Beiträge von KaMich

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    Ehrlich gesagt verstehe ich diese Verkürzung des Genesenen-Status nicht. Habe gelesen, dass dies wegen Ominkron so sei. Aktuell kriegen die Meisten Ominkron. Heißt also, wenn die Begründung Ominkron stimmt, dass eine Ominkron-Infektion wegen Ominkron nicht mehr ausreichend gegen Ominkron schützt, und deswegen der Gemessenen-Status aus einer Ominkron-Infektion als Schutz gegen Ominkron nur noch einen Drittel "Wert" ist. Für die anderen Infektionen, die nicht Ominkron waren, gilt das deswegen ebenso.

    Wie auch immer: "genesen" ist bei uns nach alter und neuer Fristsetzung praktisch kein Thema. Keiner, der genesen ist, hat Impfungen, zu denen er Chancen hatte, ausgelassen. Insofern: Regel=Plonk!

    *IroAN*Kann es sein, das es hier um Omikron gehen soll? Ich hab da so einen Verdacht...*IroAus*:Lach::44:

    Moin, jetzt hab ich mal ne Frage, natürlich hypothetisch ...

    Ein Mitarbeiter hat vor Monaten einen Genesenennachweis vorgelegt. Dieser war nach damaliger Regelung bis Mitte März gültig. Mit der neuen Regelung ist dieser somit abgelaufen.

    Dieser Mitarbeiter besteht darauf, dass sein Nachweis noch gültig ist, weil "das nicht rückwirkend gilt". Diesen Wind hab ich ihm aus den Segeln genommen, dann fuchtelte er mit seinem Smartphone vor meinem Gesicht rum (ein QR Code war zu erkennen) und war der Meinung, dass dies ausreicht als Nachweis. Als ich ihm erklärte, dass zum Nachweis ein Scan mit der entsprechenden Kontrollapp notwendig ist erwiederte er "Das darfst du nicht". Anschließend "zeigte" er mir seinen (zugegebenermaßen sehr jungfräulichenX/) Impfpass, wo 2 Coronaimpfungen eingeklebt waren. Mit Datum, aber ohne Arztstempel und ohne Unterschrift. Wie würdet ihr euch verhalten?

    Das ganze klingt ja nicht mal so abstrakt sondern durchaus Vorstellbar. Hier liegt doch dann u.U. eine Urkundenfälschung (§267 StGB) vor. Da Du dann Mitwisser bist, könnte es doch sicher sein, das wenn es zu Ermittlungen aus anderweitigen Gründen dazu kommt, auch der Staatsanwalt an Dich ein paar Fragen haben wird.

    Meldung an Vorgesetzte, Geschäftsführung und Compliance-Abteilung (falls vorhanden) ist das mindeste das in so einem Fall gemacht werden sollte. Eine Meldung ans Amt oder Ermittlungsbehörden, und das könnte man auch sicher Anonym machen, wäre auch ein mögliches Mittel.

    Ich persönlich halte auch nichts von Giftnotruf- oder Giftinformationsnummern in den Betriebsanweisungen. Die wichtigste Nummer ist und bleibt die 112. Eine weitere Nummer könnte zu Verwirrungen führen und unter Umständen die Verständigung des örtlichen Rettungsdienstes verzögern. Was meiner Meinung nach Fatal wäre, denn hier ist die schnelle medizinische Versorgung vor Ort am wichtigsten. Die Leitstellen des örtlich-regionalen Notrufes können danach im Hintergrund selbstständig Verbindung zu einer Giftzentrale aufnehmen und weitere Informationen einholen.

    Beispiel:

    Unangemeldete Kontrolle vom Amt für Arbeitsschutz in Dortmund, bei einer Fa. im Ruhrgebiet.

