Beiträge von Niko

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    Hallo SiFas,

    ich verfolge die Diskussion und muss mich jetzt mal einklinken, da ich diese nicht so ganz nachvollziehen kann.

    Es ist klar, dass Sicherheitsschuhe, die nachträglich verändert wurden, ihre Bauartzulassung nach EN verlieren.

    Nur: Werden die Schuhe damit unsicherer?
    Entscheidend für mich ist doch der bestmögliche Schutz der Mitarbeiter. Und da sind Sicherheitsschuhe mit Absatzerhöhung oder geeignete Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen doch um Klassen besser als private Schuhe?

    Und weiterhin sind mir Sicherheitsschuhe ohne Zulassung, die aber konsequent getragen werden, lieber als Sicherheitsschuhe mit Zulassung, die nur im Spind stehen.

    Zu dieser Einstellung bin ich gekommen, nachdem ich folgenden Fall bearbeitet hatte:
    Ein Meister in der Fertigung hat sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen, dass er aufgrund einer bleibenden Fußverformung keine Sicherheitsschuhe (Schuhe mit harter Kappe) tragen kann.
    Ich habe das Attest vom Betriebsarzt und dem medizinischen Dienst der BG prüfen lassen. Beide haben das Attest bestätigt.
    Blieb also für den Werksleiter nur die Entscheidung, den Mitarbeiter zu versetzen oder eine Ausnahme der Tragepflicht zuzulassen.
    Da dieser Mitarbeiter gleichzeitig Betriebsrat war, wurde eine Ausnahmeregelung mit Segen des TAB getroffen...


    Hat jemand ähnliche Beispiele?
    Gruß, Niko.

    Hallo Martina,

    der Link funktioniert, zumindest bei mir, nicht.

    Ansonsten hast du völlig recht. Da kommt viel Arbeit auf die SiFas und BAs zu, aber es ist auch richtig schönes Thema.

    Meine erste Erkenntnis, auf die ich immer pochen muss:
    Es muss konsequent zwischen
    - Nanopartikel und
    - Nanostrukturen
    unterschieden werden.

    Nanostrukturen können ohne Nanopartikel hergestellt werden und sind voraussichtlich unkritisch bzw. leicht beherrschbar.
    Nanopartikel sind im Gefahrenpotential noch unbekannt, werden aber zunehmend in den verschiedensten Industrien und Fertigungsprozessen eingesetzt. Wir SiFas sollten hier nicht nur ein, sondern alle Augen wachsam auf die Entwicklung haben.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    ich finde das witzig und kontaktfreudig.
    Ich bin auch bei der ersten Suche in der Shoutbox gelandet und dort hängen geblieben.
    Einen Fehler darf man ja als Anfänger machen. Schwierig wird es, wenn der gleiche Fehler immer wieder wiederholt wird ;-))

    Mir zumindest wurde umgehend, kompetent und freundlich geholfen.
    Und ich weiß jetzt, wo die Suchfunktion ist.

    Gruß, Niko.

    Hallo Hildegard,

    das ist ein schönes Thema, was mich sicher noch bis zur Rente mit 66,5 verfolgen wird.

    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Spannend finde ich die Haltung gegenüber dem Zulieferer. Könnte es sein, dass die Wege der Diplomatie nicht ausreichend ausgeschöpft wurden oder ist der Zulieferer der Schwager Eures Geschäftsführers und es gibt andere Zwänge?


    Dazu braucht es nicht den Schwager. Wenn es ums Geld geht, sind die Wege der Diplomatie im Arbeitsschutz recht kurz. Und ziemlich oft eine Sackgasse.


    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Als Kunde bestimme ich den Leistungsumfang.


    Leider ist es inzwischen kein Einzelfall mehr, dass Lieferanten auf eine Lieferung verzichten, weil sie unsere Forderungen nicht erfüllen wollen oder können. Da bleibt dann nur ein anderer (hoffentlich besserer) Lieferant oder das Akzeptieren des geringeren Leistungsumfang.


    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Es sollte dem Lieferanten verständlich gemacht werden, dass seine Verweigerung zu einer schlechten Bewertung und letztlich zur Einstellung der Geschäftsbeziehung führen kann.


