Beiträge von Thorsten S.

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    Es handelt sich um Holzflügeltüren die halt über einen Sensor im Brandfall autom. schließen sollen um die Brandabschnitte zu trennen.

    Schau bitte auch einmal nach, ob die Türe auch eine Zulassung als Brandschutztüre hat (ich will nicht behauoten, dass eine Holztüre keine Zulassung als T30-haben kann, aber ich bin erst einmal skeptisch).
    Irgendwo (entweder an der Türfalz, an der Zarge oder auf dem Türblatt) sollte eine Plakette mit dem sog. "Ü-Zeichen" angebracht sein).
    Wobei es schon traurig wäre, wenn der Prüfer das nicht mit geprüft hätte...

    Hi Stephan,

    euer "Gutachter" ist wahrscheinlich der Beauftragte für die Regelmäßige Prüfung eurer Brandschutztore und ggf. Feststellanlagen.
    Die Frage ist noch was meinst du mit "automatischen Türen"?

    Wirklich angetriebene Türen und Tore mit einer Brandfallsteuerung oder nur die klassiche Brandschutztüre mit Feststellanlage und Haltemagnet?

    Wie Simon schon geschrieben hat, sollte der Schließbereich der Türe in irgendeiner Form (in der Regel farblich auf dem Fusbboden) gekennzeichnet werden.
    Damit soll verhindert werden, dass irgendjemand etwas in dem Schließweg deponiert, was dazu führen würde, dass die Türe nicht mehr sicher schließen kann.

    Nachtrag:
    Gelb/schwarzes Band würde ich aus praktischen Gründen nicht nehmen, da es durch normale Beanspruchung recht schnell weg wäre. Ich würde die klassische Sprühfarbe für Bodenmarkierungen nehmen.
    Aber auch die muss je nach Beanspruchung regelmäßig erneuert werden.

    Hi...

    was meiner Ansicht nach in der Thematik vernachlässigt wird, ist die Schallcharakterisitik über das Frequenzspektrum.
    Wenn man Immissionsmessungen nach TA - Lärm durchführt, werden Einzeltöne, wenn sie bei Messungen herausstechen, mit einem Zuschlag versehen.
    Hängt halt damit zusammen, dass sie, wenn sie vorliegen, deutlich stärker wahrgenommen werden und damit auch insgesamt als unangenehmer empfunden werden.

    Wenn ich mir jetzt eine Intensivstation vorstelle (zum Glück hatte ich noch nicht das zweifelhafte Vergnügen in einer zu Gast zu sein) kann ich mir vorstellen das bei den ganzen piependen und pfeifenden Gerätschaften aber genau das eine Rolle spielt.

    Hi...

    ich kenne die Möglichkeiten bei Dir vor Ort nicht. In der chem. Industrie gibt es aber oftmals die Lösung, Anlagensteuerung nicht im selben Brandabschnitt / Gebäude, wie die Anlagen selbst unterzubringen.
    In diesem Fall hättest du die Möglichkeit, die Anlagen "ferngsteuert" sicher runterzufahren, während die Kollegen vor Ort den Bereich räumen. Vielleicht könnt ihr auch einen Bereich innerhalb des Gebäudes dementsprechend "aufrüsten" - aber auch das ist eine Frage für den BSB bzw. den Brandschutzsachverständigen.

    Zu den Fehlalarmen:
    Je nach BMA gibt es auch manchmal die Möglichkeit "Voralarme" zu programmieren, die intern z.B. bestimmte Personen über SMS o.ä. benachrichtigen. Diese können sich dann die Situation vor Ort anschauen und gegensteuern, ehe es zum Fehlalarm kommt - funktioniert natürlich wenn sich die dazugehörige Kenngröße entsprechend "Langsam" ändert.

    Klar ist, dass niemand möchte, dass ihr eine Anlage wegen eines Fehlalarms "vor die Wand" fahrt.

    so, das neue Album von Rise against ist draußen und der erste Song, the violence, ist der Hammer.

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    Hi...

    hast Du mal in euer Gefahrstoffkataster geschaut? Je nachdem wie das gepflegt wird, könnten da ja solche Hinweise oder Daten aufgenommen werden.
    Z.B. wenn es in Excel geplegt wird, eine Spalte einfügen, für Einschränkugen bei der Lagertemperatur. Dann könnte sich Dein Kollege die Daten relativ einfach filtern, die er braucht.
    Unabhängig davon, hab ich es bei mir so gehandhabt, dass ich im Gefahrstoffkataster die aktuellsten Sicherheitsdatenblätter gleich mit verlinkt habe. Somit komme ich von der Liste aus auch einfach an die Daten, die nicht im Kataster eingepflegt sind heran.

