Beiträge von RaBau

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    Da bin ich voll bei dir..
    Aber oftmals steht der handelnde im "hallo" weil die Produktion gestört wird und nicht die schludertante

    Ich habe in 30Jahren nur selten andere Erfahrung machen können.. Man braucht auch nen dickes Fell

    Die einzige Lösung die wirkt.
    Abziehen
    Aufkleber an die Stelle bitte beim - Abteilungsleiter, Fertigungsleiter abholen
    Nummer notieren
    denjenigen Informieren - Schlüssel abgeben
    Liste führen wer die Schlüssel stecken lässt
    ASA Thema
    fertig

    Bei einem Vorgesetzten der das Verstanden hat kein Problem.
    Bie Vorgesetzen die es nicht verstehen wollen
    - Fleißig Schlüssel ziehen
    - Jedes mal das Thema erneut mit ihm besprechen.
    - Entweder er lernt es oder macht es weil du in nervst.

    Wenn Sie agressiv werden, E-Mail mit dem Hinweis
    - das er die Verantwortung trägt
    - das er dir per E-Mail den Freibrief erteilen soll diese Schlüssel in seiner Abteilung stecken zu lassen.
    - Thema bei der nächsten ASA auf den Tisch

    - BG einladen und durch mind 3 Abteilungen gehen darunter seine.


    Gruß

    Hallo RKKV,

    ich habe mal Tante G und Onkel Qwant bemüht. Für deine Truppen könntest du zum Beispiel feuchte Handreingigungstücher verwenden. Unter dem Link oder unter weiteren Suchgergebnissen kannst du garantiert, dass passende Produkt finden.

    Es könnte jetzt von Umweltverschmutzung und Belastung gesprochen werden. Dieses Argument kann ich dann auch nicht mehr entkräften.
    Jetzt würde ich deinen Truppen vorwerfen, dass es ein Beschäftigungsprogramm für SiFas nicht nicht geben muss.

    Gruß RaBau

    Hallo Community,

    ich suche für das Beurteilen von Klimaverhältnissen in einem Gebäudeteil einen Fachmann oder -frau.
    Damit wir in einem Gebäudeteil die Messung richtig vornehmen können, bräuchten wir Fachberatung.

    Kennt ihr Fachfirmen die sich auch in Industriebauten auskennen.
    Habt ihr persönliche und gute Erfahrung mit Firmen und könnt mir da etwas empfehlen?

    Ich danke Euch im Voraus für eure Empfehlungen.

    Gruß RaBau

    Hallo Abido92

    Wenn du einen Höhenarbeitsplatz hast und Personen PSA gegen Absturz tragen müssen, dann musst du ein Rettungsplan schreiben.
    In diesem Rettungsplan musst du schreiben:

    • Welchen Arbeitsplatz hast du.
    • Aus welcher Arbeitshöhe muss gerettet werden, wenn die Person stürzt.
    • Oder welche ist die ungünstigste Situation aus der Rettungssituation besteht.
    • Welche Maßnahmen müssen getroffen werden um die Person vor dem Absturz zu schützen. -> z. B. T: Bau eines Gerüstes oder eines Hubsteiger mit Arbeitsplattform und Geländer; O/P Einsatz eines Höhensicherungsgerätes; P Einsatz einer Prusig-Schlinge
    • Vorhalten eines Konzept damit der Mitarbeiter vielleicht durch eine T/O Maßnahme Selbstgerettet werden kann. -> Höhenrettungsgerät mit Rettungsfunktion und
    • Übung des Rettungskonzeptes in Theorie und Praxis mit den Mitarbeitern
    • Solltest du die FW den Höhenrettungskonzept mit einbinden, dann musst du diesen Trupp oder einen Verantwortlichen einladen zum Absprechen des Ablaufes.