    Korrekt. Habe ich allerdings in 17 Jahren bei 4 Arbeitgebern nie erlebt, dass die Geschäftsbeziehung eingestellt wurde. Womit wir wieder beim ersten Absatz wären...

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    denkt bitte bei den Erlaubnisscheinen auch an den Sachversicherer. Bei uns hat dieser eigene Ergänzungen im Erlaubnisschein gefordert und erhält von jedem Schein auch eine Kopie per Mail.
    Im Fall der Fälle erspart euch das viel Ärger mit den Gutachtern der Versicherung.

    Und ich gehe davon aus, dass es nicht nur um das Schweißen geht. Andere Arbeitsverfahren, die große Mengen an Energie freisetzen (z. B. Hartlöten) benötigen auch eine schriftliche Erlaubnis.

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    fünf Jahre sind ein guter Wert und "Stand der Technik".
    Verbindlich sind diese aber nur im Geltungsbereich des Gefahrgutrechts, sprich beim Transport gefährlicher Güter.

    Wir haben unsere IBC und andere Behälter selbst eingestuft und bei kritischen Kombinationen von Chemie/Behältermaterial/Einsatzbedingungen eine Risikobeurteilung durch den TÜV durchführen lassen. Dabei sind wir guten Gewissens bei einer Prüffrist bzw. Lebensdauer von 10 Jahren gelandet (innerbetriebliche stationäre Behälter in klimatisierten Bereichen).

    Gruß, Niko.

    Hallo devildomain,

    :ola: Herzlich willkommen.

    Und es treiben sich auch ein paar Leute hier herum, die alles schon hinter sich haben.

    ... und immer noch Spaß am Job haben
    ... und in der allerersten Prüfungsgruppe der neuen Ausbildung einer größeren BG waren
    ... und die dann natürlich die Korken haben knallen lassen :pros:

    Gruß und viel Erfolg.
    Niko.

    Hallo Britzl,

    lass dir doch die CE-Konformitätserklärung und die zugehörigen Unterlagen geben. In den CE-Unterlagen muss die (ab 29.12.2009 deutsche) Betriebsanleitung und der explizite Hinweis auf vorhandene Gefährdungen vorhanden sein.
    Dann mach auf dieser Basis eine Gefährungsbeurteilung und bei offenen Fragen bzw. Maßnahmen bitte den Lieferanten um eine Stellungnahme.

    Diese Vorgehensweise hat sich bei uns bewährt. Manchmal muss man den Lieferanten drohen, dass die Gefährdungsbeurteilung mit der Gewerbeaufsicht durchgesprochen wird. Aber in den allermeisten Fällen ist es auch im Interesse der Lieferanten, für einen sicheren Betrieb zu sorgen.

    Und nicht vergessen: Restrisiken gibt es immer. Und es ist die Pflicht des Betreibers, hier entsprechende Schutzmaßnahmen festzulegen und umzusetzen.

    Gruß, Niko.

    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Möglicherweise taugt der erfahrene Mann, der hier im Gespräch ist, nichts und es wäre besser, er würde seine Sifa-Ausbildung nach den Richtlinien des Fachaufsichtsschreibens neu machen?

    Möglicherweise ist das so....
    Nur:
    1. Wer soll das entscheiden? (Eigentlich der Unternehmer. Und der hat anders entschieden.)
    2. Wer kann das entscheiden? (Der TAB oder die staatliche Gewerbeaufsicht?)
    3. Wer darf das entscheiden? (Letzter Stand: Die oberste Arbeitsschutzbehörde des jeweiligen Bundeslandes)

    Zitat

    Original von Hildegard Schmidt
    Falls es fachliche Gründe gibt, die hier die Dinge hin- und herschaukeln, empfehle ich, dem Kollegen eine kleine Lehrprobe anzubieten.....Das ist nur fair.

    Lehrprobe für SiFas in "Amt und Würden"?
    Die Idee finde ich sehr gut, ich habe aber noch nie davon gehört, dass dies auch durchgeführt wird.
    Auf der anderen Seite habe ich die Erfahrung (auch an mir selbst) gemacht, dass es kein größeres Problem "so ziemlich alles" was sich mit Sicherheitstechnik und Arbeitsschutz in einem Atemzug nennen läßt, auch bestellt werden kann. Nur dass ich auf eigenen Wunsch noch die Ausbildung nach der neuen Ausbildungsordnung gemacht habe...

