Beiträge von MGraf

ANZEIGE
ANZEIGE

    Das ist genau der Punkt: im Rahmen des Maschinen und Anlagenbaus sind Abdeckungen aus Makrolon-Halbzeugen normal. Ich kenne da nun keinen Schaltschrankbauer der dafür eine Typprüfung macht.

    Wegen 3D Druck: es gibt flammhemmende Filamente. Beispiele: https://www.filamentworld.de/produkt-katego…estes-filament/, https://www.filamentworld.de/shop/special-f…-75-mm-schwarz/ und https://www.cubicure.com/portfolio/mate…ure_evolutionFR .

    Am Material soll es also - theoretisch - nicht scheitern

    Hallo Zusammen,

    nach dem meine Pläne dem Maschinen- und Anlagenbau im Sinne CE und Maschinenrichtlinie treu zu bleiben nicht funktioniert haben, die Bücher aber im Bereich Gebäudeautomation voll geworden sind bin ich nun dort - und habe mich hier zurückgezogen.

    Ich melde mich zurück mit einer Frage aus meiner aktuellen Tätigkeit:

    1. Kann man bedenkenlos Kunststoff-Halbzeuge im Schaltschrankbau verwenden? Wenn ja, welche bzw. worauf achten?
    2. Wie sieht es mit 3D gedruckten Teilen aus? Wenn ja mit welchem Kunststoff?

    Gerade beim Bau von Installationsverteilern kommt man öfters mal an den Punkt wo Dinge wegen der 250mm Feldbreite und der damit einhergehenden Montageschienen nicht so richtig in den Verteiler passen wollen - einfach weil sie mit den Montageschienen kollidieren. Um die jetzt isoliert befestigen zu können muss ich entweder in die Vertikale gehen, was teilweise massiv mehr Platz verbraucht als benötigt, oder man bräuchte eine Kunststoff Montageplatte die es aber so erstmal nicht von der Stange gibt.

    Daher interessieren mich die oben genannten Fragen :) Als Halbzeug interessant wären Makrolon (welches?) und PVC Hartschaum. Beide finden oft Einsatz im Schaltschrankbau, aber welche Pflichten damit einhergehen oder ob damit die CE erlischt ist mir ein Rätsel. Ebenso interessant wäre der Einsatz von 3D Druck zum Bau eigener Halterungen aus Kunststoff.


    Ich danke im Voraus!

    Nun habe ich aber es so verstanden, dass Wohnungsverteiler immer unter die DIN EN 61439-3 fallen und somit, wie bereits vorab erwähnt, ein CE fällig ist. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch.

    Das war meine Motivation hinter diesem Thread ...

    Ein Anruf bei der VDE hat auch nur hervorgebracht, dass nach VDE 0100-600 geprüft und CE drauf geklebt werden muss.

    Weiter unterscheidet die Norm nicht hinsichtlich Elektroinstallateur und Hersteller. Ein jeder der die Installation baut, ob in der Werkstatt oder in/an der Wand des Kunden, ist Hersteller der Schaltgerätekombination und hat die Prüfungen nach VDE 0100-600 durchzuführen.

    Worin unterschieden wird ist:

    • Laienbedienbar ja/nein
    • Bauartnachweis vom Hersteller verfügbar ja/nein

    Für alle Teile die keinen herstellerseitigen Bauartnachweis haben muss dieser erstellt werden. Würde heißen, wenn man ein Gehäuse selber baut oder abseits der Herstellerangaben modifiziert, muss man das Gehäuse prüfen lassen. Sollte man sein lassen ...

    Wobei die Norm hinsichtlich dem Stücknachweis keine Einschränkungen macht.

    Was die Kurzschlussfestigkeit angeht wird der rechnerische Nachweis nicht gefordert für

    Ergo: durch den Einsatz von Leitungsschutzschaltern nud FIs mit 6kA Bemessungskurzschlussstrom entfällt dieser Schritt und vereinfacht das Konformitätsverfahren enorm.

    Bezüglich der Messungen gilt die VDE 0100-600 wobei nicht alle Messungen sinn ergeben. Die Wirksamkeit der Schutzgeräte ergibt für mich nur Sinn im Zusammenhang mit dem Endstromkreis. So bleibt eigentlich nur die Durchgängigkeit des Schutzleiters und die Isolationsprüfungen über.

