Beiträge von J S

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    Ein paar Dinge zum Nachdenken.

    Wenn die UV-Strahlung die Hauptursache für Hautkrebs sein soll, müßte er doch an Stellen auftreten, die der Sonne ausgesetzt sind. Doch ist das Gegenteil der Fall, meist sind Stellen betroffen, die üblicherweise bekleidet sind.

    Die meisten Melanomfälle gibt es bei Büroangestellten, nicht bei Bauarbeitern.

    Es gibt eine gewisse Korrelation zwischen dem Auftragen von Sonnenmilch und Hautkrebs.

    Das gnadenlose Einschmieren von Kindern mit Sonnenmilch führte zur Wiederkehr einer vergessenen Krankheit: Rachitis.

    In Hautcremes können auch UV-Blocker sein, die aber nicht deklariert sind.

    Tiere werden UV-bestrahlt, damit erhöht sich ihr Wohlbefinden und ihre Gesundheit.

    JS

    Und hier dürften die Juristen zum diskutieren anfangen: wenn private Arbeitsmittel verwendet werden dann erlaubt mir der AG die Heimarbeit mit meinen Geräten, aber er stellt sie mir nicht zur Verfügung. Kann er nicht, da sie dazu in seinem Eigentum sein müssten.

    Arbeitsmittel für Heimarbeit sind geregelt in der Betriebssicherheitsverordnung:
    § 5 Anforderungen an die zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel
    (4) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nur die Arbeitsmittel verwenden, die er ihnen zur Verfügung gestellt hat oder deren Verwendung er ihnen ausdrücklich gestattet hat.

    Heimarbeit in der Betriebssicherheitsverordnung
    § 2 Begriffsbestimmungen
    (4) Beschäftigte sind Personen, die nach § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes als solche bestimmt sind. Den Beschäftigten stehen folgende Personen gleich, sofern sie Arbeitsmittel verwenden:
    2. in Heimarbeit Beschäftigte nach § 1 Absatz 1 des Heimarbeitsgesetzes

    Anmerkung:
    Heimarbeit ist zwar vom Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich ausgenommen (§2 Abs. 2 Nr. 3).

    §18 Abs. 1 Satz ArbSchG sagt, daß in Rechtsverordnungen wie der BetrSichV "auch bestimmt werden kann, dass bestimmte Vorschriften des Gesetzes zum Schutz anderer als i §2 Abs. 2 genannter Personen anzuwenden sind".

    JS

    Die Pflicht zur jährlichen Unterweisung hatte die Intention, überhaupt einen Mindeststandard zu definieren (Umsetzung der EWG-Richtlinie). Von einer jährlichen Unterweisung steht in der Richtlinie übrigens nichts. Man hätte auch den Text der Richtlinie 1:1 in deutsches Recht übernehmen können.

    Meine Kritik ist: die jährliche Unterweisung ist zu einem Ritual erstarrt (wie so manches), das nicht mehr kritisiert oder diskutiert werden darf. Jährlich unterwiesen = Pflicht abgehakt = Auditor, Kontrollorgane zufrieden. Ob das was nutzt oder nicht, interessiert niemanden mehr.

    Meine Intention ist, daß über diese Themen nachgedacht wird, weil sich die Arbeitsbedingungen drastisch geändert haben.

    Mehr als die Hälfte aller Arbeitsplätze in Deutschland sollen Büroarbeitsplätze sein.

    Wie definiere ich eine Betriebsstätte, wenn nur noch 20% anwesend sind, der Rest (80%) in der Welt verstreut?

    Das ist nur ein Beispiel, wo sich der Arbeitsschutz fragen sollte, ob er so noch in die Zeit passt mit seinen Regelungen.

    JS

    • Mitteilen, daß man schöne Seminare dazu bei der Berufsgenossenschaft belegen muß (Essen, trinken frei usw. :138: ). Banale Bestechung, funktioniert erfahrungsgemäß gut :)
    • Beispiele aus eurer Praxis. Wenn möglich, nur Fotos, keine Texte. Auf Powerpoint so weit wie möglich verzichten.
    • Erfahrungsdiagramm zur Interaktion. Mögliche Achsen: Wie lange in der Firma, welche Erfahrungen mit Arbeitsschutz, Berufserfahrung ... Damit kann man Vorwissen ermitteln, die Vorstellungsrunde machen
    • Ausblick: wo wollen wir hin, ist regelmäßiger Erfahrungsaustausch geplant usw.

    auf die Schnelle

    JS

    Manche Unterweisungen müssen persönlich vor Ort gemacht werden, keine Frage.

    Die letzten paar Jahre (Coronazeit) haben eine gewaltige Veränderung gebracht. Daß der Gesetzgeber darauf nicht sofort in allen Details reagiert, finde ich verständlich & nachvollziehbar.

    Meines Erachtens sollten die Aufsichtsbehörden langsam etwas flexibler werden.

    Mein Standardbeispiel: der Vorgesetzte ist hier in der Nähe von Stuttgart. Er hat einen Telearbeiter in Kiel (100%) und einen in Triest (googeln, wer´s nicht kennt :) ).

