Beiträge von Ke_Jae

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    Hallo zusammen,

    ich bin aktuell ziemlich angenervt, beziehungsweise langsam wird es wild mit einer ordentlichen Kundenübersicht.

    Hat jemand ein Verwaltungsprogramm/CRM System, welches er empfehlen kann?

    Am besten bei man auch Betreuungszeiten dokumentieren kann und so weiter?

    Oder hat jemand alternative Ideen? Ich bin gerne für Vorschläge offen.

    Beste Grüße, :rock2:

    Servus zusammen,

    ich bin auf der Suche nach einem Erfahrungsaustausch zum Arbeitsschutz in Frankreich.

    Hat von Euch jemand dazu bereits Erfahrungen gemacht? Gibt es Besonderheiten zu beachten?

    Ist das deutsche System übernehmbar?

    Ich freue mich auf eine rege Diskussion!

    Viele Grüße,

    Kevin

    ASA Sitzung Q II 2024

    Teilnehmer:

    • Leitung
    • Bereichsleitungen
    • SiFa
    • Betriebsarzt (BA)
    • 2x Vertreter MA
    • SiBe (beim ersten Mal gerne, dann bei Bedarf)

    Agenda:

    • Vorstellung / Erläuterung ASA-Sitzung
    • Themen der SiFa
    • Themen der SiBe
    • Themen des BA
    • Themen der MA-Vertretung
    • Themen der Standortleitung
    • sonstiges

    Ein klassischer Aufbau meiner (ich weiß nicht die Aufgabe der SiFa, aber wenn angibt, kann lenken ;) ) Einladungen zu ASA-Sitzungen.

    Wobei wir auch gerne mal eine Begehung als ASA nutzen.

    Grüße

    hmm ... alternative Gurtsysteme ...

    Wie legt der Kollege denn den Gurt an?

    Der Gurt darf nicht über den Bauch, sondern muss unter der Wampe verlaufen, also im Bereich des Hosenbundes (ja, auch bei KFZ). Selbst im Sport- und Fliegerbereich (4-Punkt oder 6-Punkt-Gurte) wird das Becken, nicht der Bauch, - aus gutem Grund - mit gesichert, alles andere macht nicht wirklich Sinn.

    Möglicherweise könnte aber ein anderes auf dem Markt befindliches System genutzt werden.
    Da ich keine Schleichwerbung machen will (sehe diese Produkte kritisch), bitte einfach mal mit einer Suchmaschine des Vertrauens nach "sicherheitsgurt schwangerschaft" suchen.

    Danke für den Hinweis,

    Wampe war auch mein erster Gedanke, aber diese Person hat keine Gewichtsprobleme. Das mit dem Schwangerschaft ist ein guter Tipp.

    Danke!

    Servus und Hallo zusammen,

    ich habe einen kleinen Sonderfall und benötige ein bisschen Schwarmwissen und Idee!

    Ein FFZ-Fahrer hat innerliche Probleme (gesundheitlich bedingt) und hat durch das Tragen eines Beckengurts schmerzen.

    Alternativen wie geschlossene Kabine oder Bügel-Türen werden vom Auftraggeber abgelehnt.

    Habt ihr ne Idee welche alternativen Gurt-Systeme es noch gibt? Ich habe mal was von --> z.B. Gurthülse gehört?

    Hat jemand Erfahrung?

    Beste Grüße,

    Kevin

    Ich durfte als Angestellter und nun als Selbstständiger mit der Software iNoRisk (iOS basierend) benutzen und bin top zufrieden. Viele Tools und funktionen drin. Geht in die Richtung eierlegende Wollmilchsau. (LMM, GBU Mutterschutz, Leitern, Tritte, Regale, Tore, Begehungen usw..)

    Kann ich nur empfehlen und bei Interesse gerne Kontakt zu mir aufnehmen und ich zeig ein wenig die App/das Programm.

    Gute Idee! Ergänzend aus meiner Praxis und Empfehlungen aus Literatur im Umgang mit Li-Ionen Akkus habe ich folgende Aufstellung, welche ich an meine Kunden weiterreiche:

    Allgemeine Vorgaben zur Lagerung sind:

    Kontakt zum Sachversicherer --> mögliche Gefahrenerhöhung

    Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde/Brandschutzbehörde --> Zulassung

    Zum Thema Lagerung gibt es grundsätzliche Sicherheitsregeln:

    - Einhaltung der Herstellervorgaben

    - Schutz vor Kurzschluss

    - Schutz vor mechanischer Beschädigung

    - Keine hohen Temperaturen

    - Bauliche oder räumliche Trennung zu brennbaren Materialien sofern keine automatische Löschanlage vorhanden ist

