Hoch interessant. Ich würde mich gern eingehender darüber unterhalten. Ich arbeite im Bereich Polizei und bei uns existieren Fahrzeughallen, in denen Fzg unterschiedl. Art teilweise in 3 Reihen stehen. Querlüftung baulich nicht möglich, Absauganlage nicht vorhanden. Ein- und Ausfahrten. Externe Druckluft bei bestimmten Fzg. nicht vorhanden. Gerne PN an mich, falls da jmd Experte ist
Beiträge von Herr_M.74
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#Wave #YEUZ
(Für die Electro-Fans)
Und für die Stalker*innen unter Euch dazu der passende Serientipp: "Stalk"
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Hallo,
erste Frage: Was sollte die FW im Brandfall damit machen? 20 Seiten lesen?
Die SDB dienen u.a zum Erstellen einer Betriebsanweisung, der GBU an sich (Stichwort PSA) und in aller erster Linie demjenigen, der das Gefahrstoffkataster zu erstellen hat und u.U eine Substitution prüfen muss.
Im Brandfall will die FW nur wissen, was wo in welchen Mengen gelagert ist. Das sollte sich aus dem Brandschutzkonzept ergeben und der FW schon vorab z.K zur Verfügung stellen.
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Schutzbrillen, Bildschirmarbeitsplatz brillen, Maskenbrillen sind alles kein Thema. Aber hier geht es um eine stinknormale Gleitsichtbrille. Da tu ich mich etwas schwer. Aber wenn die Abteilung das aus Fachmitteln zahlen möchte ist das immerhin nicht mein Budget.
Grds. muss der AG solche Art von Billen nicht zahlen. Wenn er das jedoch "möchte", bitte schön. Muss er aber nicht.
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Nein, denn die meisten Sifas erstellen ja in meisten Betrieben die Gfb. weil die Aufgaben auf sie übertragen wird. Welcher Vorgesetzter setzt sich mit das Thema richtig auseinander?
Dass das so ist, bezweifelt niemand. Es wird dadurch nicht richtiger, schon gar nicht rechtssicher. Denn wer haftet denn? Die SiFa sicherlich nur im Rahmen ihrer Verantwortung, nämlich der fachkundigen Beratung. In den wenigsten Fällen, hat die SiFa gleichzeitig Weisungsbefugnis, es sei denn, sie wäre zugleich Führungskraft. Also, um Maßnahmen durchsetzen zu können und im Bedarfsfall auch Gelder dafür freizugeben, müsste die SiFa in diesem Fall rechtlich ne ganz andere Stellung haben.
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Stehen EU VOs nicht immer über der nationalen Gesetzgebung?
Ich hab mich unklar ausgedrückt... Grds. ist das wohl so. Gerade im Gefahrstoffrecht, da hier permanent Änderungen auftreten, käme der Gesetzgeber gar nicht hinterher. Im Ursprung ging es aber um den Zusammenhang ArbSchG / BetrSichVO. Und da isses nunmal so, dass die GBU nach BetrSichVO eben zwangsläufig einhergeht mit der Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Und die is nunmal im ArbSchG festgelegt...
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Schade, jetzt hätte dieser Beitrag fast 10 Jahre geruht, doch dann bist Du gekommen
Stimmt so nicht.
EU Verordnungen stehen oftmals über nationalen Gesetzen.
Im Gefahrstoffrecht....ja....
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Würde helfen. Aber Leipzig ist ein wenig zu weit wech. Vielen Dank für die Unterstützung.
Wir haben im Osten tatsächlich schon Internet...
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Dafür sind die sifas da. Die Beurteilung wird ausschließlich mit dem Sifa durchgeführt. Im innerbetrieblichen Rechtskataster für Arbeitssicherheit sind diese Gesetze etc. aufgelistet!
