Ist das für den BSB oder eher den Brandschutz Ingenieur zu sehen?
Beiträge von Ke_Jae
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Alternativ zu KEVOX kann ich, wer gerne mit Apple arbeitet, iNoRisk World empfehlen.
Ich arbeite damit, alles digital, PDF usw.
Bei Fragen gerne kontaktieren.
Grüße
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Hallo zusammen,
ich bin aktuell ziemlich angenervt, beziehungsweise langsam wird es wild mit einer ordentlichen Kundenübersicht.
Hat jemand ein Verwaltungsprogramm/CRM System, welches er empfehlen kann?
Am besten bei man auch Betreuungszeiten dokumentieren kann und so weiter?
Oder hat jemand alternative Ideen? Ich bin gerne für Vorschläge offen.
Beste Grüße,
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Servus zusammen,
ich bin auf der Suche nach einem Erfahrungsaustausch zum Arbeitsschutz in Frankreich.
Hat von Euch jemand dazu bereits Erfahrungen gemacht? Gibt es Besonderheiten zu beachten?
Ist das deutsche System übernehmbar?
Ich freue mich auf eine rege Diskussion!
Viele Grüße,
Kevin
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ASA Sitzung Q II 2024
Teilnehmer:
- Leitung
- Bereichsleitungen
- SiFa
- Betriebsarzt (BA)
- 2x Vertreter MA
- SiBe (beim ersten Mal gerne, dann bei Bedarf)
Agenda:
- Vorstellung / Erläuterung ASA-Sitzung
- Themen der SiFa
- Themen der SiBe
- Themen des BA
- Themen der MA-Vertretung
- Themen der Standortleitung
- sonstiges
Ein klassischer Aufbau meiner (ich weiß nicht die Aufgabe der SiFa, aber wenn angibt, kann lenken ) Einladungen zu ASA-Sitzungen.
Wobei wir auch gerne mal eine Begehung als ASA nutzen.Grüße
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Kurze Frage. Sind diese Feuertrutzmessen auch was für Brandschutzbeauftragte? Oder eher für Fachplaner Usw.?
Grüße
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Also mit LexOffice kannst du sehr viele deiner Anforderungen abbilden.
Zum Thema Zeiterfassung gibt es sehr gute Anbindungsmöglichkeiten zu Lexoffice. Zum Thema Anbindungsmöglichkeiten, mein Fahrtenbuch (VimCar) läuft darüber
Ressourcen Planung mache ich über einen (outlook) Kalender.
Eine Eierlegende Wollmilchsau kenn ich (noch) nicht.
Grüße
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hmm ... alternative Gurtsysteme ...
Wie legt der Kollege denn den Gurt an?
Der Gurt darf nicht über den Bauch, sondern muss unter der Wampe verlaufen, also im Bereich des Hosenbundes (ja, auch bei KFZ). Selbst im Sport- und Fliegerbereich (4-Punkt oder 6-Punkt-Gurte) wird das Becken, nicht der Bauch, - aus gutem Grund - mit gesichert, alles andere macht nicht wirklich Sinn.
Möglicherweise könnte aber ein anderes auf dem Markt befindliches System genutzt werden.
Da ich keine Schleichwerbung machen will (sehe diese Produkte kritisch), bitte einfach mal mit einer Suchmaschine des Vertrauens nach "sicherheitsgurt schwangerschaft" suchen.Danke für den Hinweis,
Wampe war auch mein erster Gedanke, aber diese Person hat keine Gewichtsprobleme. Das mit dem Schwangerschaft ist ein guter Tipp.
Danke!
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Servus und Hallo zusammen,
ich habe einen kleinen Sonderfall und benötige ein bisschen Schwarmwissen und Idee!
Ein FFZ-Fahrer hat innerliche Probleme (gesundheitlich bedingt) und hat durch das Tragen eines Beckengurts schmerzen.
Alternativen wie geschlossene Kabine oder Bügel-Türen werden vom Auftraggeber abgelehnt.
Habt ihr ne Idee welche alternativen Gurt-Systeme es noch gibt? Ich habe mal was von --> z.B. Gurthülse gehört?
Hat jemand Erfahrung?
Beste Grüße,
Kevin
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Ich durfte als Angestellter und nun als Selbstständiger mit der Software iNoRisk (iOS basierend) benutzen und bin top zufrieden. Viele Tools und funktionen drin. Geht in die Richtung eierlegende Wollmilchsau. (LMM, GBU Mutterschutz, Leitern, Tritte, Regale, Tore, Begehungen usw..)
