Beiträge von M.S@Bavaria

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    Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Teilnahme der Diskussion und der vielen Sichtweisen die ich mit jedem Teile.


    Wie bereits schon erwähnt, wir hatten bereits einen solchen Fall mit der Genehmigung, steht so auch im Schreiben.

    Diese Auflagen sehen wir in den Maßnahmen als Mindeststandard an, was sich in der GBu wiederspiegelt und werden aber trotzdem noch 2 weitere technische Maßnahmen oben drauf packen um das Szenario wie Guudsje aufgezeigt hat nicht zu Stande kommt.


    Beste Grüße,


    Manuel.

    Hallo Stephan,


    vielen Dank für deine Rückmeldung.


    Ja die Genehmigung wurde von der BG erteilt, mit natürlich einer Reihe von Auflagen.


    Ich würde hier auch eine GBU durchführen. Resultat wird sein, das Gefährdungen da sind, welche ich aber mit wie du auch beschreibst technischen Zugangsbeschränkung gepaart mit weiteren Schutzvorrichtungen als Maßnahme definieren würde.


    Wenn ich das so mache, benötige ich überhaupt die BG dazu?

    Die Frage war nur weil der Fall mal in der Vergangenheit war mit der Ausnahmegenehmigung einer einer Bestandsanlage.


    Hier ist es in der Planphase.


    Also um meine Gedanken nochmals kurz zusammenzufassen zu können:


    Wenn ich nun die GBU mache u. diverse Sicherheitstechnische als Maßnahmen gepaart mit ggf. weiteren Maßnahmen erstelle, kann ich dann die Mindesthöhe unterschreiten oder ist dann das nur generell möglich wenn ich die BG ins Boot hole und eine Bestätigung dafür bekomme?


    Wie bereits erwähnt, ich möchte keine Schlafende Kunde wecken.


    Gruß,


    Manuel.

    Hallo zusammen,


    wer kann mir hier weiterhelfen.


    Möchte keine schlafende Hunde bei der BG wecken, darum die frage an die Community.


    Nach Vorschrift ist ein Mindestabstand von 0,5m maßgeblich.


    Zitat:

    (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass bei schienengebundenen, spurgeführten oder ortsfest betriebenen Kranen ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zwischen den kraftbewegten äußeren Teilen des Kranes und gelagertem Material eingehalten wird.

    (2) Der Unternehmer hat ortsveränderliche Krane so aufstellen zu lassen, daß ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m zwischen den kraftbewegten äußeren Teilen des Kranes und den festen Teilen der Umgebung oder gelagertem Material eingehalten wird.

    (3) Der Kranführer hat Lasten so abzusetzen, daß zwischen ihnen und den kraftbewegten äußeren Teilen des Kranes ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m eingehalten wird.

    (4) Der Kranführer hat ortsveränderliche Krane so aufzustellen, daß zwischen den kraftbewegten äußeren Teilen des Kranes und den festen Teilen der Umgebung oder gelagertem Material ein Sicherheitsabstand von mindestens 0,5 m eingehalten wird.


    Nun bin ich als Sifa bei der Planung eines Projektes mit involviert. Was auch Super ist, das ich mit eingebunden werde und nicht hinterher die Probleme klären muss.


    Leider gibt es ein Problem bei der Einhaltung der Mindestabstand vom Kran zur darunter liegenden Maschinen in der Produktionshalle. (flurgesteuerten Zweiträgerbrückenkran)


    Fakt ist, der Mindestabstand kann nicht eingehalten werden. Laut der Planer ist der Abstand nur noch 0,1 - 0,2m, da die Maschinen diese Höhe benötigen.


    Ich habe mal was mitbekommen, das es eine Ausnahmegenehmigung seitens BG gibt wenn die Maße unterschritten werden. Die aber im Nachgang ausgesprochen wurde.


    In meinem Fall liegt das Problem schon in der Planungsphase.