Ganz schön steif, oder?? Das unterstellt der SiFa die Gesamtverantwortung - Was falsch wäre
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Sehr interessanter Beitrag! Tatsächlich habe ich das Problem, dass bei uns Werkzeuge dieser Art " Immer mal" verwendet werden, in der GBU mach BetrSichV ein Risiko "4" nach Nohl attestiert wurde, Vibrationsbelastung erkannt wurde, aber eben keine max. Nutzungsdauer festgelegt ist....
Heißt also, solange man die Werte ungefragt in einen Rechner übernimmt, ist also immer alles i.O , bleibt man unter den dort genannten Auslöse/Grenzwerten....
Für mich persönlich ist das eher unbefriedigend....
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Hallo,
ich darf im Januar nächsten Jahres einen weiteren fachpraktischen Teil bei der BGHM besuchen und die Prüfung machen.
Gibt es hier noch jemanden, der mir die CD's der BGHM zukommen lassen kann? Dann würde ich da mal reingucken wollen.
Die CD's würde ich auch wieder zurücksenden, wenn gewünscht.
Was war noch mal prüfungsrelevant im Teil V. Meine Ausbildung ist schon ein wenig her (21 Jahre).
Nabend. Ich hab die kompletten Unterlagen der DGUV digital vorliegen. Also alle Lektionen und Fachlektionen. 4 fette Ordner... Hülfe das?
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Moin,
ist es nicht so, dass der AG verpflichtet ist, die Bedingungen am Arbeitsplatz zu beurteilen? (ArbSchG). Und ist es nicht so, dass, wenn ich an Arbeitsplätzen alle relevanten Gefährdungen lokalisiert habe, mir Gedanken über die Quellen der Gefährdung machen muss? Und ist es nicht so, dass wenn eine Gefährdung durch? Lärm entsteht, durchaus eine Maschine, ein AM, Ein Werkzeug Quelle sein kann? Also muss ich dann die Quelle beurteilen... Und das wäre dann der Bezug in der BetrSichV.
Das wiederum gilt bei Bestandsaufnahmen. Will ich komplett neue Arbeitsstätten errichten, weiß ich doch, was da getan werden soll? Was dafür gebraucht wird? Ergo: Ich könnte von vornherein alles dafür tun, das bestimmte Quellen gar nicht erst zum Tragen kommen..
Kurzum: Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen zu denen der AG nach ArbSchG verpflichtet ist, beinhalten u.U. zwangsläufig auch Beurteilungen nach BetrSichV.
Am Ende geht Gesetz vor VO... der Rest ist Wortklauberei, aber überall führt diese zu den gleichen Ungereimtheiten.
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Guten Morgen,
ich darf mich kurz vorstellen. Steffen, Bj. 74, Verwaltungsbeamter.
Meine dienstliche Tätigkeit umfasst zu einem Großteil den organisatorischen Arbeitsschutz in meiner Dienststelle.
Neben der Zusammenarbeit mit unseren Sicherheitsbeauftragten, dem ASA und weiteren Protagonisten im Arbeitsschutz, erstelle ich Handlungsanweisungen im Umgang mit der Handlungshilfe 4.0 usw..
Angemeldet habe ich mich hier, weil ich im Frühjahr die Ausbildung zur SiFa beginnen darf.
Die Anmeldung habe ich tatsächlich über eine Ausnahmegenehmigung der UV Bund/Bahn in Zusammenarbeit mit der DGUV bekommen.
Ich hoffe hier wichtige, interessante Infos rund um die Ausbildung zu bekommen und freue mich auf einen regen, angenehmen Austausch hier im Board.
LG
Steffen
Hallöchen zusammen!
Es ist vollbracht - ok, das Abschlussseminar fehlt noch, das ist aber nur noch "Formsache".
17 LEK und eine Zwischenprüfung später hab ich nun das geschafft, wovon ich vor der ersten Anmeldung hier geträumt hab.
Anfangs nach dem richtigen "Lernsystem" suchend, kurz zweifelnd, hab ich mich auch gegen Ende der Ausbildung immer wieder darin bestätigt gefunden, dass es genau das ist, was ich möchte.