Kann ich nur empfehlen und bei Interesse gerne Kontakt zu mir aufnehmen und ich zeig ein wenig die App/das Programm.
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Ich verwende iNoRisk, iOS basierend, vom Dienstleister für Dienstleister.
Top zufrieden
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Gute Idee! Ergänzend aus meiner Praxis und Empfehlungen aus Literatur im Umgang mit Li-Ionen Akkus habe ich folgende Aufstellung, welche ich an meine Kunden weiterreiche:
Allgemeine Vorgaben zur Lagerung sind:
Kontakt zum Sachversicherer --> mögliche Gefahrenerhöhung
Kontakt zur Baugenehmigungsbehörde/Brandschutzbehörde --> Zulassung
Zum Thema Lagerung gibt es grundsätzliche Sicherheitsregeln:
- Einhaltung der Herstellervorgaben
- Schutz vor Kurzschluss
- Schutz vor mechanischer Beschädigung
- Keine hohen Temperaturen
- Bauliche oder räumliche Trennung zu brennbaren Materialien sofern keine automatische Löschanlage vorhanden ist
- Entfernung und separate Lagerung von beschädigten und defekten Batterien (Evakuierungscontainer oder ähnliches vorhalten)
- Nur nach UN38.3 geprüfte Batterien
- Keine Prototypen ohne Ausnahmezulassung
Zusätzliche Sicherheitsregeln:
Für Batterien mit geringer Leistung bis 100Wh —> keine Vorgaben
-bei 7m3 oder mehr als 6 Europapaletten gelten Hinweise der mittleren Leistung
Für Batterien mit mittlerer Leistung Batterien über 100Wh (bis 12kg brutto pro Energiespeicher)
- Lagerung mit Brandschutz oder 5m Sicherheitsabstand
- Keine Mischlagerung mit brandbeschleunigenden Produkten
- Branderkennungsanlage mit Aufschaltung auf Brandmeldeanlage
- Berücksichtigung der geeigneten Löschmittel
- bei Mengen mehr als 60m3 oder Lagerhöhen von mehr als 3m gelten Hinweise für Baterien hoher Leistung
Für Batterien mit hoher Leistung über 100Wh und mehr als 12kg brutto Gewicht je Einheit
-Absprache mit einem Sachverständigen für Brandschutz
Für den Transport gelten die Vorschriften des ADR und der jeweiligen UN-Nummer. Da die möglich geltenden Vorschriften vielfältig sind, bitte bei jedem separat sich erkundigen.
Beste Grüße
Hi Zusammen, ich habe hier mal versuche aus verschiedenen Informationen ein "Konzept" zu entwickeln. Ist allerdings noch nicht auf Praxis erprobt (heißt wir haben hierbei noch nichts umgesetzt) und ist natürlich auch alles vorbehaltlich. Teils sind die Punkte auch noch zu konkretisieren.
Gerne Rückmeldung dazu. Meines Wissens nach gibt es auch "bald" eine Veröffentlichung der DGUV dazu.
Maßnahmenkonzept Lagerung von Lithium-Ionen-Akkus:
Die Maßnahmen sind immer an die Situation anzupassen.
Zudem sind ggf. weitere Schutzmaßnahmen erforderlich, wenn weitere Schutzgüter betroffen sein können (z.B. angrenzende Wohnhäuser etc). Ebenso sind anstelle der hier genannten Maßnahmen auch vergleichbare Maßnahmen denkbar.
Gefährdungsstufe Bespielhafte Geräte Maßnahmne A • einzelne Batterien geringer Leistung (< 100 Wh) wie z.B.