    Guten Morgen! Amt für Arbeitsschutz. Sie wurden als eine von 10 Firmen in dieser Woche ausgewählt um die Coronamaßnahmen zu prüfen. Im Gespräch mit der Personalabteilung wurde nach dem Hygienekonzept, der GBU etc. gefragt. Alles wurde mit ja beantwortet. Kontrolliert wurde da nix. Konzept und GBU liegen in dem Unternehmen seit beginn der Pandemie nicht vor!

    FINDE DEN FEHLER!

    Michael

    Das liegt doch am "Prüfer" selber ob dieser will oder nicht. Wir hatten im letzten Frühjahr selbst das Vergnügen, dass das Gewerbeaufsichtsamt (so heißt es hier in Bayern) unangekündigt in der Tür bzw. im Foyer stand. Der Prüfer stellte die gleichen Fragen, hatte aber den Ehrgeiz und ließ sich alles genau zeigen und erklären und hat sich das ganze dann auch in der Umsetzung innerhalb des Betriebes angesehen.

    Servus, also ich würde auf jeden Fall den Brandversicherer mit ins Boot holen. Dies haben oft spezielle Mitarbeiter für die Fragen.

    Wenn der neue Pächter gewillt ist etwas zu unternehmen, wie hoch ist denn das mögliche Finanzpolster dafür?

    Die vernetzten Rauchmelder sind das Mindeste was ich dafür einplanen würde. Ebenso mal ein Angebot von den führenden Anbietern von BMA-Anlagen einholen wär eine Option.

    Guten Morgen Zusammen,

    nachdem Corona mir und den vielen SiFa-Kommilitonen die Lehrgangszeit um ein schönes Stück verlängerten, hab ich nun am vergangenen Freitag die LEK4 erfolgreich Bestanden und damit endlich die SiFa-Ausbildung abgeschlossen. :rock2::rock2::rock2::rock2:

    Das ist ein sehr heikles Thema das Du da hast mit Bränden in der Psychatrie. Dennoch betrachte ich das mal ganz nüchtern:

    Lass die Finger davon und höre auf den Brandschutzbeauftragten bei Euch. So schwer es in der einzelnen Situation auch ist, aber Du bringst damit die Schwestern und Helfer auf den Stationen dazu, sich in unmittelbare große Gefahr zu begeben. Diese können wahrscheinlich den Brand, Rauch usw, nicht richtig einordnen. Möchtest Du verantwortlich sein wenn auch noch Pflegepersonal dadurch verletzt oder sogar getötet wird? Diese Frage musst Du Dir stellen.

    Es gibt bei uns in der Feuerwehr (ich bin in einer Führungsfunktion) sogar für uns selbst den Leitsatz: "Wir bringen keinen unserer Kameraden in unnötige (Lebens-)Gefahr"

    Durch solche Hilfsmittel erweckst Du unter Umständen den Anschein, deinen Kräften könne damit nichts passieren.

    Also lass die Arbeit der Feuerwehr, THW, Rettungsdiensten usw. machen und setz das Leben Deiner Kollegen nicht zusätzlich aufs Spiel. Ist leider Hart gegenüber den Patienten aber meiner Meinung nach das einzig Richtige.

    War so nicht gefragt von mir. Es geht um die großen Supermarktketten, die 2G einführen wollen.

    wie bereits von mir geschrieben: Hausrecht? Ausserdem wird es dann anderen Geschäfte geben die dies vielleicht nicht einführen werden...

    Hier geht es nicht um eine gesetzliche Verpflichtung sondern um Anstand und Menschlichkeit vor gesetzl. Anforderungen.

    Anstand und Menschlichkeit wird da Enden, wo vielleicht ein Kontrolleur genau dies Ausnützen will und wird, um danach eine Strafe gegen das Unternehmen oder Geschäft auszusprechen.

    Nimm es einfach mal mit Humor. Alle kennen Hakan aus Monnem............

    Zwischen den Zeilen lesen...........