    - Entfernung und separate Lagerung von beschädigten und defekten Batterien (Evakuierungscontainer oder ähnliches vorhalten)

    - Nur nach UN38.3 geprüfte Batterien

    - Keine Prototypen ohne Ausnahmezulassung

    Zusätzliche Sicherheitsregeln:

    Für Batterien mit geringer Leistung bis 100Wh —> keine Vorgaben

    -bei 7m3 oder mehr als 6 Europapaletten gelten Hinweise der mittleren Leistung

    Für Batterien mit mittlerer Leistung Batterien über 100Wh (bis 12kg brutto pro Energiespeicher)

    - Lagerung mit Brandschutz oder 5m Sicherheitsabstand

    - Keine Mischlagerung mit brandbeschleunigenden Produkten

    - Branderkennungsanlage mit Aufschaltung auf Brandmeldeanlage

    - Berücksichtigung der geeigneten Löschmittel

    - bei Mengen mehr als 60m3 oder Lagerhöhen von mehr als 3m gelten Hinweise für Baterien hoher Leistung

    Für Batterien mit hoher Leistung über 100Wh und mehr als 12kg brutto Gewicht je Einheit

    -Absprache mit einem Sachverständigen für Brandschutz

    Für den Transport gelten die Vorschriften des ADR und der jeweiligen UN-Nummer. Da die möglich geltenden Vorschriften vielfältig sind, bitte bei jedem separat sich erkundigen.


    Beste Grüße

    § 7 Steuerstände und Steuereinrichtungen

    (3) An oder in der Nähe der Steuereinrichtungen muss ein Abdruck der

    §§ 29 bis 43 (Betriebsvorschriften) so angebracht sein, dass sie für den

    Kranführer jederzeit einsehbar sind. Dies gilt nicht für handbetriebene

    oder teilkraftbetriebene Krane.


    § 34 Betriebsanweisung

    Der Unternehmer hat für den Einsatz der Krane eine Betriebsanweisung auf-

    zustellen, wenn die betrieblichen Verhältnisse oder die durchzuführenden

    Arbeiten dies erfordern.

    Hallo zusammen,

    unabhängig von der GB die vorhanden ist, solltet Ihr eine Ablauforganisation nach Gefahrgutrecht haben, welche solche Fälle regelt.

    Darauf müsste Eure Gefahrgutbeauftragte euch darauf hinweisen bzw. eure beauftragte Person so etwas vorhalten und anweisen können bzw. alle im Bereich tätigen Personen anwenden, was im Umkehrschluss die entsprechenden Schulungen voraussetzt.

    Grüße!

    Auch wenn man unter der Handwerkerregel fährt, ist es ein ADR Transport.

    Allerdings kann ein abgelaufener Druckbehälter (hier der Feuerlöscher) in der Regel nicht unter befreienden Ausnahmen gefahren werden.

    Der Feuerlöscher war Ladung und der geschlossene Transporter nicht entsprechend belüftet und wahrscheinlich an der Tür auch nicht gekennzeichnet.

    Guten Morgen,

    im ADR unter Punkt 1.1.3 Freistellung weiterführend unter 1.1.3.1 steht unter Punkt c folgendes :

    Im Rahmen der Lieferung für oder Rücklieferung von Baustellen oder in Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der Transport von Gefahrgütern in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und „1000-Punkte“ gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschreiten, von den Vorschriften freigestellt. Voraussetzung ist, dass Maßnahmen getroffen wurden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des gefährlichen Stoffes verhindern (z.B. geeignete Ladungssicherung).

    Heißt zusammengefasst:

    Handwerkerregelung (Beförderung nach ADR 1.1.3.1c)

    • Im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit dürfen bis max. 1000 Punkte mitgeführt werden.
    • Die Einzel-Verpackung darf 450 Liter nicht überschreiten
    • Die mitgeführte Menge sollte dem Tagesbedarf entsprechen
    • Alle weiteren Bestimmungen des ADR sind nicht anwendbar, d.h. kein/e: Feuerlöscher, Beförderungspapier, Kennzeichnung, Fahrerausbildung usw.

    Zu erfüllende Bedingungen:

    • Maximalmenge < 1000 Pkt.
    • Max. Grösse pro Verpackungseinheit = 450 Liter
    • Ladungssicherung (Freiwerden vom Inhalt vermeiden)
    • Beförderung erfolgt nicht zur internen/externen Versorgung

    Nicht nötig sind:

    • keine ADR-Fahrerausbildung
    • kein Beförderungspapier
    • keine erhöhte Haftpflichtversicherung
    • keine spez. Fahrzeugzulassung
    • keine orange Tafel
    • keine ADR-Fahrzeugausrüstung (kein Feuerlöscher)