Guten Morgen zusammen,
wären evtl. Sicherheits-Überschuhe eine Idee für Euch --- werden von bekannten Sicherheitsausstatter in allen Größen und Formen angeboten !?
Schönen stürmischen Faschingssonntag
Um schreiben oder kommentieren zu können, benötigen Sie ein Benutzerkonto.
Sie haben schon ein Benutzerkonto? Melden Sie sich hier an.
Jetzt anmeldenHier können Sie ein neues Benutzerkonto erstellen.
Neues Benutzerkonto erstellenGuten Morgen zusammen,
wären evtl. Sicherheits-Überschuhe eine Idee für Euch --- werden von bekannten Sicherheitsausstatter in allen Größen und Formen angeboten !?
Schönen stürmischen Faschingssonntag
Hallo,
wir dokumentieren Unfälle, Begehungen, Mängel, Vorfälle aller Art aus dem EHS Bereich,
Online in Quentic.
Hiermit bekommen die Bereichs- und Fachvorgesetzten die gezielte Meldung,
sowie Geschäftsführer in Kopie.
Kann mich noch an diese Aufgabe noch erinnern - ist noch nicht so lange her …..
Vorrausschauende Analysen
Objektorientierte GFB ist schon richtig ---- bei deinen angesprochenen Utensilien usw. handelt es sich um Gefahrenquellen und Gefahrbringenden Bedingungen, die im einzelnen betrachtet werden sollten. (5 Schritte der GFB)
Besser ist aber dann doch die Arbeitsablaufende Gefährdungsermittlung so weit ich mich erinnere
Link:
https://www.bghm.de/arbeitsschuetz…en/checklisten/
Gruß
Hallo Zusammen,
unser PSAgA befähigte Person im Unternehmen wurde letztes Jahr geschult und dementsprechend beauftragt.
Zitat aus dem Schriftstück:
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – kurz PSAgA – ist im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein „Arbeitsmittel“. Nach dieser Vorschrift sind Arbeitsmittel regelmäßig durch geeignete Befähigte Personen zu prüfen. Verantwortlich für die Festlegung des Prüfzeitraumes aber auch für die Durchführung der Prüfung ist der Arbeitgeber. Er beauftragt die Befähigte Person und legt mit der Erstellung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung fest, wann und in welchen Zeitabständen die Prüfung der PSAgA zu erfolgen hat. Als Rechtsnormen und technische Hilfen sind die BGG 906 und BGR 198 anzuwenden. Weiterhin BGI 515, 870, die DIN EN Normen 795, 355, 361 und 358. Mit der Prüfung der PSAgA dürfen nur solche Personen beauftragt werden, die die Voraussetzungen der BetrSichV und der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1203 „Befähigte Person“ erfüllen.
Gruß und schönes WE
Also ich habe zur Bewertung die LMM-ZS Methode mit in die GF eingebunden.
Habe nur kein Online-Tool zur Eingabe wie für Belastungen beim manuellen Heben, Halten und Tragen von Lasten ≥ 3 kg gefunden.
War aber kein Problem
MrH Danke für dein Feedback !!!
Hallo Zusammen,
aktuelles Problem aus unserem Unternehmen --- erstellen einer Gefährdungsbeurteilung zum Thema "Ziehen/Schieben".
Mitarbeiter müssen Transportwagen mit einer Zugkraft >350 N über eine Strecke von über 60 Meter ziehen.
Bekannt zur Bewertung ist die LMM - Methode.
Frage: Sind Euch noch andere Tools außer der LMM-Methode bekannt - evtl. auch Online zu bearbeiten ?
Danke und Gruß
Bernd
Hallo Zusammen,
ein interessantes Thema das jedes Jahr zu Grippezeit neu entbrennt und bei dem aktuellen
Nachrichten für heiße Diskussionen sorgt.
Link aus 2016 https://www.spiegel.de/karriere/hands…-a-1105141.html
Gruß und schönes WE
Diese Nachfrage hatten wir auch schon im Betrieb --- nur bei einer größeren Belegschaft
von >500 Mitarbeiter wird es irgendwann nicht ganz einfach die Kinderschar zu bändigen
In solchen Fällen bekommt der oder die Einzelne natürlich FREI - mit Absprache des BR.