Beiträge von Kinzig

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    Ahoi

    Bin auf einem Schiff tätig mit viel Fahrgästen

    Dort haben wir einen Fahrstuhl. Personal hat derzeit dafür keine Ausbildung und jeder fummelt daran rum wenn er hängen bleibt . Unsere leitende Sifa meint es wäre in dem Sinne kein Arbeitschutzthema . Ich sage doch ,weil Personal und Fahrgäste gefährdet werden können durch Fehlbedienung. Ich sage die Kollegen benötigen eine Ausbildung vom Betreiber. Sehe ich das richtig ? So sagt es der Text den ich drann hänge .

    Gr

    Befähigte Personen werden auch bei Aufzügen tätig


    Aufzugsanlagen sind grundsätzlich gefährlich. Deshalb hat der Gesetzgeber sie als überwachungspflichtige Anlagen eingestuft. Überwachungspflichtige Anlagen sind grundsätzlich durch Sachverständige zu prüfen. Bei Aufzugsanlagen hingegen kommen auch befähigte Personen zum Einsatz – allerdings weniger als Prüfer. Die Verantwortung für die Sicherheit eines Aufzugs trägt zunächst der Betreiber. Er ist dafür verantwortlich, dass der Aufzug sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Der Betreiber muss organisatorische und sicherheitstechnische Anforderungen erfüllen, damit der Betrieb des Aufzugs möglich ist. Rechtsgrundlagen sind die §§ 4, 9 und 12 der Betriebssicherheitsverordnung. Diese werden durch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit 3121 „Betrieb von Aufzugsanlagen“ und 1203 „Befähigte Personen“ ergänzt.


    Der Betreiber beauftragt geeignete Personen


    Für drei Tätigkeiten soll der Betreiber – sofern er die Aufgaben nicht selbst übernimmt – geeignete Personen (befähigte Personen) beauftragen. Im Einzelnen sind dies:


    Beaufsichtigung der Aufzugsanlage


    Durchführung regelmäßiger Kontrollen


    Befreiung von eingeschlossenen Personen.


    Um sich für die Aufgabe zu befähigen, müssen die Personen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wichtig: Vor Aufnahme ihrer Tätigkeit müssen sie besonders unterwiesen werden. Diese Unterweisung kann auch durch Sachverständige oder die Hersteller- bzw. Montagefirma des Aufzuges erfolgen. Die Unterweisung ist zu dokumentieren. Am Betriebsort der Aufzugsanlage ist eine Liste mit den Namen der unterwiesenen Personen zu hinterlegen. Die Unterweisung ist nach einer Änderung des Betreibers, im Übrigen regelmäßig, zu wiederholen.


    Aufgaben bei der Beaufsichtigung und Kontrolle der Aufzugsanlage


    Die auf diese Weise befähigten Personen sollen in einem – für die Aufzugsanlage angemessenen – regelmäßigen Zeitabstand den Aufzug kontrollieren und beaufsichtigen. Vordringlich kontrollieren sie, ob die Zugänge zum Fahrschacht, zum Triebwerk des Aufzuges und zu den Schalteinrichtungen sicher und frei zu begehen sind. Sie prüfen, ob der Fahrkorb nicht anfahren kann, wenn eine Schachttür geöffnet ist. Im Gegensatz dazu, darf sich eine Schachttür nicht öffnen, wenn der Fahrkorb sich nicht in der Entriegelungszone befindet. Sie prüfen, ob die Notrufeinrichtung funktioniert und der Notbremsschalter und der Tür-Auf-Schalter wirksam sind. Auch die Fahrkorbbeleuchtung gehört zum Kontrollumfang. Art, Umfang und Frist der Kontrollen ergeben sich auch aus der Gefährdungsbeurteilung. Es wird empfohlen, die Durchführung und das Ergebnis der Kontrollen zu dokumentieren.


    Was ist bei einer Notbefreiung aus Aufzügen zu tun?


    Der Betreiber hat bei jeder Aufzugsanlage deutlich sichtbar ein Hinweisschild anzubringen, auf der der Name und die Telefonnummer der beauftragten Personen zu erkennen sind, die für den Fall der Notbefreiung zur Verfügung stehen. Die Befreiung von Personen muss jederzeit vorgenommen werden können. Nach einer Personenbefreiung darf eine Aufzugsanlage erst dann wieder in Betrieb genommen werden, wenn die Ursache der Störung entfernt und ein sicherer Betrieb gewährleistet werden kann."

