Beiträge von Lernphase

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    Hallo zusammen,

    schon Mal vorweg, ich weiss, dass Arbeitsunfälle und Wegeunfälle gleich versichert sind. Trotzdem hier meine Frage, weil der Betriebsrat hier genauer nachgefragt hat:

    Ein Mitarbeiter fährt von der Dienststelle mit seinem privaten Fahrrad zu einem Geschäftsessen. Auf dem Weg dahin, hat er einen Unfall (nichts schlimmes). Handelt es sich hierbei um einen Arbeitsunfall oder um einen Wegeunfall?

    Ich denke der BR will das so genau wissen, weil bei einem Arbeitsunfall die Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber dazu auffordern könnte, Präventivmaßnahmen zu veranlassen.

    Wenn ihr auch noch tolle Quellen dazu habt, gerne her damit!

    Laut der Quelle wäre es ein Wegeunfall:

    https://www.dguv.de/de/praevention…d%20zur%C3%BCck.

    Laut der Quelle wäre es ein Arbeitsunfall:

    https://www.bg-verkehr.de/versicherung-l…-und-wegeunfall


    Was meint / wisst ihr darüber?

    Viele sonnige Grüße!

    Danke für den Hinweis.

    Mir geht es aber nicht um das Lagern sondern um eine dauerhaft angeschlossene Gasflasche an einer Anlage. Ich weiss, mit der Gefährdungsbeurteilung kann man vieles klären, doch ich möchte gerne wissen, was die TRGS'en dazu sagen. Folgendes habe ich rausgefunden:

    TRGS 745

    "Bei Unterbrechung oder nach Beendigung der Gasentnahme sind ortsbewegliche Druckgasbehälter wieder dicht zu verschließen."

    Es ist keine Rede von einem Gasflaschenschrank und auch nicht davon die Rede, dass es nach Beendigung in einen Gasflaschenschrank gelagert werden muss.

    In einem Artikel von der BGRCI zum Thema Druckgasflaschen im Labor steht "Gasflaschen nach Arbeitsende an einem sicheren Lagerort verwahren."

    Somit hab ich zwei verschiedene Aussagen... wobei vllt für eine Werkstatt andere Regeln gelten als für ein Labor..

    Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    In der Werkstatt ist eine Argon gasflasche ständig an einer Anlage angeschlossen. Die Anlage wird nur 2 mal die Woche verwendet.

    Darf die Gasflasche 24/7 an der Anlage angeschlossen sein (natürlich angekettet). Oder muss diese nach Arbeitsende zurück ins Gaslager?

    Viele Grüße!

    Hallo zusammen,

    aktuell werden bei uns inerte Gase wie Helium und Argon in einem Lager im Freien gelagert. Nun sollen Wasserstoffflaschen dazu kommen. Gibt es für Wasserstoffflaschen gesonderte Anforderungen oder werden diese genau so gehandhabt wie alle Gasflaschen, weil sie auch Lagerklasse 2A sind. reicht es sozusagen, wenn wir diese Punkte wie von der BG Bau beschrieben erfüllen:

    https://www.bgbau.de/fileadmin/Medi…a_064/a_064.pdf

    VG!

    n´abend,

    ja ich kenn diese DGUV Regel 112-139 "Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen"

    Doch wie würdest du Arbeiten mit Leitern einordnen?

    Meiner Meinung nach kann bei einem Sturz kann die Gefährdungsstufe von gering bis kritisch eingeordnet werden und auch die Wahrscheinlichkeit des Eintretens kann auch von gering bis hoch sein.

    hier mal kurz eine Statistik:

    pasted-from-clipboard.png

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    ich finde es schwer eindeutig zu sagen "Alleinarbeit ist erlaubt" bzw. "Alleinarbeit ist nicht erlaubt"

    Ich weiss es kommt auf die Umstände an. Aber kann mir einer konkrete Beispiele nennen, wann Alleinarbeit mit einer Leiter erlaubt wäre?