    Und auch hier wieder die Frage:
    1. Wer soll das veranlassen? (Eigentlich der Unternehmer. Und...)
    2. Wer kann das veranlassen?
    3. Wer darf das veranlassen?

    Gruß, Niko.

    PS: Eine Lehrprobe für TABen durch betreute Betriebe wäre doch auch eine schöne Idee. Das würde die Qualität der Betreuung doch deutlich erhöhen. ;)

    Hallo MST,

    Kurse und Seminare gibt es hierzu jede Menge. Einfach mal googlen, yahooen oder altavisten. Selbst die BG ETE bietet ein Seminar "betrieblicher Umweltschutz" an (das ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei).
    Wichtig ist aber, festzulegen was ihr wollt:

    - Umweltbeauftragter
    - Umweltschutzbeauftragter
    - Umweltmanagementbeauftragter
    - Gefahrstoffbeauftragter
    - Abfallbeauftragter
    - ...

    Ich habe mal gelernt:
    Wenn Umweltmanagement gut gemacht wird, entsteht der Schutz der Umwelt.
    Für mich heißt das, dass es keinen Umweltschutzbeauftragten geben kann, sondern dass Umweltschutz aus guter Managementarbeit entsteht.

    Die Ausbildung zum Umweltmanagementbeauftragten ist festgelegt und überwacht. Für mich damit die richtige Herangehensweise.
    Eine Ausbildung zum Umweltschutz- oder Gefahrstoffbeauftragten ist meines Wissens nicht einheitlich festgelegt und von der auszubildenden Insitution abhängig.

    Gruß, Niko.

    Hallo Martina (wie war dein Test in C?),

    danke für deine Antwort.
    Irgendwie hatte ich das befürchtet, dass es in diese Richtung gehen wird. Die BG wird wohl mit den "Ketten rasseln", aber sich mal wieder nicht durchsetzen können und wollen.

    Und ich vermute auch, dass man an die Auslegungshinweise zum ASiG nicht rankommt.
    Persönlich vermute ich, dass keine Forderungen an die Fachkunde gestellt werden. Es gibt hier zwar keinen Kölner Klüngel, aber...
    Die Begründung wird wohl in die Richtung gehen, dass er ja bei seiner früheren Tätigkeit als SiFa seine fachliche Eignung schon unter Beweis gestellt hat (??? !!!).
    An die Behörde kann ich mich nicht wenden. Das wäre ein Vertrauensbruch und mit großer Wahrscheinlichkeit ein "Schuß in den Ofen".

    Das duale System hat halt auch so seine Vor- und Nachteile.
    Gruß, Niko.

    Hallo Martin,

    danke für deine Antwort.
    Die Ausbildungsträger werden vom Ministerium für Arbeit und Soziales zugelassen. Die BAuA überwacht die Qualität und Ausbildungsinhalte der freien Ausbildungsträger.

    Was hältst du von diesem Fall:
    Ein Ingenieur der Entsorgungstechnik war von einem ehemaligen Arbeitgeber als SiFa bestellt. Ein Fachkundenachweis der BG, TÜV, HVGB, UK, etc. liegt nicht vor. Nur die (alte) Bestellurkunde liegt vor.
    Nun soll dieser Ing. erneut bestellt werden, auch gegen den Widerstand der BG.
    Wer kann uns verbindlich Aussage geben, ob dies zulässig ist?
    Wer kann über eine Ausnahmeregelung entscheiden?

    Gruß, Niko.

    Hallo Frank,

    schöne Frage.
    Meine Meinung dazu:
    1. Der Unternehmer haftet, weil er seinen Mitarbeitern nur geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen darf, diese instandhalten muss und die Mitarbeiter über die sachgerechte Verwendung unterweisen muss.

    2. Der Mitarbeiter haftet, weil er Arbeitsmittel nur für den vorgesehenen Einsatzzweck verwenden darf und unsichere Arbeitsmittel nicht benutzen darf.

