Hallo Herbert,
im Board und viel Spaß und Erfolg bei der Sifa-Ausbildung.
Gruß Tanzderhexen
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Neues Benutzerkonto erstellenHallo Herbert,
im Board und viel Spaß und Erfolg bei der Sifa-Ausbildung.
Gruß Tanzderhexen
im Board und viel Spaß und Erfolg bei deiner ehrenamtlichen Tätigkeit.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Sven,
schau mal hier
http://www.baua.de/de/Publikation…icationFile&v=6
häng dir mal Info der DGUV an. Hilft Dir vielleicht etwas weiter.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Hans,
wenn es terminlich passt wäre ich gerne dabei. Bei mir würde es auch in der Arbeitswoche tagsüber gehen. Ich hoffe dass es viele Rückmeldungen gibt.
Gruß Tanzderhexen
Hallo thoko,
hier im Board unter Software z.Bsp. hier
Erfahrungen mit Software (Haufe, Weka, etc.)
gibt es sehr viel Info zum Thema
Gruß Tanzderhexen
Hallo und herzlich im Board. Viel Spaß und Erfolg bei der Sifa-Ausbildung
Gruß Tanzderhexen
Hallo Andi,im Board und regen Erfahrungsaustausch wünscht
Tanzderhexen
Hallo Sifa 2012,im Board und regen Erfahrungsaustausch wünscht
Tanzderhexen
Hallo amais,
hier
http://www.wingisonline.de/handschuhe/frmMain.aspx
eine hilfreiche Datenbank.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Mark,
im Board und viel Spaß und Erfolg bei Deiner neuen Sifa-Tätigkeit
Gruß Tanzderhexen
Hallo zusammen,
hier zur TRBS 2131 bei der BAuA
ZitatDie TRBS 2131 und die Technischen Regeln für Aufzüge (TRA) wurden aufgehoben.
http://www.baua.de/de/Themen-von-…/TRBS/TRBS.html
Gruß Tanzderhexen
Hallo zusammen,
ich habe ein eigenes, bis zu einem gewissen Kostenrahmen, frei verfügbares Budget. Ich plane die Kostenstelle selbsständig und bin auch Kostenverantwortlich. In der Kostenstelle sind auch alle planbaren Unterweisungen/Schulungen mit einbezogen. Für größere Investitionen im Bereich Arbeitssicherheit wird im Rahmen der ASA geplant. Es ist für mich nicht immer von Vorteil ein eigenes Budget zu haben. Die Frage der Höhe ist sicher nur individuell zu beantworten.
Gruß Tanzderhexen
Hallo toni,
Danke für die Hinweise. Hier im Board IPhone App gabs auch schon hilfreiche Tipps. Was Neues kenne ich derzeit auch nicht. Wird sicher noch mehr nachkommen. Auf weitere Hinweise freut sich
Tanzderhexen
Hallo Ossis,herzlich im Forum.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Andreas,
die Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen
(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch
1.
die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2.
physikalische, chemische und biologische Einwirkungen,
3.
die Gestaltung, die Auswahl und den Einsatz von Arbeitsmitteln, insbesondere von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen sowie den Umgang damit,
4.
die Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufen und Arbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5.
unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
hier in der BetrSichV.
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
(1) Der Arbeitgeber hat bei der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 6 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
(2) Kann nach den Bestimmungen der §§ 6 und 11 der Gefahrstoffverordnung die Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert werden, hat der Arbeitgeber zu beurteilen
1.
die Wahrscheinlichkeit und die Dauer des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären,
2.
die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Aktivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen einschließlich elektrostatischer Entladungen und
3.
das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von Explosionen.
(3) Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.
In der BetrSichV. wird auf das ArbSchG verwiesen das für mich die Grundlage des § 3 der BetrSichV ist.
In der Rangfolge kommt das Gesetz vor der Verordnung. Im ArbSchG werden die Anforderungen an die GefB beschrieben, die in der BetrSichV auf die Arbeitsmittel konkretisiert sind.
Gruß Tanzderhexen
Hallo Stefan, im Forum und viel Spaß und Erfolg bei der Fasi-Ausbildung.
Gruß Tanzderhexen
Hallo thoko,
Schau mal in die zugehörige Durchführungsanweisung
§ 6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Flurförderzeuge dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
Zu § 6
Die bestimmungsgemäße Verwendung ergibt sich aus der Betriebsanleitung des Herstellers.
Hierzu zählt auch, dass bei Vorhandensein einer Fahrerrückhalteeinrichtung diese benutzt wird. Dies bedeutet z. B., dass
Gruß Tanzderhexen
Hallo zusammen,
hierzu bei komnet http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…=DE&bid=BAS&RCH
Damit glaube ich sollte alles klar sein
Gruß Tanzderhexen
Hallo hbdfan
in der Fassung vom 18. Dezember 2008 steht
4 Sanitärräume, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte4.1 Sanitärräume
(1) Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anzahl von Toilettenbecken und Handwaschgelegenheiten zur Verfügung zu stellen. Sie müssen sich sowohl in der Nähe der Arbeitsplätze als auch in der Nähe von Pausen- und Bereitschaftsräumen, Wasch- und Umkleideräumen befinden.
Scha mal hier http://www.baua.de/de/Themen-von-…673360bodyText5
Gruß Tanzderhexen