    Baut der Eli muss natürlich alles geprüft werden. Auch unabhängig davon ob das Verteiler auf der Baustelle gefertigt wurde oder extern.

    CE muss am Ende drauf.


    Das its mei

    Ich habe noch etwas weiter recherchiert - was die Lage nicht vereinfacht hat :D man kann weiter unterscheiden, ob der Hersteller der Schaltanlage etwas komplett oder teilweise neues erschafft oder nicht. Im ersten Fall wäre es eine Partiell Typgeprüfte Schaltanlage und unterliegt der vollständigen Prüfung. Wenn also ein Gehäuse selbst zusammengeschweißt wird, muss es entsprechend der IP Schutzart und so weiter geprüft werden. Baut man selbst eine Stromschiene aus Kupferrohlingen, muss diese geprüft werden. Wenn man nun aber bereits Typgeprüfte Dinge zusammenschraubt, dann handelt es sich um eine Typgeprüfte Schaltanlage. In diesem Fall gibt es eine Menge ausnahmen, so dass man i nden meisten Fällen auf eine Kurzschlussberechnung verzichten kann. Auch die Messungen durch den Hersteller vereinfachen sich, soweit ich das überblicke genügt eine Isolationsmessung und Durchgangsmessung des Schutzleiters. Auch auf das Nachmessen der Luft- und Kriechstrecken kann in der Regel verzichtet werden.

    CE muss aber drauf.

    Soweit mein Kentnissstand, ich bin da aber noch nicht am Ende angekommen ... am WE führe ich mir mal die 0100-600-1 zu Gemüte und telefoniere nächste Woche mit der VDE.

    Langsam raucht mir wegen dem Thema der Kopf. Mein Problem: keiner kümmert sich anscheinend draum, ich habe aber als neuer Marktbegleiter keine Lust mir die Finger zu verbrennen :D

    Es kommt drauf an nach welcher Norm der Verteiler errichtet wird

    DIN EN 61439-3 = CE fällig


    Ich habe dir mal was zu gesendet

    Also: Konformitätserklärung Pflicht. Wie bringe ich das jetzt dem Meister und einem bekannten Hersteller, der als verlängerte Werkbank laienbedienbare Installationsverteiler herstellt, bei, dass die Konformitätserklärung pflicht ist? :pinch:

    Wenn ich mir die Leitfaden im Netz so ansehe, zum Beispiel Hager, dann ist das sammeln der Daten für einen Installationsverteiler in einem Haus eine spannende Aufgabe. Ich weiß ja nicht was vor der Anlage dran hängt (Netzbetreiberseite). Bei den induktiven Stromkreisen würden mir jetzt spontan die Wärmepumpe, die Lüftung und die Rolladenmotoren einfallen - aber ob man da jeweils das cos Phi bekommt?! Ich erachte das irgendwie nicht als praktikabel. Dazu kommt, dass viele Kenndaten, wie die Luft- und Kriechstrecken, ohnehin nur der Hersteller des jeweiligen Gerätes prüfen kann.... also genügt doch die vereinfachte Variante des Nachweises der Erwärmung?

    Edit: das Ganze Thema CE gehört vereinfacht in meinen Augen! Das ist ein reiner Wucher durch den man erstmal durchblicken muss.

    Der Vergleich funktioniert nicht, das ist richtig. Es ging um den generellen Vergleich "Schaltschrankbau" "Bauen von Installationsverteilern" und dem Umgang mit CE in beiden Fällen.

    Seiner Meinung nach muss der Hersteller der Schaltgerätekombination "Installationsverteiler" oder "Zählerschrank" kein CE drauf kleben, weil die Abnahme erst nach dem Einbau entstehen kann. Ferner muss auch keine Konformität erklärt werden, weil ohnehin der Verdacht auf Konformität durch die Verwendung geprüfter Gehäuse/Geräte (Bauartnachweis) entseht.

    Die Handbücher zur 0600 sagen aus, dass der Hersteller der Kombination einen Stücknachweis erbringen und CE drauf kleben muss. Hier file:///C:/Users/Marc/Downloads/k0065_iec61439_norm2014_teil2_092014.pdf

    Hallo Zusammen

    ich hänge hier in einer hitzigen Diskussion mit einem E-Meister fest, eventuell kann jemand weiter helfen ... muss ich als Schaltanlagenbauer Installationsverteiler für Laienbedienung ("Sicherungskasten im Haus") mit CE Kennzeichnen oder nicht?

