Beiträge von Thorsten S.

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    Alle BA "runterbeten" ist nicht zielführend. Spätestens nach der 3ten BA schlafen die Zuhörer weg. Daher nur einzelne BA ansprechen, evt. auch nachfragen, ob es bei bestimmten Produkten zu Problemen oder Unklarheiten im Umgang kommt. Dann natürlich noch allgemeine Verhaltensregeln zum Umgang mit Gefahrstoffen ansprechen.

    Was ich definitiv auch nicht machen würde wäre, an einem Tag das komplette Unterweisungsprogramm runterzurattern. Denn dann ist klar, dass nach spätestens 5 Minuten bei den Kollegen die "REM - Phase" (sprich Tiefschlaf) einsetzt ;-).
    Um das Thema Arbeitsschutz über das Jahr auch präsent zu halten, würde ich verschiedene Themen über das Jahr verteilt unterweisen (lassen). Da kann man dann entweder jeweils Schwerpunkte setzen, oder versuchen, an einem Termin durch verschiedene Bereiche zu springen, um die Aufmerksamkeit hoch zu halten. Fakt ist, über das Jahr verteilt, sollte jede Gefahrstoff - BA irgendwann mal unterwiesen worden sein.

    Und dass das System, je nach Anzahl der veerschiedenen Gefahrstoffe irgendwann an seine Grenzen stösst ist auch klar.
    Maximal 50 BA´s über das Jahr vereilt ist (vielleicht) noch realistisch zu bewerkstelligen.
    Laboratorien mit sehr vielen, sehr verschiedenen Anweisungen / Gefahrstoffen sind ein ganz anderes Thema.

    Und dann noch einmal Hand aufs Herz:
    In welchem Betrieb wird eigentlich der Betriebsarzt für eine "arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung" in die Unterweisung einbezogen?

    Also, wie immer: Wunschdenken von Aufsichtsbehörden, Gesetzgeber, Auditoren und dagegen die Realität verfügen nur über eine begrenzte Schnittmenge.
    Machen wir das beste daraus...
    Wenn es zum Unfall oder zur BK aufgrund des Gefahrstoffs gekommen ist, stehen wieder die Leute da und stellen die üblichen Fragen - vor allem eben auch nach der Unterweisung!

    Hallo Rüssel,

    leider muss ich deinem externen Auditor, unabhängig von der Sinnhaftigkeit, recht geben.
    §14 der Gefahrstoffverordnung ist an dieser Stelle eindeutig:

    Jeder MA muss jährlich zu den Betriebsanweisungen nach Gefahrstoffverordnung unterwiesen werden! Dies betrifft natürlich nur die Stoffe / Stoffgruppen, mit denen sie tätig sind.

    Zu Deiner ersten Frage:
    Ja, das ist eine praktikable und auch in vielen Betrieben so praktizierte Vorgehensweise.

    Hallo Michael

    bevor du Zeit und Mühe in ein Projekt oberhalb deines Horizonts investierst:
    Ein Brandschutzkonzept (BSK) sollte in der Regel von einem Brandschutzsachverständigen erstellt werden und nicht von der FaSi.
    Selbst ich als Brandschutzbeauftragter traue mir die Erstellung eines Brandschutzkonzepts nicht zu.

    Ich habe unseren Sachverständigen bei der Aktualisierung zuletzt unterstützt. Was da aus dem Baurecht und zur Berechnung von Brandlasten etc. herangezogen werden soll / muss ist beachtlich.
    Und ein BSK aus einer Vorlage eines anderen Betriebs zu erstellen ist gelinde gesagt mehr als fahrlässig.

    Hallo nochmal an alle von meiner Seite,

    ich habe hier allmählich den Eindruck, dass hier wenigstens teilweise Äpfel mit Birnen verglichen werden.
    Letztlich hatte Uwe 2 wesentiche Probleme:
    1. "sein" Unternehmen ist als Arbeitgeber nicht für die Arbeitsstätten verantwortlich, da er handwerklich tätige Dienstleister betreut
    2. die Räumlichkeiten, um die es geht sind bewusst nicht als "ständige" Arbeitsräume sondern nur als "Aufenthaltsort" der verbauten Technik geplant.

