Hallo Zusammen,
wir bieten weiterhin 2 Test's pro Woche je Mitarbeiter an. Ebenso auf freiwilliger Basis, wer sie tragen möchte, eine medizinische Maske an.
Gruß
Markus
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenHallo Zusammen,
wir bieten weiterhin 2 Test's pro Woche je Mitarbeiter an. Ebenso auf freiwilliger Basis, wer sie tragen möchte, eine medizinische Maske an.
Gruß
Markus
Der Faden ist zwar 8 Jahre alt, für mich aber "Brandaktuell" (Man beachte meinen ungezügelten Wortwitz)
Die von Simon verlinkte Seite zur VdS 2007 existiert nicht mehr.
Dieses ist der aktuelle Link:
Optimal, danke für den aktuellen Link. Kann ich gut gebrauchen :doppelthumbsup:
Hallo Simon,
da kann ich Dir nur Recht geben.
"Kommunale Feuerwehren werden leider oft in den Rathäusern eher
als Verein wahrgenommen der nur Geld kostet, als ein Teil der
Kommunalverwaltung."
Bzgl. der "Verteilung" der Feuerwehr, bzw. Gerätschaften, wird das bei uns in Bayern mit dem Bedarfsplan geregelt. Läuft bis jetzt ganz gut.
Gruß
Markus
...... Und es gibt wieder andere Feuerwehren, z.B. München die halten
das alles für nicht notwendig...
Hallo Zusammen,
da kann ich mich nur anschließen. Da wir in Bayern nicht nur Berufsfeuerwehren und ständig besetzte Wachen, sonder auch Freiwillige Feuerwehren haben, ist die Betrachtung, bzw. die Bewertung auch eine ganz andere.
Bei den FF muß man nämlich vom schlechtesten Fall (Worst Case) ausgehen, daß eine Mannschaft ausrückt, die das Ding noch nie praktisch in Verwendung hatten und es deshalb nicht fachgerecht zum Einsatz bringen können.
Also zurück zu den Basics. Nach Erkundung des GF, unter Berücksichtigung der "Auto-Regel", den Pkw-Brand mit Netzmittel und evlt. Schaumeinsatz löschen. Bei Bedarf Kräfte nachfordern.
Ebenso ist das mit der Rückerstattung solcher Decken von der Autoversicherung ebenfalls eine Herausforderung. Mir reicht schon der Schriftverkehr mit dieser Gruppierung bzgl. "normalem" Material, bzw. Personalbedarf.
Gruß
Markus
Optimal, danke :doppelthumbsup:
Täusche ich mich, oder ist der Eintrag vom 07. Juni 2019 ??
Es steht noch in der DGUV-Regel 115-401- Branche Bürobetriebe auf Seite 52
"Stellen Sie Kaffeemaschinen und Wasserkocher auf eine feuerfeste Unterlage (z.B. Fliesen). Sorgen Sie für eine standsichere Aufstellung der Geräte mit ausreichendem Abstand zu Waschbecken und Spülen"
In KomNet (KomNet - Feuerfeste Unterlage) klingt das so:"Elektrowärmegeräte wie Kaffeemaschinen und Kochplatten sind heute meist so konstruiert, dass zur Unterlage ein genügend großer, vor Hitze schützender Abstand besteht; sollte dies nicht der Fall sein, sind sie auf feuerfesten Unterlagen – zum Beispiel Fliesen – aufzustellen."
Danke für den Hinweis. War danach ebenfalls schon länger auf der Suche :doppelthumbsup:
Bei uns werden die Schlingen schon bei der geringsten Beschädigung der äusseren Ummantelung ausgesondert. Ebenso bei starken Verschmutzungen (abhängig vom Einsatzbereich) mit Schmierstoffen / Treibstoffen.
=> Spätestens bei der jährlichen Überprüfung
Die SMART Regel bezieht sich auf die Auswahl / Umsetzung von Deiner Lösung nach dem TOP Prinzip. Das A in der SMART-Regel kann auch für Aktzeptabel / Ausführbar / Angemessen stehen.
Alles anzeigenS
T
O
P
Gruß Frank
und dann S M A R T :doppelthumbsup:
Wir verteilen die Informationen zu einem übers Infoboard an den neuralgischen Punkten im Betrieb und digital über's Intranet, da ist dann alles für jeden MA einsehbar. Zusätzlich haben wir Monitore aufgehängt, auf denen ebenfalls aktuelle HSE Themen laufen.
Darum hab ich die App erst gar nicht installiert. Da mach ich lieber mehr Tests und lebe ruhiger
Hallo,
hier im Forum. Auf gute, informative Gespräche.
Gruß aus Niederbayern :doppelthumbsup:
Neulich Durchsage bei der Bahn: "die S5 nach Stuttgart Schwabstraße fällt heute aus. Grund dafür ist eine positive Erkrankung."
Ist bei uns in letzter Zeit auch schon öfters der Fall gewesen - wahrscheinlich nicht das letzte Mal.
Anbei die aktuell gültigen Regelungen bzgl. COVID am Arbeitsplatz.
Ab Folie 12 beginnen die Neuerungen.
Auszug aus dem Regelwerk:
Wichtig ist, dass die Rechtsgrundlage für "3G am Arbeitsplatz" für die Beschäftigten wegfällt.
Gegenüber Besuchern/Dritten können Vorgaben auf das Hausrecht gestützt werden.
Erhobene Daten zum 3G-Status der Beschäftigten sollten zum 20. März 2022 optimalerweise gelöscht werden, spätestens jedoch
bis zum 25.5.22. Sie dürfen auch für die Gefährdungsbeurteilung ohnehin nicht mehr genutzt werden.
Es wurde angekündigt, dass auch die Arbeitsschutzregel wohl noch überarbeitet werden.
Ebenso gilt das ArbSchG, §15 Pflichten der Beschäftigten, Absatz 1 und 2 :doppelthumbsup:
Wie weit oder wie hoch ist der Melder vom Ladeplatz entfernt?
Gibt es dazu definierte Werte?
Der Melder ist über dem Ladeplatz an der Hallendecke in ca. 6m Höhe montiert. Wurde von der Brandschutzfachplanerin so festgelegt.
Servus,
bei uns gibt es für Flurförderzeuge / Fahrräder einen definierten Ladeplatz der über Rauchmelder (angeschlossen an eine BMA) überwacht wird.
Für Akkus von Handtools haben wir einen Schrank von ASECOS angeschafft.
Optimal, danke für den Tip