    Sollen nun die Mitarbeiter für die kurze Unterweisung zum Thema Büroarbeitsplatz aus Kiel und Triest anreisen oder soll der Vorgesetzte deshalb dorthin? Unser Umweltmanagement zeigt mir da den ganz großen Vogel.

    Diese Fragen werden immer öfter kommen, wir bleiben dran.

    JS

    Zitate von Online-Unterweisungs-Anbietern:

    "Am Ende der Unterweisung steht die Verständniskontrolle. Diese wird vom Verantwortlichen in Art und Umfang definiert und von allen Teilnehmern durchlaufen. Den erfolgreichen Abschluss krönt ein Zertifikat, das als Unterweisungsnachweis gilt."

    "Es hilft Ihnen dabei, den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen zu stärken. Gleichzeitig kommen Sie Ihrer Unterweisungspflicht nach."

    "Leider ist dieses Thema nicht geregelt, aber da wir für jede Unterweisung das Datum, die Zeit und die IP Adresse des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin aufzeichnen und diese auch auf dem Unterweisungsprotokoll mit ausgeben können, ist der Protokollierungs- und Dokumentationspflicht genüge getan. Natürlich müssen rechtssichere Unterschriften den Vorschriften der §§ 26 und 26a BGB entsprechen, aber es geht auch einfacher. Sollte die Aufsichtsperson der BG auf Originalunterschriften bestehen, so können Sie die Unterweisungsnachweise jederzeit ausdrucken und unterzeichnen lassen."


    Es wird dauern, bis der Gesetzgeber und die BGen die Wirklichkeit anerkennen.

    JS

    BG ETEM: Lernmodule für Arbeits- und Gesundheitsschutz : ILIAS

    Die BG ETEM bietet E-Learning an, zur "Unterstützung und Einführung", ausdrücklich nicht als vollständige Unterweisung.

    Auszüge

    • Eine elektronische Unterweisungshilfe (z.B. in Form eines Online- Moduls) kann nur allgemeine Informationen enthalten und gibt gerade keine individuellen und konkreten Informationen zum konkreten Aufgabenbereich des Beschäftigten.
    • Ein in der elektronischen Hilfe integrierter Test erfüllt dies in der Regel nicht, denn der Beschäftigte kann die Beantwortung der Testfragen beliebig oft wiederholen, so dass für den Unterweisenden nicht nachzuvollziehen ist, ob die Informationen wirklich verstanden wurden.
    • Wir müssen die Vorgesetzten eindringlich darauf hinweisen, dass elektronische Hilfen nicht die persönliche und mündliche Unterweisung vollständig ersetzen können.
    • Daher verbleibt beim Unterweisenden immer die Verpflichtung, sich selbst zu vergewissern, dass bei dem Beschäftigten keine Unklarheiten über die Gefährdungen und das von ihm erwartete Verhalten mehr bestehen, bevor die Unterweisung durch Unterschriften der Unterwiesenen und des Unterweisenden dokumentiert wird.

    Ja, das ist sicher die reine Lehre. Ist das aber noch zeitgemäß? Meine Probleme damit:

    1. Wir haben immer mehr Mitarbeiter im mobilen Arbeiten/Telearbeit. Die kann ich mit TEAMS, ZOOM usw. unterweisen, aber selbst da mäkelt unser AufsichtsBEAMTER (ich benutze extra das falsche Wort) rum.
    2. Einer Unterschrift würde ich dann wochenlang hinterherrennen.
    3. Wie sehen das die Anbieter von Unterweisungssoftware? Wenn ich den BG-Text nehme, können die ihre Programme einstampfen.
    4. Ich rede bei uns von vielleicht 500 Büroarbeitsplätzen. Du meine Güte, Büroarbeitsplätze. Wenn ich diese Gefährdungen betrachte, dann sollte man zumindest dort die Kirche im Dorf lassen. Mir würde da sogar eine Informationspflicht reichen. Einmal im Jahr eine Mail versandt und feddich.

    So, wieder genug gejammert & gemäkelt.

    JS

    Anyway, wie bereits erwähnt: Gürtel tragende Hosenträgerfans, die ihr Beinkleid aus Angst es zu verlieren noch zusätzlich festtackern um dann denjenigen, der lediglich eine Jogginhose mit Gummizug trägt, dazu zu nötigen ebenfalls Vollausstattung zu tragen, halte ich in diesem Job für eine Fehlbesetzung. Eine, auch hier bereits erwähnte, "Ich mach alles und leg dann noch einen drauf" Mentalität ist nicht nur sinnlos, sondern auf vielen Seiten kontraproduktiv und trägt keinesfalls zur Akzeptanz und Entwicklung des Arbeitsschutzes bei.

    Zitat aus "Spiel mir das Lied vom Tod"

    Frank: "Soll ich einem Mann trauen, der sich'n Gürtel umschnallt und außerdem Hosenträger hat? Einem Mann, der noch nicht mal seiner eigenen Hose vertraut?"