    Du musst prüfen ob deine Geräte für die Aufnahme der auftretenden Kräfte der abstürzenden Person geeignet ist. Nicht das dir das Gerät umstürzt oder so etwas ähnlich.
    Die Geräte und die PSA gegen Absturz müssen aufeinander abgestimmt werden. Deine Mitarbeiter müssen im Umgang mit dem Gerät geschult werden, aber ich denke das ich hier nicht tiefer einsteigen muss.

    Gruß RaBau

    Hallo martin s

    Auch deine Aussage ist nicht 100% richtig. Es gibt wie Trierer schon schrieb den öffentlichen Verkehrsraum und die abgesperrte Betriebsfläche (Zugang nur nach dem ein Pförtner oder Schranke überwunden wurde), was du nun berschreibst ist ein halböffentlicher Verkehrsraum.
    Nur ein Schild ist keine Absperrung.
    Wenn jede Person ohne größere Probleme auf mein Grundstück kann, muss ich je nach gestaltung des Verkehrsraum tatsächlich meine Fahrzeuge entsprechend ausstatten, d. h. z. B. der Stapler muss ein Kennzeichen bekommen, Bereiche mit dem Stapler brauchen vielleicht besonere Rundspiegel vor der Gebäudeausfahrten.
    usw.

    Gruß RaBau

    Guudsje so trauig das ist, verbrenne nicht die Arbeitszeit deiner Sifa.
    Alle Personen mit Personenmessgeräten ausstatten.

    An mehreren Tagen diese personenbezogene Messungen durchführen.
    Sifa nur an gewissen Treffpunkten Vergleichsmessungen durchführen lassen.

    Gruß RaBau

    P.S. Ist eigentlich ein Auto-Radio eingebaut?
    Dann kann es sein, das du bei diesen Messungen dein wares Wunder erlebst. Deshalb diie mehrfachen personenbezogenen Messungen.
    Einmal auf das Autoradio verzichten geht.

    Die Kontrollen muss man durchführen. Weil die Mitarbieter schon einmal auf den tollen Idee kommen. Die Geräte abzumachen und dann vor die Pieper zu bauen oder auszuschalten oder abzukleben oder reinzubrüllen oder oder oder oder. ......

    Hallo Tanz der Hexen,

    Ich würde es anderes angehen.
    Frage: Ab wann bezahlt ihr den Mitarbeiter?

    Wenn ihr denn Fahrer direkt ab Abfahrt bezahlt, gehe ich davon aus, dass Ihr diesen als Dienstwegeunfall angerechnet bekommt.
    Warum sehe ich das so.
    Die Firma möchte Geld und Zeit sparen. Der Mitarbeiter soll so schnell wie möglich mit seinem teuren Spezial-Fahrzeug zur Arbeit kommen.

    Also Arbeitsauftrag wurde erteilt und Lohn wird bezahlt. Für mich klarer Bezugspunkt für erfüllen einer Arbeit.
    Daher Dienstwegeunfall.

    Gruß RaBau

    Guten Abend

    es ist schon viel geschrieben worden.
    Aber der Hinweis mit A+S Plan die TRGS ist der wichtigste. Es muss vor Rückbau einer Anlage geprüft und erforscht werden welche Baustoffe im Haus verbaut werden. Es muss im Voraus geprüft werden ob im Haus oder im umliegenden Gelände andere gewerbliche Tätigkeiten durchgeführt wurden.
    Beispiel.
    Auf einem Gelände ist eine Schreinerei. Aber vorher war es eine Schlosserei und davor wurde für die IG Farben Chemikalien gemischt.

    Das Gebäude wurde immer nur angepasst und das Gelände wuchs mit der Zeit zu.
    Trotzdem muss bei einem Umbau oder Verwendung des Geländes und/oder Gebäudes die Vergangenheit erforscht werden. Dabei können dann unterwartete Sachen gefunden werden.

    Lese dazu die TRGS 524 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen. Dort stehten ganz viele nette Sachen drin. Die BGR 128 kann man getrost vergessen. Die TRGS ist die modernere Fassung und laut dem Seminar das ich besucht habe ist die BGR 128 eine Anhängsel der BGBau.


