oh wow...
also bei uns wird die Hebebühne intern unterwiesen, ob man dies in deinem Fall so machen darf, steht normalerweise in der Betriebsanweisung.
Ich hatte das gleiche Problem mit einem Lastenkran...
Zum Restlichen Verlauf sehe ich das sehe ich das so. Ich würde nie eine Unterweisung durchführen wenn ich nur als Sifa in einem Betrieb angestellt oder bestellt bin. UnterWEISUNGSpflicht obliegt ja den Führungskräften, wir können ja beraten und unterstützen damit bei der Unterweisung nichts vergessen wird, jedoch die reine Durchführung obliegt nicht uns. Gerne könnte ich falls noch nie unterwiesen wurde dies einer Führungskraft einmal zeigen aber danach bin ich da raus. Schliesslich haben die auch die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sollten sich dessen bewusst sein was Ihre Mitarbeiter wissen und nicht wissen, dürfen und nicht dürfen. Solltest du also Führungskraft in diesem Bereich und Sifa sein dann ok, Feuer frei aber ansonsten würde ich persönlich die Finger davon lassen. Mein Chef würde was husten wenn man als Sifa in einem Bereich was unterweist, der würde gleich sagen, Saberle das darfst du nicht...