Hallo SiFas,
ich verfolge die Diskussion und muss mich jetzt mal einklinken, da ich diese nicht so ganz nachvollziehen kann.
Es ist klar, dass Sicherheitsschuhe, die nachträglich verändert wurden, ihre Bauartzulassung nach EN verlieren.
Nur: Werden die Schuhe damit unsicherer?
Entscheidend für mich ist doch der bestmögliche Schutz der Mitarbeiter. Und da sind Sicherheitsschuhe mit Absatzerhöhung oder geeignete Sicherheitsschuhe mit orthopädischen Einlagen doch um Klassen besser als private Schuhe?
Und weiterhin sind mir Sicherheitsschuhe ohne Zulassung, die aber konsequent getragen werden, lieber als Sicherheitsschuhe mit Zulassung, die nur im Spind stehen.
Zu dieser Einstellung bin ich gekommen, nachdem ich folgenden Fall bearbeitet hatte:
Ein Meister in der Fertigung hat sich ein ärztliches Attest ausstellen lassen, dass er aufgrund einer bleibenden Fußverformung keine Sicherheitsschuhe (Schuhe mit harter Kappe) tragen kann.
Ich habe das Attest vom Betriebsarzt und dem medizinischen Dienst der BG prüfen lassen. Beide haben das Attest bestätigt.
Blieb also für den Werksleiter nur die Entscheidung, den Mitarbeiter zu versetzen oder eine Ausnahme der Tragepflicht zuzulassen.
Da dieser Mitarbeiter gleichzeitig Betriebsrat war, wurde eine Ausnahmeregelung mit Segen des TAB getroffen...
Hat jemand ähnliche Beispiele?
Gruß, Niko.