Beiträge von Saberle

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    oh wow...

    also bei uns wird die Hebebühne intern unterwiesen, ob man dies in deinem Fall so machen darf, steht normalerweise in der Betriebsanweisung.

    Ich hatte das gleiche Problem mit einem Lastenkran...

    Zum Restlichen Verlauf sehe ich das sehe ich das so. Ich würde nie eine Unterweisung durchführen wenn ich nur als Sifa in einem Betrieb angestellt oder bestellt bin. UnterWEISUNGSpflicht obliegt ja den Führungskräften, wir können ja beraten und unterstützen damit bei der Unterweisung nichts vergessen wird, jedoch die reine Durchführung obliegt nicht uns. Gerne könnte ich falls noch nie unterwiesen wurde dies einer Führungskraft einmal zeigen aber danach bin ich da raus. Schliesslich haben die auch die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter und sollten sich dessen bewusst sein was Ihre Mitarbeiter wissen und nicht wissen, dürfen und nicht dürfen. Solltest du also Führungskraft in diesem Bereich und Sifa sein dann ok, Feuer frei aber ansonsten würde ich persönlich die Finger davon lassen. Mein Chef würde was husten wenn man als Sifa in einem Bereich was unterweist, der würde gleich sagen, Saberle das darfst du nicht...

    Im Bezug hier ist definitiv bei dir sicherlich eine Substitutionsprüfung sinnvoll.

    Bei uns gibt es auch so extreme Mittel ,die jedoch leider nicht ausgetauscht werden können da sie mit unseren Werkstoffen zusammen gehören und ein Austausch zum erlöschen von Gewährleistungen führen könnte.

    Somit bleibt nur die PSA Pflicht und die Betriebsanweisung und Unterweisung übrig.

    Wir hatten bis heute aber auch noch keinen Unfall oder eine Erkrankung durch solch ein Mittel.

    Daher denke ich kann ich bei uns diese Punkte so lassen.

    also das wäre mir neu, dass es hierfür eine Anspruch gibt selbst für Behinderte ist es mittlerweile sehr schwer wenn nicht sogar unmöglich einen höhenverstellbaren Schreibtisch von einem Gremium zu bekommen.

    Ich habe laut Rentenversicherung den letzen höhenverstellbaren Schreibtisch im Landkreis Reutlingen noch bezahlt bekommen und dies ist laut denen nun Sachleistung des Arbeitgebers.

    Ich denke eine Schwangere kann sich ja jederzeit im Ruheraum hinlegen dies gerechtfertigt nicht für ein solches Arbeitsmittel, wobei heutzutage eigentlich jeder Mitarbeiter einen solchen bekommen sollte.

    Halli Hallo,

    ich möchte mich auch kurz Vorstellen, bin über Zufall auf diese Seite gestoßen. Ich bin 37 Jahre alt und arbeite als Qualitätsmanagerin in Ulm. Zur Zeit befinde ich mich in der Weiterbildung zur SIFA und schreibe an meiner Projektarbeit die ich am 31.01. einreichen muss :)