann die qualitativen Vorgaben daraus mit den Gegebenheiten im Betrieb abgleichen. Gibt es hierbei Abweichungen muss ich nicht Nohl anwenden.


    Reihenfolge der Risikobeurteilung

    1.) Beurteilung anhand spezifischer Verfahren

    Beispiel: Lärm

    Messung und Bewertung gemäß LärmVibrationsArbSchV

    2.) Beurteilung orientiert an qualitativen Anforderungen

    Beispiel: Arbeiten auf einer Anlegeleiter

    In der DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" gibt es qualitative Vorgaben zum Arbeiten auf Anlegeleitern.

    3.) Beurteilung anhand der Risikomatrix


    Ich hoffe ich konnte zumindest etwas weiterhelfen und vielleicht kannst du uns noch mehr Informationen zukommen lassen, das wir Dir gezielt weiterhelfen können.

    Gruß

    Andreas

    P.S.: Ich gehe davon aus, du befindest dich in der Ausbildung 3.0? Dann ist der Thread nämlich im falschen Forum :/

    Herzlich Willkommen im Forum und weiterhin viel Erfolg bei deiner Ausbildung!

    In welcher Bildungsstätte der BGHM machst du denn deine Ausbildung? Lengfurt/Triefenstein?

    Ich befinde mich aktuell in der PRA3/SOL6 Phase. Bei Fragen gerne bei mir melden.

    Hallo,

    die Umsetzung läuft bei uns in der Praxis schon seit Jahren. Einfach gesagt, jedes System auf das ich von Außen zugreifen kann, bzw. Zugriff erlangen kann, muss gegen Cyberangriffe geschützt werden. Das gelingt, wenn die Software-Entwicklung mit der IT-Abteilung zusammenarbeitet.

    Ich würde dieses Thema aber auch im Bereich der IT-Sicherheitsexperten sehen, aber ich kann entsprechend beraten und hinweisen, das man das Thema mit dieser Abteilung besprechen sollte.

    Gruß,

    Andy

    Hallo Mestragon,

    ups, :huh: in welchem Forum hätte ich denn gehen müssen? Ja, unglücklich. Leider wurde es nicht verständlich erklärt. Alle in diesem Kurs haben immer eine Fragezeichen über den Kopf.

    Bei mir hängt es oft an der Formulierung, jetzt bei den betrieblichen Zielen.

    Wie weit bist du denn in der Ausbildung?

    Ich bin diese Woche in SEM 5.

    Die betrieblichen Ziele kannst du ganz einfach formulieren. Hier mal ein Beispiel:

    "Einhaltung des Budgets"

    "Verringerung der Ausfallquote"

    Die betrieblichen Ziele müssen nicht SMART formuliert werden.

    Hallo Kerstin,

    dein Beitrag ist erstmal im falschen Forum, das soll aber erstmal kein Problem sein ;)

    Ich gehe mal davon aus, dass euer Seminar auch sehr "unglücklich" zu diesem Thema war. Habt ihr die Vorlagen der DGUV erklärt bekommen?

    Was ist denn genau dein Problem bei der Formulierung der Gestaltungsziele? Fehlen Dir die Ideen, wie man die Gefährdungen reduzieren kann? Liegt es an der Formulierung der betrieblichen Ziele? Probleme bei der Zuordnung zu Zielbündeln?

    Beschreibe doch dein Problem bitte etwas genauer.