    Aus dem Maschinenbau kenne ich es so, dass unterschieden wird ob der Schaltschrank für sich genommen eine Funktion erfüllen kann (ein Energieverteiler zum Beispiel) oder nicht (ein Steuerschrank zum Beispiel). Im ersten Fall ist CE seitens Hersteller notwendig, im zweiten nicht. Verkompliziert wird das Ganze noch wenn die verlängerte Werkbank zum tragen kommt, da bin ich mir gerade ehrlich nicht sicher wie es in dem Fall ausschaut.

    Wenn ich nun schaue wie es bei Installationsverteilern ist stößt man schnell auf die VDE 0600. Die regelt alles für die Hersteller von Schaltgerätekombinationen und ist nicht im Abo für Elektriker enthalten. Ein Elektriker baut allerdings Installationsverteiler. Dies macht er aber nicht in der eigenen Werkstatt sondern meist auf der Baustelle und selbst wenn er es in der eigenen Werkstatt macht er baut es ja selber ein.

    Wenn ich nun zu dem Thema recherchiere, stoße ich drauf das ich als Schaltanlagenbauer der auf Basis eigener oder fremder Planung einen Installationsverteiler baut einen Bauartnachweis führen und CE drauf kleben muss.

    Stimmt das so? Das Gegenargument vom Meister: der Schaltanlagenbauer muss nur den Nachweis der Erwärmung ausstellen, ansonsten entsteht die Konformität auf Vermutung, zumal eine Messung in der Werkstatt ohne die ganze Anlage eh nicht sinnvoll möglich ist. Außerdem ist der Verteiler Teil einer Ganzen Anlage und der einbauende muss ohnehin messen und abnehmen.

    Was stimmt denn nun!?


    PS: Sorry wenn das alles etwas wirr geschrieben ist, hier springen zwei Monster um mich drum rum :bremse:

    MGraf:

    Der Einkäufer sieht "mit CE" und freut sich ein Loch in Knie. -[...] gibt es auch keinen Grund den CE-Koordinator zu beauftragen.

    Ein ordentlich aufgehängter CEKO hängt als Stabsstelle neben der Geschäftsführung und hat Durchgriff auf alle Abteilungen. Er sollte in der Lage sein neue Produkte auf Konformität zu prüfen (ohne dabei ein Prüflabor darzustellen) und ggf einen Einkauf zu stoppen.

    Ich finde schon, dass da einer hingehört.

    Ich glaube kaum, das die eingebunden waren. - Was haben die mit der Produktpalette des Handels zu tun? Das macht der Einkauf autonom.

    Selbst ein großer Kaffeehändler aus Hamburg hat einen CE Koordinator weil ein Kaffeehändler offenbar nicht einschätzen kann welche Gefahren/Normprobleme von einem kleinen Radio ausgehen könnten ;) So sollte es auch bei einem Gemischtwarenladen wie A sein, mit seinen elektronischen Töchtern und seiner breiten Produktpalette.

    Ja, das liebe Thema Akquise. Die Vitamin B Schiene war die, die mir den Start ermöglichen sollte. Ein gutes Netzwerk habe ich durchaus. Allerdings liegt im Moment einfach alles auf dem Bauch entsprechend funktioniert der Pfad nicht wirklich ...

    So weit ich weiß dürfen die nicht ohne Aufsicht laufen, aber dann kann man ja gleich selbst mähen bevor man dem roboter zuschaut

    Das hieße dann aber auch, dass meine Bedenken hinsichtlich der Gefährdung korrekt sind :(


    Ein Blick ins Handbuch verrät folgendes

    Zitat

    WARNUNG: Das Gerät
    kann bei
    unsachgemäßem
    Gebrauch eine Gefahr
    darstellen

    Zitat

    WARNUNG: Benutzen
    Sie das Gerät nicht,
    wenn sich Personen,
    insbesondere Kinder
    oder Tiere, im
    Arbeitsbereich befinden.