    Wir können in jedem Fall keine Liste mit Stoffen erstellen, von denen wir nicht einmal ansatzweise wissen können, ob sie bei Dir eine Rolle spielen.
    Also musst Du entweder die Fleissarbeit selbst erledigen oder es an jemand anders deligieren.

    Hi...

    Sicherheitsdatenblatt, wie oben schon beschrieben und dann vor allem einen Blick in das Kapitel 9 (physikalische Daten, Stichwort: Flammpunkt, Siedepunkt, UEG, OEG), das Kapitel 7 (sichere Handhabung) und das Kapitel 10 werfen.
    Von Sicherheitsaspekten abgesehen kann es natürlich aber auch qualitative Gründe für die gekühlte Lagerung geben, z.B. wenn relevante Bestandteile abgebaut werden - aber das ist eine Frage für den entsprechenden Chemiker.

    Vom Sicherheitsaspekt noch ein Punkt:
    Sollte die Möglichkeit bestehen, dass dein Produkt so "ausdünstet", dass du innerhalb der Ex - Grenzen liegst, ist die sichere Unterschreitung des Flammpunkts um mindestens 15 K auch eine Maßnahme zum Explosionsschutz - aber auch diese Daten findest du im SDB zu den Produkten.

    Hallo Frank,

    Mal abgesehen von der rechtlichen Frage hinsichtlich der TRGS:
    Wichtig wäre an der Stelle, zunächst auch einmal zu wissen, welche sonstigen Egienschaften Deine Anhaftungen haben.
    Physikalisch: Siedepunkt, Dampfdruck (sprich dünstet das Zeug nennenswert aus?)
    Chemisch / Physiologisch: Welcher Aufnahmeweg ist den expositionsrelevant? wie hoch sind gefahrbringende Expositionsdosen (AGW? Akzeptanz- / Toleranzkonzentrationen)

    Dann noch die Frage: Was passiert sonst so in der Halle? (Staplerverkehr? Welche Beschäftigten? Was für Tätigkeiten? Andere Gefahrstoffe?)

    Zusammegefasst: wie hoch ist das Expositionsrisiko der Beschäftigten im betroffenenen Arbeitsbereich im Normalfall (Behälter dicht geschlossen) und im Störungsfall (Deckel nicht richtig zu, Behälter beschädigt)?
    Dass unabhängig davon, eine Auffangwanne unter der Palette eine gute Idee ist, halte ich jetzt einmal für selbstverständlich... oder?

    Hi...

    so dramatisch, wie Ihr sehe ich das jetzt nicht.
    Ja, es ist neu und sieht SEHR anders aus, als vorher.
    Ich habe aber auch im neuen Design bisher einigermaßen zügig alles gefunden, was ich gesucht habe.

    Da durfte sich wohl so ein Web/Mediengestalter frei austoben. Das Ergebnis ist grauenhaft.

    Dem Austoben stimme ich definitiv zu - und schön ist auch anders. Aber das liegt ja auch im Auge des Betrachters.

    Hi...

    bei 0 anfangen und quasi nichts vom Vorgänger übernehmen zu können ist vor allem in kleinen und mittleren Betrieben nicht einfach. Oftmals hast Du, wie Du selbst beschreibst, einigermaßen "autokratisch" agierende Geschäftsleitungen und musst im Nachhinein versuchen, das übelste glatt zu bügeln.

    Mein Ansatz für Dich:
    Versuch es nicht mit der Keule oder nur auf dem Papierweg! Da lassen die Kollegen Dich am langen Arm verhungern.
    Biete Unterstützung an und hole so viele Leute auf deine Seite, wie es geht.

    Wie sieht es mit den Sicherheitsbeauftragten aus? Die sind die wichtigsten Leute für dich, denn die haben den direkten Draht zu den Kollegen. Hast du genügend? Wenn nicht mit GL und Vorgesetzten Kandidaten auswählen und ausbilden lassen.
    Ersthelfer ist ein weiterer guter Ansatzpunkt: habt ihr genügend? Biete an weitere ausbilden zu lassen aber vergiss auch hier die Vorgesetzten dabei nicht! (Die müssen ihre Jungs dafür ja frei geben).
    Selbst bei den Ersthelfertrainings teilzunehmen kann auch helfen.