In dem Wissen, dass sich die Ausbildung zumindest bei der DGUV grundlegend ändern wird oder dies schon hat bin ich froh, dass ich 2019 den Schritt gewagt habe, zu fragen.
Jetzt erwartet mich ein konkreter Bereich in meiner Behörde, ein Bereich, in dem ich 24/7 (;-)) nur das machen darf, was mir Spaß macht .
LG an das Forum!
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Ganz schön gruselig, was hier teilweise geschrieben wird. Sry, ich geh nur mal auf den Ersteller und die damit verbundene Frage ein. Da lautet die Antwort :"Ja".
Offensichtlich wurden damals GBU für Arbeitsmittel mit GBU für die damit verbundenen Tätigkeiten verwechselt...
Natürlich muss für jedes AM eine GBU erstellt werden. Entweder vor während oder nach Beschaffung. Daraus resultierend erwachsen die GBU für die Arbeitsplätze. Stichwort Arbeitssystem.
Darauf basierend folgt, dass die Maschine von irgendwem benutzt wird und Auswirkungen auf irgendwas hat....
Schon mal darüber nachgedacht, dass Maschinen auch falsch aufgestellt sein können?
Ich hoffe, dass das hier ein Ausrutscher war.... Denn allzu häufig macht man die Erfahrung, dass eine ernst gemeinte Frage schon nach wenig "guten" Antworten ins "Lächerliche" abdrifftet
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Danke ,
bin ab Montag wieder im Dienst und werd der Geschichte mal auf den Grund gehen.
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Hallo zusammen,
wir benötigen Handdesinfektionsmittel. Unser Einkauf bekommt dieses aber momentan nur in großen Flaschen und möchte umfüllen.
Meines Wissens nach ist das ein Herstellungsprozess und somit nicht erlaubt.
Hat sich dies durch Corona geändert?
Als Schutzmaßnahmen sehe ich Schutzbrille und Handschuhe (wegen verkeimung) als notwendig an.
Grüße
Anja
Hallo Anja,
das finde ich interessant. Von welchen Mengen sprichst Du? In meiner Dienststelle, wird ähnlich verfahren. Bei uns wird aus großen Kanistern in leere Flaschen abgefüllt. Inwieweit das unter Beachtung irgendwelcher Schutzmaßnahmen geschieht, kann ich mom nicht beurteilen.
LG Steffen
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Sachverhalt:
Polizeibeamte... Einsatzende... Covid-19...Test...Positiv.
Nur mal hypothetisch: Der Nachweis, dass die Infektion mit der betreffenden Schicht einhergeht, wurde geliefert. Was müsste man tun, um die Ansprüche hinsichtlich Erkrankung im Dienst/ Dienstunfall/ Berufskrankheit geltend zu machen? Mom weiß niemand, welche Folgen außer gesund oder Tod, Covid-19 noch haben könnte.
Gleichermaßen spannend ist die Frage, für ArbeitnehmerInnen.
Ich hoffe, ihr konntet mir folgen.
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Hallo M.74,
super danke! Ich werde mal das Netz bemühen. Grundsätzlich wurde mir die Aufgabe übertragen die Halle mal etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Deshalb bin ich für alle Infos die ich noch nicht habe dankbar. ich habe zwar schon einiges zusammen. Aber das aus Sachsen habe ich noch nicht.
Gruß Buurli
Wenns noch bis morgen warten kann, schick ich Dir gern was per Mail
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Ist das Ganze nicht Baurecht/Statik, und hat nichts mit SiFa-Aufgaben zu tun?
Das denke ich nicht, eine dort zuständige SiFa sollte schon wissen, ob und durch wen solche Teile geprüft werden müssten. Trennwände funktionieren meistens elektrisch. Kann mir schon vorstellen, dass da gewisse Prüffristen eine Rolle spielen.
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Moin. Der Freistaat Sachsen hat recht umfangreiche Infos und Dokumente zum Thema Sportanlagen/Schulsport. Wenn ich mich recht erinnere, wurde 2019 sogar ganz aktuell etwas zur Verfügung gestellt.