Beiträge von Freelander

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    Super, vielen Dank für die Rückmeldungen.

    Das Gefahrenpotential zu betrachten ist auf jeden Fall wichtig. Und ja, es ist die alte Geschichte. Wenn ich im "Kopf" die Betrachtung gemacht habe und feststelle, da kann bei mir nichts passieren, geht es ja nur noch um den "kleinen" Schritt der Dokumentation.

    Hat mich halt nur gewundert, dass über Erstickungsgefahren (Selbstlöschanlagen, Grubengase...) schon immer Bewertungen eingefordert wurden.

    Wir machen nun in unserem Betrieb - in erster Linie Büroräume und Labors - eine Raumbetrachtung. Um das Risiko zu vermeiden, in einem geschlossenen Raum zu Löschen, werden wir schauen, dass alle Löschmittel außerhalb der Büros vorgehalten werden.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    nach der DGUV Information 205-034 ist eine Betrachtung der Löschmittelmenge für die unterschiedlichen Räumlichkeiten notwendig (2- oder 5kg Löscher in Büros z.B.)

    Gab es überhaupt schon mal einen dokumentierten Todesfall in einem Büro bei Löschversuchen? Also mal ehrlich, wer versucht einen Brand in einem z.B. 3x4m Büro/Raum zu löschen indem er vorher hinter sich die Tür schließt und loslöscht. Bei einer Rauchentwicklung bleibt da kein Mensch im Raum. Das sieht irgendwie so aus, als ob die Vorschriftenideen ausgegangen sind.

    Gibt es Quellen über Unfälle mit CO2-Hanslöschern? Habe bisher nichts gefunden.