Beiträge von stephanH

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    Hallo king67,

    kann mich nur anschließen.

    Bei deinen Vorraussetzungen kannst du dem Gespräch ruhig entgegen sehen. Sollte nur eine Formalie sein.

    Ich hatte die Anforderungnen in Bezug auf Meister, Techniker etc. auch nicht, aber schon lange Zeit in den Bereich Arbeitsicherheit gearbeitet. Ich konnte da im Gespräch viel vorweisen. Die Erfahrung im Punkt Menschenführung war der TAP allerdings wichtig. Sollte bei Dir als Vorarbeiter allerdings auch kein Problem sein.

    Laut Gefahrstoffverordnung §2 (1) ist Kohlendioxid als Gefahrstoff anzusehen

    ....

    4. Stoffe und Gemische, die die Kriterien nach den Nummern 1 bis 3 nicht erfüllen, aber auf Grund ihrer physikalisch-chemischen, chemischen oder toxischen Eigenschaften und der Art und Weise, wie sie am Arbeitsplatz vorhanden sind oder verwendet werden, die Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gefährden können,
    5.alle Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden istIn der TRGS900 wird CO2 ein AGW von 5000ml/m3 bzw. 9100mg/m3 zugewiesen

    Hallo zusammen,

    ...
    Das selbe Spiel bei Inertgasen (Helium, Argon) diese sind von ihren stofflichen Eigenschafften nicht giftig, verdrängen aber den Sauerstoff. Darum gibt es für diese eigentlich nicht giftigen Stoffe Grenzwerte.

    Grenzwerte für Helium und Argon sind mir nicht bekannt. Bei diesen Stoffen geht meines Wissens nach die Gefährdung von der Verdrängung von Sauertstoff aus, nicht von den Eigenschafften der Stoffe selbst.

    Bei CO2 ist das etwas anderes. Zu der Gefahr des Sauerstoffmangels kommt noch die Gefahr durch den Stoff selbst.

    GESTIS schreibt dazu:

    Im Gegensatz zu Gasen mit ausschließlich erstickender Wirkung kann bei Kohlendioxid selbst bei Aufrechterhaltung normaler Sauerstoffkonzentrationen (20 - 21 %) Lebensgefahr bestehen. Ab etwa 5 % Kohlendioxid in der eingeatmeten Luft treten Kopfschmerzen und Schwindel auf, bei höheren Konzentrationen Atemnot und Bewusstlosigkeit, die sogenannte Kohlendioxid-Narkose. Kohlendioxid-Konzentrationen von 8 % führen innerhalb kurzer Zeit zum Tode.

    Ich nutze seit langem eine selbstgebastelte Exeldatei, die im laufe der Jahre immer umfangreicher geworden ist. Ursprünglich war das nur eine Tabelle mit einzelnen Tätigkeiten/Anlagen und den ermittelten Gefährdungen. Mittlerweile sind dort auch Checklisten und Formulare als Arbeitshilfen mit drin. VBA-Programmierung ist da sehr hilfreich.

    Ein Blatt erläutert auch die Vorgehensweise bei der Risikoanalyse. Die führe ich für alle GBs systematisch durch. NOEL kommt dabei kaum zur Anwendung. Ist für mich nur der Notnagel, wenn ich nichts anderes finde.

    Die ganze Datei werde ich nicht zur Verfügung stellen. Wie Mike schon geschrieben hat: Da liegt viel Hirnschmalz und Geld vom Arbeitgeber drin.

    Ich glaube jeder sollte sich das zusammenbauen, mit dem er meint, am besten arbeiten zu können und was einen bei der Arbeit hilft.

    Lösungen gibt es auch von einigen BGs oder käuflich zu erwerben.

    Meine Gedanken zur Risikobewertung stell ich aber gerne zur Verfügung.

    Hallo Janko,

    ich würde mich da nicht verkopfen.

    Ich nutze eine Vorlage mit einem umfangreichen Gefährdungs/Gefahrenquellen-Katalog. Auch da ist nicht immer alles Eindeutig zu ortbar. Hauptsache der Punkt steht irgendwo drin. Auf Doppeleinträge verzichte ich im Normalfall, außer es ergeben sich unterschiedliche Maßnahmen.

    Wichtig ist doch nur, dass das Problem erkannt, benannt und bewertet ist. Schutzziel definieren, Maßnahmen festlegen und umsetzen.

    Grüße

    Stephan

    Wenn ich das richtig sehe, handelt es sich um einen UV/feuchigkeit -härtenden Klebstoff.

    Wenn der Stoff an der Verpackung ausgehärtet ist, geht davon keine weitete Gefahr aus und die Verpackung sollte, wie das abreagierte Produkt, ganz normal als Gewebeabfall über die AVV 200301 entsorgt werden können.

    Wenn er nicht aushärtet kann die Entsorgung über die im SDB angegebene AVV 080409 oder als kontaminierte Verpackung über die AVV150110 erfolgen. Frag mal bei Euren Entsorger nach.

    Bei uns sammel ich diverse Verpackungen, die mit gefährlichen Stoffen verunreinigt sind, in einem 200L Spannringfass und lass die dann per Sammelentsorgungsnachweis über unser zertifiziertes Entsorgungsunternehmen entsorgen. Funktioniert problemlos.

    Hüstel...

    ich glaube, das ist nicht das, was der Gesetzgeber gemeint hat.

    Kann schon sein, dass er das anders gemeint hat.

    Da der Temin aber privat ist und normalerweise auch außerhalb der Arbeitszeit gewählt werden kann (z.B. Impfzentrum, Hausarzt, Apotheke) ist unsere GL der Meinung, dass die nicht geleistete Arbeit nachgeholt werden muss. Freigestellt werden die Mitarbeiter bei Untersuchungnen nach der ArbMedVV. Da ist das was anderes.

