Laut Gefahrstoffverordnung §2 (1) ist Kohlendioxid als Gefahrstoff anzusehen
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4. Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
5.alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden istIn der TRGS900 wird CO2 ein AGW von 5000ml/m3 bzw. 9100mg/m3 zugewiesen
Hallo zusammen,
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Das selbe Spiel bei Inertgasen (Helium, Argon) diese sind von ihren stofflichen Eigenschafften nicht giftig, verdrängen aber den Sauerstoff. Darum gibt es für diese eigentlich nicht giftigen Stoffe Grenzwerte.
Grenzwerte für Helium und Argon sind mir nicht bekannt. Bei diesen Stoffen geht meines Wissens nach die Gefährdung von der Verdrängung von Sauertstoff aus, nicht von den Eigenschafften der Stoffe selbst.
Bei CO2 ist das etwas anderes. Zu der Gefahr des Sauerstoffmangels kommt noch die Gefahr durch den Stoff selbst.
GESTIS schreibt dazu:
Im Gegensatz zu Gasen mit ausschließlich erstickender Wirkung kann bei Kohlendioxid selbst bei Aufrechterhaltung normaler Sauerstoffkonzentrationen (20 - 21 %) Lebensgefahr bestehen. Ab etwa 5 % Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft treten Kopfschmerzen und Schwindel auf, bei höheren Konzentrationen Atemnot und Bewusstlosigkeit, die sogenannte Kohlendioxid-Narkose. Kohlendioxid-Konzentrationen von 8 % führen innerhalb kurzer Zeit zum Tode.