    Zitat

    Das Gerät darf nicht mit Personen oder
    anderen Lebewesen kollidieren. Wenn eine
    Person oder ein anderes Lebewesen in den
    Fahrweg des Geräts gelangt, muss es sofort
    angehalten werden. Siehe So halten Sie das
    Gerät an auf Seite 37

    Heißt: wäre das Teil eine Maschine müsste ich einen Zaun um den Arbeitsbereich bauen und den Roboter sofort stoppen, wenn eine Tür geöffnet wird.

    Heißt auch: die Software muss so programmiert sein, dass "Parken" ein sicherer Zustand ist...

    Irgendwie habe ich zweifel an der Sicherheit dieser Geräte :/ Wäre es eine Maschine, bräuchte es mindestens einen Zaun und einen externen Not-Halt. Und diese Hinweise da oben wären definitiv nicht ausreichend um die Maschine CE Konform zu betreiben. Dann würde ja immer der Hinweis "Obacht beim Benutzen" genügen :love:

    Hallo Zusammen,

    ein Freund hat sich einen neuen Rasenmähroboter gekauft. Genauer: einen Gardena Sileno City. Das Kabel, das den Roboter begrenzen soll, wurde wohl falsch installiert. In dessen Folge hat der Roboter das Kabel durchtrennt und die Fahrt eingestellt. Der Roboter wurde in die Ladestation gestellt und das Kabel repariert. Ohne das ein manueller Fahrbefehl gegeben wurde, hat der Roboter sich verselbständigt und in weiterer Folge eine aufgeblasene Hüpfburg zerstört in dem er einfach drauf gefahren ist.

    Folgendes sehe ich daran:

    • Bedienerfehler bei der Installation.
    • Automatischer Anlauf ohne erkennbaren Grund.

    Nun möchte man sich über den Vorfall streiten, ich sehe dennoch eine Gefährdung die zwar unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist: ein im Gras liegender Mensch, der schlecht/nicht hört, oder ein Kind oder ein schlafender Mensch könnte von dem Roboter überrascht und überfahren werden. Wenn der Roboter es auf eine Hüpfburg schafft, die am Rand kniehoch ist, dann auch auf einen Menschen.

    Ich habe keinen Zugang zu der Norm und 133€ wollte ich jetzt nicht ausgeben, daher die Frage in die Runde: wurde hier eine mögliche Gefährdung übersehen oder ist der Roboter in der Lage einen im Gras liegenden Menschen zu erkennen?

    PS: Ein Blick in die CE Konformitätserklärung von Gardena offenbart mir, dass die herangezogene Norm für Mähroboter inzwischen zurückgezogen und durch eine neue ersetzt wurde :D

    Hallo Zusammen,

    wie geht ihr mit Eigenwahrnehmungen im Alltag um? Könnt ihr den Mund halten oder weist ihr die Leute darauf hin?

    Beispiel, bei mir neulich in der Apotheke. Eine Mitarbeiterin eines gemeinnützigen Vereins, bei dem es um die Altenpflege geht, trug eine FFP2 Maske Modell KN95. Verkehrtherum. Es tut mir wirklich leid, Klugsch* mag niemand, aber ich kam nicht umhin sie auf die Umstände hinzuweisen. Ich bekam eine schnippige Antwort und sie verschwand ... ich überlege noch denen eine Mail zu schreiben, denn ich möchte nicht wissen was noch alles schief läuft wenn das simple tragen einer Maske schon nicht funktioniert :/

    Bin gespannt auf eure Kommentare :50:

    Das Zurücksetzen des Not-Halts darf kein automatisches Wiederanlauf in gang setzen.

    Das ist richtig, da hatte ich wohl einen Denkfehler in den Begriffen. Entschuldigung bitte.


    Ich gestehe mir bisher keine Gedanken über Winkelschleifer gemacht zu haben. Das habe ich jetzt getan und mir fällt auf: ja, die Maschine darf sich auf keinen Fall wieder einschalten, wenn die mechanische Verriegelung drin ist und das elektrische Netz ausgefallen ist.

    Ich muss das mit meinen zwei Maschinen zu Hause mal testen, da bin ich jetzt neugierig geworden. Ich habe bei der BG eben nachgelesen, dort habe ich gesehen das auch ein Sofort-Stopp bei einem Rückschlag vorzusehen ist. Meine kleiner Bosch 12V Winkelschleifer macht genau das. Bei den beiden großen teste ich das Wiederanlaufen mal ...