    JS

    Interessante Diskussion. Die Verhältnismäßigkeit (wieder-) zu finden ist meines Erachtens eine große Aufgabe im Arbeitsschutz. Was ich damit meine? Beispiel Defibrillator: Hier wurde ein Fall beschrieben, wo er geholfen hat. Wie sieht das insgesamt aus, bundesweit? Darf man hier die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen? Das eine Argument ist: ein Leben gerettet ist jeden Einsatz wert. Das andere Argument ist die Verhältnismäßigkeit.

    Es gibt immer einen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, und das ist auch gut so. Alles Andere wäre ideologisch.

    Allgemeine Lebensrisiken kennen wir doch, als Sicherheitsingenieure! Grenzwerte (bspw. bei Gefahrstoffen) basieren doch auch auf ein gewisses Restrisiko. Bei Krebserzeung o.Ä., sprechen wir meist von 1 zu 100.000. Warum evaluieren wir nicht also auch evident den echten Bedarf von Defi?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass dieser öfter, als ein Mal pro 100.000 Manntage benötigt wird.

    JS

    Der TÜV SÜD hat gute FAQ dazu:
    Cybersicherheit bei Aufzügen | TÜV SÜD (tuvsud.com)

    Was sind sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen und habe ich überhaupt welche?

    "Sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen dienen der Verhinderung von Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, die nicht durch inhärent sichere Konstruktion des Arbeitsmittels oder durch trennende Schutzeinrichtungen beseitigt oder ausreichend vermindert werden können", so steht es im Gemeinsamen Ministerialblatt 720. Was sperrig klingt, meint im Aufzugsbereich, dass sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen dann vorhanden sind, wenn die Sicherheit mit Hilfe von programmierbarerer Elektronik gewährleistet wird, anstelle von konventioneller Elektrik und Mechanik.

    Ob an Ihrer Anlage sicherheitsrelevante MSR-Einrichtungen verbaut sind, lässt sich pauschal nicht beantworten. Informationen hierzu finden Sie in Ihrer Anlagendokumentation oder in netinform, dem zentralen Ort für die digitale Organisation Ihrer Anlagenprüfung.

    Aber: Als Betreiber sind in der Gefährdungsbeurteilung stets alle Gefährdungen zu betrachten. Die TRBS 1115-1 ist eine Vorgabe wie Cyberbedrohungen an sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen zu behandeln sind. Sie können das Vorgehen aber analog für alle potenziellen Gefährdungen durch Cyberbedrohungen nutzen- nicht nur für Gefährdungen an sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen, sondern auch für Cyberbedrohungen z. B. am Notrufsystem."


    Solltet ihr keine sicherheitsrelevanten MSR-Einrichtungen haben, könnt ihr das in der Gefährdungsbeurteilung vermerken.

    Sonst würde ich den Prüfer fragen, der Eure Anlage geprüft hat.

    JS

    Möchte das Thema Mobiles Arbeiten/Telearbeit/HomeOffice noch mal aufgreifen.

    Meine Frage: könnte ein Mitarbeiter, der die ganze Zeit im "mobilen Arbeiten" ist, darauf pochen, daß es eigentlich "Telearbeit" i.S. der ASVO? Wenn er eh nur zuhause sitzt, praktisch keine Dienstreisen hat usw. Dann hätte er ein Anrecht auf Einrichtung usw.

    Wäre eine spannende Klage.

    Dazu noch gefunden: KomNet - Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für "Mobiles Arbeiten"? (nrw.de)

    "Begrenzt sich die „mobile Arbeit“ allein auf die Ausübung von Tätigkeiten im privaten häuslichen Bereich, sollte geprüft werden, ob es sich nicht um Telearbeitsplätze gemäß ArbStättV handelt mit den Anforderungen an Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung. In diesem Fall erfolgt keine weitere mobile Arbeit wie z.B. Arbeiten mit dem Laptop im Zug."

    Das würde wohl schon zu einer Klage reichen ::/

    JS

    Für mich eigentlich klar, aber bei ihm bedeutet das beispielsweise im Januar 22 eine Betriebsanweisung unterwiesen wird, die nächste kann dann im Dezember 23 erfolgen. Damit hätte er einmal im Kalenderjahr geschult. Ich bin es etwas leid, ständig dagegen zu reden, daher meine Frage: Kann ich das mit dem jährlich schulen woanders, bestenfalls noch genauer, finden?

    Interessant wird es dann im dritten Jahr. Wann soll dort unterwiesen werden? Januar 24, da würden sich die Leute aber freuen. Also wäre die größtmögliche Frist wiederum Dezember 24.

    Bei ISO 45001 wird das nicht akzeptiert, so meine schwache Erinnerung.

    Grundsätzlich hat der Controller recht, nur führt das spätestens im dritten Jahr zu "Konstellationen".

    Deshalb zitiere ich auch hier die wichtigste Verordnung im Arbeitsschutz, die VO AGMV:

    "VerOrdnung zur Anwendung des Gesunden MenschenVerstandes".

    JS