Ich sehe hier die DGUV 208-026 sowie die ASR 1.7 und 1.8 erstmal als Deine Grundlagen an.
Beiträge von KaMich
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Es geht hier um Unterkünfte, das ist schon ein wesentlicher Unterschied zu einem Arbeitsplatz. Da greifen auch andere Rechtsgebiete wie z.B. die grundgesetzlich geschützte Wohnung.
Dann schau Dir Bitte mal die ArbStättV §2 Abs 2 an. Unterkünfte gehören zur Arbeitsstätte, also hat der AG die bereits von mir genannten Pflichten in den Unterkünften ebenso.
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Nein, der AG ist außen vor. Er hat sein Objekt ja verkehrssicher überlassen. Die Nutzer haben eine Änderung vorgenommen und sind dafür verantwortlich.
Da bin ich aber anderer Meinung, der AG hat für seine Bereiche z.B. Aufsichts, -Überwachungs- und Verkehrssicherungspflichten. Wenn ich Deiner Argumentation folgen würde, dann hieße das, es kann jeder AN tun und lassen was er will, der AG braucht sich auch um nichts mehr kümmern, da er ja dann nie eine Schuld hätte... Schuld hat dann immer der AN.
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"Bringen Sie diese zur S4 Abteilung..." Ja die gute alte Materialbeschaffung. Da bin ich auch mal während meiner Dienstzeit gesessen als dezentraler Beschaffer. Kann mich aber nicht an eine solche BA erinnern. Kam wohl erst danach mal auf. Naja wir hatten damals andere Probleme...
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Servus und
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Die Idee dahinter ist Klasse. Aber anscheinend ist genau dieses Schild das im Video Vor- und Dargestellt wird das "Werbe- oder Prestigeschild" in München. Denn in der Richtlinie der Stadt Führt ist auch genau das selbe Abgebildet mit dem Hinweis auf die Branddirektion München. Ist daher zu hoffen, das es sich generell durchgesetzt hat und nicht bei diesem einen Schild in der Realität bleibt.
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Meiner Meinung ist es egal wo der Schüler oder Mitarbeiter raucht. Rauchen ist eine "eigenwirtschaftliche" Tätigkeit und daher nicht Versichert.
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Servus zusammen,
wir sind auf der Suche nach einer qualifizierten Fachfirma, die uns die Lärmmessung in unserem Industrieunternehmen durchführt und uns dadurch entlastet und unser Lärmkataster auf Vordermann bringt. Wünschenswert ist ein Unternehmen im Süddeutschen/Bayerischen Raum das Ihr natürlich aus eigener Erfahrung kennt und daher Empfehlen könnt. Über Hinweise, Tipps oder Ratschlägen dazu würde ich mich freuen.
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Dann hat Dein Zwischenhändler selbst eins zu erstellen mit seinen Angaben, wenn er das des Herstellers schwärzt um diesen nicht zu nennen.
"Der Lieferant eines Stoffes/Gemischs ist dafür verantwortlich, dass das Sicherheitsdatenblatt fachlich richtig und vollständig ausgefüllt ist." -> https://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/DE/REACH/Siche…blatt_node.html
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Habadere, Servus und
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Hier geht es aber doch um Schutzbrillen für Fehlsichtige. Das trifft bei meinem Problem ja nicht zu, denn ich hab ja mehr eine Fehl-Nase. oder was hat der Optiker so zum Besten gegeben?
Generell gehts um Fehlsichtige, das Stimmt, aber er hat in seiner Ausführung auch Brillengestelle eben für breitere Nasen oder breitere Gesichter Angesprochen. Wende Dich doch mal direkt an Ihn und lass Dich nochmals aufklären.
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Uvex hat auch keine Lösung parat sondern nur Standard mit biegsamen Nasenpads. Wenn ich einen Elefanten durch die Tür schieben muss, bringt es nichts den Gang dahinter breiter zu machen.
Scheint wirklich ein absolut europaweit einmaliges Problem zu sein.
Im asiatischen oder afrikanischen Raum zu suchen ist auch nicht einfach.
Also falls jemand noch etwas weiß oder einen Kontakt für mich hat. Vielen Dank
Gruß Frank
Servus, bin etwas verwundert, denn bei den Hoffmann Safety Days Ende Mai wurde aber genau dies durch einen Optikermeister von UVEX angesprochen. Dabei musste ich gleich an Dein Thema hier denken und mir kam der Gedanke das Dein Anliegen der ausschlaggebende Punkt für so eine Brillenentwicklung sei.
https://www.hoffmann-group.com/media/media/de…tyDays-2022.pdf
Referent Alexander Reincke von UVEX
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Moin,
nach VdS 2207 kannst Du auch Abstände unter 5m wählen unter den dort genannten Bedingungen https://shop.vds.de/publikation/vds-2207
Servus, ja die kannst Du als Hilfsmittel mit heranziehen, aber wie im Eingangsblatt der VdS 2207 bereits steht:
Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch
andere Sicherheitsvorkehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach
eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen
Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.Daher würde ich auch mal an den Brandversicherer heran treten und diesen um eine Stellungnahme bitten.
Das ganze dann in eine GBU einfließen lassen, dann wird die Sache Rund.
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Ich kann, auch nach mehrmaligen lesen, in dem Bericht nicht finden, das die Feuerwehr das Fahrzeug selbst bezahlt.
Ein Fahrzeug ist für eine Kommune nun mal schneller Beschafft als ein neues Gebäude zu errichten. Da fehlt oft der Platz, Genehmigungen dauern lange, usw. Der Bedarfsplan hat vielleicht diesen Fahrzeugtyp vorgesehen und dies wurde erfüllt.
Es ist nur von der Durchfahrtshöhe des Tores im Bericht die Sprache, nicht wie es im restlichen Gebäude aussieht. Also ob eine Schwarz/Weiß-Trennung vorhanden ist, eine Absaugung eingebaut ist usw.
Auch ob im Ortsbereich eine niedrige Durchfahrtshöhe zu einem Problem für ein anderes Fahrzeug werden könnten ist nicht ersichtlich.
Daher kann doch alles in Ordnung sein mit diesem Fahrzeug.
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Servus,
ich frag mal Provokativ: Was passt denn Deiner Meinung nach nicht? Wie wärst Du an die Sache ran gegangen und was hättest Du anders gemacht?
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Servus und
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Servus und
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Was entfleucht denn da, damit der Kleber aushärten kann? Lösemittel? Welcher Art?
Sollte dann nicht ein VOC-Wert im SDB hinterlegt sein, wenn es Lösemittelhaltig ist?