    Ich persönlich würde mir auch wünschen, dass diese Zeit bezahlt wird. Ich glaube aber nicht, dass sich dadurch die Impfquote bei uns im Betrieb noch erhöht.

    Wenn ich die TRGS 510 richtig interpretiere, könnte man den Wagen abends auch einfach in der Ecke stehen lassen, ohne dass man die Flasche ins Lager stellen muss.

    Unter 1 Anwendungsbereich steht:

    (2) Die TRGS 510 gilt auch für

    1. die Bereitstellung zur Beförderung, wenn die Beförderung nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Bereitstellung oder am darauffolgenden Werktag erfolgt; ist dieser Werktag ein Samstag, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 2 Absatz 6 GefStoffV),
    2. das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen als für den Produktions- und Arbeitsgang angemessen;
      Von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden, wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird.

    Wenn es sich bei der 10Liter Flasche also um die "nächstgrößere" Gebindegröße handelt, ist das OK.

    Prüfen, ob eventuell eine kleinere Flasche besorgt werden kann und in der GB dokumentieren.


    Wir handhaben das mit eine Heliumflasche bei unseren mobilen Lecksucher genauso.

    Primär sollte natürlich der Verbleib im geeigneten Lager angestrebt werden.


    Grüße

    Stephan

    Na dann mal viel Erfolg.

    Nach LE 1+2 online darf ich es (so Corona will) im Mai mit der LE 3 auch mal in Präsenz versuchen.

    Freu mich auf jeden Fall auf ein persönliches Treffen und ein paar Gespräche "nebenbei".

    Vom Essen natürlich ganz zu schweigen :)

    Grüße

    Stephan

    Bei uns muss, bevor ein Gefahrstoff bestellt werden kann eine GB erstellt werden. Dabei werden hauptsächlich Fragen wie: Lagerung, spätere Anwendung (Stichwort: Absaugung, Ex-Schutz, AWGs, Personal, PSA ...) und Entsorgung mit aufgegriffen. Die Frage der Substitution ist da meist schon geklärt, bzw. wird spätestens jetzt berücksichtigt. Soll der Stoff trotzdem noch angeschafft werden wird eine eigene, allgemeine BA erstellt.

    Je nach Verwendung wird dann in der jeweiligen GB der Tätigkeit bzw, der Anlage der Stoff noch einmal betrachtet. Bei Bedarf wird dann auch noch eine spezifische BA erstellt.

    schau mal in den Downloadbereich. Dort habe ich eine Vorsorgekartei als Excelsheet hinterlegt. Anstatt der Vorsorgeanlässe kannst Du genau so gut die Unterweisungen hinterlegen. Die Datei arbeitet mit einem Ampelsystem.

    Hallo Guudsje,

    hab gesucht aber nicht gefunden :(

    Unter welcher Kategorie finde ich die Datei denn im Downloadbereich? Oder gibt es da eine Suchfunktion, die mir entgangen ist?

    Grüße,

    Stephan

    Ja, klar. "Zu keinem Zeitpunkt gab es eine epidemische Lage nationaler Tragweite. Anfangs auf limitierter Datengrundlage, inzwischen so gesichert, wie es nur gesichert sein kann. Damit entfällt die medizinische Grundlage, einen neuartigen Impfstoff an den bewährten Standards vorbei bedingt zuzulassen. Wäre Corona die Killerseuche, die sie, außerhalb der Pflegeheime (vergleichbar früherer Corona- und Influenzawellen), niemals war, dann wäre es eine bemerkenswerte Leistung, einen Impfstoff so früh zur Anwendung gebracht zu haben. Wären Behelfslazerette wie Turnhallen oder Zeltstädte voller Schwerkranker, dann müsste man therapeutisch Wagnisse eingehen, auch mit unsicherem Ausgang. Aber dies war nie der Fall, so dass die Grundlage der bedingten Zulassung nie bestand." (Dr. Gunter Frank).

    Das kann man endlos diskutieren, ist mir schon klar.

    Du fragtest ja nach (einigen) meiner Gründe. Kurz gesagt, ich bin nicht grundsätzlich gegen Impfen, meine aber, in diesem Fall, eine Nutzlosigkeit herleiten zu können.

    LG Jochen

    Das ist ja die Crux an der ganzen Sache.

    Vielleicht sollte man das nächste mal warten, bis alles gegen die Wand gefahren ist.

    Aber dann war es auch wieder nicht recht X/

    Grüße, Stephan

    Trotz aller Bemerkungen,

    ich komm gerade von der Impfung und habe meinen Eintrag gemacht.

    Jetzt hat Johnson auch seine erste Stimme.

    Ich frag mich bloss, mach ich jetzt bei der 1.Impfung auch noch ein Kreuz :/

    X/ oder lass ich das weg?

    Eine zweite brauch ich ja nicht. Da ist die Antwort doch eigentlich obsolent - oder ? ;)

    Hallo zusammen,

    nachdem ich nun schon eine ganze Weile auf dem Board am stöbern bin, wollte ich auch einmal kurz vorstellen.

    Mein Name ist Stephan und ich komme ursprünglich aus Hamburg, bin aber schon seit längerem im schönen Allgäu tätig.

    Zur Zeit befinde ich mich in Ausbildung zur SiFa und werde hoffentlich nächste Woche die LEK1 erfolgreich abschließen.

    Mal sehen, was da noch so kommt :)

    Freu mich schon auf den Austausch hier im Forum |?