    Gibt es eine Möglichkeit durch technische sowie organisatorische Maßnahmen eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, in der ich wie z.B. Kranwächter etc. installiert werden kann. Und diese auch schriftlich Bestätigt wird ect.


    Hat damit schon jemand Erfahrung?


    Ich möchte die MA die auf der Maschine bezüglich Wartung/Instandhaltung irgendwann mal sind nicht in Gefahr bringen und alle Maßnahmen im vornherein ergreifen, das es dazu nicht kommt.

    Desweiteren ist gerade Dreh- und Angelpunkt bei mir ob das Millionenprojekt so realisiert werden kann oder nicht.


    Steh gerade ziemlich unter Druck von oben.


    Wer kann mir helfen.


    Danke.

    Hallo zusammen,


    und eine bitte, lasst die Kirche im Dorf und zerlegt nicht jedes Wort was jemand schreibt.


    Um es nochmal zu verdeutlichen:


    bs_krause "Nur Sifa" ist und war keine Wertung. Hier geht es nur das ich mich euch vorgestellt habe um euch zu sagen aus welcher Berufsgruppe / Arbeitsumfeld ich komme sodass Expertisen ausgetauscht werden können. Das heißt auch Sachen was nicht nur die Sifa nutzt.


    Tarantula Zum anderen "einen Gang runter schalten", ohh man, ich komm mir vor als würde ich etwas meinen Kinder erklären.....aber gut.

    Mir ist bewusst was die Sifa an Arbeit hat und welche Schnittstellen es in Unternehmen gibt. (habe es selbst Jahre lang als zusätzliche Stabstelle praktiziert)

    Hier sollte es nur heißen, das ich von meinen bisherigen Head of Positionen wie Qualität, Umwelt und Energie nun los gelassen habe und mich nun vollumfänglich als Experte in den Bereich Arbeitssicherheit begebe.


    Und zu guter Letzt, Nullchecker "hoffentlich können wir deinen Anforderungen gerecht werde"

    In einem Internationalen Unternehmen nennt man die Sifa halt Expert operational safety. Klingt hoch gestochen, ist aber nicht so. Die Stelle ist Bodenständig.

    Es ist das selbige die Bezeichnung Hausmeister, nun neu Facility Manager. (nur als Vergleich)


    Bitte zerlegt jetzt nicht gleich wieder die Sätze.


    Auf weiterhin guten Austausch.

    Hallo zusammen,


    ich wurde letzte Woche von einem Auditor aufmerksam gemacht worden, wie wir in Zeiten der Corona es mit den Fahrgemeinschaften der Mitarbeiter regeln bezüglich Ansteckungsgefahr etc.


    Zu diesem Thema bin ich mir nicht Sicher, wie weit hier der Arbeitgeber eingreifen darf und z.B. als GBU den Mitarbeiter sagen zu hat das diese nicht zu zweit oder dritt in einem Auto in die Arbeit kommen dürfen. Umwelttechnisch und für den Geldbeutel jedes einzelnen etc. macht dies ja Sinn.


    Im weiteren Gespräch mit dem Auditor würde er im nächsten Audit auf eine solche GBU oder Anweisung schauen wollen, so sagte er mir dies zwischen die Blumen.


    Wer hat hierzu Erfahrungen oder eine praktikable Lösung parat.


    Vielen Dank.

    Hallo zusammen,


    es freut mich hier bei euch zu sein.


    Ich bin als Sifa und 45001 Beauftragter bei einem Kunststoffteile Hersteller für die Pharmaindustrie angestellt.


    Meine Laufbahn kommt aus dem Handwerk, zum Automotiv, Textil, zerspanendes Unternehmen(Rüstungsindustrie) in den Bereichen Facility Management, Projektleitung und zu guter Letzt als Head of DIN 9001,50001 und 45001.


    Viele denken sich warum nun nur ne Sifa Stelle.

    Ganz einfach, einen oder zwei Gänge runter Schalten, sodass das Work-Life-Balance wieder stimmt.


    Grüße an alle.