    Jetzt haben wir zwei Haftende. Stellt sich die Frage, ob ein Regressanspruch für den Schaden ableitbar ist:

    Für den Unternehmer: Organisationsverschulden, Pflichtverletzung -> Bußgeld

    Für den Mitarbeiter: Pflichtverletzung und Gefährdung (anderer) -> Bußgeld, Schadensersatz

    Aber: Nach meinem Kenntnisstand wird ein Regressverfahren nicht gegen den Verunfallten selbst eingeleitet. D. h., der Unfallversicherungsträger wird sich an den Unternehmer halten.

    Weiterhin könnte ein Verfahren im Strafrecht eingeleitet werden. Dazu müsste aber eine erheblicher Schaden (öffentliches Interesse?) entstanden sein und der Unternehmer von der selbstgebastelten Leiter Kenntnis gehabt haben (oder sogar geduldet haben).

    Gruß, Niko.

    Hallo,

    danke für eure Antworten.
    Meine Frage ist aber nicht, ob die Ausbildung bei anderen Ausbildungsträger gemacht werden kann, z. B. TÜV oder DQS. Es ist klar, dass dies zulässig ist.

    Die Frage, die ich meinem Chef beantworten muss, ist:

    Wer bestätigt die Zulässigkeit der Bestellung als Fachkraft?

    a. Die oberste Arbeitsschutzbehörde des Bundeslandes? (meint mein Chef)
    b. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales? (könnte von der BAuA-Internetseite abgeleitet werden)
    c. Die BAuA als Träger der neuen SiFa-Ausbildung? (überwacht die zugelassenen Ausbildungsträger)
    d. Der Hauptverband der DGUV bzw. HVBG? (als oberster Träger der BG-Ausbildungsstätten)
    e. Die Bezirksverwaltung der BG? (als Ansprechpartner der Unternehmen)
    f. Der leitende TAB (Technische Aufsicht und Beratung)? (als oberste BG-Aufsichtsperson)
    g. Der zuständige TAB? (als direkte Aufsichtsperson)
    h. Der Leiter der Präventionsabteilung der BG? (als Träger der Präventionsmaßnahmen)
    i. Der Bereichsleiter des Fachbereichs SiFa-Ausbildung der BG? (als Ersteller des BG-Fachkundenachweises)
    oder, oder, oder,....?

    Gruß, Niko.

    Hallo SiFas,

    die Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit muss bei einem staatlichen, berufsgenossenschaftlichen oder anerkanntem freien Ausbildungsträger erfolgen.

    Wer ist nun in Deutschland die oberste Instanz zur Anerkennung bzw. Bestätigung der Fachkunde?
    Ist dies Länder- oder Bundeshoheit? Oder sogar DGUV-Hoheit?

    Oder direkter gefragt:
    Gibt es einen Weg, eine SiFa auszubilden, anerkennen zu lassen und zu bestellen, ohne die Berufsgenossenschaft zu involvieren?

    Ich bin der Meinung: NEIN.
    Mein Chef ist anderer Meinung: Er geht davon aus, dass die oberste Arbeitsschutzbehörde (hier Landesdirektion Referat Arbeitsschutz) den Fachkundenachweis ausstellen muss/kann und die Bestellung bestätigen darf/kann.

    Gruß, Niko.

    Hallo Hildegard und Martina,

    es sind "nur" 18 Arbeitsplätze. Aber da es die EHS-Abteilung selbst ist, dränge ich darauf, hier eine systematische und vorbildliche Lösung anzugehen.

    Zum Hintergrund: Als Standort eines amerikanischen, basis-demokratischen (???) Unternehmens ist die Arbeitsplatzgröße und die Ausstattung in den Bürobereichen standardisiert. Es gibt eine offenes System, bei dem sich die Rang- und Hackordnung nur durch die m2-Zahl und die Höhe der Trennelemente erkennen lässt.

    Meine Argumentation:
    Die Sitzordnung hat entscheidenden Einfluß auf die Arbeitszufriedenheit, die Arbeitsleistung und das soziale Miteinander der Menschen in der Abteilung.
    Nur stehe ich damit so ziemlich alleine und werde mal wieder als Buhmann klassifiziert. Irgendwie scheint das Thema "Ingenieure und Psychologie" nicht zusammenzuführen sein.

    Gruß, Niko.