    Punkt 1 ist glaube ich hinreichend diskutiert worden.
    An Punkt 2 ist zu beachten, dass man an eine Räumlichkeit, die nur vielleicht 4 mal im Jahr für Wartung / Instandhaltung für höchstens 8 Stunden betreten werden (was sicherlich schon sehr hoch gegriffen ist) doch nicht mit einem dauerhaft besetzten Büro-Bereich gleichsetzen kann. Und auch das sieht ja auch die ASR A 3.5 so...
    Die vorgeschlagenen organisatorischen und persönlichen Maßnahmen sind sicherlich insgesamt geeignet, das Risiko für die Beschäftigten zu minimieren - ob ausreichend kommt immer auf den Einzelfall an, den keiner von uns im Detail kennt.

    Jetzt kommt auf einmal das Thema hoch weil ein Servicetechniker in einer Klimazentrale diese warmen Temperaturen (35 °C) um die Ohren haute und das er seine Arbeit nicht aufnimmt (Wartung).

    Das klingt in meinen Ohren ein bischen nach einem Problem auf persönlicher Ebene...
    Hattest Du einmal die Gelegenheit, mit dem betroffenen Kollegen selbst zu sprechen?

    Hi...

    einen kleinen Punkt möchte ich an der Stelle noch einwerfen:
    Das Arbeitsschutzgesetz sagt ja auch in §8, dass die Arbeitgeber (also alle) wenn Beschäftigte mehrerer Gewerke zusammen in einem Betrieb arbeiten, auch beim Arbeitsschutz zusammenarbeiten müssen.

    Das wäre ja jetzt ein Klassiker zu dem Thema.
    Sifuzzi: hast Du den "Hausherrn" mal zu seinen Gefährdungsbeurteilungen zu dem Thema befragt?

    Hallo,

    soweit ich das sehe hat die ASR doch für genau den Fall ein Schlupfloch geschaffen:


    (5)
    An Arbeitsplätzen mit erheblichem betriebstechnisch bedingten Wärmeeinfluss mit Belastungen durch Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Wärmestrahlung, Arbeitsschwere oder Bekleidung ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob und welche technischen, organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen erforderlich sind und ob Hitzearbeit vorliegt.

    Ich lese das so, dass es natürlich Bereiche geibt, in denen technisch bestimmte Bedinungen nicht ausgeschlossen werden können, die den "zulässigen Bereich" der ASR verlassen.
    Dann muss innerhalb der Gefährdungsbeurteilung analysiert werden, welche Belastung für den Beschäftigten vorliegt und ob das Risiko noch akzeptabel ist.
    Je nach Ergebnis der Beurteilung müssen Maßnahmen getroffen werden.
    Niederlegen darf der Beschäftigte aufgrund dieser Lage, nach meiner Meinung, die Arbeit nicht. Aber je nach Rahmenbedinungen (Klimadaten, Schwere und Dauer der Arbeiten) kann, darf und muss er sie sicherlich gelegentlich unterbrechen können.
    Und die Rahmenbedingungen für Hitzearbeit bleiben davon unberührt - d.h. wenn tatsächlich Hitzearbeit vorliegt, sind die damit verbundenen Maßnahmen zu erfüllen.

    Hi...

    unabhängig von den guten und wichtigen Hinweisen von Mike144 würde ich mehrere Dinge tun:
    1. Risikoanalyse des Herstellers eingehend studieren (sofern sie vorliegt). Wenn das Risiko so hoch ist, dass die Schutzvorrichtungen notwendig sind, habt ihr schlechte Karten - dann ist die Maschine per se nicht benutzerfreundlich konzipiert worden.
    2. Mit dem Hersteller selbst reden: an welcher Stelle ist welches Risiko wirksam, welche Schutzeinrichtungen sind verbaut, welche Alternativen gibt es?

    Wirkmaschinen klingt nach Textilindustrie - schau dir die beiden relevanten Teile der DIN ISO 11 111 an. Vielleicht findet ihr für die entsprechenden Gefahrenstellen alterntive Schutzkonzepte.
    Am einfschsten ist es immer alles mit dem Hersteller abszusprechen, um keine Rechtsansprüche zu verlieren und nicht in den Bereich der Manipulation von Schutzeinrichtungen zu geraten.

    Sollte die Diskussion mit dem Hersteller nicht möglich oder nicht erfolgreich sein, einfach mal in dem Fließbild der BAUA zur Änderung an Maschinen prüfen, welche Änderungen ihr durchführen könnt, ohne in den Bereich der "wesentlichen Änderung" zu gelangen. Damit behält die CE-Konformität ihre Gültigkeit. Das ganze natürich sauber dokumentieren (Änderungsnachweis, Gefährdungsbeurteilung).