    Unfallanalyse auch mal bei kleineren Sachen machen oder wenn sich ein Trend abzeichnet.
    Ansonsten die klassischen Unterlagen besorgen / organisieren.
    Und - da brauchst Du Dir nichts vorzumachen - in der Unternehmensgröße ist es meistens die SiFa, die die Gefährdungsbeurteilungen schreibt! Hol Dir aber unbedingt die Unterstützung der Vorgesetzten und der Beschäftigten an den Maschinen dazu!
    Bei Unterweisungen kannst Du anbieten, deine Kenntsnisse zu vermitteln, stelle aber klar, dass die Verantwortung beim Vorgesetzten liegt!
    Ansonsten sind die Unterweisungen auch gut um Hemschwellen zwischen SiFa und Beschäftigten abzubauen.

    Hallo,

    geöffnet ist ab 17:00...
    Da ich direkt von der Arbeit aus fahre und Freitags nicht bis 17:00 arbeite, habe ich den Tisch auch bereits ab 17:00 reserviert...
    Die Kolleginnen und Kollegen trudeln dann dementsprechend nach und nach ein

    Ich selsbt werde wohl ab 16:00 / 16:30 in der Nähe sein und vielleicht den ein oder anderen Cache suchen bis die weiteren Kollegen eintreffen.

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

    ich versuche mich gerade durch die Regelungen bei künstlicher, optischer Strahlung zu wühlen und komme von meinen Physik - Kenntnissen her ein wenig an meine Grenzen:
    In den diversen Regelungen (Von der 2006/25/ EG über die OStrV bis zu den Teilen des technischen Regelwerks) stehen ja diverse zu beachtende Dinge, wenn es um die Thematik geht. Vor allem werden unterschiedliche Werte in unterschiedlichen Einheiten, je nach Lichtquelle und Frequenzbereich angegeben, mit denen der Laie (auch mit gefährlich angelesenem Halbwissen ;) ) nur bedingtetwas anfangen kann...

    Mein Problem: Es soll eine Maschine zur visuellen Durchlicht - Kontrolle beschafft werden, die mit entsprechend hoher Beleuchtungsstärke arbeitet. Während des Prozesses wird sie natürlich vom undurchlässigen Püfling verdeckt, es kann aber auch dazu kommen, dass die Lichtquelle plötzlich dirket in die Umgebung strahlt.

    Kann irgendwer mir einen Hinweis geben, wie ich die verschiedenen Grnezwerte des Regelwerks in "einfache" Lux - Werte umgewandelt bekomme?

    vielen Dank im Voraus

    Guten Morgen,

    ich hole den hier aus gegebenen Anlass nach oben:
    Die TRGS 555 als gesetzliche Grundlage für die Betriebsanweisung ist aktualisiert worden.
    Schön vor allem, dass einige Punkte, die früher schwammig formuliert waren, jetzt eindeutiger beschrieben wurden.

    So heisst es beispielsweise jetzt, dass die Anweisung in einer für den Beschäftigten verständlichen Sprache geschrieben sein muss, sich daraus aber keine Notwendigkeit der Erstelleung in der jeweiligen Muttersprache der Beschäftigten ergibt.

    Die BAUA stellt die TRGs wie üblich zur Vefügung: TRGS 555

    Hallo und frohe Ostern allerseits...

    Moin Thorsten,

    wolltest Du das wirklich schreiben? Alter Despot.

    hmm... keine Ahnung, wie sich das einschleichen konnte... eigentlich wollte ich "gerne" schreiben.
    Muss sich wohl um ein "Freud´sche Fehlleistung" handeln... habs ja auch noch nicht einmal beim drüberlesen bemerkt... :rolleyes:
    Kommt wohl der Kleine Diktator in mir durch...

    Hat einer von euch ein Problem mit Hunden? Eventuell bringe ich meinen mit. Wenn es nicht so warm ist kann sie auch im Auto bleiben.

    Hallo Astrid,

    also ich kann natürlich nicht für die anderen sprechen, aber so lange dein Hund(chen)mir nicht das Schnitzel vom Teller klaut habe ich kein Problem mit seiner Gegenwart ;)
    Dann werde ich am Dienstag mal einen Tisch in Dormagen für 7 Personen und einen Hund reservieren :D
    Einwände?

    Hi...

    die letzten Male waren wir immer in Dormagen beim Vater Rhein.
    Wenn es keine Einwände dagegen gibt wäre das wieder der Ort der Wahl (in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass das für alle zureisenden "einigermaßen mittig" liegt...)

    Gegenvorschläge können aber keine eingebracht und diskutiert werden...