    Bei uns wurde ein lokaler Optiker mit einbezogen. Dieser hat für jeden Mitarbeiter die passende Brille gemacht . Somit war jeder zufrieden. Als Preis wurden 300 Euro festgelegt . Was darüber hinaus geht hat jeder selber getragen. Hat aber immer gereicht .

    Habe sie mir mal durch gelesen . Thema Ausbildung und Qualifikation.

    Bei uns heisst es immer das jemand mit Zugführerausbildung einer FFW Brandschutzbeauftragter machen darf . In dem Schreiben steht das er qualifiziert ist die Ausbildung zu machen . Also kommt er ja nicht um die Ausbildung zum Brandschutzb. rum . Oder sehe ich das falsch . Grosse

    Problem ist die Zeit der Kollegen. Wenn sie im Stress sind, haben sie kaum Zeit zum Hände waschen. Da ist Desinfektionsmittel eine schnelle Lösung um ihnen die Möglichkeit zu geben . Thermopapier ist nunmal sehr umstritten . Es geht lediglich um die Kombination. Handschutzctrme nach dem Desinfektionsmittel wäre auch eine Idee.

    Ahoi

    Bei uns (Schifffahrt) benutzen die Kassiermatrosen einen Fahrscheindrucker mit Thermopapier. Jetzt würden wir gerne Desinfektionsmittel auf die Schiffe machen , da die Kollegen sehr viel mit Geld hantieren . Einige Kollegen machen Panik ,da das Thermopapier angeblich nicht unbedenklich ist. Ich habe bei der DGUV nicht so richtig eine Antwort gefunden was dieses Papier angeht . Schädlichkeit ect. .Es geht vor allem um die Verbindung mit Desinfektionsmittel. Da dieses die Haut schwächt und Schadstoffe vom Papier in die Haut gelangen könnten .

    Kennt sich da jemand aus ?

    Grüsse vom See

    Ahoi

    In Dresden wurde immer von einem neuen System in der Ausbildung geredet. Auf den Seiten der BG sind derzeit die aktuellen Systeme beschrieben .

    Angeblich muss man dann mehr Berichte schreiben und weniger Unterricht . Bei uns im Betrieb ist geplant noch ein paar Sifas auszubilden .

    Weiss jemand ab wann das neue kommt oder welche BGs das schon machen ?

    Grüsse

    Es gibt ein uns im Betrieb sowas noch nicht. Dies möchte ich ändern . Derzeit gibt es nur eins vom Rot Kreuz. Wenn man Mitarbeiter ausbildet ,haben die Patienten es leichter

    sich darauf einzulassen. Mitarbeiter kennt man und kann leichter mit denen reden als wenn ein fremder kommt. Spreche aus Erfahrung nach 30 Jahren Feuerwehr

    Wir haben Suizide und Unfälle im Schiffsbereich zum Beispiel. Es geht darum das der AG sich direkt um die Mitarbeiter kümmert . Stellt die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitet schneller wieder her . Es geht aber auch um Todesfälle z.B. im Bereich Bäder ,E Monteure . Ein großer Bereich wo viel passieren kann . Mitarbeiter mussten letztes Jahr ein Flugzeug aus dem See bergen . Da es ein psychischer Ausnahmezustand ist ,bin ich dafür das der AG da direkt reagiert .

    Ahoi

    Komme vom Bodensee und fahre eine Fähre.

    Bei uns kommt es hin und wieder vor das einer stirbt . Viele Touristen . Bisher werden die Kollegen damit alleine gelassen . Das möchte ich ändern. Deshalb würde ich gerne ein Konzept zur Krisenintervention und Seelsorge aufstellen .

    Denke das ist ist gutes Thema für den Praktikumsbericht .

    Damit wird den Kollegen direkt geholfen . Wir sind Stadtwerke. Daher könnte man das Konzept nacher auf den ganzen Konzern ausweiten .

    Mein Vorbil ist da ein wenig der Notfallmanager de Bahn . Einer kommt vor Ort und nimmt dem Mitarbeiter raus . Kümmert sich um alles .

    Bus

    Gaswerk

    E-werk

    Bäder

    Schifffahrt

    Weites Spektrum mit Handlungsbedarf

    Was haltet ihr davon