Beiträge von Bully82

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    Guten Morgen,


    Auszug aus der TRGS 526:


    "6.6.2 Augennotduschen

    (1) In Laboratorien müssen – möglichst im Bereich der Körperdusche oder am

    Ausgussbecken – mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotdu-

    schen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich er-

    reichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen

    spülen können. Das Stellteil der Ventile muss leicht erreichbar, verwechslungssi-

    cher angebracht und leicht zu betätigen sein. Ventile dürfen, einmal geöffnet, nicht

    selbsttätig schließen. Abweichend sind als Augennotduschen auch bewegliche

    Augennotduschen mit am Griff angebrachten selbsttätig schließenden Ventilen zu-

    lässig. Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit sind zulässig, wenn kein flie-

    ßendes Trinkwasser zur Verfügung steht. An jeder Auslassöffnung einer

    Augennotdusche müssen mindestens 6 l Wasser pro Minute austreten."


    Ich habe diesen Satz gefunden.

    Trotz dessen werde ich meinem AG dazu raten eine Augenspülstation zu installieren bzw. sich Gedanken über eine Mischstation zu machen.

    Guten Morgen,


    Danke für die Antworten und Anregungen.

    Wir werden jetzt prüfen wie wir dort einen Wasseranschluss hinbekommen. Als Alternative werde ich aber auch mal nach der mobilen Augenbrause gucken.


    Über eine Mischanlage bzw. eine Einhausung haben wir auch schon gesprochen. Bis das aber umgesetzt wird vergeht mit Sicherheit noch eine Weile.

    Die TRGS 510 ist für Lager zuständig, hier ist man aber im produktiven Bereich tätig.

    Augenspülflaschen sind nur sinnvoll, wo kein fließendes Trinkwasser verfügbar ist.

    Wie wird denn angemischt? In einer geschlossenen Mischstation, oder händisch mit einem Rührer. Bei letzterem dürfte eine Schutzbrille möglicherweise nicht ausreichend sein um Augenkontakt zu verhindern. Welche Art von Schutzbrille wird verwendet? Klassische Laborschutzbrille oder Korbbrille?

    Es wird händisch gemischt mit Rührgerät und es sind normale Laborschutzbrillen im Einsatz. Ein Wasseranschluss ist in diesem Bereich nicht vorhanden.

    Hallo Sifa´s,


    ich habe eine Frage zur GBU für Gefahrstoffe.


    Wir haben eine Grundierung und hier auch einen Bereich an dem unsere Farben angemischt werden. Es stehen, für die Erste Hilfe, Augenspülflaschen zur Verfügung. Im Audit ist bemängelt worden das keine Augenspülstation vorhanden ist, wir bezweifeln aber die Notwendikeit dieser.

    Auf Grundlage der GBU kann auf eine Augenspülstation verzichtet werden. (TRGS 510 Pkt. 5.8 (2))

    Jetzt ist meine Frage wie ich das begründen kann bzw. soll. Reicht es wenn ich darauf verweise das wir eine generelle Brillenpflicht haben?

    Die Gefahr das die Stoffe in die Augen gelangen sehen wir als gering, aber auszuschließen ist es letztendlich nicht.


    Über Vorschläge bin ich dankbar.

    Grüße an alle,


    das frage ich mich auch.

    DGUV V 68 sagt:

    "Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Mitgänger-Flurförderzeugen nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind."


    nicht zu verwechseln mit Mitgänger-Flurfahrzeugen mit Fahrerstandplattform!

    Guten Morgen,

    die Rentenkasse bezuschusst den Schreibtisch nicht. Von deren Seite wird, wie auch bei der (unserer) BG, der höhenverstellbare Schreibtisch als Stand der Technik angesehen.


    Sollten die gesundheitlichen Probleme durch einen Arbeitsunfall entstanden sein, dann besteht die Möglichkeit den Schreibtisch über die BG finazieren zu lassen. Das war zumindest bei uns die Aussage der AP vor ca. einem halben Jahr.


    Bei einem MA bei uns habe ich den Kollegen zu BA geschickt, dieser hat eine Empfehlung geschrieben und diese geht an den GF.

    Mal gucken was da raus kommt.