    VG

    okay vielen Dank für eure Antworten!

    wenn Alleinarbeit auf einer Leiter erlaubt ist, umso besser.

    ich hatte folgendes gefunden:

    Zitat:

    "Wenn es sich dabei um ungefährliche Tätigkeiten handelt, muss der Arbeitgeber lediglich seinen allgemeinen, arbeitsrechtlichen Grundpflichten nachkommen. Anders sieht es hingegen aus, wenn sogenannte „gefährliche Arbeiten“ allein ausgeführt werden. Dazu zählen alle Tätigkeiten, mit denen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko verbunden ist, wie z. B. Arbeiten auf Leitern, Alleinarbeit im Labor (mit Gefahrstoffen) oder an elektrischen Anlagen. Um hierfür ausreichenden Unfallschutz gemäß des Arbeitsschutzgesetzes zu gewährleisten, muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung der Tätigkeiten vornehmen. "

    Quelle: https://www.jh-profishop.de/profi-guide/al…cher-gestalten/


    zweite Quelle zum Thema Alleinarbeit und Leitern:

    https://www.sicherheitsingenieur.uni-kiel.de/de/themen/alleinarbeit

    Ich weiß sind natürlich keine Regelwerke

    Hallo zusammen,

    soweit ich recherchiert habe, ist die Alleinarbeit mit Leitern verboten. Ab welcher Höhe ist das verboten? und welche Maßnahmen müsste man treffen, damit ein*e Mitarbeiter*in alleine auf eine Leiter steigen darf, um etwas aus dem Schrank zu holen?

    VG

    Hallo zusammen,

    in letzter Zeit müssen wir im Unternehmen immer mehr Endverbleibserklärungen ausfüllen. Für jeden einzelnen Gefahrstoff und auch bei jedem einzelnen Hersteller, sobald wir was bestellen.

    Bei diesen Erklärungen geht es ja darum, dass man als Unternehmen klarstellt, dass man mit den Gefahrstoffen unter anderem keine Waffen, Drogen etc. herstellt.

    jetzt meine Frage:

    Anstatt das man für jeden Gefahrstoff einzeln und für jeden Hersteller einzeln die EVE des Herstellers ausfüllt, kann man nicht stattdessen selber ein Dokument erstellen, wo drin steht, dass man als Endverbraucher generell keine Waffen, Drogen etc. herstellt?

    Hat da jemand Erfahrung? Weil so langsam nehmen diese EVE's langsam Überhand an.

    VG

    Hallo zusammen,

    bei einer Plasmaanlage entstehen geringe Mengen an Stickstoffoxide NOx

    Die Anlage wird abgesaugt. Die Absaugung würde die Stickstoffoxide direkt nach draußen führen (so geplant)

    meine Frage: Darf man die Stickoxide direkt nach draußen führen oder müsste ein Filter zwischen geschaltet werden?

    Ab welcher Konzentration müsste man die Stickoxide vorher filtern, bevor man es nach draußen führt?

    Viele Grüße,

    Lernphase

    Das große Problem ist, dass wenn ich als SiFa sage "ihr müsst eine Substitutionsprüfung machen" natürlich die Frage kommt "und wie soll ich das machen?"

    Meine Antwort wäre dann "setz einen Chemiker darauf an, einen Ersatzstoff zu finden"

    Und dann endet wshl die Konversation und es wird nichts passieren.

    es liegt dann zwar nicht mehr in meiner Verantwortung, aber das Ergebnis bleibt das Selbe - nichts passiert

    okay, aber wenn wir jetzt z.B. von Dichlormethan sprechen, wird mir kein Hersteller eine Alternative nennen können.

    Kann ich Dichlormethan mit etwas anderem substiturieren? Antwort: ja sicherlich

    Mit was kann ich es substituieren und wird es am Ende das Produkt negativ beeinflussen, z.B. Medizinprodukt ? Antwort: jahrelange Forschung, Jahrelange Zulassungen abwarten--> Viel Zeit und Kosten vergehen, bis man auf eine Antwort kommt.

    Danke für deine schnelle und plausible Antwort!

    Zentrale Grundlagenunterweisung: Check!