Telefon, Tablet, Laptop, Kleinwerkzeuge (maximal 9)
• Beachtung der Herstellervorgaben
• nur geeignete und geprüfte Ladegeräte verwenden
• ausreichend dimensionierte Elektroinstallation
• Schutz vor Kurzschluss (ggf. Pole abkleben)
• Schutz vor mechanischer Beschädigung
• Schutz vor niedriger oder hoher Temperatur und Sonneneinstrahlung
• Brand-/Rauchmelder (mindestens Hausalarm)
• keine Ladung ohne Aufsicht und nicht über Nacht (z.B. Trennung vom Stromkreis mit Zeitschaltuhr)
• Luftzirkulation von Ladegerät und Akku ermöglichen (nicht abdecken)
• Abstand von 2,5 m zu brennbaren oder entzündlichen Materialien (insb. feuerfeste Unterlage, keine Vorhänge, keine Papierablage etc) oder automatische Löschanlage
• Lagerung und Entsorgung defekter Batterien in geschlossenen feuerfesten BoxenB • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 10) oder
• einzelne Batterien mittlerer Leistung (> 100 Wh, < 12 kg) wie z.B. aus Pedelecs, E-Bikes, E-Scooter, Akkus aus Handwerkzeugen u. Gartengeräten (maximal 4)• Maßnahmen der Gefährdungsstufe A
• Sicherer Transport (z.B. in Transportboxen)
• Beachtung der 1000-Punkte-Regel für den Gefahrguttransport
• Lagerung und Ladung nur in feuerbeständig abgetrennten Bereichen (F90) oder mind. 5 m Sicherheitsabstand
• Brand-/Rauchmelder mit Aufschaltung auf ständig besetzte Stelle oder Feuerwehr
• Geeignete Feuerlöscher in entsprechender Mengec • mehrere Batterien geringer Leistung (ab 30) oder
• mehrere Batterien mittlerer Leistung (ab 5) oder
• einzelne Batterien hoher Leistung (> 100 Wh, > 12 kg) wie z.B. Fahrzeugen, Großgeräte• Maßnahmen der Gefährdungsstufe A + B
• Automatische Löschanlage -
§ 7 Steuerstände und Steuereinrichtungen
(3) An oder in der Nähe der Steuereinrichtungen muss ein Abdruck der
§§ 29 bis 43 (Betriebsvorschriften) so angebracht sein, dass sie für den
Kranführer jederzeit einsehbar sind. Dies gilt nicht für handbetriebene
oder teilkraftbetriebene Krane.
§ 34 Betriebsanweisung
Der Unternehmer hat für den Einsatz der Krane eine Betriebsanweisung auf-
zustellen, wenn die betrieblichen Verhältnisse oder die durchzuführenden
Arbeiten dies erfordern.
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Hallo zusammen,
unabhängig von der GB die vorhanden ist, solltet Ihr eine Ablauforganisation nach Gefahrgutrecht haben, welche solche Fälle regelt.
Darauf müsste Eure Gefahrgutbeauftragte euch darauf hinweisen bzw. eure beauftragte Person so etwas vorhalten und anweisen können bzw. alle im Bereich tätigen Personen anwenden, was im Umkehrschluss die entsprechenden Schulungen voraussetzt.
Grüße!
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Ich habe heute morgen Kfz gelesen. TML
Ist genehmigt
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Auch wenn man unter der Handwerkerregel fährt, ist es ein ADR Transport.
Allerdings kann ein abgelaufener Druckbehälter (hier der Feuerlöscher) in der Regel nicht unter befreienden Ausnahmen gefahren werden.
Der Feuerlöscher war Ladung und der geschlossene Transporter nicht entsprechend belüftet und wahrscheinlich an der Tür auch nicht gekennzeichnet.
Guten Morgen,
im ADR unter Punkt 1.1.3 Freistellung weiterführend unter 1.1.3.1 steht unter Punkt c folgendes :
Im Rahmen der Lieferung für oder Rücklieferung von Baustellen oder in Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten ist der Transport von Gefahrgütern in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und „1000-Punkte“ gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR nicht überschreiten, von den Vorschriften freigestellt. Voraussetzung ist, dass Maßnahmen getroffen wurden, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des gefährlichen Stoffes verhindern (z.B. geeignete Ladungssicherung).
Heißt zusammengefasst:
Handwerkerregelung (Beförderung nach ADR 1.1.3.1c)
- Im Zusammenhang mit der Haupttätigkeit dürfen bis max. 1000 Punkte mitgeführt werden.
- Die Einzel-Verpackung darf 450 Liter nicht überschreiten
- Die mitgeführte Menge sollte dem Tagesbedarf entsprechen
- Alle weiteren Bestimmungen des ADR sind nicht anwendbar, d.h. kein/e: Feuerlöscher, Beförderungspapier, Kennzeichnung, Fahrerausbildung usw.
Zu erfüllende Bedingungen:
- Maximalmenge < 1000 Pkt.
- Max. Grösse pro Verpackungseinheit = 450 Liter
- Ladungssicherung (Freiwerden vom Inhalt vermeiden)
- Beförderung erfolgt nicht zur internen/externen Versorgung
Nicht nötig sind:
- keine ADR-Fahrerausbildung
- kein Beförderungspapier
- keine erhöhte Haftpflichtversicherung
- keine spez. Fahrzeugzulassung
- keine orange Tafel
- keine ADR-Fahrzeugausrüstung (kein Feuerlöscher)
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