Vielleicht hilfreich:
Beiträge von K-Prinz
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Man muss sich nicht nur die Fragen angucken, sondern auch mal die Antworten .
Gibt wohl zuviele E-Learning Zertifikat-Teilnehmer. -
Welche Fragen wie beantwortet werden können, liegt ja an der Qualität der Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Und gut ist es, dass jeder seine Unterweisungen nach seinem Wissen und Ideen macht. Es gibt nunmal nicht nur einen Brandschutzpapst in Deutschland, auch wenn das der eine oder andere von sich denkt .
Einen Vorteil hat die BGI ja noch, dass sie die Qualifiaktion der Ausbilder festlegt. So sollten schon mal unqualifizierte Ausbildungen entfallen.
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Moinsen,
kann man sehen wie man will. Ich persönlich finde den Fragebogen gut. Und wenn man mal die Inhalte der BGI durchsieht, spiegeln sich die Fragebogen-Inhalte auch wieder, klar fehlen hier die ein oder anderen Punkte noch oder wurden zu intensiv betrachtet. Aber um den Wissenstand der Unterweisenden abzufragen, finde ich es gut.
Deswegen die Aussage völlig ungeeignet passt nicht ganz. Glaube werde bei meiner nächsten Unterweisung zum Thema sowas auch mal mit einbauen.
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Alles neu macht der Mai . Anbei mal die DGUV Transferliste mit der neuen und alten Benennung des Regelwerks.
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Moin,
in der DIN EN 15635 werden Beispiele für die Kennzeichnung der max. Belastungsangaben gemacht. U.a. findest du diese auch bei diversen Anbietern im Internet .
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Vollständigkeitshalber mal der Link mit den weiteren Sachen zum Thema der UK BUND. U.a. mit Checkliste und Excel- Auswerttool der Befragungen.
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Moin,
wo ist das Problem? Es ist staatliches Recht, wo die Feuerwehr erstmal still halten muss. Wie bekloppt ist das den, wenn man den Sicherheitsstandard erhöhen will (wie gesetzlich gefordert) und ein Feuerwehrmännchen meint, man sollte keine BS- Helfer ausbilden. Soll er dir schriftlich geben, freuen sich die Versicherungen und die Aufsichtspersonen drüber. Da ist wohl einer übers Ziel herausgeschossen.
Im Übrigen ist die BSO mit der zuständgen Brandschutzbehörder abzustimmen. Die BSO ist auf Grundlage einer DIN- Norm zu erstellen, also kann man auch von dieser abweichen. Das Arbeitsschutzrecht konkretisiert hier ganz klar die vorbeugenden Brandschutzbestimmungen
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Super Service mit den Videos!
Ich war selber an dem Tag auch Vor- Ort und so kann man noch mal den ein oder anderen Vortrag Revue passieren lassen. -
Moin,
war eigentlich nicht als Witz gedacht und ich schätze, dass die Leute die sich im Arbeits- und Brandschutz auskennen die Antwort wissen. Und das ist der Witz dabei
Mir fallen spontan 3 Institutionen ein, nur leider haben die wohl auch kein Personal dafür und mit nur du-du-du sagen kommt man nicht weiter. -
Und da sind wir wieder beim generellen Problem. Was nützen die ganzen Rechtsvorschriften, wenn sie keiner kontrolliert und entsprechend sanktioniert.
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Hallo,
die UK Bremen hat zu diesem Thema mal etwas veröffentlicht:
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Moin,
die Frage stellt sich ja, was man für Leistungen erhält für den Jahresbetrag. Alle paar Monate nen "Heftchen" mit 16 Seiten schön in Folie eingeschweisst und Zugriff auf ein "Experten"- Forum. Mir persönlich kommen da zu wenig Infos von der Seite, obwohl die Seminare auch immer gut waren. Aber das hat man bei anderen Anbietern auch.
Die Nachweisführung der Fortbildungsanerkennung ist mir zu umfangreich. Da bleibe ich lieber bei meiner eigenen Herangehensweise.
Nun investiere ich lieber das Geld in Fachzeitschriften und das Experten- Forum habe ich ja hier kostenlos gefunden.
Zum Thema wird aber jeder seine eigene Meinung haben.
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Moin,
vielleicht hilft dir das hier ein bisschen weiter. Ansonsten google doch mal nach Brandschutzordnungen Teil B und C. Daraus kannst du sicherlich auch was zusammenbasteln.
MfG
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Moin,
ich habe da meine Fachkunde Strahlenschutz gemacht und kann sie nur empfehlen.
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Moin,
euer Kunde sollte / müsste ja eigentlich die SDB und BA´s auch vorrätig haben. Ggf. kann er diese euch übergeben. Somit hätten beide Partein diese vorrätig.
Die BGI 865 "Einsatz von Fremdfirmen im Rahmen von Werkverträgen " ist zu diesem Thema allgemein sehr interessant. -
Hallo,
wurde das Problem in der Gefährdungsbeurteilung beachtet?
Was ist wenn, was dann, wenn, was dann?
Ich denke das Problem wird nicht die Unteweisung sein, sondern was noch kommt.
Hat die Fasi eine Mitschuld?
??????
N´abend,also die Frage mit der Mitschuld finde ich gut Ich glaube hier fehlt ein bisschen Grundwissen über die SiFa.
Schau dir nochmal die BGV D6 an. Auch Ladekrane fallen unter diese (insbesondere §29). Bei der BGHW findest du auch eine Vorlage für eine BA Ladekran (http://www.bghw.de/medienangebot/…t_download/file).
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Mal wieder zurück zum Ernst des Lebens:
Wie handhabt ihr das nun mit den Brandschutzordnungen?
- Verwendet ihr die neuen Symbole für die Aushänge in Gebäuden mit alten Kennzeichnungen oder
- mischt ihr die Symbole (Brandmelden) oder
- benutzt ihr die alten Symbole weiterhin auch in Gebäuden mit alten Kennzeichnungen? -
Zudem ist noch die PIN 30 der Unfallkasse NRW sehr hilfreich