Beiträge von MoFaSi#137

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    Über dem Container wäre entweder a - keine Decke und somit die Hallensprinklerung vorgesehen oder b - Der Caotainer hat eine Decke und da wäre die Frage - muss eine Sprinklerung installiert werden?

    BMA ist vorhanden.

    In der Halle befinden sich Produkte des Kunden - Kontraktlogistik (TV - Geräte).

    Danke und Gruß

    Hi,

    es sollte eigentlich nur eine einfach VOrabinfo für mich sein. JA/NEIN.

    Stell dir eine Halle vor und dort überlegen wir ein Büroraum zu implementieren. Damit ca. 2-3 Mitarbeiter, geschützt vor Zugluft, Kälte etc. geschützt arbeiten können. Ich wollte da jetzt nur erfragen, ob es bei einem recht simplen Büro - Container (6m² zb.) unbedingt nötig ist, dort in dem Container, eine Deckensprinklerung einzubauen.

    Alles weitere, Behörden, Ämter etc. so weit wird es eh nicht kommen :D.


    Danke

    Hallo zusammen,

    muss ich beim Bau eines Bürocontainers / Aufstellcontainer in einer Lagerhalle im inneren, welcher als Arbeitsplatz dienen soll, unbedingt eine Sprinklerung (Decke) einbauen? Wir sind ein Logistik - Unternehmen und wollen einen Arbeitsplatz im inneren, vor Zugluft etc., schützen.

    Reichen dort nicht alternative Löschmöglichkeiten? Oder man könnte die Deckenplatte beim Container weglassen um die vorhandene Löschanlage zu nutzen?! Was habt ihr noch für Anmerkungen?

    Vielen Dank für die Hilfe.

    Weiter denke ich, dass du um eine Messung nicht herumkommst, die Beleuchtungsstärke ist ja in der ASR 3.4 Anhang 1 klar definiert. Kleiner Tipp, mache die Messung nicht im Hochsommer mitten am Tag, diese Lichtverhälniße sind keine Referenz. Ist ungefähr so als würde man morgens eine VB für ein Filmset machen und sich dann wundern wenn man Mittags dreht und die Lichtverhältnisse dann anders sind 8|:D.

    Hallo Julian,

    vielen Dank für den Input. Ich werde es beherzigen :).

    VG

    Ich glaube die Frage sollte eher lauten: "ist es im Bereich des erlaubten ein Schmalregallager ohne die (wohl) geplanten, aber nicht umgestezten Deckenleuchten zu betreiben. Also so hört es sich für mich an! Weiter denke ich das die zusätliche Beleuchtung der FFZ die letzte auszuschöpfende möglichkeit sein sollte.

    Hallo Julia, du hast es gut zusammengefasst. So ist es gemeint.

    Hallo zusammen,

    ich habe mich dabei ein wenig falsch ausgedrückt. Das Ganze ist noch eine "Baustelle". Die Begehung findet nächste Woche statt.

    Ich habe nur als Aufgabe bekommen, ohne zu wissen, wie es dort aussieht, ob es möglich ist ein Schmalganglager ohne bauliche Umsetzung der installierten Deckenleuchten und Oberlichter. (hatte Deckenleuchten vergessen).

    Meine weitere Frage, ist es überhaupt im Bereich des erlaubten, dass wir Stapler mit zusätzlichen Leuchten ausstatten, wenn wir der Meinung sind die Lichtverhältnisse sind zu schlecht?

    Danke euch.

    Hallo,

    wir wollen in einem Neubau (4 Hallen), in drei Hallen je ein Schmalganglager einbauen.

    Die Hallen stehen schon und die Oberlichter sind nach Standardnorm bzw. - bau eingebaut. Jetzt müssen wir nach einer GB die Optionen aufzeigen.

    Müssen wir die Oberlichter so umbauen, das wir genügend Licht in den Gängen haben oder können wir die FFZ mit separaten Leuchten ausstatten, sodass sie sich damit die Lichtverhältnisse anpassen können? Das sollen wir nach GB beleuchten, ob Variante 2 - mit separater Leuchte - möglich ist. Oder wir unbedingt die Oberlichter umbauen müssen.

    Könnt ihr mir weiterhelfen?

    Kurze Fakten - Gangbreite 2m, Höhe der Regale ca. 11,60m

    Viele Grüße

    Bin wieder im board.

    In diesem Falle könnten es sogar Lastaufnahmemittel sein.

    Daher auch die jährliche Prüfung laut Hersteller.

    Die Trailerstützen ist nur für die kurzfristige Nutzung ausgelegt, für die Trailerbeladung sollen Verladestützen/Gestelle unter dem Königszapfen genutzt werden, da diese auf vier Punkten auf festem Untergrund aufliegt.

    Vor allem sind diese stabiler und eine GB ist einfacher zu erstellen. Die HANDHABUNG durch Fremdfahrer sei dahingestellt.

    Hi, genau, bei uns sind die Stützen eher auf die kurzfristige Nutzung und als Behilfsmittel ausgelegt und angedacht. Die jährliche Prüfung ist auch von unserem Hersteller angewiesen und empfohlen.

    Viele Grüße und Danke!

    Hallo Kai, vielen Dank. Habe unsere BA dementsprechend damit verglichen und es ist vieles identisch. Unsere ist jetzt direkt eine BA für Stützeinrichtungen.

    Viele Grüße

    Miguel