    Zukünftig würde ich (gerade im Sondermaschinenbau) immer möglichst früh und oft im Beschaffungsprozess bzw. während der Konstruktion mit dem Hersteller in Kontakt bleiben, um solche Stilblüten (sichere aber unbrauchbare Maschinen) zu verhindern.
    Ach ja - die BG würde ich auch noch ins Boot holen. Ggf. können die Herren Unger oder Steiner (aber Kontakt über den TAB herstellen lassen, sonst fühlt der sich nachher übergangen) da auch noch helfen. Die haben mir auch schon zu sicheren und praktikablen Lösungen geholfen.

    Hi...

    bei diesen ganzen Keim - Diskussionen frage ich mich, was am Ende gefährlicher ist:
    Die Keime (mit denen mein Immunsystem in der Regel auch gut fertig wird)?
    Das Desinfektionsmittel? (okay, fällt bei Regelmäßiger Entsorung kontaminierter Haushaltsgegenstände auch weg - aber dann geht wieder die Diskussion wegen der wachsenden Müllberge los)

    Und irgendwo frage ich mich auch immer, gehört zu einem "normalen biologischen" Umfeld nicht immer auch ein gewisser Keimdruck, damit das Immunsystem auch "beschäftigt" ist.

    Was haben denn die Leute vor 50 oder 100 Jahren gemacht? Die sind doch nicht mit 45 an verkeimten Spüllappen gestorben, oder?
    Und sind die immer häufiger anzutreffenden Allergien und Unverträglichkeitsreaktionen nicht auch eine Folge eines immer stärker werdenden "Desinfektionswahns"?

    Das:

    Optimal ist die " Aufbereitung in der Mikrowelle" auch nicht, aber "Keimfreiheit" im täglichen Leben ist auch nicht erstrebenswert und wohl eher was für den OP.

    trifft es meiner Meinung nach ganz gut!

    Hallo EHS-Mann,

    das hängt natürlich davon ab, welche Daten in Eurem Kataster gesammelt werden.
    Mögliche kriterien wären natürlich die H-Sätze, alternativen könnten sein:
    - Flammpunkt?
    - Lagerklasse?

    Mehr Alternativen würden mir erst einmal nicht einfallen.
    Ansonsten halt einmal die Mühe machen und ein Feld "Lösemittel (ja/nein)?" einfügen, einmal einpflegen, dann kannst es heruasfiltern, wenn nötig.

    Hi...

    WHG - Fachbetriebe musst Du als Betreiber von VAWS - Anlagen überhaupt nicht sein.
    Du brauchst die Betriebe um deine Anlagen herzurichten und ggf. prüfen zu lassen.

    Die Details dazu findest du aber auch im Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

    lar ist das prüfen von Leitern und Tritten kein Hexenwerk aber das ist Ding ist ja auch, was ist wenn etwas passiert? Ein Mitarbeiter stürzt von einer Leiter die dann nachweislich wohl nicht in Ordung war. Geprüft wurde von einer Sifa "ohne" Sachkunde. Was sagt die BG ? Und schon ist die Sifa wieder der gekniffene...

    Ich sag an der Stelle einmal: Jede Prüfung ist eine Momentaufnahme. Was mit der Leiter nach der Prüfung passiert (schlimmstenfalls auch schon 5 Minuten danach) entzieht sich in der Regel der Kontrolle und der Kenntnis des Prüfers.

    Ich sehe das ähnlich...

    Leitern zu prüfen ist kein Hexenwerk. Die meisten Beschädigungen sind nichtirgendwo versteckt sondern doch offensichtlich.
    Ich handhabe es so, dass ich mit neuen Kollegen, die Leitern prüfen sollen, über die Thematik spreche. Dann übergebe ich Ihnen die Prüfutensilien (Prüfprotokoll und -etiketten) und schaue bei ein oder 2 Leitern mit drüber.

    Das "Leiterdiplom" (wird zum Glück von meiner BG angeboten) gibt es für die Kollegen als Bonbon dazu, wenn ich die entsprechenden freien Plätze ergattern kann.

    Hi Lenny,

    ich handhabe es so, dass wenn es um die Darstellung von Gefährdungen geht, ich die entsprechenden Symbole für die Gefährdungen (GHS oder gelb/schwarze Dreiecke) einfüge.
    Bei den Sicherheits- und Verhaltensregeln kommen dann die entsprechenden Ge- und Verbotssymbole dazu (gertreu dem Motto: ein Bild sagt mehr als tausend Worte)

    Dann sind, je nach Komplexität und Risikopotential in der BA schon einmal, wie Martin schon geschrieben hat, bis zu 8 Symbole auf der BA.