Beiträge von ANDREASO

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    Keine einfache Situation für den zukünftigen Betreiber:


    BetrSichV >> Der Arbeitgeber darf nur solche Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und verwenden lassen, die den für sie geltenden Rechtsvorschriften über Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen << Dazu gehören auch Gemeinschaftsrichtlinien, welche in deutsches Recht umgesetzt wurden z.B. MRL 2006/42/EG / 9. ProdSV.



    Im Zweifelsfall wird der Betreiber zum Hersteller siehe 9. ProdSV - §2… Hersteller… eine Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen gemäß dieser Verordnung verantwortlich ist.

    Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine in den Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt, als Hersteller betrachtet.


    Das würde für den Betreiber die Anwendung der MRL bedeuten:

    -Anforderungen des Anhang I der Maschinenrichtlinie erfüllen

    -Technische Unterlagen gemäß Anhang VII der Maschinenrichtlinie verfügbar machen

    -Erforderliche Informationen wie z.B. die Betriebsanleitung zur Verfügung stellen

    -Konformitätsbewertungsverfahren durchführen

    -EG-Konformitätserklärung ausstellen

    -CE-Zeichen anbringen


    OHNE Unterlagen aus der Mechanik wird der Nachweis seeehr schwierig z.B. Anforderung Anhang I: Bruchrisiko beim Betrieb… Die verwendeten Materialien müssen… vorgesehenen Arbeitsumgebung der Maschine eine geeignete Festigkeit und Beständigkeit insbesondere in Bezug auf Ermüdung, Alterung, Korrosion und Verschleiß aufweisen.


    Option den Schaltschrank: Beim externen Steuerungsbauer kann prüfen, ob er für den Schaltschrank ggf. eine CE Konformität hätte erstellen müssen, die man später in der Gesamt-CE integriert. Ist der Steuerungsbauer / Schaltschrankbauer nur verlängerte Werkbank wird das auch schwierig.