Beiträge von Moritz87

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    Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir schonmal weiter !


    Der Unterschied zwischen Ernennung und Vorraussetzung für die Ausbildung war mir nicht ganz klar.


    stekue : man kann sich tatsächlich als FaSi selbstständig machen ohne ernannt zu werden oder habe ich da etwas falsch verstanden ?

    Hallo zusammen,


    Mein Name ist Moritz und ich bin 32 Jahre alt.

    Ich habe bereits dieses Unterforum durchforstet auf (genaue) Antworten zu meinen Fragen, aber so wirklich konkret fündig geworden bin ich nicht. Falls ich etwas übersehen habe, entschuldigt bitte den Doppelpost.


    Ich möchte sehr gerne die SiFa Ausbildung starten und habe ein paar fragen dazu.


    Folgende Umstände sind bei mir gegeben :

    -ich habe den Meister für Schutz und Sicherheit letztes Jahr erfolgreich abgeschlossen.

    - ich verfüge über knapp 3,5 Jahre Berufserfahrung als Fachkraft für Schutz und Sicherheit und bin momentan auch als solche tätig.

    - Arbeitssicherheits-Themen begleiten mich also schon ungefähr ~5 Jahre, Fachkenntnisse sind also zumindest theoretisch teilweise vorhanden.

    - ich verfüge über keine Führungserfahrung.

    - ich verfüge über keine Berufserfahrung als Meister und habe diese auch nicht in Aussicht, da in meiner Branche solche Stellen (vor allem ohne Führungserfahrung) sehr rar gesät sind.

    - meine Firma unterstützt mich in meinem Vorhaben SiFa zu werden und möchte mich wohl nach der Ausbildung als solche einsetzen.

    - ich habe telefonisch Kontakt zu privaten Bildungsträgern sowie der VBG aufgenommen um meine Chancen auszuloten, insbesondere die fehlende Berufserfahrung als Meister habe ich erwähnt. Die telefonischen Aussagen dazu könnte man als optimistisch bezeichnen.


    Heute traf der Fragebogen der BG ein, den ich noch diese Woche zurücksenden werde.


    Nun zu meinen Fragen :


    Kann bzw. darf die BG mich tatsächlich zum SiFa Kurs anmelden obwohl ich nicht über die 2 Jahre Berufserfahrung als Meister verfüge? Die Gesetzes- bzw Vorschriftenlage ist mir grundsätzlich bekannt.


    Wenn sie es kann bzw darf, darf ich nach der Ausbildung dann überhaupt als SiFa tätig werden? Oder muss ich auf Biegen und Brechen die 2 Jahre Berufserfahrung irgendwie zusammenbekommen ?


    Habe ich noch irgendeine Chance , falls die Antwort der BG negativ ausfallen sollte zb über Gespräche oä ?


    Der private Bildungsträger äusserste sich in die Richtung , dass es auf jedenfall funktionieren könnte. Aber die sind wohl eher hinter meinem Geld her ? Und wenn ich es doch über den privaten Bildungsträger machen müsste , wie sähe es dann mit der Berufserfahrung aus um tätig werden zu dürfen ?


    Etwas offtopic : ich kann nicht ganz nachvollziehen wieso diese 2 Jahre so wichtig sind. Führungserfahrung für eine (meist) Stabsstelle bzw. Selbständigkeit? Wofür ? Das leuchtet mir nicht zu 100% ein.