Mich würde auch die Stellungnahme interessieren. Ich bin was das Thema angeht "noch" nicht Fit, da bisher wenig Schnittstellen, aber nach kurzer Recherche würde ich sagen : Aufbewahrung von 10 Jahren ist Pflicht !
Auf Komnet steht:
Nach Artikel 36 der REACh-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 muss jeder Akteur der Lieferkette die für seine Aufgaben erforderlichen Informationen 10 Jahre aufbewahren. Hierzu kann auch das Sicherheitsdatenblatt und dessen Vorgängerversionen gehören (vgl. hierzu auch BAuA-Vortragsfolien "Das Sicherheitsdatenblatt als zentrales Informationsinstrument").
Das würde mir schon reichen um alle Sicherheitsdatenblätter 10 Jahre Aufzubewahren.
Was mich noch Interessieren würde, was spricht den dagegen diese Aufzubewahren ?