    Detailunterweisung: wenn bei dem Vorgesetzten 25 Gefahrstoffe sind, bin ich der Meinung, dass es keinen Sinn macht, wenn der Vorgesetzte diese durchgeht. spätestens nach der vierten BA haben die Mitarbeiter ausgeschaltet.. was wäre eine praktikable Lösung?

    Hallo zusammen!

    wie kann man denn vorgehen, wenn man hunderte Gefahrstoffe hat und hier eine Substitutionsprüfung durchgeführt werden soll. Da die Prozesse alle validiert sind und es sich um zugelassene Methoden handelt, können wir nicht einfach den Gefahrstoff ersetzen, da die Zulassung der Prozesse wieder Jahre dauern würde.

    Wie begründet ihr das im Unternehmen, wenn eine Substitution aufgrund der Kosten und des Aufwandes nicht möglich ist?

    Habt ihr eine praxisnahe Lösung?

    Viele Grüße,

    Lernphase

    Hallo zusammen, erstmal gesunden neues Jahr!

    in der Gefahrstoffverordnung heisst es, dass einmal im Jahr eine Unterweisung für Gefahrstoffe durchgeführt werden muss.

    Reicht es aus, wenn man in dieser Unterweisung den Umgang mit Gefahrstoffen beschreibt, oder muss man explizit jede Betriebsnaweisung die man erstellt hat unterweisen. Sprich bei 100 Gefahrstoffen = 100 Betriebsanweisungen = 100 Unterweisungen

    Mein alternativer Vorschlag wäre: eine jährliche allgemeine Gefahrstoffunterweisung mit dem Umgang mit Gefahrstoffen und zusätzlich 2-3 Betirebsanweisungen dazu nehmen, um zu zeigen, wie man diese Betriebsanweisungen zu verstehen hat.

    Meine Frage ist, darf man das so handhaben? Wo steht geschrieben, dass eine allgemeine Unterweisung "Umgang mit Gefahrstoffen" als jährliche Gefahrstoffunterweisung ausreicht?

    Viele Grüße,

    Lernphase

    Super Dankeschön AxelS!!

    Ich würde auch keine ex Zone um das Bexherglas machen, dich dann lese ich so Sätze wie:

    "So entstehen z. B. aus 1 ml flüssigem Benzin rund 200 ml Dampf. Durch das Zumischen von ausreichend Luft zur Erzeugung einer explosionsfähigen Atmosphäre an der unteren Explosionsgrenze wird eine weitere Volumenvergrößerung um das 12,5- bis 170-fache bewirkt. Daraus folgt, dass aus 1 ml Benzin 2,4 bis 31 l explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann."

    Quelle https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/doku…562446%2C9.html

    Daraus muss ich doch schlusssfolgern, dass 500 ml ethanol auch über 10 l explosionsfähige atmosphäre bilden kann oder? Bzw. Wie kann ich ausrechnen, dass sich nicht diese 10 l explosionsfähige atmosphäre um mein Becherglas bildet?

    Hallo AxelS

    Vielen Dank für deine ausführliche berechnung! Kann man diese Rechnung auch auf einen Fall ohne Absaugung anwenden?

    Raum: 150 m3

    Raumlufttechnische Lüftung: 300 m3/h (100% Frischluftanteil)

    Ethanol: 1x500 ml pro Tag verdampft innerhalb einer Stunde (worst case offenes Becherglas mit großer Oberfläche)

    Deine Rechnung wäre:

    0,5l / 0,62% x 100% = 80,65 l

    Sprich 80,65 l müssen pro Stunde ausgetauscht werden.

    Heißt die raumlufttechnische Anlage muss mindestens 0,08 m3/h betragen?

    Mit unseren 300m3/h wären wir ja weit drüber..

    Oder würde man trotzdem den Arbeitsbereich wo das Becherglas steht (0,5 m drum herum) als Zone2 bezeichnen?

    Oder wäre das zu übertrieben ein 500 ml ethanol offenes becherglas als Zone 2 zu definieren? natürlich würde ich trotzdem in der Betriebsanweisung die Grundregeln angeben, dass keine Zündquellen in der Nähe sein dürfen.