    Es kennt auch jeder einen Kevin :doppelthumbsup:

    Für die Grundversorgung soll doch 3G bleiben, so hab ich das gelesen. Der restliche Einzelhandel soll oder wird vielleicht auf 2G umstellen. Und ob der Toilettengang eine Grundversorgung in diesem Sinne ist, das möchte ich bezweifeln da es sich wenn dann überhaupt um Kundentoiletten handelt, und wenn Du nicht rein kommst ins Geschäft, bist du auch kein Kunde.

    Es gibt auch immer noch das Hausrecht, das jeder selbst bestimmen kann wen er rein lässt und wen nicht. Das fehlt mir oftmals in den ganzen Diskussionen.

    Und ob der Mitarbeiter am Eingang, Hakan, Chantall, Kevin, Detlef, Gabrielle oder Jeremy-Pascal heißt, ist doch egal....

    1. ich war auf der Suche nach Vorschriften zu meiner Fragestellung (diese würde ich auch in der GB benötigen...)

    2. wenn du wüsstest was die GB hier für einen Stellenwert hat, hättest du das so nicht geschrieben

    3. bitte nicht so anfauchen :doppelthumbsup:

    Wenn ich Punkt 2 bei Dir so lese muss ich davon Ausgehen, das der Stellenwert der GBU bei deinem AG tendenziell gen 0 geht... Da Du die GUV als BG angegeben hast, finde ich das dann mehr als verwerflich, das Dein öffentlicher AG dieses vom Gesetzgeber geforderte Instrument der Arbeitssicherheit ignoriert!

    Bei einem privaten Unternehmen könnte man das Gewerbeaufsichtsamt einschalten, bei einem öffentlichen vielleicht sowas wie die Bezirksregierung oder höher?

    Haben wir prüfen lassen, ist so rechtlich in Ordnung. Sowas ist für mich schwer zu verstehen...

    bmas : 1.2.2 Welche Gründe können gegen die Ausführung von Arbeiten im Homeoffice sprechen?

    Viele Tätigkeiten in Produktion, Dienstleistung, Handel, Logistik etc. lassen eine Ausführung im Homeoffice nicht zu. Auch in anderen Bereichen können betriebstechnische Gründe vorliegen, die gegen eine Verlagerung ins Homeoffice sprechen. Dies kann zum Beispiel in Betracht kommen, wenn die Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht aufrechterhalten werden könnten.

    Ggf. können auch besondere Anforderungen des Betriebsdatenschutzes und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen gegen die Ausführung von Tätigkeiten im Homeoffice sprechen.

    Was macht den der Handwerker für Tätigkeiten/arbeiten die das Arbeiten im Homeoffice Rechtfertigen?

    Nichts für ungut. Ich weiß, was ein Hepa Filter ist. Aber nochmal die Frage. Wir sind eine Verwaltung. Wer soll die Filter unter Vollschutz wechseln? Ich mach das nicht. Insgesamt gesehen, folgt hier der AG meinen und die des BA gemachten Empfehlungen, auf Hepafilter zu verzichten.

    Maximal Grobstaubabscheidung.

    externer Dienstleister? Miet- oder Leasinggeräte mit Wartungs- und Reinigungsverträgen? Da gibt es so viele Möglichkeiten...

    Hepa Filter? Echt jetzt? Wer soll die Wechseln?

    UVC ja, aber ohne Filter.

    Trotzdem Danke.

    "HEPA-Filter (High Efficiency-Particulate Airfilter) sind Schwebstofffilter, die dazu dienen, über 99,9 Prozent aller Staubpartikel größer als 0,1–0,3 Mikrometer (µm) wie Viren, lungengängige Stäube, Milbeneier und -ausscheidungen, Pollen, Rauchpartikel, Asbest, Bakterien, diverse toxische Stäube und Aerosole aus der Luft zu filtern. Eingesetzt werden sie unter anderem im medizinischen Bereich (siehe DIN 1946), also in Operationsräumen, Intensivstationen und Laboratorien sowie in Reinräumen und in der Kerntechnik."

    Und ein Corona-Aerosol hat ein Größe von ca. 0,12-0,16µm.