Beiträge von K-Prinz

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    Moin,

    wie wird das bei euch so gehandhabt, gibt es in jedem Klassenzimmer einen Aushang des Flucht- und Rettungsplans? Unserer Feuerwehr möchte dies gerne, aber ich halte das für unnötig, da sich ja keine Personen mit ortsunkenntnis dort aufhalten. Auf den Fluren hängen natürlich welche aus.

    Bin auf die Anregungen gespannt.

    Hallo!

    Wie sind Deine bisherigen Erfahrungen damit?
    FG.

    Hallo,

    wir haben das Gerät auch im Einsatz und ich finde es von den Preis- / Leistungsverhältnis i.O. Die zusätzliche Funkzündung haben wir noch nachgerüstet. Bis dato noch keine Probleme mit gehabt.

    Und ob das nun realitätsnah ist oder nicht, interessiert die Aussagen der ASR A2.2 nicht. In dieser ist zudem sehr schön der Begriff des Entstehungsbrandes erklärt : ) In der heutigen Zeit mit flächendeckenden Brandmeldern ersehe ich die Übungen mit Feuerlöschern als sehr wichtig an. Man sieht es immer wieder in den Übungen, wie die Kolleginnen und Kollegen den Löscher falsch bedienen.

    Ne Heißausbildung bei der FW ist halt was anderes. Dann müsste ich hier ja erst allen nen G26.3 aufbrummen, von denen die Hälfte diese nicht bestehen würde : )))

    Moin,

    gibt´s ja nun auch einen schönen Passus in der BetrSichV:


    (2) Bevor Beschäftigte Arbeitsmittel erstmalig verwenden, hat der
    Arbeitgeber ihnen eine schriftliche Betriebsanweisung für die Verwendung
    eines Arbeitsmittels zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nicht für
    einfache Arbeitsmittel, für die nach § 3 Absatz 4 des
    Produktsicherheitsgesetzes nach den Vorschriften zum Bereitstellen auf
    dem Markt eine Gebrauchsanleitung nicht mitgeliefert werden muss.
    Anstelle einer Betriebsanweisung kann der Arbeitgeber auch eine
    mitgelieferte Gebrauchsanleitung
    zur Verfügung stellen, wenn diese
    Informationen enthält, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die
    Betriebsanweisung oder die Gebrauchsanleitung muss in einer für die
    Beschäftigten verständlichen Form und Sprache abgefasst sein und den
    Beschäftigten an geeigneter Stelle zur Verfügung stehen. Die
    Betriebsanweisung oder Bedienungsanleitung ist auch bei der regelmäßig
    wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in
    Bezug zu nehmen. Die Betriebsanweisungen müssen bei
    sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen aktualisiert
    werden.

    Auf einen voherige Einwand zurückzukommen: ich habe einen kleinen Fehler gemacht und die Prüfung beim Ex-Schutz mit betrachtet. Sorry!

    Aber ich schließe mich Waldmann an.

    Zum Nachlesen bzgl. befähigte Person, EuP und Prüfung DGUV V3, 702/702 .... : https://www.elektrofachkraft.de/ist-eine-elekt…e-person-teil-1


    Und der Autor bietet reinzufällig die entsprechenden Seminare für EFK und EuP zur Erlangung der Qualifikation zur "befähigten Person" (auch im Prüfteam) an :thumbup: Da weiss einer, wie man seine Seminare voll bekommt.

    Moin,

    also den vorletzten Beitrag teile ich so garnicht. Liest man die ehem. BGI 8524 quer, erkennt man, wer eine befähigte Person gem. BetrSichV / TRBS ist. U.a. kann hier drunter fallen Elektrogeselle, Elektromeister, Elektrotechniker, Elektroingenieur.
    Es gibt natürlich viele Anbieter von Schulungen, die alle wild machen mit speziellen Schulungen und am Besten der Vergabe an externe Unternehmen.

    Eine Prüfung durch EuP´s ist immer noch möglich, wenn man die Rahmenbedingungen einhält. Schau die hierzu mal die BGI 8524 und BGI 5190 an (ja ich weiss alte Bezeichnungen, aber keine Zeit die neuen nachzuschlagen).

    :138:

    Moin,

    ich muss mich auch der Meinung anschließen, dass es sinnvoll ist. Als SiFa erweitert man seinen Erfahrungsschatz sehr. Und schaut man mal das Regelwerk an, wie u.a. die VdS 3111 wird sogar extra auf die ausgebildeten SiFa´s als Voraussetzung verwiesen. Sieht man es dann noch "politisch" in der DGUV I 205-003, so wurden sogar die Anforderungen an Feuerwehrangehörige (je nach Ausbildungsstand verkürzte Ausbildung nötig) erhöht.

    Jedoch ist das wichtigste eine fundierte Ausbildung mit entsprechender anschl. Praxis.

    Hallo,

    wie schon angedeutet, der Unternehmer hat zu erstellen / muss erstellen / ... nicht die SiFa.
    Wenn kein BSB beauftragt oder bzw. erforderlich ist, muss der Unternehmer sich anderweitig fachkundig beraten lassen.

    :thumbup:

    Moin,

    ich denke es geht darum, dass du ein Ex- Schutzdokument brauchst. Die Aussage mit dem Lager sehe ich als nicht ganz richtig an. Wenn du brennbare Gefahrstoffe lagerst, kann es zu explosionfähigen Atmosphären unter Umständen kommen (Ausgasung von Betriebsstoffen / Abfällen / Putzlappen in Kombination mit Licht / Lichtschalter / Lüfter / Heizung).

    Also von vorein zu sagen, es läuft nicht unter der BetrSichV (siehe §5) ist meiner Meinung nach ein Trugschluss. Damals waren Lageranlagen erst ab 10.000 L erlaubnisbedürftig (in wie weit sich das geändert hat, weiss ich auch nicht ganz genau : ))

    http://www.bgrci.de/exinfode/ex-sc…-wird-aussehen/

    Moin,

    aus der Ferne sind solche Fragen wie bereits schon angedeutet schwer zu beantworten. Ich gehe mal davon aus, dass rechts und links neben dem Zugangsflur die Umkleiden angeordnet sind.
    Wichtig zu wissen ist bei der Klärung, wie die Flucht- und Rettungswege angeordnet sind. Besteht aus der Halle noch ein weiterer baulicher Ausweg (ggf. durch den Geräteraum oder direkt aus der Halle ins Freie)? Wie groß ist die Nutzungseinheit? ...