    Betrachte die weiterenen TRGS die werden dir helfen. Ich würde mir eine Fachberatung von einer fachkundige Firmen (Umweltingenieure) holen. Sollten noch mehr wundersame Dinge auftauchen. Diese können die Stoffe bewerten, bzw. Labor und Fachkundige die da schnell helfen können.


    Gruß RaBau

    Hallo zusammen!

    Ich wurde von unserer Instandhaltung gefragt, ob es Firmen gibt die Anschlagpunkte anbringen / montieren, damit unsere Mitarbeiter verschiedene Arbeiten im Bereich der Instandhaltung durchführen können. Frage: Kennt jemand von euch so eine Firma die solche Arbeiten durchführt? Wäre gut wenn Sie in NRW liegen würde, wir sitzen im Ruhrgebiet.

    Vielen Dank!

    Michael

    Hallo Michael,

    hast du schon einmal über transportable/demontierbare Anschlagpunkte nachgedacht.
    Ich schicke dir gleich Links, damit ich hier nicht spoilere.

    Gruß RaBau

    Guten Abend,

    bin über den Artikel gestolpert.
    Das ist meiner Meinung nicht ganz eindeutig zu beantworten.

    Bsp.:
    Gabelstapler -> Anbauteil Klammer soweit okay / -> Anbauteile Kran = Kran? hängt wieder davon ab ob Hydraulisch angesteuert oder nicht. / Anbauteil Personenkorb = Hubarbeitsbühne zumindestens gibt es besondere Vorgaben

    Teleskoplader: -> je nach Bauart drehbarer Oberbau oder starrer Oberbau
    Lader drehbarer Oberbau -> Krananbau = Kran
    Lader -> Personenkorb = Hubarbeitsbühne

    Jetzt würde ich bei Erdbaugeräten den gleichen Gedankengang fortsetzen.
    Bei Anbauteilen von Fremdherstellern / unterschiedliche Hersteller der Bauteile: Freigabe vom Hersteller für das Gerätebauteil vorhanden? usw.


    Gruß
    RaBau

    Hallo ADR-User,

    wir haben versucht alle Arbeiten zu erfassen, bei denen mit einem Atemschutz gearbeitet werden muss.
    Zur Zeit bin ich dabei alle Arbeiten zu bewerten und dem Atemschutz zu benennen. Das aber auch nur weil wir obwohl fremdbelüftete Helme vorhanden sind, nicht bei allen Arbeiten ihre Helme tragen. (leider)

    Dazu werde ich einem Anhang zur Betriebsanweisung erstellen.
    Das zweite was passiern wird, bei den Gefahrstoffen die davon betroffen sind werde ich das auch im Gefahrstoffkataster mitverknüpfen. Dann habe ich alles in einem aktiven Dokument erfasst und kann es anpassen.

    Die Aussage von MrH 1-3 kann ich unterstützen. Aber bedenke zu prüfen ob es wirklich nur eine Staubbelastung ist bzw. welche Gefahrstoffe den primären Staub erzeugen.
    Ich kenne das Bsp. bei der Bearbeitung von Gummimatten, hatten wir auf einmal eine Quecksilberbelastung und anderen Stoffen durch die Beimengen im Gurt.

    Gruß RaBau

    Moin,

    nicht, dass hier der Eindruck aufkommt, wir würden keine Winterschuhe ausgeben. Das machen wir schon.

    Es gibt aber Mitarbeiter, die diese Schuhe nicht tragen wollen - und feststellen mussten, dass Wintertage auch kalt sein können. :cursing:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Hi nj1964,

    jetzt wäre ich im Einverständniss mit der Betriebsführung an dem Punkt angekommen, dass die PSA die ausgegeben wird auch zu tragen ist.
    Manchmal ist für mich eine Grenze überschritten.

    Ich gehe davon aus, dass sie auch nur von Golden Tellern und mit goldenem Besteck essen wollen. ;(<X .

    Gruß RaBau

    P. S. mein Beileid da würde ich mich auch ärgern. :!: