Alles anzeigenHallo,
Ich würde diese Notwendigkeit verneinen.
Letztlich müssen Sie das aber örtlich mit der Baurechtsbehörde
und Co (Versicherung) klären. Was sich unter Umständen
angeschaut werden müsste, wäre z.B. die Auslegung der
Sprinkleranlage.
Gruß
Simon Schmeisser
Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.